An mehreren Gewässern im Stadtgebiet scheint der Biber zugegen zu sein. Angenagte Bäume zeigen dies sehr deutlich. So sc
Zusammenfassung
Der Magistrat plant Maßnahmen zum Schutz von Bäumen vor Bibern im Stadtgebiet Frankfurt. Dies umfasst die Anbringung von Drahtschutz an ausgewählten Bäumen sowie die Prüfung eines Schutzanstrichs. Ziel ist es, die Risiken für Menschen durch angenagte Bäume zu minimieren und gleichzeitig die Biodiversität zu fördern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
An mehreren Gewässern im Stadtgebiet scheint der Biber zugegen zu sein. Angenagte Bäume zeigen dies sehr deutlich. So schützenswert und erhaltenswert der Biber auch ist, so gefährlich können angenagte Bäume werden, wenn diese beispielsweise drohen, auf öffentliche Wege zu stürzen. Bissschutz an Baumstämmen oder andere Möglichkeiten würden hier Abhilfe schaffen können.
Ich frage den Magistrat:
Welche Möglichkeiten sieht er, Risiken für Menschen durch von Bibern angenagte Bäume zu minimieren, und welche Erkenntnisse hat er allgemein zu Bibern im Stadtgebiet?
Antwort des Magistrats
Der nach dem Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Biber kommt mittlerweile wieder im gesamten Stadtgebiet, vorzugsweise am Main und an der Nidda, vor. Zu den Bibervorkommen in Frankfurt liegen sehr gute Erfahrungswerte vor, die auch dokumentiert werden. So gibt es etwa 15 Vorkommen im Bereich Nidda, Main und kleineren Nebengewässern mit steigender Tendenz. Die Erkenntnisse zu den Vorkommen werden an das zuständigen Forstamt Groß-Gerau zur Erfassung weitergeleitet.
Dies ist eine im Sinne der Biodiversität Frankfurts erfreuliche Entwicklung, weil die ersten Biber im Stadtgebiet erst im Jahr 2014 festgestellt worden sind. An mehreren Stellen sind "Biberburgen" als naturschutzrechtlich geschützte Fortpflanzungsstätten vorhanden.
Die zuständigen Mitarbeiter:innen aus Baumpflege und Gewässerunterhaltung - Grünflächenamt und Stadtentwässerung - wurden in Zusammenarbeit mit dem Bibermanagement der Oberen Naturschutzbehörde darin geschult, wie sie mit den Fraßaktivitäten an den gewässerbegleitenden Baumbeständen umgehen sollen.
Bäume werden durch den Biber aus zwei Gründen gefällt. Zum einen werden Bäume gefällt, um ein kleines Fließgewässer mittels eines Dammes aufzustauen. Dies ist an Main und Nidda nicht erforderlich, weil ein ausreichender Wasserstand zur Anlage seiner Biberburg vorhanden ist. Der Naturschutzbehörde ist in Frankfurt kein Biberdamm mit Aufstau eines Fließgewässers bekannt. Darüber hinaus werden Bäume in der Winterzeit als Nahrungsquelle gefällt. Der Biber verwertet junge Triebe, Rinde und Knospen. Mit der Ausbreitung des Bibers nehmen auch Bäume mit Bissspuren zu. Diese Bäume stehen im Regelfall auf gewässernahen Grundstücken des Wasser- und Schifffahrtsamts, des Grünflächenamts bzw. des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
Werden Bäume mit Bissspuren festgestellt, werden diese - sofern die Standsicherheit hierdurch gefährdet ist - mit Zustimmung beziehungsweise Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt bzw. auf den Stock gesetzt, das bedeutet, dass der abgeschnittene Baum wieder neu austreiben kann. Auch wenn das Fällen von Bäumen in der Natur des Bibers liegt, können aus Sicht der Naturschutzbehörde markante Einzelbäume, zum Beispiel in Parkanlagen, mit Maschendrahtzaun, der um den Stammfuß gebunden wird, vor Verbiss geschützt werden.
Im Stadtgebiet von Frankfurt gibt es circa 10.000 Bäume, die an Gewässern stehen. Alle Bäume mit einem Drahtschutz zu versehen, wäre unverhältnismäßig, denn es würde dem Biber seine Nahrungsgrundlage berauben und zudem ist die Arbeit mit dem einmaligen Anbringen des Drahtgeflechts nicht erledigt: Der Draht muss mindestens einmal jährlich kontrolliert werden, damit er nicht einwächst. Außerdem ist das Befestigen des Drahtes in der Böschungsschrägen aufwendig; er muss sicher im Boden verankert werden, damit der Biber ihn nicht hochschieben kann.
Aus diesem Grund hat sich der Magistrat dazu entschlossen, nur ausgewählte Bäume mit einem Drahtgefecht zu versehen. Der Magistrat prüft aktuell, ob sich die restlichen Bäume mit einem Schutzanstrich versehen lassen, der das Nagetier vom Beschädigen der Bäume abhalten soll. Allerdings muss dieser Anstrich - je nach Witterung, Standort und Beschaffenheit der Borke - auch regelmäßig erneuert werden. Mit den Arbeiten soll in diesem Sommer begonnen werden.
Zusätzliche Kontrollen werden bei Bedarf ergänzend zu den Regelkontrollen angesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.