E-Scooter in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Anbieter für E-Scooter in Nieder-Erlenbach zu finden, um die Mobilität im Stadtteil zu verbessern. Dies soll durch die Bereitstellung an ausgewählten Standorten geschehen, was eine umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit bietet.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Anbieter zu finden, die Nieder-Erlenbach an das Netz der E-Scooter in Frankfurt anschließen. Dabei sollen die Scooter im Stadtteil nur an ausgewählten Standorten ausgeliehen und abgestellt werden können, um willkürlich abgestellte Roller zu verhindern. Mögliche Standorte wären das Rathaus, das Bürgerhaus oder Flächen an Bushaltestellen. Weitere Standorte wären denkbar und mit dem Ortsbeirat abzusprechen.
Begründung
Im Nachbarort Harheim sind die Scooter bereits im Einsatz, was den Bürgerinnen und Bürgern eine flexible und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit bietet. Auch Nieder-Erlenbach würde von einem solchen Angebot profitieren. Die E-Scooter würden eine sinnvolle Alternative zum bestehenden Nahverkehr darstellen und insbesondere für kurze Strecken oder die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel eine praktische Lösung bieten. Dadurch würde die Mobilität im Stadtteil verbessert und die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel gefördert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2025Sie sind hierOMOM 6725E-Scooter in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1160E-Scooter in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats