Stabsstelle Fußgängerverkehr
Zusammenfassung
Die Einrichtung einer Stabsstelle Fußgängerverkehr wird vorgeschlagen, um den Belangen der Fußgänger in der Verkehrsplanung Gewicht zu verleihen. Dies ist notwendig, da die Fußgänger derzeit nicht ausreichend berücksichtigt werden und es keine eigene Interessenvertretung gibt. Die erwartete Folge ist eine verbesserte Infrastruktur und Planung für den Fußverkehr.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, beim Mobilitätsdezernat eine Stabsstelle Fußgängerverkehr einzurichten. Die Stabsstelle ist zunächst mit mindestens zwei Personalstellen auszustatten und soll die notwendigen Kompetenzen erhalten, um an allen den Fußverkehr betreffenden Planungen und Bauvorhaben mitwirken zu können. Dafür sind die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen und verwaltungsinternen Abläufe zu schaffen.
Begründung
Das Zu-Fuß-Gehen ist die Basis aller Mobilität. Organisatorisch sind aber die Belange der Fußgänger in der Verkehrsplanung am wenigsten berücksichtigt. Während es für den Autoverkehr, ÖPNV und das Radfahren besondere Planungs- und Exekutiveinheiten gibt, sind die Fußgänger ohne eigene Interessenvertretung. Zwar gibt es im Mobilitätsdezernat mittlerweile die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten, die jedoch in ihren Kompetenzen und Möglichkeiten weit hinter der Stabsstelle Radverkehr zurückbleibt. Das macht sich nachteilig im Alltag bemerkbar. Schon bei Planungen für den öffentlichen Raum, für Straßen und Plätze werden die Belange der Fußgänger nicht auf Augenhöhe mit anderen Verkehrsarten behandelt. Gleiches gilt für die Instandhaltung und Verbesserungen von Fußwegen und dergleichen. Dementsprechend ist die Kritik an unzureichenden Wegebeziehungen für Fußgänger, schlechten Gehwegoberflächen und ungenügender Raumaufteilung. Es ist daher notwendig, für den Fußverkehr eine eigene Stabsstelle einzurichten und mit den notwendigen Kompetenzen zu versehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. März 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Aktenzeichen: 32-1