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Am 14. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat dem im Januar beschlossenen Gewalthilfegesetz zugestimmt. Im Mittelpunkt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Gewalthilfegesetz soll den Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen für Betroffene häuslicher Gewalt verbessern. Der Magistrat plant den Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt, um den Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht zu werden. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem zu schaffen und die Qualität der Angebote zu sichern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Am 14. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat dem im Januar beschlossenen Gewalthilfegesetz zugestimmt. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Durch einen Rechtsanspruch, der ab 2032 gelten soll, sichert das Gesetz diesen Zugang. An den durch den Ausbau des Hilfesystems entstehenden Kosten wird sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro beteiligen.

Ich frage den Magistrat:

Wie sehen die Pläne für den Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt aus, sodass allen Betroffenen häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung garantiert wird?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat begrüßt das Gewalthilfegesetz als einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Betroffenen. Positiv hervorzuheben ist die Zielsetzung, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Mit dem Gewalthilfegesetz wird den Betroffenen erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantiert. Zudem soll die Täter:innenarbeit ausgebaut und die Präventionsarbeit gefördert werden.

Damit werden zentrale Forderungen der Istanbul-Konvention umgesetzt, wie bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser und deren Finanzierung.

Kritisch ist anzumerken, dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll. So sind trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen nicht erfasst. Diese Beschränkung widerspricht dem Verständnis der Istanbul-Konvention, wonach "Geschlecht" nicht ausschließlich im biologischen Sinne zu verstehen sei.

Voraussetzung für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf kommunaler Ebene, sind Vorgaben und Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Länderebene.

Der Magistrat steht im Austausch mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Bisher liegen dem Magistrat keine Ausführungsbestimmungen seitens des Landes Hessen vor. Diese bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt in Bezug auf das Gewalthilfegesetz. Auf deren Grundlage wird am weiteren Ausbau des Hilfesystems in Frankfurt gearbeitet werden.

Das Gewalthilfegesetz sieht vor, dass die Länder eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung durchführen, um ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen, welches den tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarf deckt.

Der Magistrat weist darauf hin, dass für die Ausgangsanalyse eine bundesweit einheitliche Datenbasis wichtig ist. Es wird empfohlen, die Monitoringinstrumente des Deutschen Instituts für Menschenrechte als Grundlage zu nehmen. Diese wurden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt und mit einigen Pilot-Bundesländern unter anderem dem Land Hessen abgestimmt.

Wichtige Hinweise für die Umsetzung in Frankfurt gibt auch der "1. Bericht Istanbul Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme". In dem Bericht wurden Handlungsfelder bestimmt, die Grundlage für einen Maßnahmenplan sind, der in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wird. Der Maßnahmenplan soll 2026 vorliegen. Der Prozess wird von der Koordinierungsstelle gesteuert.

Die bestehende, geförderte Struktur der Schutz-, Beratungs- und Unterstützungs-angebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Frankfurt am Main unterliegt einer permanenten Betrachtung hinsichtlich ihrer ausreichenden und bedarfsgerechten Ausgestaltung durch die Stadt als Fördermittelgeber.

Die Stadt Frankfurt am Main hat insgesamt 188 Frauenhausplätze, davon 20 sogenannte "pauschalierte" Plätze, das heißt für Frauen in Not ohne sozialhilferechtlichen Anspruch.

Das weitere Hilfesystem befindet sich in kommunaler Förderung und Landesförderung:

Frauen helfen FrauenBeratung- und Intervention
Frankf. Verein f. soz. Heimstätten e. V.Beratung-
und Intervention FrauennotrufBeratung-
Koordination und Intervention FIM e. V.Beratungsstelle
Deutscher KinderschutzbundBeratungsstelle
Feministische MädchenarbeitBeratungsstelle
AIDS Hilfe Frankfurt am Main e. V.Beratungsstelle
Wildwasser e. V.Beratungsstelle

Weiterhin werden derzeit die bestehenden Maßnahmen zur Täter:innenarbeit im Kontext häuslicher Gewalt betrachtet und aufeinander abgestimmt, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen zum Kinderschutz.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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