Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Informationen zu Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee bereitzustellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen. Dies ist notwendig, da die Lärmbelastung in der Altenhöferallee die zulässigen Grenzwerte überschreitet und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Anwohner erforderlich sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten
- Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gem. geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz -
- BImSchV)
- Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden.
- Sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärm zu reduzieren. Zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu §45 Abs. 1 S. 2 Punkt 3 StVO. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B. übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden, wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden.
Begründung
Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gem. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 110/12Lärmschutzmaßnahmen in der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · Volt
- 29. Oktober 2021OMOM 975Lärmschutzmaßnahmen in der AltenhöferalleeDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 553Lärmschutzmaßnahmen in der AltenhöferalleeStellungnahme
- 30. September 2022STST 2318Lärmschutzmaßnahmen in der AltenhöferalleeStellungnahme
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 700Lärmschutzmaßnahmen in der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme