Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige
Zusammenfassung
Die Ortsbeirat 5 fordert die Prüfung eines Verkaufsverbots von Lachgas an Minderjährige in Alt-Sachsenhausen. Dies geschieht aufgrund der besorgniserregenden Situation bezüglich der Verfügbarkeit dieser Droge. Ziel ist es, den Konsum in bestimmten Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu unterbinden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Ortsbezirk, Alt-Sachsenhausen als Hots pot, umzusetzen ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob an Spielplätzen, Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen ein generelles Konsumieren der Partydroge untersagt werden kann.
Begründung
Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat dieses Verbot in Verbindung mit dem Verbot des Konsumierens an bestimmten Orten beschlossen. Da sich in Alt-Sachsenhausen die Lage in Bezug auf diese billige und leicht zu beschaffende Droge immer weiter verschlimmert, muss auch dort eingegriffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2025OFOF 197/13Schilder „Pferde verboten“ anbringenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. März 2025Sie sind hierOMOM 6716Schilder „Pferde verboten“ anbringenDirektanregung
- 23. Juni 2025STST 1009Schilder "Pferde verboten" anbringenStellungnahme
- 13. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1721Schilder „Pferde verboten“ anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats