Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder Weg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder Weg zu ergreifen, insbesondere durch verstärkte Kontrollen von Verkehrsverstößen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Kindern und älteren Menschen, zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, mindestens eine Maßnahme durchzuführen: Verstärkte Kontrollen und konsequente Ahnung von Verkehrsverstößen, insbesondere auf Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen.
Begründung
Die Umgestaltung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße hat zu einer Reduzierung des motorisierten Verkehrs und einer Zunahme des Radverkehrs geführt. Gleichzeitig kommt es jedoch täglich zu gefährlichen Situationen, die insbesondere Kinder, Familien und ältere Menschen gefährden: Zahlreiche Pkw und Lieferfahrzeuge parken und halten in verbotenen Bereichen, insbesondere auf Zebrastreifen, Radwegen und Fußgängerüberwegen; die Belieferung der örtlichen Betriebe erfolgt häufig unkoordiniert und beeinträchtigt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verstöße gegen die bestehenden Regelungen werden nur unzureichend kontrolliert und geahndet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2025Sie sind hierOMOM 6768Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder WegDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1176Verbesserung der Verkehrssituation im Oeder WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats