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Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Vorlage OF 1593/1 2025

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.04.2025, OF 1593/1 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert wird und die Parkbucht entsprechend reduziert wird.

Begründung:

Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 1