Ladezone am Riedbergzentrum
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Ladezone am Riedbergzentrum zu prüfen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrenden, zu erhöhen. Die Maßnahme soll die Zulieferung für Geschäfte erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Ladezone, die der Anlieferung für Geschäfte im Riedbergzentrum und den Paketzustellerinnen und Paketzustellern vorbehalten ist, sich positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrenden, auswirkt. Die Ladezone soll an der Altenhöferallee direkt vor dem Riedbergzentrum sein und Kleinlastwagen Platz bieten. Für private Pkw soll ein Halteverbot in der Ladezone gelten, z. B. durch das Verkehrszeichen "Halteverbot" mit Ergänzungsschild "Lieferverkehr frei".
Begründung
Aktuell gibt es keine Parkplätze für Kleinlastwagen am Riedbergzentrum. Zulieferer für Geschäfte und Paketzustellerinnen und Paketzusteller müssen auf der Altenhöferallee stehen. Häufig wird dadurch der Radweg oder die Fahrbahn blockiert. Insbesondere Radfahrende werden dadurch gefährdet, dass sie auf die Straße ausweichen müssen oder Waren aus Lkw über den Radweg ausgeladen werden. Eine exklusive Ladezone kann die Zulieferung erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2021OFOF 55/12Ladezone am RiedbergzentrumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juli 2021Sie sind hierOMOM 591Ladezone am RiedbergzentrumDirektanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1984Ladezone am RiedbergzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats