Ladezone am Riedbergzentrum
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, einen Parkplatz in Höhe der Hausnummer 19 in eine Ladezone umzuwandeln, um die Anlieferung zu erleichtern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass große Lastwagen dort nicht entladen werden können. Eine Prüfung der Anlieferung über die Tiefgarage wird empfohlen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen. Es wird ein Parkplatz in Höhe der Hausnummer 19 in eine Ladezone umgewandelt. Große Lastwagen können dort jedoch aufgrund der schräg angelegten Parkbucht nicht entladen. Da das Zentrum über eine eigene Tiefgarage verfügt, sollte bei Bedarf geprüft werden, ob eine Anlieferung derer (wie z.B. auch durch den Rewe Markt praktiziert) in dieser stattfinden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2021OFOF 55/12Ladezone am RiedbergzentrumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juli 2021OMOM 591Ladezone am RiedbergzentrumDirektanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1984Ladezone am RiedbergzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab