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- Bereits seit vielen Jahren fordern Menschen im Gallus einen Aufzug an der S-Bahn-Station Galluswarte. Ein RahmenvertragF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3116 Bereits seit vielen Jahren fordern Menschen im Gallus einen Aufzug an der S-Bahn-Station Galluswarte. Ein Rahmenvertrag zur Modernisierung von Verkehrsstationen wurde bereits 2021 unterzeichnet, der auch die Galluswarte beinhaltete. In der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2416/24 im April 2024 hieß es, dass laut der Deutschen Bahn, DB, die Vorbereitung einer Ausschreibung zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie läuft. Durch erneute Anfrage des zuständigen Ortsbeirates kam heraus, dass die DB ein Jahr später immer noch keine Machbarkeitsstudie beauftragt hat. Ich frage den Magistrat: Wie übt der Magistrat Druck auf die DB aus, sodass die Menschen im Gallus endlich auch barrierefrei die S-Bahn an der Galluswarte nutzen können? Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt sich mit Nachdruck für die barrierefreie Erschließung der Station ein und platziert das Thema regelmäßig bei Gesprächen mit den zuständigen Entscheidungsträgern. Die S-Bahn-Station Galluswarte ist Eigentum der DB. Zum aktuellen Stand der Herstellung der Barrierefreiheit teilt die DB mit: "Die Machbarkeitsstudie zur Herstellung der Barrierefreiheit an der Verkehrsstation Frankfurt (M) Galluswarte wurde bisher noch nicht beauftragt, da der hierfür erforderliche Finanzierungsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem RMV und der DB InfraGO noch nicht abgeschlossen ist. Bis Ostern 2025 soll dieser finalisiert werden, woraufhin die Machbarkeitsstudie dann beauftragt werden kann. Derzeit ist es höchste Priorität für die Verkehrsstation Frankfurt (M) Galluswarte die Machbarkeitsstudie zeitnah zu beauftragen, um verschiedene Varianten zur Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Verkehrsstation zu prüfen. Aufgrund der Komplexität der Station kommt keine provisorische Lösung in Frage, die kurzfristig umsetzbar wäre. Innerhalb der Rahmenvereinbarung "Bahnhofsmodernisierungs-programm Hessen" sind keine vorübergehenden Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen." Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FAZ berichtete am 22.03.2025 über eine anstehende Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 3F27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3117 Die FAZ berichtete am 22.03.2025 über eine anstehende Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 Vertretern "aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Sport" in die Stadt Philadelphia in den USA zum Jubiläu m der zehnjährigen Städtepartnerschaft. Dem Besuch in der Partnerstadt sollen sich drei Tage Aufenthalt in New York anschließen. Insgesamt werde die Reise eine Woche dauern. Ich frage den Magistrat: Welche Personen haben an der Reise teilgenommen und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt? Antwort des Magistrats: Zum zehnjährigen Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Philadelphia reisten Oberbürgermeister Mike Josef und Stadträtin Eileen O´Sullivan am 23. März mit einer Delegation in die USA. Gemeinsam mit Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner, Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Sport besuchten sie die Partnerstadt. Ziel der Reise war es, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen weiter zu festigen und den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Städte zu vertiefen. Die Delegation setzte sich aus Personen zusammen, die bereits Projekte mit Philadelphia realisiert haben oder zukünftige Kooperationen im Rahmen des Städtepartnerschaftsvertrags von 2015 planen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Fast jede*r in Frankfurt kennt mindestens einen Bericht von Frauen über unangenehme oder gefährliche Situationen im ÖPNVF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3118 Fast jede*r in Frankfurt kennt mindestens einen Bericht von Frauen über unangenehme oder gefährliche Situationen im ÖPNV - oder hat solche Situationen selbst erlebt. Für Hamburg fordert deshalb eine Petition mit mittlerweile mehr als 32.000 Unterschriften das Angebot von Frauen-Waggons in U- und S-Bahnen. Für uns ist klar, Frauen- beziehungsweise FLINTA-Waggons dürfen keinesfalls als Ersatz für eine gesamtgesellschaftliche Lösung des Gewaltproblems gegenüber Frauen gelten, sie könnten aber akut für ein höheres Sicherheitsgefühl sorgen. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat die Sicherheit von Frauen im Frankfurter ÖPNV und die Umsetzbarkeit von FLINTA-Waggons in Frankfurt? Antwort des Magistrats: In U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sorgen verschiedene Maßnahmen für die Sicherheit der Fahrgäste. Die Fahrzeuge werden permanent videoüberwacht und an allen Türen befinden sich Sprecheinrichtungen, mit denen im Notfall Kontakt mit dem Fahrpersonal aufgenommen werden kann. In unterirdischen Stationen der U-Bahn befinden sich Info- und Notrufsäulen, über die Fahrgäste direkt mit der Sicherheits- und Service-Zentrale der VGF verbunden werden. Gleichzeitig wird im jeweiligen Bereich bei Hilferufen ebenfalls die Videoüberwachung aktiviert. Der Ordnungsdienst der VGF ist zusätzlich im gesamten Netz in Stationen und Bahnen unterwegs und gibt bei Bedarf Hilfestellung. Die Einführung gesonderter "FLINTA-Waggons" würde eine Kennzeichnung erforderlich machen und das Komplexitätsniveau für die Fahrgäste erhöhen. Hinzu kommt, dass im U-Bahnbereich verschiedene Fahrzeugtypen in verschiedenen Längen eingesetzt werden. Die Fahrgäste wären durch Kommunikationsmaßnahmen für die korrekte Nutzung dieser Waggons zu sensibilisieren, damit der gewünschte Effekt erzielt werden könnte. Hierbei stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage eine Nutzung des Wagens durch "nicht-FLINTA" überhaupt sanktionierbar wäre. Die Einführung von einzelnen FLINTA-Wagen, "FLINTA-Waggons", im Frankfurter ÖPNV ist zudem aus betrieblicher Sicht nicht praktikabel. Ein Teil der U-Bahn-Züge ist bereits heute durchgängig begehbar, sodass eine klare Abgrenzung einzelner Wagen nicht möglich ist. Zudem geht auch der zukünftige Trend bei Fahrzeugbeschaffungen zu durchgängigen Zügen, anstatt zu einzelnen kurzen Wagen im Zugverband. Die soziale Kontrolle durch Mitfahrende ist hier eher gegeben, als in kleineren abgegrenzten Einheiten. Eine bauliche Anpassung zur Schaffung separater Einstiegsbereiche oder geschlossener Abteile wäre technisch aufwendig und kostenintensiv. Zudem kann im Betrieb eine feste Wagenreihung nicht gewährleistet werden und eine verlässliche Positionierung spezieller Wagen wäre nicht planbar. Auch aus Kapazitätsgründen ist die Forderung nicht praktikabel. Die Nutzung einzelner Wagen nur von bestimmten Personengruppen würde zu einer ungleichmäßigen Fahrgastverteilung und Überfüllung der anderen Wagen in der Hauptverkehrszeit führen. Die allgemeine Fahrgastverteilung und Fahrgastlenkung in Stationen und Zügen würde hierdurch stark eingeschränkt. Besonders an stark frequentierten Stationen könnte dies außerdem zu Pulkbildungen und verlängerten Haltezeiten führen. Die mehr als 230 Millionen Fahrgäste pro Jahr im Frankfurter ÖPNV geben in den regelmäßigen Befragungen zur Qualität in Bezug auf die Sicherheit eine zufriedene Beurteilung in der subjektiven Wahrnehmung an. Bei der Bearbeitung von Kundenanliegen im ÖPNV sind spezifische Beschwerden von Frauen wegen Belästigungen von Seiten anderer Fahrgäste in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. Aufgrund der Bewertung kann eine Einführung von "FLINTA-Waggons" nicht in Aussicht gestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Frankfurter Polizeipräsident hat gefordert, im Ausgehviertel Alt-Sachsenhausen eine Videoüberwachung einzuführen. „WF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3119 Der Frankfurter Polizeipräsident hat gefordert, im Ausgehviertel Alt-Sachsenhausen eine Videoüberwachung einzuführen. "Wir haben dort einen Brennpunkt", stellt er zutreffend fest. Vonseiten der Community im Viertel fallen die Reaktio nen darauf unterschiedlich aus. Grundsätzlich steht man dort jedoch den positiven Aspekten rund um eine mögliche Verbesserung der Sicherheitslage, die aus einer solchen Maßnahme resultieren, positiv gegenüber, auch wenn sich damit alleine die bestehenden Probleme bei weitem nicht lösen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie positioniert sich der Magistrat zu dieser Forderung, und wie gedenkt er, endlich die hinlänglich bekannten Ursachen für die dortigen Problemlagen anzugehen? Antwort des Magistrats: Zunächst sei vorweggeschickt, dass unklar ist, welche Personengruppe vom Fragesteller konkret mit "der Community im Viertel" gemeint ist und woher der Fragesteller seine Erkenntnis über deren Haltung zu einer Videoüberwachung in Alt-Sachsenhausen hat. Dessen ungeachtet, beantwortet der Magistrat die gestellte Frage wie folgt: Der Magistrat steht der Installation einer Videoüberwachungsanlage in Alt-Sachsenhausen mit den Zielen der Kriminalprävention, Abschreckungswirkung, sowie der Strafverfolgung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Jedoch ist er der Auffassung, dass dies - auch unter dem Aspekt der Gewährleistung individueller Freiheitsrechte - nicht die primäre Maßnahme sein sollte, um eine Verbesserung der Situation im besagten Kneipenviertel zu erreichen. Auf Wunsch des Oberbürgermeisters und der zuständigen Dezernentin für Sicherheit, Ordnung und Brandschutz wurde unter Federführung des Ordnungsamts und mit Beteiligung des Präventionsrats, der Stabsstelle Stadtmarketing sowie des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main in den letzten Wochen eine Situationsanalyse mit umfangreichem "Maßnahmenpaket" für Sauberkeit, Sicherheit und Wohnqualität in Alt-Sachsenhausen entwickelt. Sie enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, die unterschiedliche Gruppen von Störern - im polizeirechtlichen Sinne - adressieren und die auf einer Zeitachse priorisiert wurden. Enthalten sind kommunikative, organisatorische und insbesondere auch repressive Maßnahmen, die teilweise aufeinander aufbauen. Es ist außerdem notwendig und beabsichtigt, die beteiligten Interessengruppen, insbesondere Anwohner und Gastronomen, einzubinden sowie die Maßnahmen auch eng mit der Landespolizei abzustimmen. Erste Schwerpunktaktionen der Stadtpolizei sind bereits ab Mitte April 2025 geplant. In zeitlicher Hinsicht ist vorgesehen, bereits im Juli 2025 eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und die bis dahin durchgeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Nötigenfalls können anschließend weitere Schritte veranlasst werden, wozu unter anderem auch die Option gehört, eine Videoüberwachung vor Ort einzuführen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das ehemalige Behördenzentrum in der Seehofstraße wird für das Gymnasium Süd umgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme ist die EF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3120 Das ehemalige Behördenzentrum in der Seehofstraße wird für das Gymnasium Süd umgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme ist die Errichtung einer doppelstöckigen Zweifeldersporthalle vorgesehen, die zum Jahreswechsel 2026/2027 übergeben werden soll. Die Sporthalle Süd in Sachsenhausen ist sanierungsbedürftig. Die neue Sporthalle im Gymnasium Süd wird somit eines Tages zum Ausweichquartier der Sportvereine, deren Existenz von Eintrittspreisen und der Bewirtung der Gäste abhängig ist, wenn die Sporthalle Süd endlich saniert wird. Ich frage den Magistrat: Werden bei der neuen Halle die für Sportvereine existenziell notwendigen Flächen für Zuschauer:innen und zur Bewirtung dieser Gäste mit eingeplant beziehungsweise sind diese im Raumprogramm mit berücksichtigt? Antwort des Magistrats: Eine der gestapelten Zweifeldturnhalle bietet die Möglichkeit, durch die fest eingebaute Bühne und mobile Bestuhlung - Bestuhlung auf dem Hallenboden -, Veranstaltungen in begrenztem Maß durchzuführen. In beiden Hallen existieren Galeriebereiche, wodurch das Zuschauen Richtung Sportfelder möglich ist. Eine Tribüne nebst Bewirtung konnte nicht berücksichtigt werden. Diese wird in Dreifeldwettkampfhallen bei Bedarf vorgesehen, aber nicht bei Zweifeldhallen. Eine Dreifeldhalle konnte auf der zur Verfügung stehenden Fläche nicht untergebracht werden. Der Magistrat gibt zu bedenken, das es sich um Schulsporthallen handelt. Diese können wie üblich in den freien Zeiten von Vereinen genutzt werden, also ab 17:00 Uhr und am Wochenende. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Stromverbrauch in Frankfurt wird in Zukunft weiter stark wachsen. Es ist angekündigt, dass ein massiver Netzausbau,F27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3121 Der Stromverbrauch in Frankfurt wird in Zukunft weiter stark wachsen. Es ist angekündigt, dass ein massiver Netzausbau, sowohl innerhalb Frankfurts als auch ein Ausbau der Stromtrassen nach Frankfurt, in den nächsten Jahren erfolgen soll. Ich frage den Magistrat: Inwieweit ist sichergestellt, dass in den nächsten Jahren überall in Frankfurt ausreichend Strom für Wärmepumpen, E-Ladestationen und andere allgemeine Anwendungen zur Verfügung stehen wird, und wie problematisch ist in diesem Zusammenhang das weitere Wachstum der Rechenzentren? Antwort des Magistrats: Die Netzdienste RheinMain GmbH, NRM, ein Tochterunternehmen der Mainova AG, betreibt den überwiegenden Teil des Stromnetzes der Stadt Frankfurt am Main. Der Bedarf an Leistung aus dem Stromnetz in Frankfurt steigt stark an. Wesentliche Treiber dafür sind die steigende Zahl der Rechenzentren, die wachsende Zahl an E-Autos und die Elektrifizierung der Wärmeversorgung. Deshalb kooperiert Mainova schon seit 2020 zusammen mit den vorgelagerten Netzbetreibern Tennet und Avacon bei einem der größten deutschen Stromnetz-Ausbauprojekte. Nach einer ersten und noch laufenden deutlichen Leistungssteigerung des Frankfurter Stromnetzes um mehrere hundert Megawatt, sind bereits zusätzliche Kapazitätssteigerungen vorgesehen. So soll die verfügbare Leistung im Laufe der 2030er-Jahre durch die Inbetriebnahme neuer Netzkoppelpunkte in Eschborn - voraussichtlich 2031 - und Fechenheim - voraussichtlich 2037 - im Vergleich zu heute verdoppelt werden. Mithilfe dieser Maßnahmen sollen ausreichende Netzkapazitäten beispielsweise für den Anschluss neuer Rechenzentren mit überdurchschnittlich hohen Leistungsbedarfen sichergestellt werden. Darüber hinaus überprüft und aktualisiert die NRM nach Bedarf in regelmäßigen Abständen eine Lastprognose für die kommenden Jahre für das Stromnetz der Stadt Frankfurt am Main. Hierin sind die Entwicklungen verschiedener Sektoren, wie zum Beispiel Rechenzentren, Elektromobilität und Wärmepumpen, abgebildet. Auf dieser Basis werden Investitionsentscheidungen für die bedarfsgerechte Erneuerung und Erweiterung des Stromnetzes auf allen Spannungsebenen getroffen und umgesetzt. Damit ausreichend Strom in der Fläche - insbesondere für dezentrale Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe und Lademöglichkeiten für E-Mobilität - zur Verfügung gestellt werden kann, ist ein umfangreicher Ausbau des Nieder- und Mittelspannungsnetzes erforderlich. Damit dies schnell und effizient gelingt, ist Mainova in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt. Unter anderem in Form von Energiewendevierteln, bei welchen mehrere Netzausbaumaßnahmen - zum Beispiel Strom, Wärme und Wasser - gebündelt werden, soll dabei eine schnelle Umsetzung erreicht werden. Jede Netzanschlussanfrage mit einer größeren Anschlussleistung - darunter fallen insbesondere die Rechenzentren - wird bisher im Rahmen des Pro-Rata-Verfahrens bewertet. Dabei werden bis zu einem vorher kommunizierten Stichtag eingegangene Anmeldungen zur Herstellung eines Netzanschlusses durch die NRM nachgehalten, geprüft und die vorhandene Anschlussleistung auf der Hoch- bzw. Mittelspannungsebene ratierlich und diskriminierungsfrei an die Netzanschlusspetenten verteilt. Mainova und NRM setzen alles daran, den massiven Ausbau der Netzkapazitäten wie geplant zu erledigen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, den vorgelagerten Netzbetreibern und weiteren Partnern arbeiten Mainova und NRM daran, den wachsenden Bedarf in der Stromversorgung für Frankfurt langfristig zu bedienen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - 2018 hat die Stadt Frankfurt ein Einzelhandelskonzept verabschiedet. Bereits vor sieben Jahren wurde dem Stadtteil HarheF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3122 2018 hat die Stadt Frankfurt ein Einzelhandelskonzept verabschiedet. Bereits vor sieben Jahren wurde dem Stadtteil Harheim eine quantitative Unterversorgung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel und ein Kaufkraftabfluss von 60 Prozent konstatiert. Nun ist der Stadtteil um weitere 1.000 Einwohner gewachsen und der Ortsbeirat bemüht sich seit Langem um die Ansiedlung eines zweiten Supermarktes, Vollversorger. Ich frage den Magistrat: Wie unterstützt der Magistrat die Ansiedlung eines weiteren Supermarktes auch mit Blick auf eine wohnortnahe und fußläufige Versorgung im gleichen Stadtteil, und was wird im Bereich der Wirtschaftsförderung in Harheim unternommen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat der Stadt teilt mit, dass die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in regelmäßigem Austausch mit den großen Lebensmittelnahversorgern steht. So fand im September 2024 ein Treffen statt, bei dem die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus der Perspektive der Lebensmitteleinzelhändler diskutiert wurde. Darüber hinaus pflegt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH einen kontinuierlichen bilateralen Dialog mit den Expansionsleitern der Nahversorger, um potenzielle neue Standorte zu identifizieren, zu bewerten und weiterzuentwickeln. Diese Gespräche und Treffen sind essenziell, um die Anforderungen der Lebensmittelbranche zu verstehen und gezielt darauf reagieren zu können. Auch der Stadtteil Harheim wird in diesen Analysen berücksichtigt. Allerdings fehlen dort sowohl geeignete Flächen als auch ein ausreichendes Marktpotenzial, insbesondere aufgrund der bereits bestehen Nahversorgungsangebote in der Umgebung und der vergleichsweise geringen Einwohnerzahl. Daher liegt derzeit kein konkretes Interesse eines Nahversorgers an einem neuen Standort in Harheim vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Täterarbeit heißt Opferschutz. Durch die Arbeit mit Tätern, die ihr Verhalten reflektieren lernen und für ihre Taten VerF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3123 Täterarbeit heißt Opferschutz. Durch die Arbeit mit Tätern, die ihr Verhalten reflektieren lernen und für ihre Taten Verantwortung übernehmen sollen, können Menschen präventiv vor Gewalt geschützt oder weitere Taten verhindert werden. Ich frage den Magistrat: Welche kommunalen Beratungsstellen und Programme im Bereich der Täterarbeit gibt es in Frankfurt am Main und sind diese verstetigt oder zeitlich befristet? Antwort des Magistrats: Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den "1. Bericht Istanbul-Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme". Dieser ist Anlage zum Magistratsbericht B 124 vom 02.04.2024 und kann über PARLIS heruntergeladen und eingesehen werden. Täterarbeit ist unter Artikel 16 auf den Seiten 62-64 aufgeführt. Täterarbeit wird in Frankfurt bisher im Sinne des Kinderschutzes gedacht. Das heißt, Tätertrainings werden vom Sozialdezernat durch das Jugendamt in Form von Hilfen zur Erziehung finanziert. An kommunalen Beratungsstellen gibt es das "Informationszentrum für Männerfragen" mit Beratungsangeboten als auch therapeutischen Angeboten. Die Mittel dafür sind verstetigt. Das Jugendamt selbst hält für den Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst die Projekte "Täterarbeit in Fällen von Gewalt in der (Ex)-Partnerschaft" und "Gruppenarbeit mit Vätern bei häuslicher Gewalt" vor. Finanziert werden diese Projekte aus Mitteln der Stadtteilprojekte. Beide Angebote richten ihren Fokus besonders auf die Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Weitere Angebote gibt es vom Caritas - das Projekt "Koordinierte Beratung bei häuslicher Gewalt" und dem Verein "Gran Torino", der Tätertrainings in Gruppensettings anbietet. Die Täterarbeit von Gran Torino wird über Projektmittel der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Die Täter:innenarbeit bei häuslicher und sexueller Gewalt von der pro familia Frankfurt wird ebenfalls vom Jugend- und Sozialamt gefördert. Grundlage hierfür ist ein Etatantrag, der bisher nicht verstetigt ist. Dies und mehr kann in dem Bericht nachgelesen werden. In der zusammenfassenden Einschätzung zur Umsetzung des Artikels 16 weist der Bericht auch darauf hin, dass sich die existierenden Maßnahmen in Frankfurt ausschließlich an Männer richten, die Väter sind, ausreichend Deutsch sprechen, keine Suchtproblematik haben und etwas gegen ihr gewalttätiges Verhalten tun wollen. Für allen anderen sind diese Angebote nicht zugänglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Für die Fußball-Europameisterschaft, EM, der Männer im Sommer 2024 wurde eine „Fan Zone“ am nördlichen Mainufer eingericF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3124 Für die Fußball-Europameisterschaft, EM, der Männer im Sommer 2024 wurde eine "Fan Zone" am nördlichen Mainufer eingerichtet. Diese ließ sich die Stadt etwa 14,2 Millionen Euro kosten. Die Nutzung der "Fan Zone" hat zu einer teilweisen Schädigung der Grünflächen geführt, sodass das Mainufer seit Anfang März 2025 saniert wird. Für die Dauer der Sanierung können die Flächen nicht öffentlich genutzt werden. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Wiederherstellung des Mainufers, und waren diese in den geplanten Kosten der EM 2024 eingepreist? Antwort des Magistrats: Nachdem die nach der Fan Zone Frankfurt zur EURO 2024 nötigen Sanierungsmaßnahmen in Absprache mit dem Grünflächenamt in einem Fachgutachten identifiziert worden waren, hat die Tourismus+Congress GmbH auf dieser Grundlage ein Vergabeverfahren durchgeführt. Die beauftragten Unternehmen haben mit den Arbeiten begonnen und planen, diese bis voraussichtlich Ende Mai abzuschließen. Die geplanten Kosten dafür belaufen sich auf circa 700.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Kosten waren im Budget der Fan Zone bereits einkalkuliert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Bolongarostraße in Höchst gibt es anhaltenden Unmut über denkmalschutzrechtliche Vorgaben. So werden GewerbebetreF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3125 In der Bolongarostraße in Höchst gibt es anhaltenden Unmut über denkmalschutzrechtliche Vorgaben. So werden Gewerbebetreibende aufgefordert, sogar für Aufkleber auf den Schaufenstern einen denkmalrechtlichen Antrag zu stellen. Ich frage den Magistrat: Warum ist es nicht möglich, zumindest Werbeaufkleber genehmigungsfrei auf einem Schaufenster anzubringen? Antwort des Magistrats: Gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz, HDSchG, §18 bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon 1. zerstört oder beseitigen, 2. an einen anderen Ort verbringen, 3. umgestalten oder instand setzen, 4. mit Werbeanlagen versehen will. Bei einem Werbeaufkleber auf einem Schaufenster eines denkmalgeschützten Gebäudes handelt es sich um Punkt 4 des oben genannten Paragraphen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist daher notwendig. Eine genehmigungsfreie Anbringung ist auf denkmalgeschützten Objekten gemäß HDSchG nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit dem Bericht B 97/24 hat der Magistrat einen Antrag auf Einrichtung eines „Männerschuppens“ abschlägig beschieden. DiF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3126 Mit dem Bericht B 97/24 hat der Magistrat einen Antrag auf Einrichtung eines "Männerschuppens" abschlägig beschieden. Die Idee, eine Anlaufaufstelle für ältere Männer zu schaffen, in der es um deren handwerkliche Interessen geht, sei "in Frankfurt kritisch zu sehen" . Begründung: Derartige Angebote sollten sich nicht an Geschlechterstereotypen orientieren, sondern allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, offenstehen. Demgegenüber steht jedoch ein vom Frauendezernat herausgegebener Guide mit 300 allein an Frauen adressierten Angeboten. Ich frage den Magistrat: Wie rechtfertigt der Magistrat diese männerdiskriminierende Haltung, und warum lässt er männlichen Senioren nicht die gleiche Aufmerksamkeit zukommen wie weiblichen Personen? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt hält für Senior:innen vielfältige Strukturen und Angebote sowohl im Bereich Soziales als auch Gesundheit vor. Diese sind ausgerichtet auf unterschiedliche Lebenslagen, in denen wir lebensältere Menschen unterstützen - zum Beispiel Armut, gesundheitliche Einschränkungen, Verwitwung -, die unabhängig vom Geschlecht zu sozialer Isolation führen können. Darin finden sich auch geschlechterspezifische Angebote. Männer mit handwerklichem Interesse finden in den Repair Cafés entsprechende Betätigungsfelder sowie im breitgefächerten Angebot der Altenhilfe Möglichkeiten, individuelle Interessen wahrzunehmen. Seit über 20 Jahren hat sich das Angebot der Aidshilfe für einen Treff für homosexuelle ältere Männer im Café Karussell etabliert. In der Vergangenheit wurden verschiedene männerspezifische Angebote entwickelt. Im Rahmen der Aktionswochen Älterwerden 2023 hatte das Gesundheitsamt bereits einen Männerschuppen angeboten. Dieser fand keine Nachfrage. Auch ein "Männerfrühstück" der Beratungsstelle für ältere Menschen mit Migrationshintergrund HIWA! analog zum "Frauenfrühstück" wurde aufgrund der schwachen Nachfrage wieder eingestellt. Dennoch wird die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Angebote sowohl für Frauen, als auch für Männer gesehen. Vor diesem Hintergrund ist eine regelmäßige Erhebung der spezifischen Bedarfe älterer Männer sinnvoll und notwendig. Auf dieser Grundlage werden dann geschlechtsspezifische Angebote entwickelt. Ziel ist es, mögliche geschlechtsspezifische Ungleichheiten abzubauen und eine gerechte Versorgung für alle Senior:innen sicherzustellen. Darüber hinaus werden die bestehenden Angebote angepasst und evaluiert, um eine bedarfsgerechte Unterstützung und Teilhabe für alle Menschen jeden Geschlechts zu gewährleisten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - An mehreren Gewässern im Stadtgebiet scheint der Biber zugegen zu sein. Angenagte Bäume zeigen dies sehr deutlich. So scF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3127 An mehreren Gewässern im Stadtgebiet scheint der Biber zugegen zu sein. Angenagte Bäume zeigen dies sehr deutlich. So schützenswert und erhaltenswert der Biber auch ist, so gefährlich können angenagte Bäume werden, wenn diese beispielsweise drohen, auf öffentliche Wege zu stürzen. Bissschutz an Baumstämmen oder andere Möglichkeiten würden hier Abhilfe schaffen können. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht er, Risiken für Menschen durch von Bibern angenagte Bäume zu minimieren, und welche Erkenntnisse hat er allgemein zu Bibern im Stadtgebiet? Antwort des Magistrats: Der nach dem Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Biber kommt mittlerweile wieder im gesamten Stadtgebiet, vorzugsweise am Main und an der Nidda, vor. Zu den Bibervorkommen in Frankfurt liegen sehr gute Erfahrungswerte vor, die auch dokumentiert werden. So gibt es etwa 15 Vorkommen im Bereich Nidda, Main und kleineren Nebengewässern mit steigender Tendenz. Die Erkenntnisse zu den Vorkommen werden an das zuständigen Forstamt Groß-Gerau zur Erfassung weitergeleitet. Dies ist eine im Sinne der Biodiversität Frankfurts erfreuliche Entwicklung, weil die ersten Biber im Stadtgebiet erst im Jahr 2014 festgestellt worden sind. An mehreren Stellen sind "Biberburgen" als naturschutzrechtlich geschützte Fortpflanzungsstätten vorhanden. Die zuständigen Mitarbeiter:innen aus Baumpflege und Gewässerunterhaltung - Grünflächenamt und Stadtentwässerung - wurden in Zusammenarbeit mit dem Bibermanagement der Oberen Naturschutzbehörde darin geschult, wie sie mit den Fraßaktivitäten an den gewässerbegleitenden Baumbeständen umgehen sollen. Bäume werden durch den Biber aus zwei Gründen gefällt. Zum einen werden Bäume gefällt, um ein kleines Fließgewässer mittels eines Dammes aufzustauen. Dies ist an Main und Nidda nicht erforderlich, weil ein ausreichender Wasserstand zur Anlage seiner Biberburg vorhanden ist. Der Naturschutzbehörde ist in Frankfurt kein Biberdamm mit Aufstau eines Fließgewässers bekannt. Darüber hinaus werden Bäume in der Winterzeit als Nahrungsquelle gefällt. Der Biber verwertet junge Triebe, Rinde und Knospen. Mit der Ausbreitung des Bibers nehmen auch Bäume mit Bissspuren zu. Diese Bäume stehen im Regelfall auf gewässernahen Grundstücken des Wasser- und Schifffahrtsamts, des Grünflächenamts bzw. des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Werden Bäume mit Bissspuren festgestellt, werden diese - sofern die Standsicherheit hierdurch gefährdet ist - mit Zustimmung beziehungsweise Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt bzw. auf den Stock gesetzt, das bedeutet, dass der abgeschnittene Baum wieder neu austreiben kann. Auch wenn das Fällen von Bäumen in der Natur des Bibers liegt, können aus Sicht der Naturschutzbehörde markante Einzelbäume, zum Beispiel in Parkanlagen, mit Maschendrahtzaun, der um den Stammfuß gebunden wird, vor Verbiss geschützt werden. Im Stadtgebiet von Frankfurt gibt es circa 10.000 Bäume, die an Gewässern stehen. Alle Bäume mit einem Drahtschutz zu versehen, wäre unverhältnismäßig, denn es würde dem Biber seine Nahrungsgrundlage berauben und zudem ist die Arbeit mit dem einmaligen Anbringen des Drahtgeflechts nicht erledigt: Der Draht muss mindestens einmal jährlich kontrolliert werden, damit er nicht einwächst. Außerdem ist das Befestigen des Drahtes in der Böschungsschrägen aufwendig; er muss sicher im Boden verankert werden, damit der Biber ihn nicht hochschieben kann. Aus diesem Grund hat sich der Magistrat dazu entschlossen, nur ausgewählte Bäume mit einem Drahtgefecht zu versehen. Der Magistrat prüft aktuell, ob sich die restlichen Bäume mit einem Schutzanstrich versehen lassen, der das Nagetier vom Beschädigen der Bäume abhalten soll. Allerdings muss dieser Anstrich - je nach Witterung, Standort und Beschaffenheit der Borke - auch regelmäßig erneuert werden. Mit den Arbeiten soll in diesem Sommer begonnen werden. Zusätzliche Kontrollen werden bei Bedarf ergänzend zu den Regelkontrollen angesetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im März 2025 verabschiedete das ungarische Parlament auf Antrag von Viktor Orban ein Verbot von CSDs in ungarischen StädF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3128 Im März 2025 verabschiedete das ungarische Parlament auf Antrag von Viktor Orban ein Verbot von CSDs in ungarischen Städten. Der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony schrieb auf Facebook, die Parade werde stattfinden, möglicherweise größer als jemals zuvor. Budapest ist unsere Partnerstadt in Ungarn. Daher frage ich den Magistrat: Wie unterstützt die Stadt Frankfurt unsere Partnerstadt Budapest zur Durchführung eines CSD in diesem Jahr und wäre zum Beispiel eine Frankfurter Delegationsreise zum CSD denkbar? Antwort des Magistrats: Wie in Frankfurt, so ist es auch in Budapest wichtig, sich als Kommune für die Queere Community und deren Sichtbarkeit und Sicherheit einzusetzen. Dafür sind in Frankfurt der Pride Month, den die Stadt in diesem Jahr zum dritten Mal veranstaltet, und der Christopher Street Day zwei wichtige Veranstaltungen. Dass der grün-liberale Bürgermeister von Budapest, Gergely Karácsony, trotz eines staatlichen Verbotes den CSD in Budapest veranstalten möchte, ist ein wichtiges und unterstützenswertes Zeichen für die vielfältige Gesellschaft. Die städtepartnerschaftlichen Beziehungen zwischen Frankfurt und Budapest konzentrieren sich bislang vor allem auf größere, multilaterale Projekte, insbesondere im Rahmen des Pact of Free Cities. Dieses Städtenetzwerk, dem Frankfurt auf Budapests Initiative hin beigetreten ist, setzt sich für demokratische Werte, Nachhaltigkeit und unter anderem für die Unterstützung der Ukraine ein. Der Magistrat prüft, ob über dieses Netzwerk eine gemeinsame Stellungnahme initiiert werden kann, um die Ausrichtung des CSD in Budapest zu unterstützen. Und mit einem offiziellen Unterstützungsbrief sich gegen die Diskriminierung von LGBTIQ*-Personen in Ungarn auszusprechen - genauso wie eine Videobotschaft aus Frankfurt, als ein starkes Zeichen der Solidarität. Eine Delegationsreise in die Partnerstadt ist dieses Jahr nicht vorgesehen. Da die Entscheidung über den CSD ausschließlich bei der Stadt Budapest liegt, kann Frankfurt mit diesen Maßnahmen seine Unterstützung deutlich zum Ausdruck bringen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Inklusive Bildung beginnt schon bei den Jüngsten. Hierfür bedarf es Kindertageseinrichtungen - also sowohl Krippen und KF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3129 Inklusive Bildung beginnt schon bei den Jüngsten. Hierfür bedarf es Kindertageseinrichtungen - also sowohl Krippen und Kindergärten als auch Horte -, die nach inklusiven Qualitätsstandards arbeiten und auch die entsprechende Ausstattung besitzen. Ich frage den Magistrat: Wie viele inklusive Kitaplätze gibt es in Frankfurt, und decken diese den Bedarf an solchen Plätzen? Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln. Antwort des Magistrats: In allen Frankfurter Kindertageseinrichtungen werden gemäß dem Verständnis von Inklusion gemeinsame Bildungs- und Lernerfahrungen für alle Kinder ermöglicht. Eine Sicherstellung der Teilhabe sowohl am Leben in der Gemeinschaft als auch der gemeinsamen Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen ist auf Grundlage von § 22a SGB VIII in Verbindung mit den Regelungen des Neunten Sozialgesetzbuches, SGB IX, für alle Kinder gewährleistet. Durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX - in Verbindung mit der "Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder, 2014" - werden sogenannte Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen durchgeführt, um Teilhabebarrieren abzubauen beziehungsweise zu minimieren. Beim städtischen Träger werden derzeit 378 Integrationsmaßnahmen in 148 Einrichtungen begleitet. Zum Stichtag 01.11.2023 wurden insgesamt 1.160 Integrationsmaßnahmen in Frankfurter Kindertageseinrichtungen begleitet, verteilt auf: 64 Kinder im Bereich der unter Dreijährigen, 857 Kinder im Kindergarten und 239 Kinder im Hort. Insgesamt verteilten sich die durchgeführten Integrationsmaßnahmen auf 409 Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Kindergarten St. Antonius im Westend soll saniert und erweitert werden, wodurch nicht nur mehr Kindergarten-, sonderF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3130 Der Kindergarten St. Antonius im Westend soll saniert und erweitert werden, wodurch nicht nur mehr Kindergarten-, sondern auch zusätzliche Hortplätze für den Stadtteil geschaffen werden könnten. Bereits im Mai 2024 wurde bei der Stadt der Zuschussantrag gestellt, seit Februar 2025 liegt die Baugenehmigung vor. Aufgrund wiederholter Nachfragen der Einrichtung und des Ortsbeirats sicherte das Stadtschulamt bereits Ende 2024 zu, die Magistratsvorlage sei auf dem Weg. Seitdem ist jedoch nichts passiert, wodurch sich der Platzausbau verzögert. Ich frage den Magistrat: Warum ist der Ausbau der Kita St. Antonius immer noch nicht ermöglicht worden, und wann wird die Vorlage endlich der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt? Antwort des Magistrats: Die Magistratsvorlage wurde im Oktober 2024 vom Stadtschulamt zur Abstimmung mit den zu beteiligenden Ämtern weitergeleitet. Eine gründliche Prüfung der beantragten Maßnahme durch diese Ämter ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses und soll sicherstellen, dass die Maßnahme die Anforderungen der Stadt Frankfurt für ein förderfähiges Projekt erfüllt und insgesamt rechtlich unbedenklich ist. Aktuell befindet sich die Magistratsvorlage noch in der Ämterabstimmung. Ziel ist es, sie zeitnah vorlegen zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Fachkräftemangel in Frankfurt macht sich bei Unternehmen wie VGF, ICB und FES bemerkbar, an denen auch die Stadt FraF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3131 Der Fachkräftemangel in Frankfurt macht sich bei Unternehmen wie VGF, ICB und FES bemerkbar, an denen auch die Stadt Frankfurt beteiligt ist. Vor allem im Öffentlichen Personennahverkehr wird die Personalsituation bemängelt und Bürger:innen müssen immer noch mit einem reduziertem Fahrtenangebot zurechtkommen. Ich frage den Magistrat: Wie viele offene Stellen, Bewerbungen und Personaleinstellungen gab es bei der VGF, ICB und der FES in den letzten sechs Monaten? Antwort des Magistrats: Bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, liegen für die letzten sechs Monate folgende Zahlen vor: - Offene Stellen: 394 - Bewerbungen: 5.085 - Personaleinstellungen: 192 Bei den offenen Stellen der VGF sind die 221 im gesamten Jahr 2025 zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze aus dem Fahrdienst enthalten, welche kontinuierlich besetzt werden. Eine offene Vakanz kann somit auch in der Zukunft liegen. Betrachtet wurden alle formal zu erwartenden Besetzungsprozesse im oben genannten Zeitraum. Die Rekrutierung ist ein dynamischer Prozess, sodass eine monatsscharfe Abgrenzung nicht möglich ist. Der zeitliche Versatz zwischen einer mündlichen Einigung mit dem/der Bewerber:in und dem jeweiligen Startzeitpunkt ist unterschiedlich lang. Bei der In-der-City-Bus GmbH, ICB, liegen für die letzten sechs Monate folgende Zahlen vor: - Offene Stellen: 48 - Bewerbungen: 527 - Personaleinstellungen: 41 Seitens des Fachbereiches Personal der FES werden folgende Kennzahlen aus den letzten sechs Monaten gemeldet - betrifft die gesamte FES-Unternehmensgruppe: - Offene Stellen: 350 - Bewerbungen: 4.000 - Personaleinstellungen: 250 Antragstellende Person(en): Stadtv. Viktorija Krzelj Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bis 2021 gab es eine Integrationskommission, die einen regelmäßigen Austausch zwischen wichtigen Akteuren in diesem BereF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3132 Bis 2021 gab es eine Integrationskommission, die einen regelmäßigen Austausch zwischen wichtigen Akteuren in diesem Bereich wie dem Rat der Religionen oder der KAV, dem Magistrat, den städtischen Ämtern und der zuständigen Dezernentin ermöglichte. Die Arbeit wurde jedoch durch den aktuellen Magistrat eingestellt. Ich frage den Magistrat: Weshalb tagt die Integrationskommission trotz ihrer erfolgreichen Arbeit und wiederholter Nachfragen nun schon seit Beginn der derzeitigen Wahlperiode nicht mehr, und strebt der Magistrat eine Fortsetzung dieser wichtigen Gremienarbeit an? Antwort des Magistrats: Bei der Kommission handelt es sich formal um eine Einrichtung nach § 72 HGO. Magistratskommissionen haben konkrete Aufgaben, zum Beispiel die Magistratsvergabe- kommission, die Betriebskommissionen, oder vorübergehende Aufgaben zur Vorbereitung größerer Entscheidungen, zum Beispiel Findungskommissionen. Die Magistratskommission für Integration und Vielfalt fällt weder in die eine noch die andere Kategorie. Daher ist ihre Entstehung relevant. Zugleich liegt darin eine Erklärung für ihre zurückgehende Bedeutung und Arbeitsweise. Sie wurde 1994 als Magistratskommission für Gleichberechtigung und Integration durch den damaligen Dezernenten Daniel Cohn-Bendit eingerichtet, um ein formales Beratungsplenum unter Beteiligung der Gemeindevertretung zu schaffen. Ein Anlass war, dass auch nach den Kommunalwahlen 1993 noch kein Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung für die Inhalte des Dezernats und Amtes gebildet worden war. Erst in der folgenden Wahlperiode ab 1997 wurde ein "Ausschuss für Immigration und Integration" eingerichtet. Mit der beginnenden Ausschussarbeit entfiel ein wesentlicher Grund für eine solche Kommission. Bereits 1998 wurde gefragt, ob es sie überhaupt noch gebe, A226, ähnlich 2006, A97. In den Folgejahren kam die Arbeit jedoch erneut, auch aufgrund des tragischen Todes sowohl von Stadtrat Magen wie auch Stadtrat Diallo, zum Erliegen. In der Partizipationsphase zum Integrations- und Diversitätskonzept und im Nachgang seiner Beschlussfassung wurde die Kommission wiederholt einberufen, als Kommission für Integration und Vielfalt und mit einer veränderten Zusammensetzung. Schon damals zeichnete sich als eine weitere Schwierigkeit ab, dass eine als gleichberechtigt und ausgewogen zu wertende Besetzung eines solchen Gremiums in der zunehmend diverser werdenden Stadtgesellschaft schwer zu erzielen ist. In der laufenden Wahlperiode wurden seitens der Stadtverordnetenversammlung und der KAV-Mitglieder bekannt, das Gremium jedoch nicht einberufen. Seitens des AmkA wurde bereits in der zurückliegenden Wahlperiode empfohlen, die Kommission abzulösen durch alternative, je befristete und mit konkreten Arbeitszielen befasste Gremien. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Ettinghausenplatz, einst Standort der letzten Höchster Synagoge, wird seinem historischen Erbe nicht gerecht. Der PlF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3133 Der Ettinghausenplatz, einst Standort der letzten Höchster Synagoge, wird seinem historischen Erbe nicht gerecht. Der Platz erfüllt nicht die Anforderungen an einen zentralen Ort des Gedenkens. Seit Jahrzehnten gibt es Bestrebungen für eine würdige Gestaltung, doch alle Versprechungen wurden gebrochen. Ein Wettbewerb zur Neugestaltung wurde vor drei Jahren entschieden, aber die Umsetzung ist aus Kapazitätsgründen offen. Eine Interimsmaßnahme zur Aufwertung ist geplant, die mit der KEG Frankfurt als Bauherrin realisiert werden soll. Kürzlich wurde jedoch bekannt, dass die KEG in finanzielle Schieflage geraten ist. Ich frage den Magistrat: Wann wird die Interimslösung umgesetzt, und welche Rolle spielt dabei der Liquiditätsengpass der KEG? Antwort des Magistrats: Die Realisierung und Umsetzung der Zwischenlösung soll mit der KEG Frankfurt als Bauherrin erfolgen, das Amt für Straßenbau und Erschließung stellt das Grundstück hierfür in Form einer Gestattung zur Verfügung. Die Planung ist nicht abgeschlossen, sondern befindet sich in der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Parallel dazu werden Kosten ermittelt und die Ausführung konkretisiert. Solange diese Abstimmungen nicht abgeschlossen sind und die KEG die Realisierung des Projektes noch nicht übernommen hat, kann kein sicherer Baubeginn verkündet werden. Die Kosten inkl. der Steuerung durch die KEG sollen aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst getragen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1192
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Aufgrund der Einrichtung einer Baustelle in der Wehrstraße wurde dort ein Parkverbot verfügt und eine große Anzahl an PaF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3134 Aufgrund der Einrichtung einer Baustelle in der Wehrstraße wurde dort ein Parkverbot verfügt und eine große Anzahl an Parkplätzen ist entfallen. Dies erhöht den dort herrschenden Parkdruck zusätzlich. Daher frage ich den Magistrat: Ist es möglich, das Parkverbot auf die Zeit zwischen beispielsweise 07:00 Uhr und 19:00 Uhr einzuschränken, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner zumindest über Nacht ihr Fahrzeug dort abstellen können? Antwort des Magistrats: Der Magistrat geht davon aus, dass die Baustelle - privater Hochbau - in Höhe Hausnummer 16 gemeint ist. Das von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete absolute Haltverbot steht im Zusammenhang mit der dort eingerichteten, signalgeregelten wechselseitigen Verkehrsführung und Fußgänger:innenquerung beidseits der halbseitigen Straßensperrung. Aus Gründen der Verkehrssicherheit - Sichtbeziehungen und Sichtbarkeit der Signalgeber - kann das absolute Haltverbot leider nicht zeitlich beschränkt werden. Aktuell ist die Baustelle noch bis zum 25. April 2025 genehmigt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vom 11. bis 14. März 2025 präsentierte sich die Stadt Frankfurt am Main auf der internationalen Immobilienmesse MIPIM inF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3135 Vom 11. bis 14. März 2025 präsentierte sich die Stadt Frankfurt am Main auf der internationalen Immobilienmesse MIPIM in Cannes. Ich frage den Magistrat, mit welcher Storytelling-Kampagne, mit welchen Narrativen und welchem internationalen Logo für eine effektive, konkurrenzfähige, zielgerichtete Vermarktung Frankfurts auf internationalem Parkett geworben wurde. Antwort des Magistrats: Vom 11. bis 14. März 2025 präsentierten sich die Stadt Frankfurt und die Metropolregion RheinMain mit einem gemeinsamen Stand auf der Marché International des Professionnels de l´Immobilier, MIPIM. Der Messeauftritt der Mainmetropole unter dem Logo "Frankfurt RheinMain" zog auch in diesem Jahr zahlreiche internationale und nationale Gäste an. Die FrankfurtRheinMain GmbH und ihre Gesellschaften sind seit Jahren Premiumpartner des Gemeinschaftsstandes und nutzen die Gelegenheit, sich mit Fachbesuchern auszutauschen. Besonders geschätzt wird die vertrauensvolle Atmosphäre, in der sich Experten zu den Herausforderungen und Chancen des Immobilienmarktes austauschen. Anhand der Präsentationen von 14 Standpartnern erhielten die Besucher einen umfassenden Eindruck davon, warum Frankfurt am Main und die Region selbst in herausfordernden Zeiten eine hohe Stabilität und Attraktivität für Projektentwickler und Investoren bieten. Die MIPIM zählt zu den wichtigsten internationalen Investment-Messen und bietet eine zentrale Plattform, um für internationale Investitionen zu werben. Aktuelle Marktentwicklungen und Zukunftsfragen stehen dabei stets im Fokus. In diesem Jahr setzte Frankfurt RheinMain mit Paneldiskussionen und Fachvorträgen gezielt auf zukunftsweisende Themen. Im Mittelpunkt standen die umfangreichen Investitionen in den Wohnungsbau sowie die Weiterentwicklung der Frankfurter Innenstadt. Ein weiteres Kernthema bildete die langfristige Entwicklung der Skyline auf Basis des aktuellen Hochhausrahmenplans. Darüber hinaus wurden Frankfurt am Main als Tech- und Digitalstandort sowie die Ernennung als World Design Capital 2026 hervorgehoben. Im Vorjahr lag der Fokus auf der erfolgreichen Standortentscheidung der EU zur Ansiedlung der AMLA in Frankfurt. Frankfurt am Main ist nicht nur ein bedeutender Finanzplatz, sondern zählt auch zu den führenden Immobilienmärkten im Herzen Europas. Die Stadt überzeugt mit wirtschaftlicher Stabilität und hoher Standortqualität - selbst in herausfordernden Zeiten. Ziel des Messeauftritts ist es, Frankfurt nicht nur als Stadt der Skyline, sondern als vielseitigen, innovativen und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu präsentieren. Dieses Bild wurde durch die jüngsten Auszeichnungen im europäischen Städtewettbewerb von fDi Intelligence eindrucksvoll untermauert. Die Stadt wurde in den "Large Cities" und "Economic Potential" als Siegerin ausgezeichnet. Zudem erreichte Frankfurt in der Kategorie "Business Friendliness" den dritten Platz. Auf diese Ehrungen fanden bereits eine breite mediale Beachtung, unter anderem in der Financial Times, der Frankfurter Allgemeine Zeitung und Frankfurter Neue Presse. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die sehr kurzfristige und so auch sehr in der Kritik stehende Schließung des Schülerladens „Dachsburg“ bewegt in und umF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3136 Die sehr kurzfristige und so auch sehr in der Kritik stehende Schließung des Schülerladens "Dachsburg" bewegt in und um Berkersheim die Gemüter. Dies ist verständlich, zumal dieser Schülerladen sehr wichtige Bedarfe in Sachen Kinderbetreuung berücksichtigt hat - zum Beispiel im Bereich der Inklusion. Nicht nur die Eltern fühlen sich jetzt hier al leingelassen und nicht gut behandelt. Ich frage den Magistrat, ob der Schülerladen "Dachsburg" durch die Stadt oder einen anderen Träger weitergeführt werden kann und wie der Magistrat bei einer Auflösung des Horts eine adäquate Nachmittagsbetreuung von Kindern mit Förderbedarfen in Berkersheim sicherstellen wird. Antwort des Magistrats: Der Schülerladen Dachsburg hat über viele Jahre hinweg einen wichtigen Beitrag für die Kinder und ihre Familien im Stadtteil geleistet. Hierfür ist die Stadt Frankfurt dem Träger BVZ gGmbH sowie den Mitarbeitenden sehr dankbar. Die Umsetzung des Paktes für den Ganztag erfolgt an der Berkersheimer Grundschule bereits seit dem Schuljahr 2018/2019. Durch die bestehenden Ganztagsangebote am Standort der Schule sowie in den umliegenden Horten kann für den Schulbezirk eine 100-Prozent-Versorgung aller Schüler:innen abgebildet werden. Die Versorgungslage bleibt trotz Schließung der Dachsburg stabil. Da im schulischen Ganztag ausreichend Platz für die Nachmittagsbetreuung der Kinder im Quartier zur Verfügung steht, ist die Nachfrage in den umliegenden Horten in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Aus diesem Grund hat sich der zuständige Träger nach sorgfältiger Abwägung und Beratung dazu entschlossen, die Dachsburg zu schließen. Aktuell wird geprüft, ob die Übernahme der Liegenschaft durch einen anderen Träger möglich ist. In Frankfurt werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen in die Lage versetzt, Kinder mit Förderbedarfen zu betreuen. Insofern könnte der Bedarf in Berkersheim auch ohne den Schülerladen Dachsburg gedeckt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Beim Brand in Höchst blieben betroffene Menschen über Stunden ohne Information oder Unterbringung. Auch am Folgetag wurdF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3137 Beim Brand in Höchst blieben betroffene Menschen über Stunden ohne Information oder Unterbringung. Auch am Folgetag wurden sie nicht kontaktiert und waren auf sich allein gestellt. Ähnliche Defizite zeigten sich bei einem weiteren Brand, wo die Feuerwehr ebenfalls vorbildlich handelte, jedoch die soziale Notversorgung nur durch das Eingreifen Dritter gesichert wurde. Ich frage daher den Magistrat: Warum wurde den Betroffenen nicht vonseiten der Stadt in ihrer Notlage unverzüglich eine Unterkunft verschafft? Antwort des Magistrats: Für Notsituationen, wie dem Brand in Höchst, gibt es zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden - Polizei, Branddirektion, Jugend- und Sozialamt - vereinbarte Abläufe und Verfahren. Die Betreuung von betroffenen Personen während des Einsatzes obliegt der Branddirektion. Das Jugend- und Sozialamt übernimmt die Sicherstellung des Notdienstes bei Wohnraumverlust durch Schadenseintritt im Auftrag der örtlichen Ordnungsbehörde. Dafür befinden sich erfahrene Mitarbeitende der Dienststellen "Besonderer Dienst 3 - Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht" - und "Besonderer Dienst 4 - Flüchtlinge und Auswärtige" rund um die Uhr in Rufbereitschaft. Im Anschluss und nach einer Erstversorgung in einer Notunterkunft übernimmt am nächsten Werktag die Abteilung "Hilfen zu Wohnungssicherung", HzW, im Sozialrathaus Gallus. Dort erfolgt die Abklärung weiterer notwendiger Maßnahmen und die weitere Bearbeitung, zum Beispiel Auszahlung von Bekleidungshilfe, Klärung von versicherungsrechtlichen Fragen, weitere Unterbringung et cetera. Im beschriebenen Fall wurde das Fachteam der HzW durch betroffene Bürger:innen und zwei Familien nach einer ersten Versorgung in einer Notunterkunft - Schule - kontaktiert. Im Anschluss vermittelte die HzW zwischen den Familien und Wohnungsbaugesellschaften, die aufgrund der besonderen Lage Wohnungen zur Verfügung stellten. Die Familien konnten somit zeitnah neue Wohnungen beziehen. Weitere Versorgungslagen ergaben sich nicht. Die Versorgung von betroffenen Personen durch die genannten Fachdienste des Jugend- und Sozialamtes hängt von einer guten Informationslage ab. Sobald Kenntnis besteht, werden umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach unsäglichen Schmierereien auf der Hauswand von pro familia bekundeten weite Teile der Stadtgesellschaft SolidaritätF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3138 Nach unsäglichen Schmierereien auf der Hauswand von pro familia bekundeten weite Teile der Stadtgesellschaft Solidarität, zeitgleich haben aber auch wieder die Mahnwachen christlicher Fundamentalisten begonnen. Frauen sollen auf dem Weg zur Beratungsstelle eingeschüchtert und von einem Schwangerschaftsabbruch abgehalten werden. Ich frage den Magistrat: Wie wirkt sich das seit November 2024 geänderte Schwangerschaftskonfliktgesetz auf die Situation vor Ort aus, und ist hierdurch eine Verbesserung für ratsuchende Frauen und die Mitarbeitenden zu erwarten? Antwort des Magistrats: Das am 27.09.2024 vom Bundesrat verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes trat Mitte November 2024 in Kraft. Das Gesetz verbietet, dass das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich erschwert wird. Ebenso darf gegen den Willen von Schwangeren die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht aufgedrängt werden. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Seit einigen Jahren versammeln sich sogenannte Lebensschützer:innen zweimal jährlich für jeweils 40 Tage vor der Beratungsstelle von pro familia in der Palmengartenstraße. Darüber hinaus fanden und finden ihre Mahnwachen teilweise auch an einzelnen Tagen außerhalb der Fastenzeiten statt. Die ersten "40 Tage für das Leben"-Mahnwachen seit der Gesetzesänderung haben am Aschermittwoch, 5. März, begonnen und enden an Ostern, 20./21.April. Sie finden nun auf dem Gehweg an der Ecke Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße statt - rund 100 Meter von der Beratungsstelle entfernt und nicht mehr direkt vor dem Eingang von pro familia. Der Gesetzgeber hat damit auf die bestehenden Missstände reagiert und einen Mindestabstand von 100 Metern zu den Beratungsstellen als besonders schützenswert festgelegt. Damit zeigt das Gesetz seine Wirkung. Die Situation vor Ort hat sich für ratsuchende Frauen und die Mitarbeitenden spürbar verbessert. Dennoch bleiben die Mahnwachen auch mit größerem Abstand sichtbar, wenn auch nicht mehr in der bisherigen Intensität. Man darf nicht vergessen, dass sich die ratsuchenden Frauen in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden. Die weiterhin deutlich erkennbaren Mahnwachen stigmatisieren die Frauen und werden als zusätzlich belastend in einer sehr persönlichen Lebenslage empfunden. Den anonymen Angriff auf die Beratungsstelle von pro familia verurteilt der Magistrat an dieser Stelle ausdrücklich. Das grundsätzliche Problem, die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch im § 218 StGB, hat das Verbot der Gehsteigbelästigung nicht beseitigt. Frauen sind gezwungen einen Beratungstermin in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wahrzunehmen um Straffreiheit zu erlangen. Um Frauen ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zu gewähren, muss der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes geregelt werden. Für Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, ist die Situation in Deutschland in den letzten Jahren schwieriger geworden. Der Abbruch wird nicht mehr in der Ausbildung von Ärzt:innen gelehrt, nur noch wenige Ärzt:innen verfügen über die Praxis und Bereitschaft den Eingriff durchzuführen. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene ELSA-Studie hat gezeigt, dass die Versorgungslage in vielen Regionen Deutschlands absolut unzureichend ist, während Umfragen in der Bevölkerung zeigen, dass etwa 80 Prozent für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Beatrix Baumann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im März fuhren in Frankfurt wegen eines Streiks an drei Tagen keine U- und Straßenbahnen. Doch wer in der RMV-App nach eF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3139 Im März fuhren in Frankfurt wegen eines Streiks an drei Tagen keine U- und Straßenbahnen. Doch wer in der RMV-App nach einer Verbindung suchte, bekam oft nur die gewohnten, aber jetzt ausfallenden Fahrten angezeigt. Alternative Routen mit den nach wie vor fahrenden Bussen und S-Bahnen wurden nicht vorgeschlagen. Fehlanzeige! Gerade in Streikzeiten brauchen Fahrgäste aber verlässliche Infos und echte Alternativen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, damit die App hier dringend verbessert wird? Antwort des Magistrats: traffiQ befindet sich im Austausch mit dem RMV zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der digitalen Auskunftssysteme, insbesondere der RMVgo-App. Den Wunsch einer Priorisierung der tatsächlich stattfindenden Fahrten gegenüber der Kennzeichnung von Fahrtausfällen wird in diesem Zuge beim RMV adressiert. Bereits heute besteht die Möglichkeit, das jeweils von Streik betroffene Verkehrsmittel in der RMVgo-App über die Routenoptionen herauszufiltern. Diese Möglichkeit wird auch in den Pressemitteilungen zum Streik beworben. Somit lassen sich beispielsweise U- und Straßenbahn ausblenden, sodass die RMVgo-App nur noch Verbindungen mit Bus, S-Bahn und Regionalzügen ausgibt. Eine schnelle Antwort zum nächstmöglichen Fahrtangebot erhält der Fahrgast auch am RMV-Servicetelefon unter 069 24 24 80 24 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in den Abend- und Nachtstunden auf der Zeil und im anschließenden RegenbogenvieF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3140 Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in den Abend- und Nachtstunden auf der Zeil und im anschließenden Regenbogenviertel nicht sicher. Gerade queere Menschen sind wieder häufiger verbalen oder sogar körperlichen Anfeindungen ausgesetzt. Daher frage ich den Magistrat: Welche Möglichkeiten sehen der Magistrat und die Landespolizei, die Sicherheit im Bereich Zeil und Regenbogenarea zu verbessern? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt ist seit Sommer 2022 wellenartig mit gewalttätigen Übergriffen, bis hin zu schweren Körperverletzungen und diskriminierenden Anfeindungen gegen Angehörige der queeren Community konfrontiert. Diese gewalttätigen Übergriffe führten schon damals zu einem ansteigenden Gefühl der Bedrohung und Angst in der queeren Community. Bürgermeisterin Dr. Nargess-Eskandari-Grünberg und Polizeipräsident Stefan Müller luden noch im August 2022 Initiativen und Betroffene zu einem Gespräch ein. Aus der Bedarfsanalyse wurde im Dezernat der Bürgermeisterin das Konzept für einen kommunalen LSBTIQ* Koordinierungskreis entwickelt, der seit November 2022 in regelmäßigen Abständen tagt und Maßnahmen zu Schutz vor Gewalt und Diskriminierung, Sichtbarkeit der queeren Communities und Empowerment und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts erarbeitet, gemeinsam mit Vertreter:innen aus Initiativen, der Community, der Polizei, aus Politik und Verwaltung zusammen. Inzwischen wurden mit einem 5-Punkten Plan zur Sicherheit, Sensibilisierung und Empowerment erfolgreiche Maßnahmen im Regenbogenviertel umgesetzt, die auch zu einem steigenden Anzeigeverhalten der Betroffenen von queerer Diskriminierung und Gewalt führten. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheitslage für queere Menschen ist die Kampagne "Safer Spaces for Queer People" und die Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans "Schutz, Akzeptanz und Vielfalt". Das Thema der Gewaltprävention für queere Menschen wird zudem von der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen, angesiedelt im AmkA, bearbeitet. Als kommunale Fachstelle sind die Mitarbeiterinnen dazu beispielsweise im engen Austausch mit den verantwortlichen Personen der communitytragenden Organisationen, vorrangig den psychosozialen Beratungs- und Anlaufstellen für queere Menschen in Frankfurt, und nehmen entsprechende Entwicklungen und Bedarfe auf. In Gesprächen, unter anderem mit den vier Ansprechpersonen für LSBTIQ des Polizeipräsidiums Frankfurt, werden diese Bedarfe und aktuelle Problemlagen thematisiert. Die Ansprechpersonen sind wiederum mit dem Bereich Staatsschutz und der Revierleitung des Reviers 1 dazu im engen Austausch, um ggf. besondere Lagen bei der Steuerung von polizeilichen Einsatzkräften zu berücksichtigen. Dies findet auch anlassbezogen statt. So sind die genannten Stellen zum Beispiel aktuell im engen Austausch zur Sicherheitslage für die Teilnehmenden der am 17. Mai 2025 anstehenden städtischen Gedenkveranstaltung zum "Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans- & Asexuellenfeindlichkeit", kurz "IDAHOBITA*. Diese wird am Mahnmal für die queeren Opfer von Verfolgung und Gewalt, dem Frankfurter Engel am Klaus-Mann-Platz, durchgeführt werden. Diese Maßnahme der Erinnerungskultur ist, abgesehen von vielen Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung, ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Arbeit des Magistrats, um für die nach wie bevor bestehende Gewalt gegen queere Menschen zu sensibilisieren. Würden verbale oder körperliche Anfeindungen im allgemeinen Streifendienst der Stadtpolizei festgestellt, wird die Stadtpolizei im Rahmen des Erstzugriffs tätig und zieht gegebenenfalls die Landespolizei hinzu. Bislang ist dies nicht konkret der Fall gewesen. Wegen der kurzen Terminsetzung war keine Stellungnahme der Landespolizei erreichbar. Es liegen keine Informationen der zuständigen Landespolizei vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Presse war zu entnehmen, dass zum Digitaltag der Stadt Frankfurt am 27. Juni 2025 „Unternehmen und Bürger zum MitmacF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3141 Der Presse war zu entnehmen, dass zum Digitaltag der Stadt Frankfurt am 27. Juni 2025 "Unternehmen und Bürger zum Mitmachen beim Aktionstag eingeladen" seien. Die Konzentration und Auswahl von Unternehmen und Start-u ps scheint einseitig zu sein. Ich frage den Magistrat: Welche am Thema beteiligten NGOs wurden als Ausstellerin eingeladen und welche haben die Teilnahme zugesagt? Antwort des Magistrats: Der Digitaltag ist ein bundesweiter Aktionstag, der Menschen zusammenbringt, um die Digitalisierung erlebbar zu machen. An diesem Tag soll ein großes Scheinwerferlicht auf die Digitalisierung & Smart City in unserer Stadt Frankfurt am Main geworfen werden. Viele Digitale Orte sollen für die Bürger:innen sichtbar gemacht werden. Es wird dem Magistrat fortlaufend zurückgespiegelt, dass die Bürger:innen keine Kenntnis über die Vielzahl Digitaler Orte jn Frankfurt besitzen. Mit den Digitalen Orten wollen wir noch stärker ins öffentliche Bewusstsein kommen und an diesen Orten den Dialog mit den Menschen über die Zukunft Frankfurts führen. Jede:r kann mitmachen und mehr über digitale Technologien lernen und diese ausprobieren. Der Digitaltag soll dabei helfen, die digitale Teilhabe zu fördern und Menschen zusammenzubringen. Von 08:00 bis 16:00 Uhr werden am 27. Juni die Türen zu den Digitalen Orten aufgemacht, um sich und ihre tollen digitalen Ideen, Vorhaben und Initiativen zu präsentieren. Ob eine Tour, ein Rundgang oder eine spannende Veranstaltung mit anderen tollen Persönlichkeiten. Es geht darum, Gesprächssituationen anzubieten und über das Zukunftsbild in unserer Stadt zu sprechen. Es sind die Bilder in unseren Köpfen, die darüber entscheiden, dass wir für den sozialen Zusammenhalt, den wirtschaftlichen Wohlstand und die Regenerativität unserer Ökosysteme heute die richtigen Entscheidungen treffen. Die FAZ ist an diesem Tag unser Medienpartner. Der Magistrat hat einen offenen Aufruf gestartet, damit sich unter anderem Unternehmen, Institutionen und NGOs aktiv am Digitaltag in Frankfurt beteiligen. Lediglich die Beteiligten, die bereits an den "Digitalen Orte" des Digitalgipfels im Oktober 2024 teilgenommen haben, wurden in diesem Jahr von der Stadt proaktiv wieder angefragt. Stand heute liegen insgesamt 14 Zusagen für Digitale Orte vor: TechQuartier, WAVA, Freifunk Frankfurt, Jüdische Museum, Deutsche Nationalbibliothek, FES, Chaos Computer Club, Stadtbibliothek, TUMO Frankfurt, VHS, HOLM, Deutsche Bundesbank, Goethe Universität, Malteser Hilfsdienst. Als NGOs haben sich der Chaos Computer Club e. V., Freifunk Frankfurt am Main e. V., WAVA gGmbH, TUMO und der Malteser Hilfsdienst ihre Teilnahme bestätigt. Das Organisationsteam ist jederzeit offen für weitere Interessent:innen. Des Weiteren findet am Abend des Digitaltages 2025 das jährliche Smart-City-Forum des Smart-City-Teams der Stadt Frankfurt am Main statt und rundet mit einer Podiumsdiskussion und einer Smart-City-Mini-Messe den Tag ab. Hierzu haben zehn städtische und stadtnahe Institutionen ihr Interesse bekundet, ihre Digitalisierungs-projekte zu präsentieren. Zugesagt haben unter anderem der Innovation Hub 110 der Polizei Hessen, das Medienzentrum Frankfurt e. V., die Volkshochschule Frankfurt, die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung, das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Magistratsbericht B 95/25, „Jahresbericht Höchst - Stärkere Kontrolle des Planungsdezernates ist nötig“, steht folgenF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3142 Im Magistratsbericht B 95/25, "Jahresbericht Höchst - Stärkere Kontrolle des Planungsdezernates ist nötig", steht folgender Satz: "Finaler Bericht zum Beschluss der Vorlage von Halbjahresberichten über Projekte im Stadtteil Höchst von 2008." Der vorherige Bericht stammt aus dem Herbst des Jahres 2011. Ich frage den Magistrat: Warum handelt es sich hierbei um den finalen Bericht, und warum wurde dieser zum jetzigen Zeitpunkt veröffentlicht? Antwort des Magistrats: Es handelt sich um einen finalen Bericht, da die benannten Projekte weitgehend abgeschlossen sind - Förderprogramm Innenstadt Höchst 1. Förderperiode, Teile der Illumination Höchst, Bruno-Asch-Anlage, Bahnhofsvorplatz Höchst -, kurz vor der Umsetzung stehen - Illumination Bolongaropalast, Bolongarogarten, Standesamt und Pavillon - oder in anderer Federführung bearbeitet werden - Höchster Bahnhof liegt im Verantwortungsbereich der DB. Damit kann bei den meisten Projekten kein neuer Sachstand berichtet und der Vorgang somit geschlossen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Für die Ausstattung der Schulen ist die Stadt verantwortlich. In Abstimmung mit den Schulen soll auch deren PräsentationF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3143 Für die Ausstattung der Schulen ist die Stadt verantwortlich. In Abstimmung mit den Schulen soll auch deren Präsentationstechnik immer digitaler werden - dennoch sind manche Schulen noch nicht mit Smartboards ausgestattet, sondern arbeiten immer noch mit Whiteboards oder sogar Kreidetafeln. Ich frage den Magistrat: Wie viele Schulen, geordnet nach Schulformen, haben noch keine Smartboards in ihrer Grundausstattung und was sind die Gründe? Antwort des Magistrats: Die Aussage ist nicht korrekt. Interaktive Whiteboards werden bereits seit einigen Jahren sukzessive in Frankfurter Schulen verbaut. Insbesondere bei Neubauten ist es bereits seit 2011 Standard, die Schulen mit Präsentationstechnik auszustatten. Die Schulen haben die Wahl zwischen deckenmontierten, wandmontierten oder mobilen Beamern und interaktiven Whiteboards - Whiteboardtafel mit Flügeln inklusive interaktivem Beamer. Im Rahmen des DigitalPakts werden die Schulen nach der aktuell geltenden Quote für Präsentationstechnik ausgestattet, Quote 1:25 - Präsentationstechnik/Schülerzahl. Damit können beinahe alle Klassenräume und eine Vielzahl an Fachräumen ausgestattet werden. Im Rahmen der Vorgespräche können sich die Schulen entsprechend ihrer pädagogischen Ausrichtung innerhalb der Quote für eine Ausstattung mit interaktiven Whiteboards und/oder Beamern - wie oben beschrieben - entscheiden. 155 Schulen sind bereits ausgestattet, an einigen Schulen erfolgen noch kleinere Nacharbeiten. Sechs Schulen werden noch in den nächsten Wochen ausgestattet. Bis Ende April 2025 werden außer der Albert-Schweitzer-Schule alle Frankfurter Schulen mit Präsentationstechnik ausgestattet sein. An der Albert-Schweitzer-Schule wurden bereits acht Klassenräume mit Präsentationstechnik ausgestattet. Für die restlichen Räume sind aufwendige Verkabelungsarbeiten notwendig. Die Präsentationstechnik für die Räume ist bereits bestellt und geliefert. Sobald die Verkabelungsarbeiten abgeschlossen sind, werden die restlichen Räume mit Präsentationstechnik ausgestattet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die neue Verkehrsführung im Bereich Alt-Praunheim stellt sich schon unmittelbar nach deren Umsetzung als untragbar herauF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3144 Die neue Verkehrsführung im Bereich Alt-Praunheim stellt sich schon unmittelbar nach deren Umsetzung als untragbar heraus. Anwohner sind größeren Lärm- und Umweltbelastungen ausgesetzt, Geschäftsleute bangen um ihre Existenz. Der Bus- und Lkw-Verkehr ist stark behindert. Einige der angebrachten Poller sollen zwar für Rettungseinsätze herausnehmbar sein, jedoch wurden nun direkt dahinter große Blumenkübel aufgestellt, die in Notfällen weiterhin ein Hindernis für Feuerwehr und Rettungskräfte darstellen. Ich frage den Magistrat: Wurde diese Maßnahme durch den vorbeugenden Brandschutz kontrolliert beziehungsweise genehmigt und wird dieses Projekt vorzeitig eingestellt, wenn sich die Situation, wie sie sich derzeit abzeichnet, nicht deutlich verbessert? Antwort des Magistrats: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. An dieser Stelle gab es einen Unfallschwerpunkt. Geradeausfahrende Radfahrer - Richtung Alt-Praunheim 50-58 - wurden übersehen beziehungsweise von Kfz-Fahrern angefahren, die nach rechts in die Straße "In der Römerstadt" abbiegen wollten. Deshalb wurde die Positionierung der Sperrfläche überarbeitet. Bei der Planung wurden selbstverständlich die Schleppkurven eines Liniengelenkbusses zugrunde gelegt. Damit wurde sichergestellt, dass keine Beeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge, Linienbusse oder den Schwerlastverkehr entstehen. Um die Anfahrbarkeit der beiden Häuser - In der Römerstadt 263-265 -, die hinter der Sperrfläche liegen, zu gewährleisten, wurden vier der Stahlabweiser mit einer Feuerwehrschließung versehen, sodass die Sperrfläche im Notfall geöffnet werden kann. Die Blumenkübel wurden von einer privaten Initiative aus Praunheim aufgestellt. Die Sondernutzung wurde beim Grünflächenamt beantragt. Der Magistrat wird die Frage zum Anlass nehmen, die aktuelle Situation vor Ort erneut zu überprüfen und soweit erforderlich Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das ehemalige Behördenzentrum in der Seehofstraße wird für das Gymnasium Süd umgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme ist die EF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3145 Das ehemalige Behördenzentrum in der Seehofstraße wird für das Gymnasium Süd umgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme ist die Errichtung einer doppelstöckigen Zweifeldersporthalle mit dem Feldmaß von 22 x 45 Metern vorgesehen, die zum Jahreswechsel 26/27 übergeben werden soll. Nach den Vorkommnissen im Hafenpark, als ein Basketballplatz nicht geöffnet werden konnte, da die Markierung der korrekten Feldmaße dort mit den Sicherheitsstandards des TÜV kollidierte und aufgrund von Haftungsfragen vom Grünflächenamt geschlossen wurde, frage ich den Magistrat: Wird in den Sporthallen jeweils ein Handballfeld, 20 x 40 Meter, so Platz finden, dass die sicherheitstechnischen Auflagen des TÜVs eingehalten werden können? Antwort des Magistrats: Die Randbereiche neben dem Handballfeld, die für die Sicherheit laut DGUV notwendigen sind, werden in der Sporthalle Gymnasium Süd eingehalten - einen Meter seitlich, zwei Meter Stirnseiten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ab 5. Mai wird die Mörfelder Landstraße für Monate gesperrt. Fahrgäste, die z.B. ab Haltestelle Breslauer Str. zum SüdbF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3146 Ab 5. Mai wird die Mörfelder Landstraße für Monate gesperrt. Fahrgäste, die z.B. ab Haltestelle Breslauer Str. zum Südbahnhof wollen, müssen 10 min zur Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstr. laufen, wo man dann in einen Bus umsteigen muß, der dann wiederum ca. 10 Minuten zum Südbahnhof braucht. Eine Zumutung vor allem für die vielen Senioren, die hier wohnen, und nicht mehr mobil genug sind, um solch weite Umwege zu laufen. Zum Südbahnhof würden 20 min Fussweg anfallen. Ich frage den Magistrat: Warum werden die alternativen Buslinien, wie 61, X61 und X77 von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße nicht verlängert, um auch die Menschen in der Breslauer Straße abzuholen? Verschieden Routen sind denkbar. Antwort des Magistrats: Ab voraussichtlich 5. Mai 2025 bis Herbst 2025 - erste Bauphase - wird die Mörfelder Landstraße aufgrund von Bauarbeiten für den Straßenbahnverkehr gesperrt. Es handelt sich um Vorbereitungsarbeiten für den DB-Brückenbau. Busse können weiterhin regulär verkehren. Die in der Mörfelder Landstraße normalerweise verkehrende Straßenbahnlinie 18 wird von Louisa kommend über die Stresemannallee, die Gartenstraße und die Schweizer Straße zum Südbahnhof umgeleitet. Als Ersatz für die entfallenden Straßenbahnhaltestellen verkehrt ein Schienenersatzverkehr, SEV, zwischen den Haltestellen Südbahnhof und Stresemannallee/Mörfelder Landstraße. Zusätzlich bleibt die Buslinie 61 auf ihrem regulären Linienweg bestehen. Somit bleibt eine gute ÖPNV-Anbindung der Straßenbahnhaltestellen entlang der Mörfelder Landstraße gewährleistet. Die Straßenbahnlinie 18 ist durch Umsteigen an den Haltestellen Stresemannallee/Mörfelder Landstraße und Südbahnhof erreichbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt ist mit seiner großen Zahl an Hochhäusern die Hochhaus-Hauptstadt Deutschlands. Die Römerkoalition hat mit derF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3147 Frankfurt ist mit seiner großen Zahl an Hochhäusern die Hochhaus-Hauptstadt Deutschlands. Die Römerkoalition hat mit der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans ambitionierte ökologische Standards gesetzt, um die zukünftigen Hochhäuser in Frankfurt so nachhaltig wie nur möglich zu machen. Damit kann in Frankfurt die Innovation hin zu nachhaltigen Lösungen im Hochhausbau aktiv vorangetrieben werden. Ein wichtiger Baustein für klimafreundliche Hochhäuser ist die Installation von Photovoltaik-Modulen an Dach und Fassade. Ich frage den Magistrat: Bei welchen bereits errichteten, im Bau befindlichen oder in Planung befindlichen Hochhäusern in Frankfurt wird Photovoltaik auf dem Dach, an der Fassade oder an baulichen Nebenanlagen genutzt? Antwort des Magistrats: Photovoltaikanlagen auf Hochhäusern werden statistisch nicht erfasst, so dass eine detaillierte Aufstellung über bestehende, im Bau befindliche oder geplante Hochhäuser mit entsprechenden Anlagen nicht möglich ist. Als Beispiele für aktuelle Hochhausprojekte mit Photovoltaikanlagen können genannt werden: - Central Business Tower, Neue Mainzer Straße 57-59 - im Bau; - Park Tower, Bockenheimer Anlage 44 - Bauantrag in Bearbeitung; - FAZ-Tower, Mainzer Landstraße 214-218 - Bauantrag in Bearbeitung; - NION, Europaallee 65 - positiver Bauvorbescheid; - KAIA - Revitalisierung Uniontower -, Wiesenhüttenstraße 10 - positiver Bauvorbescheid. Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ohne Nutzung von i-KfZ dauert die Terminvergabe bei der Kfz-Zulassungsstelle für die Um- und Abmeldung eines Fahrzeugs vF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3148 Ohne Nutzung von i-KfZ dauert die Terminvergabe bei der Kfz-Zulassungsstelle für die Um- und Abmeldung eines Fahrzeugs vier Wochen - eine Wartezeit, die besonders für Bürger, die digitale Angebote nicht nutzen oder nicht als sinnvoll empfinden, inakzeptabel ist. Daher frage ich den Magistrat: Wie soll sichergestellt werden, dass auch Bürger, die an digitalen Verfahren nicht teilnehmen, einen zeitnahen Termin erhalten? Antwort des Magistrats: Die aktuellen längeren Terminvorlaufzeiten sind darin begründet, dass Ende März eine Modernisierung des Fachverfahrens erfolgt. Die derzeit laufende Umstellung des Kfz-Zulassungsfachverfahrens ist ausgesprochen umfangreich. Damit der Betrieb auch nach dem Systemwechsel zügig wieder reibungslos läuft, arbeiten die Mitarbeitenden intensiv an der Einrichtung der neuen Software und werden umfassend in deren Anwendung geschult. Dies hat zur Folge, dass aktuell nicht so viele Termine wie sonst angeboten werden können, was unmittelbare Auswirkungen auf die Terminvorlaufzeiten hat. Je nach dem, wie erfolgreich die Systemumstellung erfolgen kann, werden kurzfristig immer weitere Termine freigegeben und somit die Terminvorlaufzeiten sukzessive reduziert. Für erforderliche kurzfristige Termine, wie zum Beispiel ein Kennzeichenverlust oder Ähnliches, können Anfragen per E-Mail an das E-Mail Postfach kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de gesendet werden. Von dort aus wird dann die Dringlichkeit geprüft und ein Termin angeboten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 14. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat dem im Januar beschlossenen Gewalthilfegesetz zugestimmt. Im MittelpunktF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3149 Am 14. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat dem im Januar beschlossenen Gewalthilfegesetz zugestimmt. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Durch einen Rechtsanspruch, der ab 2032 gelten soll, sichert das Gesetz diesen Zugang. An den durch den Ausbau des Hilfesystems entstehenden Kosten wird sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro beteiligen. Ich frage den Magistrat: Wie sehen die Pläne für den Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt aus, sodass allen Betroffenen häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung garantiert wird? Antwort des Magistrats: Der Magistrat begrüßt das Gewalthilfegesetz als einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Betroffenen. Positiv hervorzuheben ist die Zielsetzung, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Mit dem Gewalthilfegesetz wird den Betroffenen erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantiert. Zudem soll die Täter:innenarbeit ausgebaut und die Präventionsarbeit gefördert werden. Damit werden zentrale Forderungen der Istanbul-Konvention umgesetzt, wie bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser und deren Finanzierung. Kritisch ist anzumerken, dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll. So sind trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen nicht erfasst. Diese Beschränkung widerspricht dem Verständnis der Istanbul-Konvention, wonach "Geschlecht" nicht ausschließlich im biologischen Sinne zu verstehen sei. Voraussetzung für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf kommunaler Ebene, sind Vorgaben und Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Länderebene. Der Magistrat steht im Austausch mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Bisher liegen dem Magistrat keine Ausführungsbestimmungen seitens des Landes Hessen vor. Diese bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt in Bezug auf das Gewalthilfegesetz. Auf deren Grundlage wird am weiteren Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt gearbeitet werden. Das Gewalthilfegesetz sieht vor, dass die Länder eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung durchführen, um ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen, welches den tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarf deckt. Der Magistrat weist darauf hin, dass für die Ausgangsanalyse eine bundesweit einheitliche Datenbasis wichtig ist. Es wird empfohlen, die Monitoringinstrumente des Deutschen Instituts für Menschenrechte als Grundlage zu nehmen. Diese wurden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt und mit einigen Pilot-Bundesländern unter anderem dem Land Hessen abgestimmt. Wichtige Hinweise für die Umsetzung in Frankfurt gibt auch der "1. Bericht Istanbul Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme". In dem Bericht wurden Handlungsfelder bestimmt, die Grundlage für einen Maßnahmenplan sind, der in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wird. Der Maßnahmenplan soll 2026 vorliegen. Der Prozess wird von der Koordinierungsstelle gesteuert. Die bestehende, geförderte Struktur der Schutz-, Beratungs- und Unterstützungs-angebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Frankfurt am Main unterliegt einer permanenten Betrachtung hinsichtlich ihrer ausreichenden und bedarfsgerechten Ausgestaltung durch die Stadt als Fördermittelgeber. Die Stadt Frankfurt am Main hat insgesamt 188 Frauenhausplätze, davon 20 sogenannte "pauschalierte" Plätze, das heißt für Frauen in Not ohne sozialhilferechtlichen Anspruch. Das weitere Hilfesystem befindet sich in kommunaler Förderung und Landesförderung: Frauen helfen Frauen Beratung- und Intervention Frankf. Verein f. soz. Heimstätten e. V. Beratung- und Intervention Frauennotruf Beratung- Koordination und Intervention FIM e. V. Beratungsstelle Deutscher Kinderschutzbund Beratungsstelle Feministische Mädchenarbeit Beratungsstelle AIDS Hilfe Frankfurt am Main e. V. Beratungsstelle Wildwasser e. V. Beratungsstelle Weiterhin werden derzeit die bestehenden Maßnahmen zur Täter:innenarbeit im Kontext häuslicher Gewalt betrachtet und aufeinander abgestimmt, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen zum Kinderschutz. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Bestand an Sozialwohnungen schmilzt immer weiter. Aktuell gibt es nur noch knapp 21.000 klassische Sozialwohnungen iF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3150 Der Bestand an Sozialwohnungen schmilzt immer weiter. Aktuell gibt es nur noch knapp 21.000 klassische Sozialwohnungen in Frankfurt. Gleichzeitig ist die Zahl neu gebauter Sozialwohnungen verschwindend gering. Ich frage den Magistrat: Wie viele Wohnungen wurden 2023 und 2024 fertiggestellt - bitte aufschlüsseln nach Förderweg 1, Förderweg 2 und gesamtem Bauvolumen -, und wie viele Wohnungen sind in diesen Jahren aus der Bindung gefallen? Antwort des Magistrats: Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnen ist in Frankfurt nach wie vor sehr hoch. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung wird der Bedarf an Sozialwohnungen und weiteren geförderten Wohnungen in Frankfurt auch in den kommenden Jahren bestehen. Der Magistrat nutzt daher verschiedene Instrumente, um das weitere Absinken von geförderten Wohnungen zu verhindern und den Neubau bezahlbarer Wohnungen zu fördern. Für das Jahr 2024 liegt die Zahl der fertiggestellten Wohnungen noch nicht vor. Im Jahr 2023 wurden in Frankfurt am Main insgesamt 3.661 Wohnungen fertiggestellt. In den Jahren 2023 und 2024 wurden in den beiden städtischen Förderwegen 494 Wohneinheiten, WE, fertiggestellt, aufgeschlüsselt wie folgt: 2023: Förderweg 1: 170 WE, Förderweg 2: 108 WE 2024: Förderweg 1: 116 WE, Förderweg 2: 100 WE Im Jahr 2023 sind insgesamt 98 Sozialwohnungen - Förderende zwischen 31.12.2022 und 30.12.2023 - aus der Bindung gefallen. Davon waren elf Wohnungen nach dem II. Wohnungsbaugesetz - 1. Förderweg - und 87 Wohnungen zuvor über den Erwerb von Belegungsrechten gefördert. Für 207 Sozialwohnungen - 1. Förderweg -, die im Jahr 2023 aus der Bindung gefallen wären, konnte eine Bindungsverlängerung mit den Eigentümer:innen vereinbart werden. Darüber hinaus konnten im Jahr 2023 für 332 Wohnungen erstmals eine Bindung im Erwerb von Belegungsrechten vereinbart werden. Im Jahr 2024 sind insgesamt 93 Sozialwohnungen - Förderende zwischen 31.12.2023 und 30.12.2024 - aus der Bindung gefallen. Davon waren 16 Wohnungen nach dem II. Wohnungsbaugesetz gefördert - 1. Förderweg - und 77 Wohnungen zuvor über den Erwerb von Belegungsrechten gefördert. Für 379 Sozialwohnungen - 1. Förderweg -, die im Jahr 2024 aus der Bindung gefallen wären, konnte eine Bindungsverlängerung mit den Eigentümer:innen vereinbart werden. Darüber hinaus konnten im Jahr 2024 für 349 Wohnungen erstmals eine Bindung im Erwerb von Belegungsrechten vereinbart werden. In den Jahren 2023 und 2024 konnten für insgesamt 1.267 Wohnungen Bindungen verlängert beziehungsweise Belegrechte erworben werden. Im gleichen Zeitraum wurden weitere 871 Wohnungen in den beiden Förderprogrammen bewilligt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das diesjährige 18. Grüne-Soße-Festival wird nach Angaben der Veranstalter das letzte seiner Art sein. Die FNP berichtetF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3151 Das diesjährige 18. Grüne-Soße-Festival wird nach Angaben der Veranstalter das letzte seiner Art sein. Die FNP berichtete am 20.03.2025, dass in den letzten Jahren die Kosten für Zeltbau, Technik und Security zu stark gestiegen seien. Außerdem sei die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren zurückgegangen und seit Corona zögerten die Menschen beim Ticketvorverkauf. Hinzu kämen viel Servicepersonal und ein eigenes Spülteam für ein nachhaltiges Festival ohne Plastikgeschirr. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Kosten für das Festival zu senken und somit gegebenenfalls eine Fortführung zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Das Grüne-Soße-Festival auf dem Roßmarkt ist eine identitätsstiftende Veranstaltung für Frankfurt am Main, die sowohl Bürger als auch Touristen anspricht. Es bringt die vielfältige Stadtgesellschaft zusammen, bereichert die Veranstaltungsreihe mit kulturellen Highlights und bietet Gastronomen die Möglichkeit, sich in einem kulinarischen Wettbewerb um die beste Grüne Soße Frankfurts zu messen. Im Jahr 2025 findet das Festival zum 18. Mal statt. Während der Coronapandemie wurden die Grüne-Soße-Festspiele ins Leben gerufen, um den damaligen Auflagen gerecht zu werden. In diesem Rahmen wurde die Veranstaltung flächenmäßig erweitert sowie öffentlich zugänglich und barrierefrei gestaltet. Die Stadt Frankfurt unterstützt das Grüne-Soße-Festival bei Genehmigungsprozessen und fördert es finanziell mit Zuschüssen aus den Mitteln des Tourismusbeitrags. Die Entscheidung, das Grüne-Soße-Festival in 2026 nicht fortzuführen, beruht auf einer privatwirtschaftlichen Entscheidung. Bislang war die Unterstützung und Förderung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Eine Umfrage der IHK hat ergeben, dass der Umbau der Eschersheimer Landstraße im Bereich Dornbusch aufgrund des WegfallsF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3152 Eine Umfrage der IHK hat ergeben, dass der Umbau der Eschersheimer Landstraße im Bereich Dornbusch aufgrund des Wegfalls von Parkplätzen bei den dortigen Geschäften zu teilweise erheblichen Umsatzeinbußen von teilweise bis zu 40 Prozent geführt hat. Neun der betroffenen Gewerbetreibenden denken sogar über eine Geschäftsaufgabe nach. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum werden vor der Durchführung derartiger Verkehrsmaßnahmen nicht deren mögliche wirtschaftliche Auswirkungen geprüft, und wie reagiert der Magistrat jetzt auf diese für viele Geschäftsinhaber am Dornbusch existenzbedrohende Entwicklung? Antwort des Magistrats: Der Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt, § 4424 vom 29.08.2019, NR 895, und die Beschlüsse des Ortsbeirats 9, ausgehend vom Beschluss OM 1683/21 sind Grundlage für die Radverkehrsanlage in der Eschersheimer Landstraße, die im Oktober 2024 eingerichtet wurde. Die Planungen wurden zuvor den zuständigen Ortsbeiräten in einem Werkstattgespräch am 27.08.2024 vorgestellt. In der Eschersheimer Landstraße bestand zudem aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die Notwendigkeit, ein auch für den Radverkehr sicheres Angebot zu schaffen. In dem vorgelagerten Planungsprozess sind alle wesentlichen Belange berücksichtigt worden. Dazu gehörten standardmäßig auch die Belange des Einzelhandels. Die Wirtschaftsförderung übernimmt in diesem Zusammenhang die Rolle des zentralen Ansprechpartners für alle Anliegen der Gewerbetreibenden und stellt sicher, dass ihre Bedürfnisse und Fragen zügig bearbeitet werden. Regelmäßige Vor-Ort-Termine mit den Gewerbetreibenden sind daher wichtig, um einen direkten Austausch zu ermöglichen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Eine frühzeitige Einbindung der Gewerbetreibenden in verkehrliche Umgestaltungen ist unerlässlich, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, da insbesondere Park- und Anfahrtsmöglichkeiten für viele Unternehmen von großer Bedeutung sind. Gerade die Anlieferung sowie die Kurzzeitparkplätze waren unter anderem zwei wesentliche Punkte, die im Vorfeld von den Gewerbetreibenden thematisiert wurden. Ziel war es daher, die Erreichbarkeit für Zulieferer und Kunden bestmöglich zu erhalten oder sogar zu verbessern. Daher wurden beispielsweise Ladezonen eingerichtet. Diese werden jedoch nach unseren Beobachtungen immer wieder illegal beparkt. Eine effektivere Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregelung ist beabsichtigt. Die Markierung des Radweges unter Wegnahme einer Fahrspur weist keine unmittelbaren Einschränkungen hinsichtlich Erreichbarkeit der betroffenen Geschäfte auf. Lediglich im Bereich zwischen Eduard-Rüppell-Straße und Spenerstraße ist das Anhalten auf dem vormals rechten Fahrstreifen nun nicht mehr möglich. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden vor Hausnummer 236a zwei bewirtschaftete Stellplätze neu geschaffen, in diesem Bereich war das Halten vormals durch die dort platzierte Haltestelle und eine Sperrfläche nicht erlaubt. Generell werden die Parkstände im Geschäftsbereich nun bewirtschaftet, wodurch eine höhere Fluktuation erfolgt und die Verfügbarkeit erhöht wird. Es wird daher weiterhin sichergestellt, dass für Kund:innen des Einzelhandels Stellplätze nutzbar sind. Auch hierzu der Verweis, dass eine verstärkte Durchsetzung der Regelungen beabsichtigt ist, um die effektive Verfügbarkeit weiter zu erhöhen. Sowohl die Wirtschaftsförderung als auch der Magistrat befinden sich im Austausch mit den Gewerbetreibenden vor Ort, um konstruktive und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Im Rahmen der Information der Geschäftsleute durch das Mobilitätsdezernat im betreffenden Bereich entlang der Eschersheimer Landstraße, welche im September 2024 erfolgt ist, wurde eine sorgfältige Evaluation der Maßnahme angekündigt. Diese wird wie vorgesehen nach den Osterferien beginnen. Ein Teil dieser Evaluation wird ein gemeinsames Gespräch mit dem Ortsbeirat, den Gewerbetreibenden vor Ort sowie den Wirtschaftsverbänden sein. Das Ziel eines solchen Dialoges ist es, die aktuelle Situation zu beleuchten und gegebenenfalls auch Anpassungen und Feinjustierungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Belangen der Verkehrssicherheit zuwiderlaufen. Eine Einladung hierzu erfolgt nach den Osterferien. Leider wurde der Magistrat bei der angesprochenen Umfrage nicht einbezogen. Die Ergebnisse wurden auch nicht detailliert veröffentlicht. Deshalb kann der Magistrat zur Qualität der Umfrage keine Bewertung abgeben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Masterplan Mobilität, der am 21. März 2025 vom Magistrat beschlossen wurde, beinhaltet ein abgestimmtes LogistikkonzF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3153 Der Masterplan Mobilität, der am 21. März 2025 vom Magistrat beschlossen wurde, beinhaltet ein abgestimmtes Logistikkonzept als integrierte Teilstrategie. Besonders die digitale Logistiksteuerung, Smart LOG FFM, spielt dabei eine zentrale Rolle. In der Vergangenheit konnten bereits vorbereitete Anträge zur Förderung nicht eingereicht werden, da es an Eigenmitteln, einer Beschlusslage und der Kof inanzierung des Landes Hessen fehlte. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen hat er ergriffen, um die Umsetzung des Logistikkonzepts, insbesondere der digitalen Logistiksteuerung, voranzutreiben? Antwort des Magistrats: Für das Logistikkonzept sind in einem partizipativen Prozess mit Verbänden und Praktikern des Güterwirtschaftsverkehrs Handlungsansätze für eine leistungsfähige und nachhaltige Ver- und Entsorgung der Stadt entwickelt und bewertet worden. Im Ergebnis haben die Gutachter vier Handlungsfelder mit insgesamt 16 Maßnahmen identifiziert und zur Umsetzung vorgeschlagen. Die 16 Maßnahmen untergliedern sich in insgesamt 51 Teilmaßnahmen, zu denen jeweils separate qualitative Kategorisierungen hinsichtlich des zu erwartenden Investitionsaufwands und der Machbarkeit vorgenommen wurden. Als besonders wichtig wurde im Handlungsfeld "Governance" eine Institutionalisierung und Verstetigung der Kommunikation und Projektkoordination zwischen der Stadtverwaltung und den Logistikakteuren angesehen. Die Stelle eines Logistikbeauftragten konnte mittlerweile im Straßenverkehrsamt angesiedelt und besetzt werden. Neben auf Einzelthemen bezogenen Kontakten wurde mit dem Runden Tisch Stadtlogistik ein regelmäßiger Austausch in großer Runde initialisiert. Beim ersten Runden Tisch im Januar 2025 wurden die Maßnahmen des Logistikkonzepts nochmal intensiv unter aktuellen Randbedingungen diskutiert und priorisiert. Im Fokus stehen aktuell Mikrodepots in Verbindung mit Radlogistik, anbieterübergreifende Paketstationen und Lieferflächen im öffentlichen Straßenraum. Die hinter der Projektidee Smart LOG FFM steckende Idee einer digitalen Logistiksteuerung auf Basis eines zentralen - regionalen - Logistik-Leitstandes und darauf aufsetzender App-Lösungen für Logistiker und Empfänger ist im Logistikkonzept aufgegriffen worden. Die Bewertung der Maßnahme geht von sehr hohen Investitionskosten und aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen von einem eher visionären Umsetzungshorizont aus. Ungeachtet von teilweise unklaren oder fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist das Projekt ohne Förderung des Bundes nicht realisierbar. Aktuell gibt es seitens des Bundes keine Ausschreibungen zur Förderung solcher Projekte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das geplante Frühlingsfest in Sossenheim hat in diesem Jahr nicht stattgefunden. Das Frühlingsfest war ursprünglich fürF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3154 Das geplante Frühlingsfest in Sossenheim hat in diesem Jahr nicht stattgefu nden. Das Frühlingsfest war ursprünglich für den Zeitraum vom 21. bis 24. März in der Kurmainzer Straße geplant. Grund für die kurzfristige Absage seien gemäß der Mitteilung der Stadt Frankfurt vom 19.03.2025 die gestiegenen Sicherheitsanforderungen. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die Veranstalter von Stadtteilfesten bei der Realisierung der Sicherheitsanforderungen zu unterstützen, und wird das Sossenheimer Frühlingsfest im Jahr 2026 stattfinden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat ein Budget zur Unterstützung der Veranstaltenden - unter anderem auch bei Sicherheitsmaßnahmen - in Höhe von 750.000 Euro installiert. Das Budget wird bei der Stabstelle Stadtmarketing im Dezernat IV verwaltet. Ein entsprechender Antrag auf Zuwendung kann bei dortiger Stelle eingereicht werden. Das Sossenheimer Frühlingsfest wurde in den vergangenen Jahren von der Tourismuss+Congress GmbH Frankfurt am Main, TCF, veranstaltet. Nach Kenntnis des Ordnungsamtes wurde die Veranstaltung von der TCF abgesagt, da eine Durchführung der Veranstaltung und die Aktualisierung des Veranstaltungskonzepts in diesem Jahr aus personellen Gründen nicht möglich sei. Eine Antragstellung beim Service-Center Veranstaltung ist erst gar nicht erfolgt. Somit wurde auch nicht geprüft, ob und in welchem Umfang zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich wären. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Straßenbahnlinie 14 fährt seit Oktober nicht mehr stadteinwärts auf der Kleyerstraße. Begründet wurde dies mit LeituF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3155 Die Straßenbahnlinie 14 fährt seit Oktober nicht mehr stadteinwärts auf der Kleyerstraße. Begründet wurde dies mit Leitungsarbeiten und dem Problem eines zu engen Kurvenradius. Ich frage den Magistrat: Welche Bauarbeiten wurden und werden hier vorgenommen, und wann fährt die Straßenbahn 14 wieder stadteinwärts auf der Kleyerstraße? Antwort des Magistrats: Die Kleyerstraße, Rebstöcker Straße und Weilburger Straße waren aufgrund von Arbeiten an Versorgungsleitungen - Datenleitungen - in Richtung Osten vom 04.11.2024 bis 31.03.2025 gesperrt. Zur Wiederherstellung der regulären Linienführung der Linie 14 finden vom 7. bis 18. April 2025 Gleisbauarbeiten mit Fahrstromabschaltung statt. Bereits im März wurden vorbereitende Maßnahmen wie Umleitungen und Testfahrten durchgeführt, bei denen der Abschnitt über die Kleyerstraße nicht bedient wurde. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist geplant, die Linie 14 wieder stadteinwärts über die Kleyerstraße verkehren zu lassen. Dem Straßenverkehrsamt liegt derzeit kein Verlängerungsantrag vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf dem Kulturportal der Stadt Frankfurt am Main heißt es in dem Artikel „Kinder- und Jugendtheater im ZoogesellschaftshF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3156 Auf dem Kulturportal der Stadt Frankfurt am Main heißt es in dem Artikel "Kinder- und Jugendtheater im Zoogesellschaftshaus" unter anderem: "(...) Bevor das ganze Zoogesellschaftshaus ab 2026 zu Frankfurts ne uem Kinder- und Jugendtheater umgebaut wird (...)". Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich dieses Umbauprojekts, und werden die Umbaumaßnahmen wie geplant 2026 beginnen? Antwort des Magistrats: Die Vorlage für das Projekt befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Es ist davon auszugehen, dass nach erfolgtem Beschluss als nächste Schritte die Ausführungsplanung und die europaweite Ausschreibung etwa ein Jahr benötigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Kleingärten erleben derzeit wieder eine Hochkonjunktur, in Großstädten ist die Nachfrage besonders hoch. Neben dem GärtnF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3157 Kleingärten erleben derzeit wieder eine Hochkonjunktur, in Großstädten ist die Nachfrage besonders hoch. Neben dem Gärtnern auf einer Parzelle in durch Kleingartenvereine verwalteten Anlagen gibt es in Frankfurt traditionell auch die Möglichkeit, direkt bei der Stadt oder stadtnahen Stiftungen Grabelandflächen zu pachten, um dort diesem schönen Hobby nachzugehen. Aufgrund der hohen Nachfrage wird es für Interessierte jedoch immer schwieriger, eine freie Grabelandfläche zu finden. Ich frage den Magistrat: Wie viele Bewerber stehen derzeit auf der Warteliste für Grabeland bei der Stadt Frankfurt sowie den stadtnahen Stiftungen, und in welchem Verhältnis steht diese Zahl zu Grabelandflächen, die aktuell nicht vergeben sind und brach liegen? Antwort des Magistrats: Aktuell liegen dem Magistrat 813 Bewerbungen für die Anpachtung von Freizeitgärten vor. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Aufnahme neuer Bewerbungen derzeit gestoppt. Derzeit beträgt die Wartezeit fünf bis sechs Jahre. Frei werdende Flächen werden anhand der Warteliste angeboten und ohne zeitliche Verzögerung sofort neu verpachtet. Brachliegende Flächen gibt es insofern nicht, es sei denn, ein Pächter pflegt seine Flächen nicht; hier ist das Amt für Bau und Immobilien, ABI, auf Hinweise angewiesen. Ebenso wird für als Freizeitgärten geeignete Grundstücke der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten verfahren. Informationen über das Vorgehen anderer stadtnaher Stiftungen liegen hier nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Paul-Ehrlich-Schule, die größte naturwissenschaftliche Berufsschule in Hessen, befindet sich seit Jahrzehnten in einF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3158 Die Paul-Ehrlich-Schule, die größte naturwissenschaftliche Berufsschule in Hessen, befindet sich seit Jahrzehnten in einem unzumutbaren Zustand. Ein Neubau ist dringend erforderlich, doch stattdessen wird mit Sanierungsmaßnahmen Flickschusterei betrieben. Versprechen gab es viele, Pläne für einen Bildungscampus gemacht - eingehalten wurde nichts. Stattdessen will man nach all den Jahren und Plänen plötzlich ein Verkehrsgutachten und spricht unter der Hand bereits von Standorten außerhalb des Frankfurter Westens. Und das alles, obwohl hier die Fachkräfte ausgebildet werden, die wir so dringend benötigen. Ich frage den Magistrat: Wann gibt es die Ergebnisse aus dem Verkehrsgutachten, und wie geht es konkret mit dem Neubau der Schule weiter? Antwort des Magistrats: Das Bildungscampus im Frankfurter Westen wird in Unterliederbach errichtet, ganz so wie im städtebaulichen Ideenwettbewerb entschieden und im Bebauungsplan Nr. 930 festgelegt. Die Vorbereitung der Ausschreibung des Verkehrsgutachtens ist erfolgt, und es ist mit dem Ergebnis unmittelbar nach den Sommerferien zu rechnen. Parallel dazu werden im Rahmen der Schulbauoffensive an der Paul-Ehrlich-Schule verstärkte Maßnahmen im Bauunterhalt vorgenommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bruchfeldstraße und die Schwarzwaldstraße sind Teil des Niederräder Ortskerns. Eine Reihe von langjährig ortsansässiF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3159 Die Bruchfeldstraße und die Schwarzwaldstraße sind Teil des Niederräder Ortskerns. Eine Reihe von langjährig ortsansässigen Geschäften, wie der Blumenladen, der Friseur in der Bruchfeldstraße 38 und die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58, ist davon betroffen, dass seitens des Vermieters der Mietvertrag nicht verlängert wird. Zudem droht eine Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Durch das Wegfallen dieser Geschäfte droht die Attraktivität des Stadtteils erheblich zu leiden. Hierzu frage ich den Magistrat: Inwieweit ist die Wirtschaftsförderung in Niederrad tätig, um den lebendigen lokalen Handel zu erhalten und den Gewerbetreibenden eine Perspektive im Stadtteil zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat der Stadt Frankfurt teilt mit, dass die Wirtschaftsförderung weiterhin in engem Kontakt mit den ansässigen Unternehmen steht, insbesondere mit dem Friseurbetrieb, der Reinigung und dem Blumenladen auf der Bruchfeldstraße. Für den Friseurbetrieb sowie die Reinigung werden derzeit aktiv alternative Räumlichkeiten in der näheren Umgebung gesucht. Die Inhaberin des Blumengeschäfts hat zudem mitgeteilt, dass sie nach Ablauf des Mietverhältnisses in den Ruhestand treten möchte. Des Weiteren hat der Inhaber der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erklärt, dass er das Geschäft aus Altersgründen schließen möchte. In diesem Zusammenhang führt die Wirtschaftsförderung bereits Gespräche mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, um einen geeigneten Nachfolger für die Metzgerei zu finden. Was die Preisgestaltung bei gewerblichen Mieten betrifft, so hat der Magistrat in diesem Bereich keine Einflussmöglichkeiten. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des gewerblichen Mietrechts, die den Marktbedingungen unterliegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Vorlage NR 908/24 werden umfassende Maßnahmen für eine Klimastadt Frankfurt beschrieben. Doch die Maßnahmen benötF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3160 In der Vorlage NR 908/24 werden umfassende Maßnahmen für eine Klimastadt Frankfurt beschrieben. Doch die Maßnahmen benötigen mehr Personal für die Umsetzung. Dieses Problem ist stadtweit bekannt. Es wird zwar in Etatanträgen Geld für Personalgewinnung und - aufstockung bereitgestellt, jedoch fehlen Informationen über die tatsächliche Stellenbesetzung. In dem Antrag wird der Magistrat außerdem dazu aufgefordert, im ersten Quartal einen Bericht vorzulegen. Ich frage den Magistrat: Wo ist der Bericht zur Vorlage NR 908/24, und wie sieht es mit der Stellenbesetzung in den für die Umsetzung des Antrages zuständigen Ämtern und Dezernaten aus? Antwort des Magistrats: Der Bericht zur Klimastadt wird der neue, übergreifende Dachbericht zu allen relevanten Klimathemen. Es werden mehrere bisherige Berichte zusammengefasst, um eine bessere Übersichtlichkeit für die Leser:innen zu erzielen. Zudem kann der Magistrat mit diesem Vorgehen künftig Doppelberichte vermeiden und die Verwaltung entlasten. Um alle Informationen zu den unterschiedlichen Themen aus den verschiedenen Dezernaten sammeln zu können, strebt der Magistrat einen Bericht in diesem Frühjahr an. Von den ELENA-Stellen sind im Klimareferat die Projektleitung zum 01.08.2025 besetzt, die Auswahlverfahren für die drei Berater:innen-Stellen und die Hilfsstelle laufen aktuell. Im Klimareferat konnten zum Sommer außerdem zwei Stellen nachbesetzt werden. Weitere drei Stellen sind in der Ausschreibung, zwei Stellen werden im Laufe des Jahres noch ausgeschrieben. In Anbetracht der sehr kurzfristigen Prüfung konnten die stellenplantechnischen Auswirkungen des NR 908/24 - Klimastadt Frankfurt - lediglich gescannt werden. Demnach wurden zur Umsetzung der im NR 908/24 aufgeführten Maßnahmen folgende zusätzliche Stellen geschaffen: Zu I. Volle Transparenz, jährliche Treibhausgas-Bilanz und CO2-Restbudget: - 79A: 1 Stelle über aufgestockte Stellenreserve (Stellenplan 2024 - Klimaneutrales Frankfurt 2035) - unbesetzt Zu III. Offensive zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Gebäuden - 79A: 5 Projektstellen für ELENA - unbesetzt - 25: 4 Projektstellen für ELENA - 3 besetzt 4 Stellen über E 227/24 für Sanierungsoffensive - unbesetzt 3 Stellen über aufgestockte Stellenreserve für "Klimaneutralität auf städt. Dächern" - unbesetzt (weitere 9 Stellen über M-Vortrag beantragt, Vorlage derzeit zurückgestellt) Zu IV. Gemeinsame Umsetzung der "Solaroffensive für Frankfurt" - 79A: 1 Stelle über aufgestockte Stellenreserve (Stellenplan 2024 - Solaroffensive) - unbesetzt - 25: 1 Stelle über E 228/24 - Schaffung einer Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern - unbesetzt Zu V. Pflanzung von Bäumen - 67: 1 Stelle über E 211/24 - Gärtnermeister*innenstelle für Baumpflanzungen - unbesetzt Zu VII. Begründung von Gebäuden - 79A: 1 Projektstelle für Frankfurter Anpassungsstrategie 2.0 - besetzt Zu IX. Entsiegelungskonzept und Begrünung - 79A: 1 Planstelle - besetzt - und 1 Projektstelle - unbesetzt - für Klimabonus - 79: 2 Stellen über E 192/24 für ABSK - unbesetzt 1 Projektstelle für Freiflächenentwicklungsplan - unbesetzt - 67: 1 Stelle über E 212/24 (grüne Oasen) - unbesetzt - 66: 1 Stelle über E 51/24 (grüne Oasen) - unbesetzt Zu X. Regenwassermanagement - 79: 1 Projektstelle für Wasserkonzept - besetzt in Zusammenarbeit mit 68 - Stadtentwässerung Zu XI. Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplan Mobilität - 66: 1 Planstelle mit dem Stellenplan 2023 bei 66.34 - Radverkehr - unbesetzt 1 Planstelle über die aufgestockte Stellenreserve (Stellenplan 2024) bei 66.34 - Radverkehr - unbesetzt 1 Stelle für die Koordinierungsstelle im Dezernatsbüro XII (12/2023) - besetzt Einige der unbesetzt gekennzeichneten Stellen befinden sich aktuell im Ausschreibungsverfahren bzw. im Besetzungsverfahren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Jahr 2028 jähren sich die Eingemeindungen unter anderem von Höchst, Griesheim und Fechenheim zum 100. Mal. Ich frageF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3161 Im Jahr 2028 jähren sich die Eingemeindungen unter anderem von Höchst, Griesheim und Fechenheim zum 100. Mal. Ich frage den Magistrat: Welche Planungen zur Vorbereitung von Festivitäten für diese Jubiläen gibt es gegebenenfalls bisher seitens des Magistrats? Antwort des Magistrats: Der Magistrat wird die genannten Jubiläen in angemessenem Rahmen würdigen. Hierfür wird der Magistrat die Akteure vor Ort in die Ausgestaltung der Feierlichkeiten einbeziehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt war für Bürger in der Vergangenheit pF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3162 Das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt war für Bürger in der Vergangenheit problemlos per E-Mail möglich. Seit einiger Zeit jedoch werden diese Eingaben zurückgewiesen und mit dem Hinweis beantwortet, dass Anzeigen nicht per E-Mail erstattet werden könnten, sondern zwingend das dafür vorgesehene Online-Formular zu nutzen sei. Anzeigen per E-Mail würden nicht bearbeitet. Dies stößt bei den Bürgern zum Teil auf Unverständnis. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat dieser Sachverhalt bekannt, und wie bewertet er in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit grundsätzlich keine Formerfordernis unterliegt? Antwort des Magistrats: Die Aufgabenerledigung der Erfassungstätigkeiten bei Privatanzeigen, die per Email eingehen, ist den vorhandenen Personalressourcen unterworfen. Mit Inkrafttreten der letzten StVO-Novelle im November 2021 war ein eklatanter Anstieg der Fallzahlen wahrnehmbar. Eine Anpassung der Personalressource an die sich auf hohem Niveau einpendelnden monatlichen Fallzahlen war und ist illusorisch. Aus der Bevölkerung und dem Parlament hatte der Magistrat entnommen, dass schnell Abhilfe geschaffen werden muss bezüglich der stark gesunkenen Verarbeitungsquoten bei Privatanzeigen. Das Portal wurde daher primär zur internen Prozessoptimierung und Reduzierung von Übertragungsaufwand geschaffen. Hinterlegt sind die am häufigsten angezeigten verschiedenen Tatbestände. Diese bilden inzwischen durch Anpassungen im Sommer 2024 mehr als zwei Drittel der Sachverhalte, die üblicherweise für Privatanzeigende relevant sind, ab. Alle nicht im Anzeigenportal abgebildeten Tatbestände, nimmt das Ordnungsamt "althergebracht" - pdf-Formular per Brief oder Scan - entgegen und erfasst diese mit der vorhandenen Personalressource. Diesen Hinweis erhält jeder Anzeigeerstatter, der digital einsendet, durch eine Eingangsbestätigung zu seiner E-Mail. Gleichermaßen nimmt das Ordnungsamt schriftliche Anzeigen auf Papier von Menschen ohne Zugang oder Wunsch zur Teilnahme an der digitalen Welt uneingeschränkt zur Prüfung entgegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Moderne Feuerwehrgerätehäuser sind von grundlegender Bedeutung für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren.F27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3163 Moderne Feuerwehrgerätehäuser sind von grundlegender Bedeutung für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Sie bieten den notwendigen Raum für Fahrzeuge und Ausrüstung. Darüber hinaus dienen sie auch als sozialer Treffpunkt, der den Zusammenhalt und die Gemeinschaft stärkt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren wurden in den letzten drei Jahren neu gebaut, und welche sollen in den nächsten zwei Jahren neu errichtet werden? Antwort des Magistrats: Im September 2022 wurde das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Fechenheim fertiggestellt. Im dritten Quartal diesen Jahres wird voraussichtlich die Fertigstellung des Gerätehauses in Griesheim und Ende 2026 die Fertigstellung des Gerätehauses in Oberrad erfolgen. Die Festlegung und Planung weiterer künftiger Baumaßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedarfe und Gegebenheiten vor Ort sowie planerischer und finanzieller Ressourcen in enger Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Berichten zufolge spricht die Stadt Frankfurt Grundstückseigentümer*innen in Seckbach zwischen der A 661 und dem HuthparF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3164 Berichten zufolge spricht die Stadt Frankfurt Grundstückseigentümer*innen in Seckbach zwischen der A 661 und dem Huthpark an, mit dem Ziel, die Grundstücke zu erwerben. Ich frage den Magistrat: Verfolgt die Stadt das Ziel, Grundstücke zwischen der A 661 und dem Huthpark in Seckbach zu erwerben, und was beabsichtigt die Stadt damit? Antwort des Magistrats: Für den angefragten Bereich zwischen der BAB 661 und dem Huthpark werden Eigentümer nicht angesprochen, um Grundstücke anzukaufen. Falls sich Eigentümer an die Stadt wenden und ihr Grundstück zum Kauf anbieten, wird wie in anderen Fällen auch geprüft, ob ein Ankauf im Rahmen der Flächenbevorratung in Betracht kommt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die vorgezogenen Bundestagswahlen sorgten für verkürzte Fristen beim Versand der Briefwahlunterlagen. Insbesondere für dF27.03.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3165 Die vorgezogenen Bundestagswahlen sorgten für verkürzte Fristen beim Versand der Briefwahlunterlagen. Insbesondere für die im Ausland lebenden deutschen Staatsbürger wurde das oftmals zum Problem. Laut Berichten kamen viele Unterlagen spät bei den Staatsbürgern an und kamen danach zu spät wieder in den Städten an, um eine Wahlbeteiligung zu ermöglichen. Ich frage den Magistrat: Wie viele im Ausland lebende deutsche Staatsbürger haben sich bei der Stadt Frankfurt für die Bundestagswahl 2025 registriert, und wie viele von ihnen haben fristgemäß an der Wahl teilgenommen? Antwort des Magistrats: Im bundesweiten Vergleich hat die Stadt Frankfurt am Main besonders schnell mit der Produktion und dem anschließenden Versand der Stimmzettel zur vorgezogenen Bundestagswahl begonnen. Entsprechend früh konnte auch das Briefwahllokal geöffnet werden. Hintergrund ist, dass die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss erst am Donnerstag, den 30. Januar 2025, über die eingereichten Beschwerden entschieden und damit verbindlich festlegten, welche Wahlkreisbewerbenden und Landeslisten auf dem Stimmzettel stehen würden. Erst zu diesem Zeitpunkt war eine Druckfreigabe überhaupt möglich. Unmittelbar nach dieser Freigabe startete die Produktion der Frankfurter Stimmzettel. Bereits am Montagmittag, 3. Februar 2025, konnte das Briefwahllokal in der Stiftstraße öffnen. Auch wurden die bis dato eingegangenen Briefwahlanträge bearbeitet und die entsprechenden Briefwahlunterlagen zum Versand aufgegeben. Unter diesen Anträgen befanden sich auch die rund 5.000 Briefwahlanträge der im Ausland lebenden Deutschen. Von insgesamt 143.950 ausgestellten Briefwahlunterlagen sind lediglich vier Prozent nicht oder nicht rechtzeitig zurückgekommen. Eine gesonderte Aufschlüsselung für im Ausland lebende Deutsche ist dabei jedoch nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.