Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Umnutzung des ehemaligen Postgiroamts an der Eckenheimer Landstraße 240 - 242 für schulische Zwecke, um zwei Gesamtschulen unterzubringen. Dies soll durch Umbauten und einen detaillierten Planungsbericht des Magistrats ermöglicht werden. Angesichts der hohen Kosten und der Dringlichkeit in der Schulversorgung wird ein zügiges Handeln gefordert.
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Eckenheimer Landstraße — 38 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gleisbegrünung der Linie U5 zwischen den Haltestellen „Marbachweg/Sozialzentrum“ und „Gießener Straße“) in Eckenheim31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Eckenheimer Landstraße per E-MailAntrag
1. die angekaufte Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 240 - 242 (ehemaliges Postgiroamt) endlich für die vorgesehene Nutzung als Standort für zwei Gesamtschulen umzubauen oder sie einem anderen geeigneten Nutzen zuzuführen; 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, a) welche Umbauten noch für den Einzug von zwei Gesamtschulen erfolgen müssen; b) wann endlich die zuständigen Ämter mit den Planungen beauftragt werden; c) wie hoch die benötigten Planungsmittel sind und wann und aus welchem Budget sie bereitgestellt werden; d) welcher zeitliche Ablauf für die Sanierung und den Einzug der Schulen vorgesehen ist; e) wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten für einen Umbau des Gebäudes zur schulischen Nutzung sind und wo die Mittel dafür hinterlegt sind; f) welche Maßnahmen genau erfolgen müssen, um das Gebäude energetisch zu ertüchtigen und welche Kosten damit verbunden sind; g) zu welchem Schuljahr die geplanten Neugründungen erfolgen sollen und ob diese direkt in das sanierte Gebäude einziehen können oder zuvor in einem Interim starten; h) wo und wie an diesem Standort entsprechende Sporthallenkapazitäten für den Schulsport von zwei Schulen bereitgestellt werden können.
Begründung
schulische Zwecke nutzen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die angekaufte Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 240 - 242 (ehemaliges Postgiroamt) endlich für die vorgesehene Nutzung als Standort für zwei Gesamtschulen umzubauen oder sie einem anderen geeigneten Nutzen zuzuführen und 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, a) welche Umbauten noch für den Einzug von zwei Gesamtschulen erfolgen müssen; b) wann endlich die zuständigen Ämter mit den Planungen beauftragt werden; c) wie hoch die benötigten Planungsmittel sind und wann und aus welchem Budget sie bereitgestellt werden; d) welcher zeitliche Ablauf für die Sanierung und den Einzug der Schulen vorgesehen ist; e) wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten für einen Umbau des Gebäudes zur schulischen Nutzung sind und wo die Mittel dafür hinterlegt sind; f) welche Maßnahmen genau erfolgen müssen, um das Gebäude energetisch zu ertüchtigen und welche Kosten damit verbunden sind; g) zu welchem Schuljahr die geplanten Neugründungen erfolgen sollen und ob diese direkt in das sanierte Gebäude einziehen können oder zuvor in einem Interim starten; h) wo und wie an diesem Standort entsprechende Sporthallenkapazitäten für den Schulsport von zwei Schulen bereitgestellt werden können. Begründung: 2023 äußerten die Zentralämter angesichts der hohen Kosten und Risiken des Ankaufs der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 240 - 242 sowie des zu erwartenden hohen Umbauaufwands für schulische Zwecke große Bedenken. Die Bildungsdezernentin rechtfertigte den hohen Ankaufpreis und Zeitdruck vor zwei Jahren jedoch damit, dass der Standort sich hervorragend für die schulische Nutzung eigne und zeitnah für die Unterbringung von zwei Gesamtschulen (IGS Mitte II und IGS Mitte III) umgebaut werde. Die Entwicklung des Standorts ist laut M 95/2024 Teil der Priorisierungsliste der Schulbauoffensive für das Jahr 2024. Bislang ist jedoch nichts geschehen und das Amt für Bau und Immobilien berichtete in der Sitzung des Controllingausschusses vom 10.02.2025, dass der Magistrat die zuständigen Ämter bislang noch nicht einmal mit den Planungen beauftragt habe. Der Presseberichterstattung vom 10. und 11.03.2025 war ferner zu entnehmen, dass ein Umbau des ehemaligen Postgiroamts mindestens sieben Jahre dauern soll und komplexe Abstimmungen erforderlich seien, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Zudem werde die energetische Ertüchtigung des 80er-Jahre-Baus nach Aussagen des Bildungsdezernats kompliziert. Die Liegenschaft liegt seit mehr als zwei Jahren ohne Nutzung brach, was voraussichtlich noch bis ins nächste Jahrzehnt so bleiben wird, bevor (optimistisch geschätzt) in frühestens sieben Jahren eine schulische Nutzung erfolgen kann. In Zeiten knapper Schulplätze und stetig steigender Baukosten ist dies völlig inakzeptabel. Wenn Gebäude für viel Steuergeld angekauft werden, müssen sie auch zeitnah entwickelt werden. Dafür muss der Magistrat die entsprechenden Mittel und Ressourcen bereitstellen und Prioritäten richtig setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2025Sie sind hierNRNR 1183Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzenSTVV-Antrag · CDU
- 20. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 391Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, BFF-BIG und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)