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Nach unsäglichen Schmierereien auf der Hauswand von pro familia bekundeten weite Teile der Stadtgesellschaft Solidarität

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das geänderte Schwangerschaftskonfliktgesetz soll die Situation für ratsuchende Frauen und Mitarbeitende in Beratungsstellen verbessern, indem es den Zugang zu diesen Einrichtungen erleichtert und Belästigungen verbietet. Es wird erwartet, dass die Gesetzesänderung zu einer spürbaren Verbesserung der Situation vor Ort führt.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Nach unsûÊglichen Schmierereien auf der Hauswand von pro familia bekundeten weite Teile der Stadtgesellschaft SolidaritûÊt, zeitgleich haben aber auch wieder die Mahnwachen christlicher Fundamentalisten begonnen. Frauen sollen auf dem Weg zur Beratungsstelle eingeschû¥chtert und von einem Schwangerschaftsabbruch abgehalten werden. Ich frage den Magistrat: Wie wirkt sich das seit November 2024 geûÊnderte Schwangerschaftskonfliktgesetz auf die Situation vor Ort aus, und ist hierdurch eine Verbesserung fû¥r ratsuchende Frauen und die Mitarbeitenden zu erwarten?

Antwort des Magistrats

Das am 27.09.2024 vom Bundesrat verabschiedete Zweite Gesetz zur û„nderung des Schwangerenkonfliktgesetzes trat Mitte November 2024 in Kraft. Das Gesetz verbietet, dass das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich erschwert wird. Ebenso darf gegen den Willen von Schwangeren die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrû¥chen nicht aufgedrûÊngt werden. Schwangere dû¥rfen nicht bedrûÊngt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Bei VerstûÑûŸen sind BuûŸgelder bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Seit einigen Jahren versammeln sich sogenannte Lebensschû¥tzer:innen zweimal jûÊhrlich fû¥r jeweils 40 Tage vor der Beratungsstelle von pro familia in der PalmengartenstraûŸe. Darû¥ber hinaus fanden und finden ihre Mahnwachen teilweise auch an einzelnen Tagen auûŸerhalb der Fastenzeiten statt. Die ersten "40 Tage fû¥r das Leben"-Mahnwachen seit der GesetzesûÊnderung haben am Aschermittwoch, 5. MûÊrz, begonnen und enden an Ostern, 20./21.April. Sie finden nun auf dem Gehweg an der Ecke Bockenheimer LandstraûŸe/BeethovenstraûŸe statt - rund 100 Meter von der Beratungsstelle entfernt und nicht mehr direkt vor dem Eingang von pro familia. Der Gesetzgeber hat damit auf die bestehenden MissstûÊnde reagiert und einen Mindestabstand von 100 Metern zu den Beratungsstellen als besonders schû¥tzenswert festgelegt. Damit zeigt das Gesetz seine Wirkung. Die Situation vor Ort hat sich fû¥r ratsuchende Frauen und die Mitarbeitenden spû¥rbar verbessert. Dennoch bleiben die Mahnwachen auch mit grûÑûŸerem Abstand sichtbar, wenn auch nicht mehr in der bisherigen IntensitûÊt. Man darf nicht vergessen, dass sich die ratsuchenden Frauen in einer persûÑnlichen Ausnahmesituation befinden. Die weiterhin deutlich erkennbaren Mahnwachen stigmatisieren die Frauen und werden als zusûÊtzlich belastend in einer sehr persûÑnlichen Lebenslage empfunden. Den anonymen Angriff auf die Beratungsstelle von pro familia verurteilt der Magistrat an dieser Stelle ausdrû¥cklich. Das grundsûÊtzliche Problem, die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch im ôÏ 218 StGB, hat das Verbot der GehsteigbelûÊstigung nicht beseitigt. Frauen sind gezwungen einen Beratungstermin in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wahrzunehmen um Straffreiheit zu erlangen. Um Frauen ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zu gewûÊhren, muss der Schwangerschaftsabbruch auûŸerhalb des Strafgesetzes geregelt werden. Fû¥r Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, ist die Situation in Deutschland in den letzten Jahren schwieriger geworden. Der Abbruch wird nicht mehr in der Ausbildung von û„rzt:innen gelehrt, nur noch wenige û„rzt:innen verfû¥gen û¥ber die Praxis und Bereitschaft den Eingriff durchzufû¥hren. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene ELSA-Studie hat gezeigt, dass die Versorgungslage in vielen Regionen Deutschlands absolut unzureichend ist, wûÊhrend Umfragen in der BevûÑlkerung zeigen, dass etwa 80 Prozent fû¥r eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwûÑlf Wochen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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