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  • Der DigitalTruck tourt als „rollendes Klassenzimmer“ der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hes
    F
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3166 Der DigitalTruck tourt als "rollendes Klassenzimmer" der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hessen und weckt mit Projektwochen und professionellem Begleitprogramm erfolgreich das Interesse von Grundschüler/-innen an neuester Technik. Die Frankfurter Schülerinnen und Schüler konnten aufgrund der mangelnden Unterstützung des Magistrats davon jedoch bislang trotz mehrmaliger Anfragen nicht profitieren. Im Januar 2025 berichtete der Magistrat, dass die Suche nach geeigneten Standorten vor Ort für den DigitalTruck noch laufe. Ich frage den Magistrat: Welche Ergebnisse erzielte die Suche, und an welchen Orten wird der DigitalTruck 2025 in Frankfurt angeboten? Antwort des Magistrats: Die Suche nach geeigneten Standorten für den DigitalTruck ist noch nicht abgeschlossen. Die Ämter befinden sich noch in der Abstimmung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Mit dem Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5, hat der Ortsbeirat 5 beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, auf dem Platz n
    F
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 27.03.2025, F 3167 Mit dem Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5, hat der Ortsbeirat 5 beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 642, begrüßt dieser die Initiative des Ortsbeirates und kündigt an, dem Ortsbeirat einen Standort für den Bücherschrank vorzuschlagen. Bislang blieb der angekündigte Vorschlag jedoch aus und eine Mailanfrage vom 09.05.2024 blieb - bislang - unbeantwortet. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist mit der Aufstellung des Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg zu rechnen? Antwort des Magistrats: Für das Thema "Bücherschränke" stehen seit geraumer Zeit nur sehr eingeschränkte personelle Kapazitäten zur Verfügung, die zudem mit anderen Projekten konkurrieren. Daher liegt der Fokus aktuell auf der Unterhaltung der bestehenden Bücherschränke sowie darauf, die Aufstellung bereits beantragter Bücherschränke - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - vorzubereiten und zu realisieren. Der Magistrat arbeitet derzeit an der Umsetzung des beantragten Bücherschranks und bedauert die entstandenen Verzögerungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Stadtteilkantine für Bornheim
    NR
    27.03.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2025, NR 1176 Betreff: Stadtteilkantine für Bornheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt eröffnet und betreibt in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Aktiven eine öffentliche Küche für Alle in Bornheim. Ziel ist es gesundes Essen mit einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln anzubieten. Auf der Speisekarte wird mindestens ein Mittag- und Abendessen für 1,50 Euro angeboten. Die Stadtteil-Kantine soll im Saalbau Bornheim betrieben werden, wobei der bestehende Vertrag mit dem derzeitigen Restaurantbetreiber nicht verlängert bzw. gekündigt wird. Begründung: Viele Frankfurter*innen können sich einen Restaurantbesuch in dem vorhandenen gastronomischen Angebot nicht leisten. Im Gegenteil. Die steigenden Preise aufgrund der Inflation führen dazu, dass die Menschen ihren Wocheneinkauf genau kalkulieren müssen. Damit bleibt kaum Geld für gesundes und regionales Essen, geschweige denn für einen gastronomischen Besuch. Eine Stadtteil-Kantine, unterhalten von der Stadt Frankfurt, mit niedrigen Essenspreisen und einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln, ermöglicht es den Menschen sich trotz geringer finanzieller Mittel gesund zu ernähren. Gleichzeitig müssen die Menschen nicht auf die Erfahrung des "Essensgehens" verzichten, was auch für den Erhalt von sozialen Kontakten und der gesellschaftlichen Teilhabe von Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für Kinder, auf deren Bedürfnisse im Rahmen der Stadtteil-Kantine besonders eingegangen werden soll. Um ein solches Angebot in Bornheim realisieren zu können, wo sich alle Bewohner*innen treffen, um sich zu unterhalten und die Gemeinschaft zu genießen und jede*r willkommen ist, braucht es geeignete Räumlichkeiten. Hierfür würde sich in Bornheim der städtische Saalbau anbieten, in dem derzeit ein Luxus-Restaurant betrieben wird. Auf der Speisekarte befindet sich bspw. ein vergoldetes "Irish Tomahawk"-Steak für 399 Euro sowie Dom Pérignon Champagner für 369 Euro, was für den überwiegenden Teil der Frankfurter Bevölkerung unerschwinglich ist. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1176 wurde zurückgezogen. 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1176 zurückgezogen hat. 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1176 zurückgezogen hat. 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1176 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 6112, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 53-3

  • KNUT zuschlagsfrei
    NR
    27.03.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2025, NR 1177 Betreff: KNUT zuschlagsfrei Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert umgehend zu veranlassen, für die Nutzung des On-Demand-Angebots KNUT auf die Erhebung von Preisen über eine reguläre ÖPNV-Fahrkarte hinaus zu verzichten, zunächst sofern die Fahrten die Buslinien 28, 29, 39 und 63 ersetzen. 2. Das Deutschlandticket wird als gültige Fahrkarte für die Nutzer*innen von KNUT anerkannt. 3. Die Preisgestaltung von KNUT ist perspektivisch bis zum Fahrplanwechsel 2025 ins reguläre ÖPNV-Preissystem zu überführen. Aufschläge zusätzlich zu einem gültigen ÖPNV-Ticket entfallen. Begründung: Nutzer*innen ohne gültiges Ticket müssen für die Nutzung von KNUT einen Grundpreis von zwei Euro zahlen. Zusätzlich müssen alle einen Komfortzuschlag von einem Euro und einen Kilometerpreis von 30 Cent zahlen. Seit dem letzten Fahrplanwechsel ersetzt das On-Demand-Angebot KNUT zwischen 0 und 5 Uhr die Nachtverkehre der Linien 28 und 29. Auch die Linien 39 und 63 werden zwischen 1 und 4 Uhr durch KNUT ersetzt. Damit ersetzt KNUT das bisherige reguläre ÖPNV-Angebot. KNUT ist in dieser Zeit die einzige Möglichkeit die bedienten Stadtgebiete mit dem ÖPNV zu erreichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Fahrgäste für Fahrten mit KNUT mehr zahlen müssen als bisher und warum auch Inhaber*innen von Abos des ÖPNV hierfür einen Aufschlag zahlen sollen. In der Stellungnahme des Magistrats ST 1704/24 steht, dass Kund*innen zwar durch die Beschaffenheit von Knut "im Gegensatz zum regulären Angebot die Fahrt bis zu einer virtuellen Haltestelle in unmittelbarer Nähe der gewünschten Zieladresse" erhalten. Sie haben sich jedoch nicht für zusätzlichen "Komfort" entschieden, sondern haben durch den Entfall der bisherigen Verbindungen gar keine andere Wahl. Dass auf die Zuschläge noch nicht verzichtet wurde, ist besonders absurd angesichts der Tatsache, dass Grüne, SPD, FDP und Volt mit dem Etatantrag E 63/24 bereits Haushaltsmittel für 2024/2025 eingestellt haben, um auf die "Erhebung des Komfortzuschlags" zu verzichten. Wie Dezernent Siefert (Grüne) darauf zu verweisen, dass Beträge unter 1 Euro "aus Gründen" nicht erhoben werden könnten, da sie "nicht abbuchbar" seien, ist nicht hinreichend - und wenn überhaupt ein Hinweis darauf, dass man sie schlicht nicht erheben sollte. Die Nutzung von KNUT ist bisher nicht im Deutschlandticket enthalten. Das widerspricht der Logik einer allgemeingültigen Fahrkarte. Entsprechend sollte das Deutschland wie andere ÖPNV-Abos behandelt werden und der Grundpreis dementsprechend entfallen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 63 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1704 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 258 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage NR 1177 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 1177 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage NR 1177 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1191) 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1177 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. und 3 sowie Ziffer 2. der Vorlage NR 1177. Beschluss: 1. Die Ziffern 1. und 3. Vorlage NR 1177 werden abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1177 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU, 4 GRÜNE, 1 SPD, FDP und Volt gegen 2 SPD, Linke und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1177 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 63/24 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1191) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1177 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5998, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 60-10

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“
    OFOB 5
    27.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2025, OF 1373/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage an der Straßenbahnhaltestelle Balduinstraße in Oberrad so umzuprogrammieren, dass die Ampel für den motorisierten Individualverkehr automatisch auf Rot schaltet, sobald eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt oder dort steht. Begründung: Die derzeitige Situation an der Haltestelle Balduinstraße stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fahrgäste der Straßenbahn und Fußgänger dar. Trotz eines bestehenden Überholverbots und einer durchgezogenen Mittellinie werden haltende Straßenbahnen regelmäßig von Fahrzeugen überholt. Dies geschieht auch dann, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren müssen. Besonders problematisch ist, dass die Fußgängerampel für den Autoverkehr Grün zeigt, solange kein Überquerungswunsch per Taster signalisiert wird - selbst wenn eine Straßenbahn hält. Dieses Zusammenspiel fördert ein gefährliches Verhalten von Autofahrenden und führt zu einer objektiven Gefährdung von Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen. Zwar wurde ein entsprechender Vorschlag zur automatischen Umschaltung der Ampel auf Rot bei Tramhalt bereits im November durch den Ortsbeirat eingebracht, jedoch durch das zuständige Dezernat abgelehnt. Die Begründung, dass durch eine entsprechende Signalschaltung Straßenbahnen an der Ausfahrt gehindert würden, wiegt das Risiko für die Verkehrssicherheit nicht auf. Die Zusage einer erneuten Prüfung wird umso dringlicher, da mit der bevorstehenden Nutzung des Interimsstandorts der Gruneliusschule in unmittelbarer Nähe vermehrt Grundschulkinder die Haltestelle frequentieren werden. Dies erhöht die Dringlichkeit einer sofortigen und effektiven Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit erheblich. Falls eine Straßenbahn aus Sachsenhausen gleichzeitig mit einer Straßenbahn aus Richtung Oberrad einfährt, muss das Rot-Signal unterdrückt werden. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2025 Die Vorlage OF 1373/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung als letzter Satz in den Tenor gestellt wird . Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Messung der Lärmbelastung durch Lokal „Omonia“
    OFOB 9
    27.03.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2025, OF 857/3 Betreff: Messung der Lärmbelastung durch Lokal "Omonia" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Dauermessung der Lärmbelastung durch das Lokal "Omonia" in den Wohnungen der Eckenheimer Landstraße 124 über einen Zeitraum von einem Monat zu veranlassen bzw. durchzuführen. Begründung: Die Beschwerden der Anwohner reißen nicht ab. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP Volt ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6770 2025 Die Vorlage OF 857/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff
    OIBOB 3
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.03.2025, OIB 396 entstanden aus Vorlage: OF 855/3 vom 13.03.2025 Betreff: Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff Vorgang: OIB 337/24 OBR 3 Der Ortsbeirat unterstützt das auf Spendenbasis beruhende Projekt eines Nachbarschaftscafés im Stadtteiltreff am Merianplatz mit einer Starthilfe von bis zu 500 Euro für die Unterstützung des Projekts "Ein-Jahres-Feier" des Nachbarschafscafés am 11. Mai 2025. Die Mittel werden aus dem Budget des Ortsbeirates zur Verfügung gestellt. Die Initiative präzisiert und ersetzt die OIB 337. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 24.03.2026 mit 498,59 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1348 Aktenzeichen: 00-34-260

  • Kinderbetreuungseinrichtung „Rote Eule“ erhalten
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 838/3 vom 13.03.2025 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" erhalten Den Ortsbeirat 3 erreichte die Nachricht des Elternbeirates der Kindertagesstätte "Rote Eule", dass die Einrichtung Ende des Jahres geschlossen wird und damit 20 Kindergarten- und 20 Hortplätze wegfallen. Das Grundstück, auf dem sich die Einrichtung befindet, ist in städtischem Eigentum. Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken, ob die Existenz der Einrichtung trotz der geplanten Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek weiter gesichert werden kann. Bislang wurde stets erklärt, dass das Gelände der "Roten Eule" nicht zum künftigen Erweiterungsgelände der Deutschen Nationalbibliothek zählt, im Gegensatz zum Gelände des REWE-Marktes, der teilweise auf dem Gelände liegt. Diesbezüglich wurde dem Ortsbeirat 3 im Jahr 2022 mitgeteilt, dass die Erweiterung nicht vor dem Jahr 2035 erfolgt und der Markt bis dahin gesichert ist. Im September 2024 teilte der Magistrat dann mit, dass die Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek vertraglich erst für das Jahr 2053 vereinbart ist und aktuell eine Interimslösung mit verschiedenen Bildungseinrichtungen diskutiert wird. Damit gibt es keine Zwänge, die "Rote Eule" irgendwann zu schließen. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Betreuung in Frankfurt in der Vergangenheit häufig an der Verfügbarkeit von Grundstücken scheiterte, kann nach Meinung des Ortsbeirats kein städtischer Einrichtungsstandort aufgegeben werden, zumal die "Rote Eule" im Gegensatz zu anderen Einrichtungen auch über ein Außengelände verfügt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um auf diesem städtischen Grundstück auch weiterhin eine Kinderbetreuungseinrichtung zu erhalten? - Wie konnte es zu dem hohen Sanierungsstau mit erforderlichen Finanzmitteln von weit über 300.000 Euro kommen? - Ist ein Neubau mit gegebenenfalls umfangreicherem Platzangebot geplant? - Wo könnten die 40 Kinder in der Bauphase untergebracht werden? Wäre hier gegebenenfalls ein Teil der aktuell freien Fläche in direkter Nachbarschaft als Interimsstandort nutzbar? - Wie wirkt sich der Wegfall dieser 40 Kinderbetreuungsplätze auf die Versorgungssituation im Nordend aus? Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Kindergarten St. Michael eine weitere Einrichtung vor der Schließung steht. - Plant die Stadt eine alternative Verwendung für das Grundstück? Was würde nach dem Auszug der Betreuungseinrichtung mit dem Gebäude und im Anschluss mit dem Grundstück passieren? Die nächste Brache? Begründung: Der Ortsbeirat 3 fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mit stadtweit 8.000 fehlenden Betreuungsplätzen für den Ganztag, die Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" zu erhalten und im Rahmen notwendiger Sanierungsmaßnahmen das Platzangebot möglichst noch auszubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1103 Aktenzeichen: 40-4

  • Kinderladen „Rote Eule“ erhalten
    OMOB 3
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 854/3 vom 18.03.2025 Betreff: Kinderladen "Rote Eule" erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung "Rote Eule" und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der "Roten Eule" unter städtischer Trägerschaft übernimmt; 2. den Standort der "Roten Eule" kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Erhalt der "Roten Eule" zu prüfen; 3. mit der Elternvertretung der "Roten Eule" in den Dialog zu treten, um den Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. Begründung: Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte "Rote Eule" in der Eckenheimer Landstraße im Nordend. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand ist und die Stadt nicht bereit sei, die Kosten von über 300.000 Euro zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Der Schülerladen für die Grundschulkinder wird zum Ende des Jahres dicht gemacht, der Kinderladen für die unter drei- bis sechsjährigen Kinder schon am 31.07.2025. Insgesamt gehen 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren. Dies ist nach der Kindertagesstätte St. Michael bereits die zweite Tagesstätte in wenigen Monaten im Nordend, die wegen baulicher Mängel Gefahr läuft, geschlossen zu werden. Insbesondere den Abbau von Hortplätzen kann sich die Stadt angesichts der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1104 Aktenzeichen: 40-4

  • Projektvorstellung zur Einhausung der A 661
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6760 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 12.03.2025 Betreff: Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens zu präsentieren. Darin enthalten sein sollen die Informationen - bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss, um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren; - wann die fertigen Untersuchungen der DEGES GmbH vorgestellt werden und - wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) plant. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaus der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von zehn Metern. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass keine Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer DEGES-Verkehrsuntersuchung seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären, da die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wendet sich der Ortsbeirat an den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006 Aktenzeichen: 61-12

  • Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher Straße
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6761 entstanden aus Vorlage: OF 841/3 vom 25.02.2025 Betreff: Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrsgefährdendes Falschparken im 5-Meter-Bereich sowohl an der Einmündung zur Eichwaldstraße als auch zu r Erlenbacher Straße in die Gabelsbergerstraße durch Radbügel zu verhindern. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen der Eichwaldstraße vor der Einmündung in die Gabelsbergerstraße Radbügel anstelle von Pfosten bzw. gestrichelten Linien zu installieren. Begründung: Die Einmündungsbereiche Eichwaldstraße und Erlenbacher Straße sind tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos hintereinander im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderungen und gefährdet zu Fuß Gehende und Radfahrende. Gleichzeitig gibt es kaum Fahrradbügel in diesen dicht besiedelten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1177 Aktenzeichen: 32-1

  • Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am Heideplatz
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6762 entstanden aus Vorlage: OF 842/3 vom 13.03.2025 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am Heideplatz Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Fläche für einen Behindertenparkplatz am Jugendhaus am Heideplatz zu identifizieren und diesen zeitnah auszuweisen, um die Barrierefreiheit und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger im Nordend zu gewährleisten. Begründung: Derzeit gibt es in unmittelbarer Nähe des Jugendhauses keine ausgewiesene Parkmöglichkeit für Menschen mit Behinderung. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung für Besucherinnen und Besucher mit eingeschränkter Mobilität dar und erschwert ihnen den Zugang zu den Angeboten des Jugendhauses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 857 Aktenzeichen: 32-1

  • Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule
    OMOB 3
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6763 entstanden aus Vorlage: OF 843/3 vom 07.03.2025 Betreff: Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Vorgang: OM 6983/20 OBR 3; ST 783/22; OM 575/21 OBR 3; ST 814/22 Der Magistrat wird gebeten , die bereits 2021 in Aussicht gestellte Entsiegelung und Umgestaltung des Platzes vor der Klingerschule endlich in Angriff zu nehmen. Begründung: Seit vielen Jahren dient der Platz vor der Klingerschule als öffentlicher Parkplatz. In zwei Anregungen (OM 6983 vom 30.11.2020 und OM 575 vom 08.07.2021) wies der Ortsbeirat darauf hin, dass aufgrund der Bedeutung für das jüdische Leben in diesem Quartier die Nutzung des Platzes als Parkplatz nicht angemessen sei. In der Zeit des Nationalsozialismus befand sich im Gebäude der Klingerschule ein Hauptquartier der Geheimen Staatspolizei (GESTAPO) sowie in einem nicht mehr bestehenden Gebäude im Hermesweg die Zentrale für die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden. In der Turnhalle auf der östlichen Seite des Platzes wurden die Hinterlassenschaften der vertriebenen jüdischen Bevölkerung Frankfurts versteigert. Zusätzlich zum Wunsch, diesen Ort einer kulturellen Nutzung zum Thema "Jüdisches Leben im Ostend" zuzuführen, gibt es auch einen großen Bedarf der eng bebauten Nachbarschaft an entsiegelten Plätzen mit Aufenthaltsqualität. In seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 783, stellte der Magistrat in Aussicht: "Die Klingerschule und der Hermesweg sollen eine Station für den zukünftigen Pfad zum "Jüdischen Leben im Ostend" darstellen. Die Kommission für Erinnerungskultur befasst sich mit diesem Thema und wird einen Beschluss fassen, der als Grundlage einer Ausführung dienen wird. [. .] Ein gegebenenfalls notwendiges Teileinziehungsverfahren für die Platzfläche vor der Klingerschule wird nach Vorlage einer Umgestaltungsplanung angestoßen." Seither ist leider nichts geschehen. Im Gegenteil - statt die lange Unterbrechung der Nutzung des Parkplatzes durch eine Baustelle zu einer Umgestaltung zu nutzen, wurde nach Beendigung der Bauarbeiten der Parkplatz wiederhergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6983 Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 575 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 783 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 814 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 901 Antrag vom 27.05.2026, OF 35/3 Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 568 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022?
    OMOB 3
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 844/3 vom 06.03.2025 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022? Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der in der Vorlage M 174 beschlossenen Maßnahmen im Ortsbezirk 3 bislang umgesetzt wurden: a) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft, an welchen Spielplätzen der Stadt das Aufstellen mobiler Toilettenanlagen in den Sommermonaten notwendig ist." Zu welchem Ergebnis ist der Magistrat bez. des Ortsbezirkes 3 gekommen? Welche der stark frequentierten Spielplätze (z. B. Günthersburgallee, Nordendspielplatz, Glauburgplatz) wurden ausgesucht? Wann erfolgt die Aufstellung? b) Zitat M 174: "Der Magistrat wird beauftragt, Toilettenanlagen in städtischen Dienstgebäuden und kommunalen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und prüft die Eignung der jeweiligen Liegenschaft." Wurden Toilettenanlagen in Liegenschaften im Ortsbezirk 3 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? c) Zitat M 174: "Geeignete Kioskstandorte ("Wasserhäuschen") auf der Grundlage eines mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossenen Pachtvertrages mit einer öffentlich zugänglichen Toilette bzw. einem Toilettenmodul auszustatten und mit dem Pächter bzw. der Pächterin Vereinbarungen über den Betrieb zu treffen." Welche Kioske im Ortsbezirk 3 (z. B. Mathias-Beltz-Platz, Friedberger Platz) wurden bislang geprüft und welche wurden bzw. werden umgesetzt? d) Zitat M 174: "Das Angebot an sogenannten Vertragstoiletten auszuweiten, das Konzept "Nette Toilette" einzuführen und entsprechende Verträge abzuschließen." Wie viele Verträge wurden dazu im Ortsbezirk 3 bisher geschlossen? e) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft den Einsatz einer Komposttoilette in einer geeigneten Grünanlage als Pilotprojekt." Wie sind die Erfahrungen des Pilotprojektes mit Komposttoiletten? f) Zitat M 174: "Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und zu berichten, ob die vorhandenen Toilettenstandorte ausreihend sind und der Bedarf an behindertengerechten Toiletten und Frauentoiletten gedeckt ist." Welche aktuelle Auswertung liegt vor und wie werden dort die vorhandenen Kapazitäten im Ortsbezirk 3 bewertet? Wird in der Auswertung auch berücksichtigt, ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten auch in Betrieb sind? g) Welche Vorgaben gibt es in der Stadt Frankfurt für die Reinigung öffentlicher Toiletten, z. B. für die Häufigkeit der Reinigungen? Wer ist für die Reinigung welcher Toiletten zuständig und gelten diese Vorgaben für alle öffentlichen Toiletten? Begründung: Das Angebot an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 3 ist absolut unbefriedigend. Bestehende Angebote, wie die Toilettenanlage im Von-Bethmann-Park und Günthersburgpark, stehen nicht ganztägig zur Verfügung. Andere waren oder sind bereits seit Monaten nicht mehr zugänglich, wie z. B. die Toiletten am Merianplatz und im Adolph-von-Holzhausen-Park. Seit Jahren werden zusätzliche öffentliche Toiletten versprochen, aber es tut sich nichts. Eine zusätzliche Toilette im Günthersburgpark finanziert der Ortsbeirat 3 seit Jahren bereits aus eigenen Mitteln, sonst gäbe es die auch nicht. Die Situation stinkt im wahrsten Sinne des Wortes gerade auch in den Sommermonaten zum Himmel! Dazu kommt, dass die bestehenden Anlagen häufig auch nicht ausreichend gereinigt werden. Bereits 2022 wurde ein Toilettenkonzept mit einem ganzen Maßnahmenbündel vorgelegt. Gefühlt ist davon im Ortsbezirk 3 wenig bis nichts angekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1611 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-0

  • Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
    OMOB 3
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916 Antrag vom 17.04.2026, OF 10/3 Antrag vom 17.04.2026, OF 12/3 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 56 Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 14 Aktenzeichen: 23-20

  • Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6766 entstanden aus Vorlage: OF 849/3 vom 05.03.2025 Betreff: Fahrradständer Koselstraße/Lenaustraße Der Magistrat wird gebeten, die 2023 zugesagten Fahrradständer im Bereich der Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße zu installieren. Begründung: Bereits im Juli 2023 waren Fahrradabstellmöglichkeiten im o. g. Kreuzungsbereich angekündigt. Leider wurde die Maßnahme bislang immer noch nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1175 Aktenzeichen: 66-2

  • Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6767 entstanden aus Vorlage: OF 850/3 vom 07.03.2025 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Vorgang: OM 1943/22 OBR 3; ST 1982/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 05.09.2022, ST 1982, zugesagte Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die in der Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943, geschilderte Problemlage hat sich nochmals verschlechtert. Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) ragen regelmäßig in den Fahrradweg hinein oder verschmälern den Gehweg so weit, dass Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator nicht mehr durchkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1071 Aktenzeichen: 32-1

  • Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder Weg
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6768 entstanden aus Vorlage: OF 852/3 vom 13.03.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, mindestens eine Maßnahme durchzuführen: Verstärkte Kontrollen und konsequente Ahnung von Verkehrsverstößen, insbesondere auf Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen. Begründung: Die Umgestaltung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße hat zu einer Reduzierung des motorisierten Verkehrs und einer Zunahme des Radverkehrs geführt. Gleichzeitig kommt es jedoch täglich zu gefährlichen Situationen, die insbesondere Kinder, Familien und ältere Menschen gefährden: Zahlreiche Pkw und Lieferfahrzeuge parken und halten in verbotenen Bereichen, insbesondere auf Zebrastreifen, Radwegen und Fußgängerüberwegen; die Belieferung der örtlichen Betriebe erfolgt häufig unkoordiniert und beeinträchtigt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verstöße gegen die bestehenden Regelungen werden nur unzureichend kontrolliert und geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1176 Aktenzeichen: 32-3

  • Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769 entstanden aus Vorlage: OF 856/3 vom 13.03.2025 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 3 über die aktuellen Pläne und den Ablauf der Baumaßnahmen für die neue Autobahnauffahrt und den Verflechtungsstreifen zu informieren. Inbesondere sollte berichtet werden: a) Wird die Fuß- und Radwegebeziehung auf der östlichen Seite der Friedberger Landstraße während der Baumaßnahme offen gehalten? Wenn ja, wie wird sie gesichert? b) Wann beginnt und endet die Baumaßnahme? c) Welche weiteren Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße wird es im Rahmen der Baumaßnahme geben? d) Wie wird die Fuß- und Radwegequerung der neuen Auffahrt gestaltet? Begründung: Die Auffahrt liegt nicht auf dem Gebiet des Ortsbeirates 3, allerdings an der Grenze, und die Verbindung in die Naherholungsgebiete Huthpark und Lohrberg ist für die Nordendbevölkerung sehr wichtig. Deshalb interessiert den Ortsbeirat 3 der Ablauf der Baumaßnahme. Zumal Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbezirk 3 gleichermaßen betreffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-12

  • Messung der Lärmbelastung durch Lokal „Omonia“
    OMOB 1
    27.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6770 entstanden aus Vorlage: OF 857/3 vom 27.03.2025 Betreff: Messung der Lärmbelastung durch Lokal "Omonia" Der Magistrat wird gebeten, eine Dauermessung der Lärmbelastung durch das Lokal "Omonia" in den Wohnungen der Eckenheimer Landstraße 124 über einen Zeitraum von einem Monat zu veranlassen bzw. durchzuführen. Begründung: Die Beschwerden der Anwohner reißen nicht ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 878 Aktenzeichen: 32-0

  • Bauzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien
    A
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 26.03.2025, A 345 Betreff: Bauzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main gibt es für Neubau- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von erheblichem Umfang auf vereinseigenen Sportanlagen Zuwendungen, die in ihrer Höhe gestaffelt sind, je größer der Anteil von jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den betreffenden Vereinen ist. Mindestvoraussetzung ist ein Jugendlichen-Anteil von mehr als 5 %, um 10 % der zuwendungsfähigen Kosten des Bauvorhabens von der Stadt zu erhalten. Hat ein Verein am Ende dieser Staffel mehr als 30 % Mitglieder in dieser Altersgruppe, wird ein Zuschuss von 50 % gewährt. Der Anteil der Jugendlichen in den einzelnen Vereinen geht aus der aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen hervor. Nur bei größeren Bauvorhaben ist die Stadtverordnetenversammlung an der Entscheidung über die jeweilige Zuwendung zu beteiligen. Wir fragen den Magistrat: 1. Wie viele Vereine haben seit Inkrafttreten der aktuellen Sportförderrichtlinie 2017 einen Baukostenzuschuss erhalten? 2. Welche Vereine mit welchem Anteil an und wie vielen jugendlichen Mitgliedern haben in diesem Zeitraum städtische Zuwendungen von 50 % für ihre Projekte erhalten und mit welchen Summen (Gesamtsumme und Einzelbeträge nach Verein)? Wie setzt sich dieses Zahlenverhältnis fort bei 35 %, 25 %, 15 % und 10 % Zuschusshöhe? 3. Wie viele nach den Sportförderrichtlinien mögliche Zuwendungen für Bauprojekte sind von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden und wie viele kleinere Beträge sind durch Genehmigung des zuständigen Dezernenten und des Leiters / der Leiterin des Sportamtes ausgezahlt worden und an welche Vereine? 4. Wurden Projekte in diesem Zeitraum zwar bezuschusst, aber nicht zu Ende geführt, und sind diese Gelder ggf. zurückfordert worden? 5. Werden die für die Zuwendungen vorgesehenen Haushaltsmittel in jedem Jahr verbraucht, gibt es Restmittel, die übertragen werden, und plant der Magistrat aufgrund der immer noch steigenden Baupreise für die nächsten Jahre mit erhöhten Budgets für den Bereich der Sportförderung? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 207 Versandpaket: 02.04.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Alle Ausgleichsflächen in planAS, B 393/24 beachten
    NR
    26.03.2025 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1173 Betreff: Alle Ausgleichsflächen in planAS, B 393/24 beachten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Möglichst viele Ausgleichsflächen sollen auf einen Klick in planAS in einer Übersicht dargestellt werden können, so wie es für Baulücken oder Bebauungspläne üblich ist. 2. Der Bericht B 393/24 bestätigte, dass dies möglich ist und auch umgesetzt werden soll bis Januar 25. Hiermit wird erneut die Umsetzung gefordert, die bis heute nicht geschehen ist. B 393/24: "Die Ausgleichsflächen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich festgesetzt werden, können mit in planAS aufgenommen werden. . . . Die entsprechenden Daten werden spätestens bis zum Ende des Jahres in planAS zur Verfügung stehen." 3. Im Bericht B 393/24 wird berichtet "Kompensationsmaßnahmen sind dauerhaft zu unterhalten, mindestens aber für die Dauer von 30 Jahren." Da nur "dauerhaft" sinnvoll ist, sollten die Stadt wo immer möglich, die Reduzierung auf 30 Jahre streichen. Begründung: Wer im Bericht B 393/24 etwas ankündigt, aber nicht umsetzt, ist unglaubwürdig und fördert extreme Strömungen. Im Planungsausschuss am 25.03.25 sagte Herr Gwechenberger auf Nachfrage, es gäbe einen Link, wo man sich informieren könne, von der Aufnahme der Ausgleichflächen in planAs war nicht mehr die Rede. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 393 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6111, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie geht an …
    NR
    26.03.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1174 Betreff: Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie geht an . . Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In die engere Auswahl für den Paulskirchenpreis kommen: 1. Der Frankfurter Arzt C. Haffner, er klagte mit Erfolg auf die Veröffentlichung der Protokolle des Corona-Expertenrates. Mit seinen Recherchen will Haffner dazu beitragen, dass die Ereignisse rund um Corona-Zeit unabhängig aufgearbeitet werden https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/wie-e in-frankfurter-arzt-fuer-aufarbeitung-der-corona-krise-kaempft-110323914.html 2. Christine Prayon & Felicia Binger: Testzentrum. Infektion oder Injektion - für Einige kein Thema mehr, für Andere ist seitdem alles anders. Zwei davon stehen heute auf der Bühne und erzählen davon, und stellen die richtigen Fragen. https://mrna-entertainment.de/ 3. Diejenigen, welche die Paulskirchenpreis Protokolle herausklagen, sollte die geheim bleiben sollen. 4. Diejenigen, die ein zweites mal klagen, damit die geschwärzte Stellen entfernt werden, in den Paulskirchenpreisprotokollen, sollte es schwarze Stellen geben. 4. Der Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie soll an die Organisation www.mehr-demokratie.de verliehen werden. Der Verein fordert die Aufarbeitung der Corona Zeit. Begründung: Die Corona-Zeit darf nicht weiter verdrängt werden in einer Demokratie. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 27 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1174 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1174 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1174 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6098, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 41

  • Förderweg 2: Nachhaltig, flexibel, transparent gestalten!
    NR
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1178 Betreff: Förderweg 2: Nachhaltig, flexibel, transparent gestalten! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 50 vom 21.03.2025 über die Neufassung der Förderrichtlinien für die Wohnraumförderung - Förderweg 2 - wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat 1. die Zuschüsse und Mietobergrenzen alle fünf Jahre entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) überprüft und anpasst; 2. die zulässige Miethöhe innerhalb der Förderung künftig nach Wohnungsgröße - entsprechend der Landesförderung - differenziert; 3. bei einer Installation von Photovoltaikanlagen im Förderprogramm einen finanziellen Zuschuss vorsieht; 4. einmal jährlich einen Bericht über die bewilligten Fördermittel, die damit verbundenen langfristigen Haushaltsverpflichtungen sowie die geografische Verteilung der geförderten Wohnungen vorlegt. Begründung: Die überarbeitete Förderrichtlinie für die Wohnraumförderung "Förderweg 2" greift zwar einige wichtige Aspekte des Wohnungsbaus auf, bleibt jedoch in zentralen Punkten unflexibel, bürokratisch und finanziell riskant. Um eine nachhaltige, marktgerechte und verantwortungsvolle Förderung sicherzustellen, sind gezielte Anpassungen erforderlich. Eine automatische Anpassung der Fördersätze an den Verbraucherpreisindex (VPI) verhindert starre Subventionen und stellt sicher, dass sich die Förderung an die wirtschaftliche Realität anpasst, ohne zusätzliche Bürokratie zu erzeugen. Eine differenzierte Mietstruktur nach Wohnungsgröße sorgt dafür, dass kleinere, bezahlbare Wohnungen nicht benachteiligt werden. Die Förderung von Photovoltaikanlagen durch finanzielle Anreize statt Vorschriften setzt auf Marktwirtschaft statt Regulierung. Schließlich schafft eine jährliche Berichtspflicht Transparenz und ermöglicht eine effektive Kontrolle der Fördermittel. Mit diesen Änderungen wird das Programm wirtschaftlich tragfähig, investorenfreundlich und haushaltsschonend gestaltet - gleichzeitig sorgt es für mehr soziale Gerechtigkeit, indem es die Bedürfnisse von Haushalten mit kleinerem Wohnraum besser berücksichtigt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 50 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag der Linke-Fraktion, die Beratung der Vorlage M 50 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1178 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1178 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1178) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung), Linke und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 50 = Ablehnung, NR 1178 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 50 und NR 1178 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.04.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1178 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1178 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1178) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) und Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 50 = Ablehnung, NR 1178 = Enthaltung) Stv Yilmaz (M 50 und NR 1178 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1178 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1178 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1178) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Ablehnung); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5933, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 10-5

  • Förderweg 1: Nachhaltig, flexibel, transparent gestalten!
    NR
    26.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1179 Betreff: Förderweg 1: Nachhaltig, flexibel, transparent gestalten! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 51 vom 21.03.2025 über die Neufassung der Förderrichtlinien für die Wohnraumförderung - Förderweg 1 - wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat 1. die Zuschüsse und Mietobergrenzen alle fünf Jahre entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) überprüft und anpasst; 2. die zulässige Miethöhe innerhalb der Förderung künftig nach Wohnungsgröße - entsprechend der Landesförderung - differenziert; 3. bei einer Installation von Photovoltaikanlagen im Förderprogramm einen finanziellen Zuschuss vorsieht; 4. einmal jährlich einen Bericht über die bewilligten Fördermittel, die damit verbundenen langfristigen Haushaltsverpflichtungen sowie die geografische Verteilung der geförderten Wohnungen vorlegt. Begründung: Die überarbeitete Förderrichtlinie für die Wohnraumförderung "Förderweg 1" greift zwar einige wichtige Aspekte des Wohnungsbaus auf, bleibt jedoch in zentralen Punkten unflexibel, bürokratisch und finanziell riskant. Um eine nachhaltige, marktgerechte und verantwortungsvolle Förderung sicherzustellen, sind gezielte Anpassungen erforderlich. Eine automatische Anpassung der Fördersätze an den Verbraucherpreisindex (VPI) verhindert starre Subventionen und stellt sicher, dass sich die Förderung an die wirtschaftliche Realität anpasst, ohne zusätzliche Bürokratie zu erzeugen. Eine differenzierte Mietstruktur nach Wohnungsgröße sorgt dafür, dass kleinere, bezahlbare Wohnungen nicht benachteiligt werden. Die Förderung von Photovoltaikanlagen durch finanzielle Anreize statt Vorschriften setzt auf Marktwirtschaft statt Regulierung. Schließlich schafft eine jährliche Berichtspflicht Transparenz und ermöglicht eine effektive Kontrolle der Fördermittel. Mit diesen Änderungen wird das Programm wirtschaftlich tragfähig, investorenfreundlich und haushaltsschonend gestaltet - gleichzeitig sorgt es für mehr soziale Gerechtigkeit, indem es die Bedürfnisse von Haushalten mit kleinerem Wohnraum besser berücksichtigt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 51 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1179) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung), Linke und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 51 = Ablehnung, NR 1179 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 51 und NR 1179 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.04.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1179) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) und Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 51 = Ablehnung, NR 1179 = Enthaltung) Stv. Yilmaz (M 51 und NR 1179 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Hauenschild, Pfeiffer, Pauli, Lauterwald, Yilmaz, Serke, Zieran und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1179) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5930, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 64-1

  • Bezahlkarte konsequent umsetzen - keine halben Sachen!
    NR
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1181 Betreff: Bezahlkarte konsequent umsetzen - keine halben Sachen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend ein Konzept zur flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte für alle leistungsberechtigten Personen zu erarbeiten und dessen schnelle Umsetzung sicherzustellen. 2. Das Konzept muss gewährleisten, dass das System ohne Ausnahmen für alle Anspruchsberechtigten gilt und damit die Ziele der Bezahlkarte konsequent umgesetzt werden. Begründung: Der Magistrat ist bisher nicht bereit, die Bezahlkarte für Bestandsfälle einzuführen und setzt sie nur dort um, wo es sich nicht mehr verhindern lässt - nämlich für neu zugewiesene Migranten, die bereits in Erstaufnahmeeinrichtungen eine Karte erhalten haben. Damit wird die Maßnahme bewusst verwässert und ihr eigentlicher Zweck unterlaufen. Die Bezahlkarte wurde eingeführt, um Missbrauch von Sozialleistungen zu erschweren, Bargeldzahlungen an Schleuser zu unterbinden und sicherzustellen, dass staatliche Unterstützung tatsächlich für den Lebensunterhalt genutzt wird. Während andere Kommunen wie der Landkreis Marburg-Biedenkopf diese Ziele konsequent umsetzen, bleibt Frankfurt auf halbem Weg stehen - nicht aus technischen, sondern aus ideologischen Gründen. Diese bewusste Blockadehaltung konterkariert nicht nur die bundesweit beschlossene Regelung, sondern führt auch zu unnötiger Ungleichbehandlung unter den Leistungsberechtigten. Frankfurt darf sich nicht weiter der konsequenten Umsetzung entziehen. Die Bezahlkarte muss perspektivisch für alle betroffenen Leistungsbezieher gelten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Verena David Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1181 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1181 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6113, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Fahrradweg Eschersheimer Landstraße: Gewerbebetriebe sichern
    NR
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1182 Betreff: Fahrradweg Eschersheimer Landstraße: Gewerbebetriebe sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Beteiligung der Wirtschaftsförderung Frankfurt und der IHK unverzüglich die Folgen des im Oktober 2024 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen der Humser- und Hügelstraße eingerichteten Fahrradwegs zu ermitteln und auszuwerten. Dabei soll insbesondere untersucht und berücksichtigt werden: a) Die Erreichbarkeit der ansässigen Geschäfte mit dem Auto. b) Die wirtschaftlichen Belastungen für die betroffenen Betriebe durch die veränderten Verkehrsbedingungen. c) Die Auswirkungen der neuen Verkehrsführung auf alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere den motorisierten Individualverkehr und den Radverkehr, aber auch die Fußgänger. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, spätestens innerhalb der nächsten drei Monate aufgrund des Ergebnisses der Auswertung konkrete Handlungsempfehlungen zu benennen und umzusetzen, um weitere wirtschaftliche Schäden für die Gewerbetreibenden zu verhindern. Begründung: Seit der Einrichtung des Fahrradwegs auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humser- und Hügelstraße im Oktober 2024 beklagen zahlreiche dort ansässige Ladengeschäfte massive Umsatzrückgänge. Durch weggefallene Parkplätze und Staus bleiben insbesondere Kunden aus dem Umland, die auf dem Weg vor oder nach der Arbeit dort Einkäufe erledigt oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, weg. Eine aktuelle Befragung der IHK hat zum Ergebnis, dass viele Gewerbetreibende über eine Schließung ihres Geschäfts nachdenken. Damit steht nicht nur die Existenz der Gewerbetreibenden selbst auf dem Spiel. Geschäftsaufgaben würden auch die Nahversorgung der Anwohner beeinträchtigen. Dies kann niemand wollen. Die aktuellen Vorstellungen des Verkehrsdezernats sehen vor, die Auswirkungen des Fahrradwegs erst nach einem Jahr zu evaluieren. Viele Betriebe können jedoch nicht so lange warten - für einige steht bereits jetzt die Existenz auf dem Spiel. Es ist deswegen notwendig, die Folgen des Fahrradwegs unverzüglich ergebnisoffen und unvoreingenommen zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, die auch die Situation der Gewerbetreibenden berücksichtigen. Eine faktenbasierte Anpassung und gegebenenfalls notwendige Korrekturen, um eine bessere Balance zwischen einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und der Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Gewerbebetriebe zu finden, ist das Gebot der Stunde. Frankfurt braucht eine Verkehrspolitik mit Augenmaß, die nicht an der Realität der Menschen vorbeigeht. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 3, 9 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1182 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 23 ÖkoLinX-ARL formuliert den folgenden mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1182 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dem Antrag als Prüfung und Berichterstattung zugestimmt wird. Beschluss: 1. Der mündliche Antrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1182 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie SPD und 1 Linke (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme) sowie 1 SPD und Linke (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 1182 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1182 wird im Rahmen der Vorlage NR 1167 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1182 wird im Rahmen der Vorlage NR 1167 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1182 wird im Rahmen der Vorlage NR 1167 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6114, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzen
    NR
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1183 Betreff: Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die angekaufte Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 240 - 242 (ehemaliges Postgiroamt) endlich für die vorgesehene Nutzung als Standort für zwei Gesamtschulen umzubauen oder sie einem anderen geeigneten Nutzen zuzuführen und 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, a) welche Umbauten noch für den Einzug von zwei Gesamtschulen erfolgen müssen; b) wann endlich die zuständigen Ämter mit den Planungen beauftragt werden; c) wie hoch die benötigten Planungsmittel sind und wann und aus welchem Budget sie bereitgestellt werden; d) welcher zeitliche Ablauf für die Sanierung und den Einzug der Schulen vorgesehen ist; e) wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten für einen Umbau des Gebäudes zur schulischen Nutzung sind und wo die Mittel dafür hinterlegt sind; f) welche Maßnahmen genau erfolgen müssen, um das Gebäude energetisch zu ertüchtigen und welche Kosten damit verbunden sind; g) zu welchem Schuljahr die geplanten Neugründungen erfolgen sollen und ob diese direkt in das sanierte Gebäude einziehen können oder zuvor in einem Interim starten; h) wo und wie an diesem Standort entsprechende Sporthallenkapazitäten für den Schulsport von zwei Schulen bereitgestellt werden können. Begründung: 2023 äußerten die Zentralämter angesichts der hohen Kosten und Risiken des Ankaufs der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 240 - 242 sowie des zu erwartenden hohen Umbauaufwands für schulische Zwecke große Bedenken. Die Bildungsdezernentin rechtfertigte den hohen Ankaufpreis und Zeitdruck vor zwei Jahren jedoch damit, dass der Standort sich hervorragend für die schulische Nutzung eigne und zeitnah für die Unterbringung von zwei Gesamtschulen (IGS Mitte II und IGS Mitte III) umgebaut werde. Die Entwicklung des Standorts ist laut M 95/2024 Teil der Priorisierungsliste der Schulbauoffensive für das Jahr 2024. Bislang ist jedoch nichts geschehen und das Amt für Bau und Immobilien berichtete in der Sitzung des Controllingausschusses vom 10.02.2025, dass der Magistrat die zuständigen Ämter bislang noch nicht einmal mit den Planungen beauftragt habe. Der Presseberichterstattung vom 10. und 11.03.2025 war ferner zu entnehmen, dass ein Umbau des ehemaligen Postgiroamts mindestens sieben Jahre dauern soll und komplexe Abstimmungen erforderlich seien, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Zudem werde die energetische Ertüchtigung des 80er-Jahre-Baus nach Aussagen des Bildungsdezernats kompliziert. Die Liegenschaft liegt seit mehr als zwei Jahren ohne Nutzung brach, was voraussichtlich noch bis ins nächste Jahrzehnt so bleiben wird, bevor (optimistisch geschätzt) in frühestens sieben Jahren eine schulische Nutzung erfolgen kann. In Zeiten knapper Schulplätze und stetig steigender Baukosten ist dies völlig inakzeptabel. Wenn Gebäude für viel Steuergeld angekauft werden, müssen sie auch zeitnah entwickelt werden. Dafür muss der Magistrat die entsprechenden Mittel und Ressourcen bereitstellen und Prioritäten richtig setzen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2025, B 391 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage NR 1183 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, BFF-BIG und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1183 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6115, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6528, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 41

  • Stabsstelle Fußgängerverkehr
    NR
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1184 Betreff: Stabsstelle Fußgängerverkehr Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Mobilitätsdezernat eine Stabsstelle Fußgängerverkehr einzurichten. Die Stabsstelle ist zunächst mit mindestens zwei Personalstellen auszustatten und soll die notwendigen Kompetenzen erhalten, um an allen den Fußverkehr betreffenden Planungen und Bauvorhaben mitwirken zu können. Dafür sind die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen und verwaltungsinternen Abläufe zu schaffen. Begründung: Das Zu-Fuß-Gehen ist die Basis aller Mobilität. Organisatorisch sind aber die Belange der Fußgänger in der Verkehrsplanung am wenigsten berücksichtigt. Während es für den Autoverkehr, ÖPNV und das Radfahren besondere Planungs- und Exekutiveinheiten gibt, sind die Fußgänger ohne eigene Interessenvertretung. Zwar gibt es im Mobilitätsdezernat mittlerweile die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten, die jedoch in ihren Kompetenzen und Möglichkeiten weit hinter der Stabsstelle Radverkehr zurückbleibt. Das macht sich nachteilig im Alltag bemerkbar. Schon bei Planungen für den öffentlichen Raum, für Straßen und Plätze werden die Belange der Fußgänger nicht auf Augenhöhe mit anderen Verkehrsarten behandelt. Gleiches gilt für die Instandhaltung und Verbesserungen von Fußwegen und dergleichen. Dementsprechend ist die Kritik an unzureichenden Wegebeziehungen für Fußgänger, schlechten Gehwegoberflächen und ungenügender Raumaufteilung. Es ist daher notwendig, für den Fußverkehr eine eigene Stabsstelle einzurichten und mit den notwendigen Kompetenzen zu versehen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1184 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 82 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1184 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Aktenzeichen: 32-1

  • Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!
    NR
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, NR 1185 Betreff: Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen! Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die nachstehenden bis jetzt als vertraulich zu behandelnden Magistratsvorträge öffentlich zu machen mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bzw. Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main: Vorlage Objekt Ausübung des Vorkaufsrechts vollzogen M 168/21 Wittelsbacherallee 89 12.07.2019 M 7/22 Humboldstraße 92 26.03.2019 M 10/22 Ostendstraße 41-43 27.05.2019 M 12/22 Münsterer Straße 9-13 22.03.2021 M 22/22 Lahnstraße 1 14.08.2019 M 40/22 Hersfelder Straße 12 10.07.2019 St 2239/18 Jordanstraße 3. Seit 01.05.2017 im Besitz der Stadt. 2017 oder früher 2. alle leerstehenden Wohnungen in den aufgrund Vorkaufsrecht gemäß Milieuschutzsatzung erworbenen Liegenschaften unverzüglich zu vermieten oder mitzuteilen, welche Gründe einer Vermietung entgegenstehen. 3. mitzuteilen, wann diese Liegenschaften wieder privatisiert werden und mit welchen Einnahmen oder Verlusten zu rechnen ist, wenn man die gezahlten Kaufpreise zuzüglich Grunderwerbssteuer, Bewirtschaftungskosten abzüglich Mieteinnahmen und Verkaufspreis berechnet. 4. sämtliche Unterlagen und Informationen offenzulegen, aus denen hervorgeht, ob und in welchem Umfang bei Grundstückserwerben auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt wurden. Dies umfasst insbesondere die vertraglichen Bedingungen, Fristen sowie Haftungsregelungen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts relevant sind. Begründung: Die bisherigen Magistratsvorträge über die Ausübung von Vorkaufsrechten bleiben zwar formal vertraulich, doch bei Vorkaufsfällen, die bereits seit über fünf Jahren zurückliegen, besteht kein andauerndes Geheimhaltungsinteresse - insbesondere, da personenbezogene Daten durch Schwärzung geschützt werden können. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern erworben wurde und in welchem Zustand sich die Liegenschaften befinden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (07.12.2020) bestätigt, dass Verhandlungspositionen nur dann geheim gehalten werden dürfen, wenn es um noch offene Preisverhandlungen geht - beim Vorkaufsrecht, bei dem der Kaufpreis fixiert ist, ist dies nicht der Fall. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit den vertraulichen M-Vorlagen und gemäß der Stellungnahme ST 2239/2018 sieben Liegenschaften mit etwa 72 Wohnungen zu insgesamt 17.450.000 € erworben - ein Umstand, der laut M 51 vom 12.04.2019 einer nachträglichen Information der Stadtverordneten über Vorkäufe jenseits von 100.000 € bedarf. Zudem ist eine M-Vorlage zur Jordanstraße 3 nicht abrufbar, obwohl hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde und der Besitz seit dem 01.05.2017 besteht. Die verfallene und teils ungenutzte Bausubstanz in vielen dieser Liegenschaften macht dringenden Handlungsbedarf deutlich, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Neben den klassischen Vorkaufsfällen nach § 24 BauGB ist unklar, ob und in welchem Umfang die Stadt auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter nach § 27a BauGB ausgeübt hat. Da dieser Paragraf eine besondere Form des Vorkaufsrechts regelt, bei der die Gemeinde das Grundstück nicht selbst erwirbt, sondern für einen Dritten, ist es von öffentlichem Interesse, ob und unter welchen Bedingungen dies geschehen ist. Die Offenlegung dieser Informationen ist essenziell, um zu prüfen, ob die Stadt entsprechende Verpflichtungen eingegangen ist, welche Fristen und Nutzungsvorgaben dabei festgelegt wurden und ob daraus wirtschaftliche oder haftungsrechtliche Risiken entstanden sind. Gerade weil die Gemeinde in diesen Fällen neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin haftet, muss nachvollziehbar sein, inwieweit diese Möglichkeit genutzt wurde und welche finanziellen oder strukturellen Folgen dies für die Stadt hatte. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 43 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 1185 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage NR 1185 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 1185 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL über die Vorlage NR 1185 punktweise abzustimmen wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1185 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Zu 1: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Zu 2: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und Die Partei (= Kenntnis); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1185 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1185 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1185 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6194, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 § 6734, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 23-1

  • Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige
    OFOB 5
    26.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2025, OF 1391/5 Betreff: Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und Berichten, inwieweit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Ortsbezirk, Alt-Sachsenhausen als Hot Spot, umzusetzen ist. Des Weiteren solle geprüft werden, ob an Spielplätzen, Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen ein generelles Konsumieren der Partydroge untersagt werden kann. Begründung: Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat dieses Verbot in Verbindung mit Konsumieren an bestimmten Orten beschlossen. Da sich in Alt-Sachsenhausen die Lage in Bezug auf diese billige und leicht zu beschaffende Droge immer weiter verschlimmert, muss auch dort eingegriffen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6877 2025 Die Vorlage OF 1391/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fernwärmeversorgung des Zoos
    OAOB 4
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2025, OA 542 entstanden aus Vorlage: OF 483/4 vom 11.03.2025 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: M 186/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit an die 1,8 Kilometer lange Trasse für die Fernwärmeversorgung des Zoos die an dieser Trasse liegenden Anlieger angeschlossen werden können; 2. welche Anschlussleistungen dafür vorzuhalten wären; 3. ob nachfolgende städtische Liegenschaften mit angeschlossen werden können: a) Bernhard-Grzimek-Allee 6 bis 8, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium b) Bernhard-Grzimek-Allee 10, Kita Frankfurt c) Bernhard-Grzimek-Allee 14, Liegenschaftsamt Stadt Frankfurt d) Wittelsbacherallee 6, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt e) Habsburgerallee 57 bis 59, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt f) Luxemburgerallee 1 bis 3, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt g) Luxemburger Allee 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt h) Linnéstraße 20 bis 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt. Begründung: Mit der Magistratsvorlage vom 06.12.2024, M 186, wurde beschlossen, den Zoo an die Fernwärme anzuschließen. Durch die Baumaßnahmen zum Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz werden umfangreiche und lang andauernde Baumaßnahmen nötig. Daher ist es naheliegend, möglichst zahlreiche Anlieger der Trasse in den Anschluss an die Fernwärme miteinzubeziehen und diesen zu ermöglichen. So könnte nicht nur der Zoo, sondern auch weitere städtische Liegenschaften zukünftig mit CO2-neutraler Energie und Wärme versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 423 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 542 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6044, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 § 6553, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 91-50

  • Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten
    OFOB 5
    25.03.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2025, OF 1372/5 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit längerem geschlossen ist. Die Brunnenapotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6861 2025 Die Vorlage OF 1372/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Offenbach Landstraße 365" die Worte "von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad
    OFOB 5
    25.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2025, OF 1380/5 Betreff: Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, dass in der Rennbahnstraße, Ecke Bruchfeldstraße, gegenüber dem Rennbahnpark befindliche Denkmal "Zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege" in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und die zum Teil dunklen Verfärbungen auf der Gedenktafel und den auf den Steinplatten befindlichen Schmutz sowie die Moosflächen zu entfernen. Begründung: Wie aus den nachstehenden Fotos ersichtlich, befindet sich das Denkmal in einem ungepflegten Zustand, der beseitigt werden sollte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6868 2025 Die Vorlage OF 1380/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek
    OIBOB 16
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.03.2025, OIB 395 entstanden aus Vorlage: OF 315/16 vom 11.03.2025 Betreff: Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände der Schule am Ried vor der Stadtteilbibliothek zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Bücherschrank soll während der Öffnungszeiten der Bibliothek öffentlich zugänglich sein. Zu den Öffnungszeiten der Schule am Ried steht er ansonsten der Schülerschaft zur Verfügung. Die Schule am Ried hat sich bereit erklärt, die Betreuung des Schrankes zu übernehmen. Der Bücherschrank würde vor allem mit Kinder- und Jugendbüchern bestückt werden und würde so eine Sonderstellung unter den öffentlichen Bücherschränken einnehmen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 8.000 Euro finanziert. Begründung: Ein öffentlicher Bücherschrank fördert die Lesekultur, ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu Büchern und trägt zur kulturellen Bildung in der Schülerschaft der Schule am Ried und in der Stadtteilgemeinschaft bei. Die Wahl des Standorts auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek gewährleistet eine kontrollierte Nutzung während der Öffnungszeiten der Bibliothek. Die Schule am Ried übernimmt die Patenschaft für den Schrank. Ziel ist es, den Bücherschrank vor allem mit Kinder- und Jugendbüchern zu bestücken. Dies gelingt bei anderen öffentlich zugänglichen Bücherschränken in der Regel nicht oder nur im geringen Umgang. Beispielsweise sind im Bücherschrank an der U7-Endhaltestelle nur sehr selten solche Bücher zu finden. Somit könnte der gewünschte Schrank eine Sonderstellung vor allem für Kinder, Jugendliche und Familien einnehmen. Das Modell BOKX 3 der Firma urbanlife e.G. wurde bereits erfolgreich an anderen Standorten, z. B. an der Otto-Hahn-Schule in Hanau, eingesetzt. Es zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: - Fassungsvermögen: ca. 200 Bücher - Abmessungen: 65 Zentimeter × 145 Zentimeter × 165 Zentimeter - Material: Korpus aus 10 Millimeter Stahl, wetterfestes Mischholz in der Farbe Muskat - Türen & Boden: 8 Millimeter Acrylglas (bruch- und schlagfest, UV-Schutzbeschichtung), selbstschließend - Sicherheit: Der Bücherschrank wird nicht im Boden verankert, ist jedoch so schwer, dass eine Entfernung ohne Hilfsmittel nicht möglich ist. (Quelle: Screenshot der Webseite der Otto-Hahn-Schule in Hanau) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 397

  • 20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung mit Mitteln aus dem Budget „Frankfurter Feste sichern“
    OIOB 4
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 25.03.2025, OI 96 entstanden aus Vorlage: OF 487/4 vom 09.03.2025 Betreff: 20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung mit Mitteln aus dem Budget "Frankfurter Feste sichern" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat das 20. Bornheimer Weinfest (30. April bis 4. Mai 2025) mit maximal 2.500 Euro für die Bühnentechnik zu unterstützen. Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit 19 Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie zum Beispiel eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, sodass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 02.04.2025

  • Schilder „Pferde verboten“ anbringen
    OMOB 13
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6716 entstanden aus Vorlage: OF 197/13 vom 08.03.2025 Betreff: Schilder "Pferde verboten" anbringen Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung des Naherholungsgebiets in Nieder-Erlenbach Schilder an den Eingängen aufzustellen, auf denen das Betreten mit Pferden bzw. Durchreiten verboten wird. Begründung: Das Grünflächenamt ist dabei, das Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach zu sanieren. Dabei ist es vorgekommen, dass Pferdebesitzer mit ihren Pferden die neu gestalteten Wege wieder aufgelockert haben. Um dies in Zukunft zu vermeiden, bedarf es leider dieser Schilder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1721 Aktenzeichen: 66-7

  • Laterne an der Altenwohnanlage
    OMOB 13
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6724 entstanden aus Vorlage: OF 198/13 vom 08.03.2025 Betreff: Laterne an der Altenwohnanlage Der Magistrat wird gebeten, die Reparatur der Lampe direkt vor der Altenwohnanlage, Im Sauern 7, zu beauftragen. Die Lampe hat keinen Leuchtkörper mehr und ist für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für die Sportler, die dort nach Hause gehen, unverzichtbar. Begründung: Die Laterne ist bereits seit mehreren Wochen defekt. Der komplette Lampenschirm fehlt und auf Hinweise über die FFM-App tut sich nichts. Deshalb wird nun diese Anregung gestellt, die hoffentlich zügige Abhilfe schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1292 Aktenzeichen: 91-52

  • E-Scooter in Nieder-Erlenbach
    OMOB 12
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6725 entstanden aus Vorlage: OF 199/13 vom 08.03.2025 Betreff: E-Scooter in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, Anbieter zu finden, die Nieder-Erlenbach an das Netz der E-Scooter in Frankfurt anschließen. Dabei sollen die Scooter im Stadtteil nur an ausgewählten Standorten ausgeliehen und abgestellt werden können, um willkürlich abgestellte Roller zu verhindern. Mögliche Standorte wären das Rathaus, das Bürgerhaus oder Flächen an Bushaltestellen. Weitere Standorte wären denkbar und mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Im Nachbarort Harheim sind die Scooter bereits im Einsatz, was den Bürgerinnen und Bürgern eine flexible und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit bietet. Auch Nieder-Erlenbach würde von einem solchen Angebot profitieren. Die E-Scooter würden eine sinnvolle Alternative zum bestehenden Nahverkehr darstellen und insbesondere für kurze Strecken oder die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel eine praktische Lösung bieten. Dadurch würde die Mobilität im Stadtteil verbessert und die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel gefördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1160

  • Queeres Leben im Ostend sichtbar machen
    OMOB 12
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6726 entstanden aus Vorlage: OF 480/4 vom 02.03.2025 Betreff: Queeres Leben im Ostend sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Sichtbarkeit des queeren Lebens im Ostend zu stärken. In einem ersten Schritt sollen Ampeln mit gleichgeschlechtlichen Ampelfiguren (wie an der Konstablerwache) gestaltet werden. Der Ortsbeirat schlägt hierzu die Ampeln über die Sonnemannstraße auf Höhe der Sonnemannstraße 87 vor. Begründung: Frankfurt ist vielfältig und offen. Dies zeigt sich auch z. B. in der gleichgeschlechtlichen Gestaltung der Ampeln an der Konstablerwache oder zur Fußballweltmeisterschaft. Es ist nun an der Zeit, diese Vielfalt und Offenheit in die Stadtteile zu tragen und so auch dort besser zu verankern und zu zeigen. Im Osten hat sich 2024 eine Bürgerinitiative gegründet, die genau dieses Ziel verfolgt und dem Ortsbeirat mehrere Maßnahmen hierzu vorgeschlagen hat. Der Ortsbeirat greift nun die Gestaltung von Ampeln mit gleichgeschlechtlichen Figuren auf. Die Querung über die Sonnemannstraße scheint besonders geeignet, weil sie auf den Hafenpark zuführt und die Initiative festgestellt hat, dass sich im Skaterpark (auch) viele queere Jugendliche aufhalten. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1324

  • Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule
    OMOB 12
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6727 entstanden aus Vorlage: OF 481/4 vom 11.03.2025 Betreff: Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule Vorgang: V 1044/24 OBR 4; ST 191/25 Im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und das Konzept der Ganztagsbetreuung bedarf es einer räumlichen Erweiterung der Uhlandschule. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die bisher mit guten Erfahrungen praktizierte Nutzung von Räumen der Abendhaupt- und Abendr ealschule (AHRS) nicht hinsichtlich einer Raumerweiterung für die Uhlandschule diskutiert wurde. Diese Option wurde ohne Begründung verworfen, die Schulleitung und die Leitung des Ganztags an der Uhlandschule wurden nur im Rahmen der vorab festgelegten Option "Außenstelle Erasmus" an der Lösungsfindung beteiligt, die vom Ortsbeirat ursprünglich mit der Moderation eines runden Tisches beauftragte Kinderbeauftragte Dr. Daniela Wehrstein wird in keine Kommunikation (mehr) einbezogen. Weiterhin wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Beteiligten im Sinne einer tragfähigen und kindzentrierten Lösung nicht in den Prozess eingebunden werden. Begründung: Bisher wurde keine adäquate Lösung im Sinne der Kinder im Grundschulalter von sechs bis zehn Jahren gefunden. Die anvisierte Ertüchtigung von Räumen in der Erasmusschule (vergleiche die Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191) führt zu keiner nachhaltigen Lösung, da 1. sich die Zahl der fehlenden Betreuungsplätze dadurch nicht entspannt (es könnten nur vergleichbar viele Kinder betreut werden wie aktuell, die Warteliste bliebe bestehen); 2. 2026 der Rechtsanspruch kommt und vor dem Hintergrund der prognostizierten Schülerzahlen in den nächsten beiden Jahren über 60 Betreuungsplätze fehlen würden; 3. der Ganztag als solches nicht mehr konzeptionell fortgeführt werden könnte; 4. die anvisierte Lösung nur für das kommende Schuljahr 2025/2026 tragfähig wäre. Ab dem Schuljahr 2026/2027 würde bereits ein Klassenraum fehlen. Die Schulgemeinde ist wegen der Inbetriebnahme der geplanten Räume an der Erasmusschule äußerst verunsichert und kann die Vorgehensweise nicht verstehen. Die Vorgabe des Bildungs- und Erziehungsplans, vom Kind aus zu denken, findet bei der aktuellen Raumplanung keine Beachtung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1044 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1402

  • Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützen
    OMOB 14
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6728 entstanden aus Vorlage: OF 482/4 vom 06.03.2025 Betreff: Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützen Der Magistrat wird gebeten, an der Südseite der Ostendstraße, im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Obermainstraße, geeignete Maßnahmen zu prüfen und zur Anwendung zu bringen, um den Bürgersteig gegen das Zuparken durch Automobile zu schützen. Begründung: Der Bürgersteig wird im genannten Abschnitt der Ostendstraße sehr häufig mit Automobilen zugeparkt, sodass zu Fuß gehende Personen gezwungen werden, entweder in den Fahrstreifen auszuweichen oder auf den Bürgersteig auf der anderen Straßenseite zu wechseln. Hierbei handelt es nicht um das teilweise Zuparken des Gehwegs, sondern selbst den beweglichsten Menschen bleibt nicht genug Platz. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1325

  • Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
    OMOB 14
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6729 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 10.03.2025 Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan, gegebenenfalls als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Die Kleingärten des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingärtnervereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der Kleingärtnerverein Buchhang e. V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren beziehungsweise deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die die Anregung nahezu selbständig verfasst haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1112

  • Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen
    OMOB 4
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6730 entstanden aus Vorlage: OF 485/4 vom 08.03.2025 Betreff: Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Mainkurstraße in die Freiligrathstraße ein Schild "Verbot der Einfahrt" (Verkehrszeichen 267) vor dem Haus Mainkurstraße 37 zu ergänzen. Begründung: Von der Freiligrathstraße ist die Einfahrt in die Mainkurstraße untersagt. Da in dem breiten Kreuzungsbereich das bislang einzige Schild auf der linken Seite jedoch nur bedingt von Autofahrern wahrgenommen wird (wie von Anwohnern berichtet), kommt es immer mal wieder zu Falschabbiegern in die Mainkurstraße. Eine Ergänzung eines zweiten Schildes vor der angegebenen Adresse erscheint daher sinnvoll, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 884 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1773

  • Radroutenwegweiser Mainkurstraße
    OMOB 11
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6731 entstanden aus Vorlage: OF 486/4 vom 11.03.2025 Betreff: Radroutenwegweiser Mainkurstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schilder des Radroutenwegweisers an der Mainkurstraße 42, Ecke Ringelstraße, auf der gegenüberliegenden Seite der Mainkurstraße an geeigneten Masten anzubringen. Begründung: Seit Beginn vor dreieinhalb Jahren steht der Mast dem Fußverkehr im Weg. Noch dazu musste er in der kurzen Zeit drei Mal wegen Leitungsarbeiten im Untergrund ausgegraben und wieder eingesetzt werden. Gegenüber stehen schon Masten. Die sollte man nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1179

  • Umbenennung der Bushaltestelle „Prüfling“ in „Prüfling/Bethanienkrankenhaus“
    OMOB 11
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6732 entstanden aus Vorlage: OF 488/4 vom 11.03.2025 Betreff: Umbenennung der Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus" Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus" umzubenennen. Begründung: Das Bethanienkrankenhaus ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und wird auch von vielen Patienten/Besuchern aus dem Umland aufgesucht. Durch eine Umbenennung der Haltestelle wird es den Besuchern aus dem Umland und der Stadt Frankfurt erleichtert, das Bethanienkrankenhaus mit dem ÖPNV zu erreichen, da Parkplätze dort sehr knapp sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1180

  • Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
    OMOB 11
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 490/4 vom 19.02.2025 Betreff: Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße auf Höhe der Hausnummer 44 restlos zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen. Begründung: An der Ecke Vereinsstraße/An den Röthen sind noch Reste von aufgehobenen Parkverbotsmarkierungen zu sehen. Dies führt zu Fehleinschätzungen seitens des Ordnungsamtes. Obwohl dort kein Parkverbot gilt, berichten Anwohner*innen, dass sie dort bei der Nutzung der Parkplätze Strafzettel bekommen haben. Es gibt kein Schild und auch keinen ersichtlichen Grund, dass das Parken auf den beiden Stellplätzen verbietet. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1326

  • Baumaßnahmen an der A 661
    OMOB 11
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6734 entstanden aus Vorlage: OF 492/4 vom 19.03.2025 Betreff: Baumaßnahmen an der A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den aktuellen Stand zu den Baumaßnahmen an der A 661 im Bereich New Atterberry/Friedberger Landstraße zu berichten. Der Ortsbeirat erwartet Informationen zu 1. Vorstellung der Untersuchungen der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (= DEGES GmbH).; 2. konkreten Baumaßnahmen zum Ausbau der A 661 im Bereich New Atterberry, wie Zeitplan, Meilensteine, Planung zum Lärmschutz; 3. Zeitplanung der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung für eine Einhausung, um den unnötigen Aufbau von Lärmschutzwänden zu verhindern; 4. Zeitplan zur Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen im Falle der Zustimmung für eine Einhausung. Begründung: Die Ergebnisse der Untersuchung der DEGES GmbH zur Einhausung der A 661 sollten bereits im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden, was bis heute nicht geschehen ist. Ende Februar hat die Autobahn GmbH im Bereich der geplanten Rampe zur Auffahrt auf die A 661 Richtung Osten Rodungsarbeiten durchgeführt, um mit dem planfestgestellten Endausbau der A 661 zu beginnen und Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden (circa zehn Meter hoch) zu leisten. Von einer Stadtverordneten wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass weiterhin eine Einhausung geplant ist und das Stadtplanungsamt sowie das Verkehrsdezernat im engen Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Über die Rodungsarbeiten waren aber weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Hintergrund sieht der Ortsbeirat einen dringenden Bedarf, den Stand des Projekts in Bezug auf die Einhausung und das weitere Vorgehen der Autobahn GmbH allen betroffenen Ortsbeiräten zeitnah und detailliert vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006

  • Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich
    OMOB 2
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6757 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 10.03.2025 Betreff: Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße An der alten Gießerei am Beginn und in der Mitte ein Piktogramm anzubringen, welches dem Kraftfahrer anzeigt, dass er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet und dementsprechend die Geschwindigkeit anpassen muss. Begründung: Immer wieder wird von den Anwohnern zu schnelles Fahren in der Straße An der alten Gießerei wahrgenommen. Dies widerspricht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs und stellt eine Gefahr für Fußgänger und spielende Kinder dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1128 Aktenzeichen: 32-1

  • Ampelgestützter Überweg in der Ferdinand-Happ-Straße hin zur Unterführung des Ostbahnhofes
    VOB 6
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.03.2025, V 1150 entstanden aus Vorlage: OF 478/4 vom 10.03.2025 Betreff: Ampelgestützter Überweg in der Ferdinand-Happ-Straße hin zur Unterführung des Ostbahnhofes Der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, ob eine Verbreiterung oder Zweiteilung des ampelgestützten Überweges in der Ferdinand-Happ-Straße zur Unterführung des Ostbahnhofes prinzipiell möglich ist. Ermöglicht werden soll der Übergang bis auf die Höhe der Flucht der Wand des Tunnels, die der Hanauer Landstraße weiter entfernt ist. Am äußersten Rand, der Flucht von der Tunnelwand zur Ferdinand-Happ-Straße, soll der Gehweg auf beiden Seiten abgesenkt sein. Begründung: Mit dem Blick auf den Klimawandel erscheint den Anwohnenden und der Mehrheit der Mitglieder des Ortsbeirates jede Erleichterung auf dem barrierearmen Weg zur U-Bahn-Station sinnvoll. Bei einer Begehung wurde hierauf dankenswerterweise von den Anwohnenden hingewiesen. Auf der Saalburgstraße/Saalburgallee gibt es drei Stellen, die zur Anregung dieses Auskunftsersuchens geführt haben: 1. An der Kreuzung Berger Straße/Saalburgstraße ist der ampelgestützte Überweg zweigeteilt. 2. An der Kreuzung Ringelstraße/Saalburgstraße gibt es eine versetzte Haltelinie für den Straßenverkehr kurz vor der Andreaestraße. 3. An der Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee gibt es zwei Ampeln für den Straßenverkehr kurz hintereinander. Um von der Kleiststraße zum Hochhaus auf der anderen Seite der Bundesstraße 3/Bundesstraße 8 zu gelangen, wurde in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung am Nibelungenplatz ein weiterer ampelgestützter Überweg geschaffen. Die genannten Situationen sind nicht direkt miteinander vergleichbar, aber vielleicht findet sich eine gute Lösung um die Situation vor Ort zu verbessern. Dieser Antrag ist durch das Engagement der Anwohnenden auf den Weg gebracht worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1181

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