Beim Brand in Höchst blieben betroffene Menschen über Stunden ohne Information oder Unterbringung. Auch am Folgetag wurd
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die unzureichende Unterbringung und Information der Betroffenen nach einem Brand in Höchst. Es wird vorgeschlagen, die Abläufe zwischen den zuständigen Behörden zu überprüfen, um eine schnellere und effektivere Unterstützung in Notsituationen zu gewährleisten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Beim Brand in Höchst blieben betroffene Menschen über Stunden ohne Information oder Unterbringung. Auch am Folgetag wurden sie nicht kontaktiert und waren auf sich allein gestellt. Ähnliche Defizite zeigten sich bei einem weiteren Brand, wo die Feuerwehr ebenfalls vorbildlich handelte, jedoch die soziale Notversorgung nur durch das Eingreifen Dritter gesichert wurde.
Ich frage daher den Magistrat:
Warum wurde den Betroffenen nicht vonseiten der Stadt in ihrer Notlage unverzüglich eine Unterkunft verschafft?
Antwort des Magistrats
Für Notsituationen, wie dem Brand in Höchst, gibt es zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden - Polizei, Branddirektion, Jugend- und Sozialamt - vereinbarte Abläufe und Verfahren.
Die Betreuung von betroffenen Personen während des Einsatzes obliegt der Branddirektion.
Das Jugend- und Sozialamt übernimmt die Sicherstellung des Notdienstes bei Wohnraumverlust durch Schadenseintritt im Auftrag der örtlichen Ordnungsbehörde. Dafür befinden sich erfahrene Mitarbeitende der Dienststellen "Besonderer Dienst 3 - Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht" - und "Besonderer Dienst 4 - Flüchtlinge und Auswärtige" rund um die Uhr in Rufbereitschaft. Im Anschluss und nach einer Erstversorgung in einer Notunterkunft übernimmt am nächsten Werktag die Abteilung "Hilfen zu Wohnungssicherung", HzW, im Sozialrathaus Gallus. Dort erfolgt die Abklärung weiterer notwendiger Maßnahmen und die weitere Bearbeitung, zum Beispiel Auszahlung von Bekleidungshilfe, Klärung von versicherungsrechtlichen Fragen, weitere Unterbringung et cetera.
Im beschriebenen Fall wurde das Fachteam der HzW durch betroffene Bürger:innen und zwei Familien nach einer ersten Versorgung in einer Notunterkunft - Schule - kontaktiert. Im Anschluss vermittelte die HzW zwischen den Familien und Wohnungsbaugesellschaften, die aufgrund der besonderen Lage Wohnungen zur Verfügung stellten. Die Familien konnten somit zeitnah neue Wohnungen beziehen. Weitere Versorgungslagen ergaben sich nicht.
Die Versorgung von betroffenen Personen durch die genannten Fachdienste des Jugend- und Sozialamtes hängt von einer guten Informationslage ab. Sobald Kenntnis besteht, werden umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.