Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Stadtteil Alt-Sachsenhausen und möchte zudem prüfen, ob der Konsum an Spielplätzen, Schulen und Kitas untersagt werden kann. Dies geschieht aufgrund der sich verschlechternden Situation bezüglich des Konsums dieser Droge.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und Berichten, inwieweit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Ortsbezirk, Alt-Sachsenhausen als Hot Spot, umzusetzen ist. Des Weiteren solle geprüft werden, ob an Spielplätzen, Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen ein generelles Konsumieren der Partydroge untersagt werden kann.
Begründung
Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat dieses Verbot in Verbindung mit Konsumieren an bestimmten Orten beschlossen. Da sich in Alt-Sachsenhausen die Lage in Bezug auf diese billige und leicht zu beschaffende Droge immer weiter verschlimmert, muss auch dort eingegriffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. März 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme