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  • Sicherer Weg über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer Straße
    VOB 6
    25.03.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.03.2025, V 1151 entstanden aus Vorlage: OF 479/4 vom 10.03.2025 Betreff: Sicherer Weg über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer Straße Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie ein sicherer und direkter Fußweg vom Ausgang der Unterführung des Ostbahnhofes über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer Straße gestaltet werden kann. Begründung: Eltern haben dankenswerterweise während einer Begehung auf potentielle Gefahren hingewiesen, die sich durch die aktuelle Wegführung ergeben. Zu dieser Wegführung wurden einige Anfragen und Anträge gestellt. Neu ist das Argument, dass viele anwohnende Eltern mit Kindern den Weg zum Spielplatz nutzen, weil in der Ferdinand-Happ-Straße und der Umgebung wenig Spielmöglichkeiten zu finden sind. Die Eltern und die Mehrheit der Mitglieder des Ortsbeirates können sich einen Zebrastreifen wie auch einen mobilen ampelgestützten Überweg an den Stellen vorstellen. Auch anderen Passierenden würden die Verbesserungen zugutekommen. Die Einrichtung eines sicheren und direkten Fußweges ist auch in Hinblick auf die Baustelle Nordmainische S-Bahn wichtig. Deshalb der Hinweis auf die mobile Ampel, um diese bei Bedarf versetzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1182

  • Sicherheitskosten bei Veranstaltungen
    A
    24.03.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.03.2025, A 343 Betreff: Sicherheitskosten bei Veranstaltungen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.06.2025 In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025 thematisierte die Frage Nr. 3043 die gestiegenen Kosten für das Sicherheitskonzept der 418. Kerb in Bornheim. Laut Veranstalter sei der finanzielle Posten für die Sicherheit schon jetzt einer der größten und es bestehe die Sorge, dass die finanziellen Kosten für die Sicherheit nicht mehr zu stemmen seien. In der Antwort wird betont, dass sich der Magistrat "der Bedeutung der traditionellen Feste und Veranstaltungen, wie der "Bernemer Kerb", bewusst" sei. Sie trügen zur kulturellen Identität der Stadt bei, stärkten den Tourismus und förderten das Gemeinschaftsgefühl. Gleichzeitig leisteten sie einen bedeutenden Beitrag zum Stadtmarketing. Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage und damit einhergehenden gestiegenen Sicherheitsanforderungen würden sich "die Sicherheitsauflagen bei Volksfesten und Veranstaltungen" weiter erhöhen und es werde "für die Veranstalter immer schwieriger, die Feste finanziell und logistisch zu stemmen". Gerade die ehrenamtlichen Veranstalter und Vereine seien von dieser Entwicklung stark betroffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie haben sich die Kosten für die Sicherheit von Festen und Veranstaltungen in den Jahren von 2009 bis 2024 allgemein entwickelt? 2. Wie haben sich die Kosten für die Sicherheit von Festen und Veranstaltungen in den Jahren von 2009 bis 2024 in Bezug auf die Sperrung von Straßen entwickelt? 3. Wie haben sich die Kosten für die Sicherheit von Festen und Veranstaltungen in den Jahren von 2009 bis 2024 in Bezug auf das notwendige Sicherheitspersonal entwickelt? 4. Wie haben sich die Kosten für die Sicherheit in den Jahren von 2009 bis 2024 exemplarisch bei den folgenden Festen und Veranstaltungen entwickelt: a) Kerb in Bornheim? b) Höchster Schlossfest? c) Fastnachtsumzug Klaa Paris in Heddernheim? d) Großer Frankfurter Fastnachtsumzug durch die Frankfurter Innenstadt? e) Frankfurt Marathon (seit 2016: "Mainova Frankfurt Marathon")? 5. Was sind die Hauptgründe für die gestiegenen Kosten für die Sicherheit von Festen und Veranstaltungen seit dem Jahr 2009? 6. Wie werden sich die Kosten für die Sicherheit von Festen und Veranstaltungen in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich entwickeln? 7. Wie will die Stadt Frankfurt in der Zukunft gewährleisten, dass möglichst keine Feste und Veranstaltungen aufgrund von gestiegenen Sicherheitskosten abgesagt werden müssen? 8. Welche Feste und Veranstaltungen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund von gestiegenen Sicherheitskosten abgesagt? 9. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Sicherheitskosten von Festen und Veranstaltungen mittelfristig zu stabilisieren oder zu senken? 10. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, das Land oder den Bund bei der Finanzierung der Sicherheitskosten von Festen und Veranstaltungen mit einzubeziehen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.02.2025, F 3043 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 68 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 343 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Fristverlängerung um drei Monate) 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 343 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6513, 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 02.09.2025 § 6933, 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 25.11.2025 Aktenzeichen: 90-1

  • Parkerweiterung Günthersburgpark
    A
    24.03.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.03.2025, A 344 Betreff: Parkerweiterung Günthersburgpark Aus der Bevölkerung kommen klagen, dass etliche Freizeitgärten (z.B. Flur 334, Flurstück 231/87 der Güntherburgparkerweiterung geopfert werden könnten. Es handelt sich um diesen Bereich, siehe Foto, Quelle M11: Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Welche Gärten sollen im Zuge der Parkerweiterung wegfallen. Bitte in der Karte die Gärten kenntlich machen. 1.a Welche Gärten sollen im Zuge des Baugebietes "Gärtnerei Friedrich" wegfallen. Bitte in der Karte die Gärten kenntlich machen. 2. Wann müssen die PächterInnen mit einer Kündigung rechnen, und wann mit der Räumung? 3. Müssen die PächterInnen den Abbruch der Gartenhütten selbst tragen, wie in der Frankenallee (Dammdurchbruch) und wird wieder mit Konsequenzen gedroht? (Der OB1 fordert bis heute dort die Wiederherstellung der Gärten und damit des sozialen Gefüges der Integration). 4. Die Freizeitgärten enthalten wertvolle Biotope, die in einem Park kaum zu finden sind, können die Gärten nicht einfach komplett erhalten werden und und weiter liebevoll gepflegt werden von den PächterInnen? Die Stadt braucht Ausgleichsflächen, die Zerstörung und Versiegelung ist exorbitant, siehe www.anlage4/stadtgruen.pdf 5. Einen Garten entrissen zu bekommen, ist wie ein Haustier zu verlieren oder einen geliebten Menschen, es zerreißt den Betroffenen das Herz. Manche überleben es nicht, gerade, wenn diese schon älter sind. Ist es möglich, mit der Kündigung zu warten, bis PächterInnen den Garten von selbst aufgeben? Humanes vorgehen, statt mit dem Brecheisen? 6. Die Parkerweiterung soll mangels Geld nur mit Rasen eingesät werden. Eine Zerstörung dieser biodiversen Biotope nicht kontraproduktiv und sollten daher möglichst lange bzw. für immer der Pflege der PächterInnen unterliegen? 7. Stehen die Gartenkündigungen erst an, wenn das Baugebiete "Wohnquartier Gärtnerei Friedrich B858" realisiert werden soll, oder auch schon zeitnah mit der Erweiterung des Günthersburgparks? B858 scheint still zu stehen. 8. Welche spezielle Flora und Fauna soll im Zuge dieser Gartenauflösungen für immer verschwinden? Alleine im Garten Flur 334, Flurstück 231/87 stehen zwei alte hochstämmige Kirschen, Apfelbäume, 3 hochstämmige alte Zwetschen. Weiterhin stehen auf dem Streifen diverse Wallnussbäume, die wertvoll für die Natur sind, aber den Kriterien eines Parkes möglicherweise zum Opfer fallen. 9. Wo ist die gesamökologische Bewertung (inkl. Bodenbewertung) bzw. Gutachten dieser wegfallenden Gärten, und wo wird ein Ausgleich geschaffen für die hohe Wertigkeit dieser wertvollen Ökologie, die durch die Parkerweiterung zerstört wird? 10. Sollte der sehr gut erhaltene Zaun nicht erhalten werden, welcher derzeit die Gärten (Biotope) um Flur 334, Flurstück 231/87 schützt? Den Zaun um wenige Meter zu versetzen bedeutet rausgeschmissenes Geld, zudem sich innerhalb des Zaunes der Weg zu diversen anderen Gärten befindet. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 242 Versandpaket: 02.04.2025 Aktenzeichen: 66-3

  • Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
    OAOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2025, OA 543 entstanden aus Vorlage: OF 1099/2 vom 03.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,50 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,20 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen. Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2117 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 543 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6847, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Kulturcampus Bockenheim - eine große Chance für den Stadtteil!
    OFOB 10
    24.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2025, OF 1113/2 Betreff: Kulturcampus Bockenheim - eine große Chance für den Stadtteil! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt 1. die vom Land Hessen und der Stadt Frankfurt gefundene Lösung zur Realisierung der Neubauten der Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfMdK) südlich und nördlich der Bockenheimer Landstraße. Dadurch ist der Fortbestand des Hochschulstandortes Bockenheim gesichert und es besteht die Chance, eine neue Campus-Entwicklung beiderseits der Bockenheimer Landstraße einzuleiten; 2. die Ausrichtung eines Architekturwettbewerbs zur Planung der drei Baukörper (südlich der Bockenheimer Landstraße, Fläche neben dem Bockenheimer Depot sowie unter Einbezug der Druckerei Dondorf auf dem Gebiet nördlich der Universitätsbibliothek). Der Ortsbeirat legt hierbei besonderen Wert auf eine respektvolle und das historische Erbe bewahrende Eingliederung des Hauptgebäudes der Druckerei Dondorf in das auf diesem Grundstück neu entstehende Gebäudeensemble. Außerdem erhofft sich der Ortsbeirat Beispiele für eine Neugestaltung der Wegeverbindung zwischen den von der Bockenheimer Landstraße getrennten Campusflächen. Der Ortsbeirat bittet daher Stadt und Land, um die Einbindung in das Preisgericht des Architekturwettbewerbs in Form eines vom Ortsbeirat endsandten Mitglieds; 3. die in der Pressekonferenz vom 17.03.25 angedeuteten Überlegungen auch nach dem Wiederauszug der Schirn weitere Nutzungsinterims in der Druckerei Dondorf stattfinden zu lassen, um die Flächen bis zur Bauvorbereitung des HfMdK-Gebäudes bestmöglich zu nutzen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit frühzeitig über eventuelle weitere Zwischennutzungen zu informieren; 4. die Realisierung eines neuen Studierendenwohnheims auf der Fläche neben dem Bockenheimer Depot im Zusammenhang mit der HfMDK-Mensa. Der Ortsbeirat appelliert in diesem Zusammenhang, dass das derzeitige Studierendenwohnheim (Bockenheimer Landstraße 135) nicht nur erhalten und saniert wird, sondern auch die Prüfung für eine Aufstockung erfolgt, damit insgesamt ein deutlicher Zuwachs an preiswerten Wohnheimzimmern in Bockenheim erfolgt. Der Magistrat wird gebeten, zu diesem Zweck auf das Land und das Studierendenwerk Frankfurt zuzugehen; 5. die Planung zur Errichtung des Frankfurt LAB auf dem Restareal des Kulturcampus. Der Magistrat wird gebeten, die Gesamtpläne für den Kulturcampus baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 38 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1113/2 ziffernweise und separat über den letzten Satz des Antragstenors abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2025 Die Vorlage OF 1113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) Ziffern 3. und 5. und letzter Satz des Antragstenors: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Aktenzeichen: 61-0

  • Budgetantrag HIGH KICKS e. V.
    OIBOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.03.2025, OIB 393 entstanden aus Vorlage: OF 1088/2 vom 09.03.2025 Betreff: Budgetantrag HIGH KICKS e. V. Der Verein HIGH KICKS e. V. - Verein für Kampfsport und Chancen erhält zweckgebunden für die Anschaffung von Wendematten/Steckmatten 2.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: HIGH KICKS e. V. ist ein ehrenamtlich geführter, gemeinnütziger Verein in Frankfurt-Bockenheim, der sich auf Kickboxtraining spezialisiert hat. Zwei Mal pro Woche bietet der Verein in den Räumlichkeiten der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Falkstraße 72 bis 74 ein niedrigschwelliges Sportangebot an, das allen offensteht - unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Alter, dem Geldbeutel oder individuellen körperlichen Voraussetzungen. Der Verein verfolgt nicht nur das Ziel, die körperliche Fitness und das Körperbewusstsein seiner Mitglieder zu fördern, sondern legt auch großen Wert auf die Stärkung geistiger und physischer Disziplin. Die regelmäßige Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und das gemeinsame Training stärken das Gemeinschaftsgefühl und unterstützen die persönliche Entwicklung. Durch den Sport sollen zudem negative Emotionen abgebaut und Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl gestärkt werden. Über das Sportliche hinaus ist der Verein auch sozial sehr engagiert. Für junge Mitglieder, die sich die Trainingsgebühren nicht leisten können, ist das Training kostenfrei. Darüber hinaus steht der Verein den Jugendlichen auch in persönlichen, bildungsbezogenen und beruflichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite, fungiert als Ansprechpartner und bietet insbesondere positive Vorbilder. In den letzten zwei Jahren konnte der Verein erfreulicherweise ein starkes Mitgliederwachstum verzeichnen. Aufgrund dieses Wachstums stößt der Verein jedoch zunehmend an die Grenzen seiner räumlichen Kapazitäten. Um auch weiterhin das niedrigschwellige Sportangebot im Herzen Bockenheims anbieten zu können, benötigt der Verein dringend neue Bodenmatten für die von ihm genutzte "Halle 2" der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat unterstützt daher die Initiative des Vereins. Folgende beispielshafte Kostenaufstellung dient als Grundlage für die Finanzierungsberechnung: 70 x Wendematte/Steckmatte Korean Style 2,4 cm - WT anerkannt (https://www.kwon.com/produkte/anerkannte-ausruestung/wt-anerkannt/1365/wendemat te/steckmatte-korean-style-2-4-cm-wt-anerkannt) 70 Wendematten á 29,90 Euro = 2.093 Euro Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1812 Aktenzeichen: 52-0

  • Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025
    OIBOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.03.2025, OIB 394 entstanden aus Vorlage: OF 1089/2 vom 05.03.2025 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025 Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025 stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e. V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Die Mittel werden u. a. für Veranstaltungsequipment und Druckkosten verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2025 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 32. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. Mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 Euro an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

  • Renaturierung Brunnengraben
    OMOB 14
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6718 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 10.03.2025 Betreff: Renaturierung Brunnengraben Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, wird er gebeten, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben. Begründung: Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet, als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1819 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

  • Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)
    OMOB 5
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6719 entstanden aus Vorlage: OF 228/14 vom 10.03.2025 Betreff: Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Büsche und Sträucher im Bereich zwischen Maßbornstraße und Korffstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr in die Fahrbahn ragen. Begründung: Die angesprochene Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1301 Aktenzeichen: 66-0

  • E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage Harheim
    OMOB 5
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 229/14 vom 02.03.2025 Betreff: E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz der Sportanlage Harheim das Abstellen von E-Scootern zu ermöglichen. Begründung: Derzeit ist der Parkplatz noch im Bau und in der App des Verleihers der E-Scooter (Voi) als Sperrzone ausgewiesen. Nach der Fertigstellung könnte diese Sperrzone aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1003 Aktenzeichen: 92-1

  • Sichere Abstellplätze für E-Scooter an der S-Bahn-Station „Berkersheim“
    OMOB 14
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6721 entstanden aus Vorlage: OF 230/14 vom 02.03.2025 Betreff: Sichere Abstellplätze für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe der Brücke sichere Abstellplätze auf der Harheimer Seite einzurichten und einige Pflichtparkplätze für E-Scooter auszuweisen. Begründung: Der Bereich um die S-Bahn-Station "Berkersheim" ist für E-Scooter in der App des Verleihers Voi enger abzugrenzen, sodass E-Scooter nicht mehr auf dem Bahngelände abgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1482 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

  • Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof
    OMOB 5
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6722 entstanden aus Vorlage: OF 231/14 vom 05.03.2025 Betreff: Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und dringend dafür Sorge zu tragen, dass eine Fahrradabstellanlage auf der Nordseite des Berkersheimer Bahnhofs installiert wird. Begründung: Leider wurden mehrmalige Versuche einer Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn völlig durch diese ignoriert, sodass der Ortsbeirat 14 keine andere Möglichkeit sieht, als den Magistrat zu bitten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Fotos: Berkersheimer Bahnhof (Nordseite) Quelle: Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1481 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66-2

  • Instandsetzung des Geländers am Jägersteg
    OMOB 12
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6723 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 09.03.2025 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat wird gebeten, das defekte Geländer am Jägersteg (Niedereschbacher Stadtweg) instand zu setzen. Begründung: Das Geländer ist auf der zum Niedereschbacher Stadtweg gelegenen Seite eingedellt und auf der gegenüberliegenden in Teilen komplett zerstört. Dieser Zustand besteht bereits seit mehr als einem Jahr. Zur besseren Veranschaulichung dient die folgende Darstellung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66-0

  • Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
    OMOB 11
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 1092/2 vom 03.03.2025 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zug unsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge und ein Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach Baugesetzbuch (BauGB) besonderen Schutz genießen. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z. B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens neun Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor, insbesondere in Stadtteillagen, gehört. Gerade dort jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z. B. für den Betrieb jumpp-Frauenbetriebe e. V. und Möbel+Design (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro pro Quadratmeter erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 Quadratmeter) zulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1395

  • Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten
    OMOB 11
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6736 entstanden aus Vorlage: OF 1096/2 vom 08.03.2025 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straße wirkt sehr ungepflegt und nicht bespielbar. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, wäre es auch für die Anwohner besser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1061

  • Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
    OMOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6737 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 03.03.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Vorgang: V 621/23 OBR 2; ST 1299/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Schloßstraße durchweg zu gewährleisten. Vor allem die Breite der Gehwege sollte überprüft und, wo nötig, vergrößert werden. Außerdem sollten Pkw daran gehindert werden, die Gehwege zuzuparken; 2. an Stellen der Schloßstraße, an denen die Breite der Gehwege durch Stromkästen oder Ähnliches (siehe dazu auch Stellungnahme ST 1299) besonders eingeschränkt ist, einzelne Pkw-Parkplätze zugunsten von Fahrradparkplätzen umzuwidmen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Schloßstraße sind vor allem im Abschnitt zwischen Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße sehr eng. Zu Fuß Gehende, vor allem solche, die auf einen Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl angewiesen sind, können sich an vielen Stellen nicht barrierefrei bewegen. Strom- und Verteilerkästen stellen zusätzliche Barrieren dar. In Kombination mit falschparkenden Pkw ist hier kein Durchkommen mehr möglich. Da es entlang der Schloßstraße an Fahrradparkplätzen fehlt, könnten an besonders eingeschränkten Stellen (siehe Foto anbei) einzelne Pkw-Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln umgewidmet und so gleich zwei Missstände behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1299 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1322

  • Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?
    OMOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6738 entstanden aus Vorlage: OF 1110/2 vom 12.02.2025 Betreff: Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen? Vorgang: OM 2831/18 OBR 2; ST 1025/18 Der Magistrat wird gebeten, auf Hessen Mobil bzw. zwischenzeitlich andere zuständige Institutionen zuzugehen, um die bereits seit 2018 gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Tankstelle an der BAB 648 stadteinwärts bis zum Beginn der Brücke über den Katharinenkreisel auf 80 km/h und ab der Brücke bis zum Ortsschild auf 60 km/h festzulegen. Die Prüfung, wie in der Stellungnahme ST 1025 dargelegt, sollte zwischenzeitlich beendet sein. Begründung: In wenigen Wochen werden die neuen Wohnungen bezogen, die im Rebstockviertel zum größten Teil direkt an die Autobahn angrenzend entstanden sind. Um den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wenigstens einen Hauch von Lärmschutz zu gönnen, ist die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 80 km/h zu reduzieren. Wissenswert: Gemäß Begründung zum Bebauungsplan B 683 Ä (S. 21, Punkt 8.1.3, letzter Absatz) dient das Gebäude, in dem Menschen leben werden, als Schallschutzmaßnahme für das Rebstockviertel. Auf der Brücke über dem Katharinenkreisel kann sich der Verkehrslärm ungehindert in alle Richtungen ausbreiten, daher ist dort eine Geschwindigkeit von 60 km/h mehr als genug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor Ort
    OMOB 11
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6739 entstanden aus Vorlage: OF 1112/2 vom 21.03.2025 Betreff: Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor Ort Vorgang: EA 123/24 OBR 2; OM 6375/25 OBR 2; ST 382/25 Die Stellungnahme ST 382 ist aufgrund der jüngsten erfreulichen Entwicklungen zurückzuweisen. 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die neuste Planung vorzustellen. 2. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und berichten, a) warum die einzig verbliebene, nicht versiegelte Fläche neben dem Bockenheimer Depot nunmehr versiegelt und bebaut werden soll; b) ob ggf. eine Ausgleichsfläche am südlichen Campus geschaffen werden kann. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass die Planung der Musikhochschule endlich Form annimmt. Umso irritierender ist es, dass der Ortsbeirat quasi taggleich eine Stellungnahme auf eine entsprechende Nachfrage erhält, dass diesbezüglich nichts Neues zu berichten sei. Begrünung öffentlicher Plätze und auch insbesondere der Bockenheimer Warte (z. B. Etatanregung EA 123) war und ist ein Thema im Zeitalter aufgeheizter Innenstädte. Daher ist nicht nur die Planung als solche vorzustellen, sondern auch darzustellen, warum die Wiese neben dem Bockenheimer Depot versiegelt werden soll und wo, wenn dies nicht vermeidbar erscheint, Ausgleichsflächen auch zur Nutzung temporärer Kindertheater etc. geschaffen werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.04.2024, EA 123 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6375 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 382 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1004

  • Kulturcampus Bockenheim - eine große Chance für den Stadtteil!
    OMOB 11
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6740 entstanden aus Vorlage: OF 1113/2 vom 24.03.2025 Betreff: Kulturcampus Bockenheim - eine große Chance für den Stadtteil! Der Ortsbeirat begrüßt 1. die vom Land Hessen und der Stadt Frankfurt gefundene Lösung zur Realisierung der Neubauten der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMK) südlich und nördlich der Bockenheimer Landstraße. Dadurch ist der Fortbestand des Hochschulstandortes Bockenheim gesichert und es besteht die Chance, eine neue Campusentwicklung beiderseits der Bockenheimer Landstraße einzuleiten; 2. die Ausrichtung eines Architekturwettbewerbs zur Planung der drei Baukörper (südlich der Bockenheimer Landstraße, Fläche neben dem Bockenheimer Depot sowie unter Einbezug der Druckerei Dondorf auf dem Gebiet nördlich der Universitätsbibliothek). Der Ortsbeirat legt hierbei besonderen Wert auf eine respektvolle und das historische Erbe bewahrende Eingliederung des Hauptgebäudes der Druckerei Dondorf in das auf diesem Grundstück neu entstehende Gebäudeensemble. Außerdem erhofft sich der Ortsbeirat Beispiele für eine Neugestaltung der Wegeverbindung zwischen den von der Bockenheimer Landstraße getrennten Campusflächen. Der Ortsbeirat bittet daher Stadt und Land um die Einbindung in das Preisgericht des Architekturwettbewerbs in Form eines vom Ortsbeirat endsandten Mitglieds; 3. die in der Pressekonferenz vom 17.03.2025 angedeuteten Überlegungen, auch nach dem Wiederauszug der Schirn weitere Nutzungsinterims in der Druckerei Dondorf stattfinden zu lassen, um die Flächen bis zur Bauvorbereitung des HfMK-Gebäudes bestmöglich zu nutzen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit frühzeitig über eventuelle weitere Zwischennutzungen zu informieren; 4. die Realisierung eines neuen Studierendenwohnheims auf der Fläche neben dem Bockenheimer Depot im Zusammenhang mit der HfMDK-Mensa. Der Ortsbeirat appelliert in diesem Zusammenhang, dass das derzeitige Studierendenwohnheim (Bockenheimer Landstraße 135) nicht nur erhalten und saniert wird, sondern auch die Prüfung für eine Aufstockung erfolgt, damit insgesamt ein deutlicher Zuwachs an preiswerten Wohnheimzimmern in Bockenheim erfolgt. Der Magistrat wird gebeten, zu diesem Zweck auf das Land und das Studierendenwerk Frankfurt zuzugehen; 5. die Planung zur Errichtung des Frankfurt LAB auf dem Restareal des Kulturcampus. Der Magistrat wird gebeten, die Gesamtpläne für den Kulturcampus baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1057

  • Nette Toiletten für Bockenheim und Westend
    OMOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6741 entstanden aus Vorlage: OF 1093/2 vom 03.03.2025 Betreff: Nette Toiletten für Bockenheim und Westend Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in seinem Magistratsvortrag M 174, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", in den Punkten II. h bis II. j, II. l und II. m angekündigten Sofortmaßnahmen im Ortsbezirk 2 bis spätestens Juni 2025 umzusetzen; 2. den Umsetzungsstand der im Magistratsvortrag M 174 angekündigten Sofortmaßnahmen mit Relevanz für Bocke nheim und Westend zu prüfen und zu berichten. Begründung: Es fehlt an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 2. Vor allem das Angebot an barrierefreien Anlagen ist ungenügend. Dies führt dazu, dass sich Menschen mit Einschränkungen nicht selbstverständlich im öffentlichen Raum aufhalten können. Da seitens des Magistrats kurzfristig keine zusätzlichen öffentlichen Toiletten für Bockenheim und das Westend in Aussicht gestellt werden, sollten die im Magistratsvortrag M 174 angekündigten Maßnahmen zur Bereitstellung bereits vorhandener (öffentlicher) Toiletten dringend umgesetzt und kommuniziert werden. Da sich das Problem in den Sommermonaten verstärkt, wenn Menschen mehr Trinken und entsprechend häufiger eine Toilette aufsuchen müssen, sind die Anregungen eilbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1404 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen
    OMOB 11
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 1100/2 vom 28.02.2025 Betreff: Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen Vorgang: OM 6042/24 OBR 2; ST 192/25 Der Magistrat wird gebeten, die Batterien für die Magnetventile der Wasserpumpen auf den Spielplätzen Zeppelinallee und Grüneburgpark zweimal in der warmen Jahreszeit zu wechseln (zu Beginn der Wassersaison und im Juli), um einen durchgehenden Wasserspielbetrieb zu ermöglichen, ohne dass erst eine Störung durch eine leere Batterie gemeldet werden muss. Begründung: Letztes Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im vorletzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Aus der Stellungnahme ST 192 geht schlüssig hervor, dass ein Batteriebetrieb sinnvoller ist als ein Anschluss an das Stromnetz. Daher sollten die Batterien aber vorsorglich etwa in der Mitte der warmen Saison ausgetauscht werden. Das erspart Eltern und Kindern, plötzlich auf dem Trockenen zu sitzen und den Mangel erst melden zu müssen - sofern sie überhaupt wissen, dass sie das machen müssen und können, und wohin Sie sich wenden müssen. Zudem ist ein geplanter Austausch für die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes planbar und vermeidet außerplanmäßige Extrafahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1060

  • Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee
    OMOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6743 entstanden aus Vorlage: OF 1101/2 vom 03.03.2025 Betreff: Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 1993/17 OBR 2; ST 2165/17 Der Magistrat wird gebeten, die Planung (Stellungnahme ST 2165 aus der Anregung an den Magistrat OM 1993) des Fahrradstreifens in der Franz-Rücker- Allee in der Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Die Planung des Fahrradstreifens für die Franz-Rücker-Allee liegt nun doch ein paar Jahre zurück und sollte in Anbetracht der langen Planungsphase dem Ortsbeirat zur Kenntnis gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1993 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1173

  • Fernwärmeausbau in Bockenheim
    OMOB 13
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109

  • Fernwärmeausbau im Westend
    OMOB 13
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6745 entstanden aus Vorlage: OF 1106/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Westend der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten im Westend es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell im Westend zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 5. sofern aus der Prüfung von Ziffer 3. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. Zumindest in Teilen des Westends sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1108

  • Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern
    OMOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 03.03.2025 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63 bis 65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass Pkw diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 6 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1102

  • Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen?
    VOB 6
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1152 entstanden aus Vorlage: OF 1097/2 vom 08.03.2025 Betreff: Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen? Vorgang: V 911/24 OBR 2; ST 2185/24 Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Wie viele Hortplätze stehen für den Schulbezirk der Franckeschule für das kommende Schuljahr 2025/2026 insgesamt zur Verfügung? 2. Wie viele Schüler (laut Kindernet) im Schulbezirk der Franckeschule haben aktuell keinen Hortplatz bzw. wie viele Hortplätze fehlen ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026? 3. Welche Schritte sind seit der in der Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2185, an der Franckeschule bezüglich des Pakts für den Ganztag bzw. der Hortplatzsituation unternommen worden bzw. geplant? 4. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat bereits oder beabsichtigt er bereits, zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern? 5. Bestehen Überlegungen, die Betreuung durch die Grundschulen selbst so auszuweiten, dass die Kinder zumindest außerhalb der Ferien tatsächlich vormittags in der Schule sind und nicht vor den Ferien, zum pädagogischen Tag und zu sonstigen Anlässen frühzeitig nach Hause geschickt werden? Begründung: Aus dem Bezirk der Franckeschule erreichte den Ortsbeirat ein verzweifelter Anruf einer alleinerziehenden, berufstätigen Mutter, deren Tochter am 06.03.2025 noch keinen Hortplatz zugesagt bekommen hatte. Es ist bekannt, dass sich die Situation im Schulbezirk der Franckeschule seit der Schließung des internationalen Horts an der Falkstraße (dort standen 40 Plätze zur Verfügung) verschlechtert hat. In Hessen endet der Unterricht vor allen Schulferien und am Halbjahreszeugnistag um 10:30 Uhr. Ferner gibt es pädagogische Tage, Schnuppertage für Erstklässler und Ausflugstage, an denen außerplanmäßig der Unterricht früher endet. Die Problematik der Kinderbetreuung ohne Hortplatz wird dadurch zusätzlich verschärft. Schließlich kann nicht in jedem Beruf von zuhause aus gearbeitet werden, sodass dringend eine Lösung für die Engpässe gefunden werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 911 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2185 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 879 Aktenzeichen: 40-1

  • Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
    VOB 6
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1153 entstanden aus Vorlage: OF 1098/2 vom 03.03.2025 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen, auch die vierte Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe/Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der vierten Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der vierten Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen/Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoffsanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z. B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 908

  • Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2
    VOB 2
    24.03.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1154 entstanden aus Vorlage: OF 1094/2 vom 20.02.2025 Betreff: Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2 Vorgang: F 2863/24; OM 6416/25 OBR 9 Auf die Frage vom 05.12.2024, F 2863, antwortet der Magistrat unter anderem, dass im Ortsbezirk 2 in Bockenheim 17 und im Westend-Süd vier Wohnungen leer stehen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sind die Anschriften der leer stehenden Wohnungen in Bockenheim und im Westend? 2. Seit wann und aus welchen Gründen stehen diese jeweils leer? 3. Wie viele Quadratmeter umfassen die jeweils leerstehenden Wohnungen? 4. Wird sich an den jeweiligen Leerständen in absehbarer Zeit etwas ändern? Der Magistrat wird gebeten, die Fragen für jede leer stehende Wohnung zu beantworten und auf Allgemeinplätze wie in der Antwort zur Frage F 2863 zu verzichten. (Beispiel: "Ein Teil der Wohnungen steht leer, da sich die Gebäude beispielsweise auf einer Trassenplanung befinden und dafür abgerissen werden müssen, oder weil in den Immobilien aufgrund der Schadensbilder eine Gesamtsanierung nur nach Leerstand aller Wohnungen durchgeführt werden kann.") Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
    OFOB 5
    23.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2025, OF 1393/5 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenbahnendhaltepunkt in der östlichen Hedderichstraße dauerhaft an die Kreuzung Bruchstraße verlegt wird. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Im Zuge von dazu fälligen Bautätigkeiten, könnte im Bereich der Hedderichstraße 43-49 das noch vorhandene Kopfsteinpflaster durch eine Teerdecke ersetzt werden. Begründung: Der derzeitige Endhaltepunkt der Straßenbahn ist an der südlichen Seite direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhaus Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Ebenso (Hedderichstraße 47) befinden sich dort diverse Einzelhandelsgeschäfte und Apotheken. Auf der nördlichen Straßenseite ist eine Bushaltestelle. Da die Straßenbahn direkt vor der Ausfahrt des Parkhauses hält, verengt sich dieser Bereich auf eine Fahrspur. Regelmäßig kommt es dort zu verkehrsgefährdenden Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, aber hauptsächlich für querende Fußgänger. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1393/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7006 2025 Die Vorlage OF 1393/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Straßenbahnendhaltepunkt in der östlichen Hedderichstraße dauerhaft an die Kreuzung Bruchstraße verlegt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
    B
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.03.2025, B 120 Betreff: a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5683 - NR 297/01 PDS, NR 350/01 FAG, l. B 91/20 - Vorbemerkung Im Rahmen seiner fünfjährigen Berichtspflicht hat der Magistrat die lufthygienischen Immissionsmessungen im Einwirkungsbereich des Flughafens Frankfurt am Main in den letzten Jahren umfangreich diskutiert. Der nachfolgende Bericht beinhaltet daher nur die wichtigsten Erkenntnisse und Aktualisierungen zum letzten Bericht des Magistrats an die Stadtv.-Vers. B 91/2020 + Anlage "Flugverkehr und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein-Main, 3. Bericht 2020, Belastung durch Ultrafeinstaub". Sämtliche grundsätzliche Informationen zu den Luftschadstoffen und deren Grenzwerten können dem Bericht aus 2020 entnommen werden, da die Aussagen nach wie vor aktuell sind. Hintergrund der verkürzten Berichterstattung ist die derzeit laufende wissenschaftliche Studie zur umfassenden Untersuchung der Luftbelastung durch ultrafeine Partikel und deren gesundheitliche Wirkung am Flughafenstandort Frankfurt am Main, deren Sachstand unter https://www.ultrafeinstaub-studie.de/de/ jederzeit eingesehen werden kann. Einleitung Im Folgenden werden die aktualisierten Immissionsbelastungen durch Stickstoffdioxid sowie durch ultrafeine Partikel dargestellt. Der Fokus bei der Betrachtung von lufthygienischen Immissionen des Flughafens liegt dabei weiterhin auf den ultrafeinen Partikeln. Der Flughafen wurde durch verschiedene Untersuchungen, insbesondere die des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), als großer regionaler Emittent für Ultrafeinstaub ermittelt. Unter Ultrafeinstaub wird die kleinste Partikelfraktion (Partikel kleiner 100 nm, PM0,1) definiert. Es existieren noch keine Grenzwerte. Die Grenzwerte aller Luftschadstoffe wie beispielsweise Feinstaub (PM10 und PM2,5) oder Stickstoffdioxid werden inzwischen flächendeckend im Stadtgebiet eingehalten. Bis einschließlich 2019 prägten hohe Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid die Belastungssituation an verkehrsnahen Luftmessstationen. Die Einhaltung der Grenzwerte gelang an verkehrlichen Schwerpunkten wie Am Erlenbruch oder an der Battonnstraße erstmalig - wenn auch knapp - im Jahr 2020. Stickstoffdioxid In Bezug auf die Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid ist der Flughafen Frankfurt unauffällig, obwohl dieser emissionsseitig ein bedeutender regionaler Emittent (vgl. B 91/2020) darstellt. Die flughafennahe, kontinuierliche Messstation "Schwanheim" des HLNUG erfasst Werte von inzwischen deutlich unter 20 µg/m³ Stickstoffdioxid. Der Grenzwert liegt bei 40 µg/m³ Stickstoffdioxid im Jahresmittel. Weiterhin ist auch die Messung am Lerchesberg mittels Passivsammler unauffällig und tendiert in Richtung 10 µg/m³. Hier hat sich die Hintergrundbelastung in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert. Die Belastung liegt deutlich niedriger als bei verkehrsnahen Messstationen wie der Friedberger Landstraße (Kraftfahrzeugverkehr). Dort sind ebenfalls deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich die im Rahmen des Dieselskandals nachgeschärften Abgasnormen und die stetige Flottenerneuerung hin zu aktuellen und sauberen Fahrzeugmodellen. Am Lerchesberg betrug die Belastung durch Stickstoffdioxid im Jahr 2023 nach Angaben des HLNUG 10,9 µg/m³, an der Messstation Schwanheim 14,8 µg/m³ und an der Friedberger Landstraße 25,8 µg/m³. Die offiziellen Jahresmittelwerte für das Jahr 2024 lagen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Auf dem Flughafengelände betreibt die Fraport AG ebenfalls lufthygienische Messungen. Zwar wird die Lufthygiene an Stellen, an denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat, gesetzlich nicht beurteilt, jedoch sind die Werte auch hier inzwischen unauffällig und liegen unterhalb von 30 µg/m³ Stickstoffdioxid. Im Hinblick auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, die 2030 neue, strengere lufthygienische Grenzwerte einführen wird, spielt der Flughafen aufgrund seiner vernachlässigbaren Immissionsbeiträge von Stickstoffdioxid keine tragende Rolle. Ultrafeinstaub (UFP) Als Ultrafeinstaub werden sämtliche flüssige oder feste Partikel kleiner als 100 Nanometer (nm) im Durchmesser bezeichnet. Sie entstehen während Verbrennungsprozessen und aus gasförmigen Vorläufersubstanzen. In den vergangenen Jahren hat das HLNUG die Belastungssituation um den Flughafen Frankfurt umfangreich untersucht. Die Messdaten zeigen auf, dass die Immissionsbelastung durch Ultrafeinstaub im Umfeld des Flughafens unter Berücksichtigung der Windrichtung in deutlicher Abhängigkeit zum Flugbetrieb steht. An den Messstandorten kann eine je nach Entfernung vom Flughafen mehr oder weniger stark ausgeprägte windrichtungsabhängige Partikelanzahlkonzentration gemessen werden. Sämtliche Berichte des HLNUG sind auf dieser Seite veröffentlicht: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/sondermessprogramme/ultrafeine-pa rtikel Auch an den Messstandorten Riedberg, Friedberger Landstraße oder Oberrad, welche sich nicht im direkten Umfeld des Flughafens befinden, hat das HLNUG bei entsprechender Windrichtung den Flughafenbetrieb - wenn auch abgeschwächt im Vergleich zu flughafennahen Standorten - anhand der UFP-Belastung nachgewiesen. Insbesondere an den flughafennahen Standorten unterliegen die Messwerte vor allem bei kleinen Messintervallen hohen Schwankungen. Bereits bei den oben dargestellten Monatsmittelwerten (Datengrundlage: HLNUG) sind Konzentrationsschwankungen der UFP-Belastung noch deutlich erkennbar. Windstärke und -richtung, aber auch die schwankende Betriebsintensität des Flughafens sowie lokale Emittenten beeinflussen die Immissionsbelastung an den Messstellen deutlich. Die mittlere UFP-Konzentration beträgt über den dargestellten Messzeitraum (01/2020 - 08/2024) in Schwanheim und an der Friedberger Landstraße ca. 10.500 Partikel pro cm³ [n/cm³], in Sachsenhausen und Oberrad ca. 9.000 n/cm³ und am Riedberg (09/2020 - 11/2023) ca. 7.600 n/cm³. Die Entstehung und Ausbreitung ultrafeiner Partikel sowie die Beurteilung der Belastung einschließlich der gesundheitlichen Auswirkung sind ein sehr komplexes Thema, welches noch nicht ausreichend erforscht ist. Aus diesem Grund existieren noch keine EU-Grenzwerte für die kleinste Partikelfraktion. Basierend auf den Erkenntnissen des HLNUG hat die Hessische Landesregierung das Forum Flughafen und Region (FFR) beauftragt, sich um die Belastung durch ultrafeine Partikel zu kümmern. In Folge wurde eine großangelegte, mehrjährige Ultrafeinstaubstudie "SOURCE FFR" gestartet. Die Studie wird durch die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH (Geschäftsstelle des FFR) betreut. In dem hierzu gegründeten "Arbeitskreis UFP" ist auch der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main vertreten. Die Studie soll insbesondere die Entstehung, Belastung und Wirkung von flughafeninduzierten ultrafeinen Partikeln unter Berücksichtigung weiterer Quellen wie Verkehr, Industrie oder Gebäudeheizungen untersuchen. SOURCE FFR ist in zwei Teilstudien gegliedert: In eine Belastungsstudie, deren Durchführung am 01. April 2024 startete, sowie in eine Wirkungsstudie, welche sich derzeit (Stand Januar 2025) im Ausschreibungsprozess befindet. Die Belastungsstudie wird von zahlreichen Immissions- und Emissionsmessungen begleitet, um die Relevanz und Verteilung der UFP-Emissionen einzelner Quellgruppen zu verstehen. Im Ergebnis sollen validierte Immissionskarten flächendeckend im Beobachtungsgebiet, zu welchem das Frankfurter Stadtgebiet vollständig gehört, Aufschluss über die Quellanteile der Belastung geben. Basierend auf den Ergebnissen von Belastungsstudie und Wirkungs- bzw. Gesundheitsstudie sollen auch Minderungspotentiale und -maßnahmen erarbeitet werden. Die bisherigen Ergebnisse und laufende UFP Messungen des HLNUG werden weitergeführt und in die Studien integriert. Sämtliche Informationen zur Studie SOURCE FFR, deren Ziele und Arbeitsstände sind unter https://www.ultrafeinstaub-studie.de/de/ ausführlich nachzulesen, das detaillierte Konzept der Belastungsstudie ist unter https://www.umwelthaus.org/download/?file=detailliertes_konzept_ufp_studie_22033 1.pdf abrufbar. Der Magistrat wartet für eine umfassende Beurteilung der Belastungssituation und der Wirkung von UFP auf die Gesundheit des menschlichen Organismus die Studienergebnisse ab und verweist auf seine Berichterstattung sowie auf die Veröffentlichungen des HLNUG bzw. zu SOURCE FFR. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.10.2001, NR 297 Antrag vom 13.11.2001, NR 350 Vortrag des Magistrats vom 06.06.2011, M 107 Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 91 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 5, 6, 11, 12, 16 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie 1 Linke (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6169, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Kreislaufwirtschaft vorantreiben
    B
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.03.2025, B 121 Betreff: Kreislaufwirtschaft vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4296 - NR 817/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Vorbemerkung Bereits mit Beschlussfassung zum Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 30/2022 (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 31.03.2022, § 1514) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen zu ergreifen, um Ressourcen zu schonen und eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern. Hierzu sollte 1. der Beitritt der Stadt zu Zero Waste Europe in die Wege geleitet und 2. die Circular Cities Declaration unterzeichnet werden. Zu den Verträgen, die Zero Waste Europe mit interessierten Kommunen abschließen möchte, gibt es derzeit noch Diskussionen innerhalb des Kreises der deutschen Großstädte. Der Deutsche Städtetag hat sich hier mittlerweile eingeschaltet und führt die Verhandlungen an, um ein möglichst einheitliches Auftreten sicherzustellen. Das Frankfurter Umweltamt ist in diesen Austausch eng eingebunden, um die Interessen der Stadt zu vertreten. Die Circular Cities Declaration (CCD) wurde am 13.05.2022 von der damaligen Umweltdezernentin unterzeichnet. Hiermit verpflichtete Frankfurt sich unter anderem dazu 1. klare Ziele und Strategien für die Kreislaufwirtschaft festzulegen, um eine gemeinsame Richtung für den lokalen Übergang zur Kreislaufwirtschaft vorzugeben; 2. die gesamte Verwaltung sowie Bürger:innen und Unternehmen vor Ort für die Kreislaufwirtschaft zu sensibilisieren; 3. Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in der Stadtplanung, der Infrastruktur und der Vermögensverwaltung zu verankern; 4. das öffentliche Auftragswesens zur Förderung des Marktes für Kreislaufprodukte und -dienstleistungen zu nutzen, sowie 5. Fortschritte und Auswirkungen der Aktivitäten im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu überwachen. Der erste Bericht zur Umsetzung der CCD wurde im Jahr 2024 an die ICLEI - Local Governments for Sustainability - abgegeben und kann hier abgerufen werden: https://circularcitiesdeclara- tion.eu/about/ccd-report Allgemein Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die Kreislaufwirtschaft in Frankfurt am Main dadurch voranzutreiben, dass die ökonomischen und ökologischen Potentiale der Abfallsammlung und -entsorgung analysiert und nachfolgend optimiert werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Nachfolgenden lediglich jene Abfallfraktionen näher betrachtet werden können, für die die Stadt Frankfurt am Main als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) unmittelbar zuständig ist. Zu anderen Stoffströmen liegen weder Informationen zu den Kosten der Sammlung, zum Grad der stofflichen Verwertung, noch zur ökologischen Bilanz der (stofflichen und thermischen) Verwertung vor. Hierzu zählen insbesondere: · Bau- und Abbruchabfälle, die überwiegend aus mineralischen Abfällen wie z.B. Ziegel, Beton, Mauerwerk, Asphaltdecken bestehen und weitere Fraktionen wie Holz, Glas, verschiedene Metalle, Kunststoffe und Dämmmaterial. Diese Abfallart stellt bundesweit mit rund 54 % die mit Abstand größte Abfallfraktion dar. Es liegen keine Statistiken zu der in Frankfurt am Main anfallenden Menge an Bau- und Abbruchabfällen und zu deren Recyclingquote vor. Zwar werden schon über 90 % der Bau- und Abbruchabfälle einer stofflichen Verwertung zugeführt, jedoch überwiegend zur Verfüllung von Abgrabungen und im Tief-, Deponie- und Landschaftsbau. Der für eine echte Kreislaufwirtschaft notwendige Einsatz als Recyclingbaustoff macht nur etwa 10 - 15 % der Gesamtmenge aus. · Gewerbliche Abfälle aus Industrie, Produktion, Handel und von Dienstleistungsunternehmen: Diese Abfälle unterliegen dem Regelungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), deren Überwachung im Stadtgebiet Frankfurt dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt. Auch hier gibt es keine separaten Statistiken zur Gesamtmenge der jährlich in der Stadt anfallenden Gewerbeabfälle sowie zu deren Recycling-quote. · Über die gelben Tonnen gesammelten Leichtverpackungen, überwiegend bestehend aus verschiedenen Kunststoffen, Metallen oder Materialverbünden: Die Sammlung, Sortierung und Verwertung dieses Stoffstroms erfolgt im Auftrag und auf Kosten der Dualen Systeme auf Grundlage des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Die in Frankfurt eingesammelten Leichtverpackungen werden an der Abfallumladeanlage (AUA) in der Uhlfelder Straße zwischengelagert und dort von den Dualen Systemen zum Transport in Sortieranlagen abgeholt. Im Jahr 2023 fielen in Frankfurt insgesamt 13.062 t Leichtverpackungen an. · Die über die Altglascontainer im Stadtgebiet gesammelten Glasabfälle unterliegen ebenfalls dem VerpackG und werden auch im Auftrag der Dualen Systeme gesammelt und verwertet. Der Umschlag des gesammelten Altglases erfolgt ebenfalls an der AUA. Im Jahr 2023 fielen in Frankfurt insgesamt 13.669 t Altglas (Glasverpackungen) an. · Alttextilien werden in der Stadt sowohl durch gewerbliche Sammler als auch durch gemeinnützige Organisationen eingesammelt. Ergänzend dazu findet eine Sammlung durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) im Auftrag der Stadt über Altkleidercontainer an den Wertstoffhöfen statt. Zudem wird die mobile Sammlung per Lastenrad über das Projekt "Klamoddekurier" erprobt. Die Gesamtmenge der in Frankfurt eingesammelten Alttextilien ist nicht bekannt, da in der städtischen Abfallbilanz nur die Mengen erfasst werden, die über die FES und das Rote Kreuz gesammelt werden. Hier fielen in 2023 insgesamt 1.910 t an. · Für Elektroschrott gilt nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Danach sind die Inverkehrbringer von Elektrogeräten in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verpflichtet, Elektrogeräte auch wieder an den Verkaufsstellen zurückzunehmen. Die durch die Stadt Frankfurt an den Wertstoffhöfen der FES die mobile Elektrokleingerätesammlung, den Sperrmüllservice oder die durch die gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling GmbH (GWR) direkt in den Haushalten eingesammelten Elektroaltgeräte machen daher nur einen Teil des insgesamt in der Stadt anfallenden Elektroschrotts aus. Statistiken zu den in Frankfurt an den Verkaufsstellen zurückgegebenen Elektrogeräten existieren nicht. Durch FES und GWR wurden im Jahr 2023 zusammen 2.194 t Elektroschrott gesammelt. Diese Elektrogeräte werden überwiegend im Recyclingbetrieb der GWR in ihre Bestandteile zerlegt und zur weiteren stofflichen Verwertung an gewerbliche Verwertungsbetriebe veräußert. Genauere Angaben im Sinne des Antrags können aus den genannten Gründen nur zu den folgenden Abfallströmen des Siedlungsabfalls gemacht werden: Restabfall, Sperrmüll, Papier und Biomüll. Diese Angaben finden sich in den Antworten unter Ziffer 2. Zu 1.: Kosten und ökologischer Fußabdruck der Abfallsammlung Die Berechnung des ökologischen Fußabdrucks in Logistikprozessen ist ein komplexes Unterfangen, da eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist. Hierfür müssen sowohl Rohstoff- und Energieverbrauch sowie anfallende Emissionen durch die Prozesse selbst als auch über die gesamte Lieferkette hinweg betrachtet werden. Es existieren dazu verschiedene Methoden, wie etwa die transportmodellbasierte Berechnung, bei der Modelle genutzt werden, um die Emissionen entlang der Transportwege zu ermitteln. Dabei werden Faktoren wie Transportmittel, Streckenlänge, Beladungsgrad und Fahrzeugtyp berücksichtigt. Die aktivitätsbezogene Berechnung basiert dagegen auf der Ermittlung der transportierten Abfallmenge und der entsprechenden spezifischen Emissionen pro transportierter Einheit. Andere Ansätze sind die Lebenszyklusanalyse (LCA) oder die Input-Output-Analyse. Da derartige Analysen nicht aus dem Abfallgebührenhaushalt finanziert werden können, fehlen dem für Abfallsammlung und -entsorgung zuständigen Umweltamt die erforderlichen Mittel, um ein externes Institut mit einer vollumfänglichen Analyse im Sinne des Antrags zu beauftragen. Es musste daher im Folgenden auf Informationen zurückgegriffen werden, die aus eigenen Statistiken sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung der FES verfügbar sind. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass eine Betrachtung der Abfallsammlung nicht stoffstromspezifisch erfolgen kann: Eine Differenzierung der Kosten je nach Abfallfraktion ist aufgrund des zwischen Stadt und FES vereinbarten Festpreismodells nicht möglich. Auch die Ermittlung der Emissionen erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei der FES zwar für einzelne Anlagen, aber für den Fuhrpark nur zusammen für den gesamten FES-Konzern. Auch hier ist eine Differenzierung nach Abfallarten also nicht möglich. Die Kosten der Abfallsammlung ergeben sich aus dem "Leistungsvertrag über Abfallsammlung und -entsorgung", der zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Hierfür ist ein Selbstkostenfest-preis vereinbart, der alle 5 Jahre neu verhandelt wird und in den Zeiträumen dazwischen einer jährlichen Preisgleitung unterliegt, die sich im Wesentlichen aus statistischen Indexwerten ergibt. Für die Sammlung der Fraktionen Restmüll und Bioabfall, die Sperrmüllsammlung, die Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil sowie den Betrieb der Wertstoffhöfe und Kleinmüllplätze betrug der Festpreis im Jahr 2024 rund 68 Mio. Euro. Die Sammlung von Altpapier wurde separat kalkuliert und verursacht Kosten in Höhe von rund 12 Mio. Euro. Für den Anteil der Verpackungen im Altpapier müssen die Dualen Systeme die Kosten tragen. Die genaue Berechnung dieses Anteils ist aktuell Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung mit den Systemen. Die FES ist nach dem oben genannten Vertrag gehalten, die im Auftrag der Stadt gesammelten Abfälle unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte möglichst ortsnah zu behandeln, zu verwerten und zu beseitigen. Alle Anstrengungen der FES im Bereich Nachhaltigkeit werden auf der Internetseite https://nachhaltigkeit.fes-frankfurt.de/ dargestellt. Der Corporate Carbon Footprint (CCF) wurde von der FES-Gruppe intern nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) erstellt. Der dokumentierte CO2-Fußabdruck beinhaltet alle Gesellschaften der FES-Gruppe (FES GmbH, FAS GmbH, FFR GmbH, RMB GmbH, MHKW GmbH, RMS GmbH, Trapp mbH). Wie bei diesen Betrachtungen üblich, wird zwischen Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (Emissionen durch bezogene Energien) und Scope 3 (vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette) unterschieden. Für die Bewertung der Emissionen in der Abfallsammlung ist die Betrachtung des eingesetzten Fuhrparks relevant. Der FES-Fuhrpark umfasst personenbezogene Fahrzeuge, d. h. Dienstfahrzeuge und Poolfahrzeuge. Der Großteil jedoch sind Nutzfahrzeuge, wie z. B. Müll-sammelwagen, Kehrmaschinen, Kehrichtsammelwagen, Sattelzüge, Abroll- und Absetzfahrzeuge. In Scope 1 "Direkte Emissionen aus Verbrennungsprozessen mobiler Anlagen" weist der CCF der FES- Gruppe für das Jahr 2023 die folgenden Werte auf: Aktivität Gesamtverbrauch Emissionen (t CO2e) Dieselverbrauch 3.700.476 L 9.849,00 Benzinverbrauch 70.919 L 166,92 Erdgasverbrauch 12.827 kg 32,94 AdBlue 82.978 L 66,28 Biodiesel Lachgas 83.900 L 2,76 Biodiesel Methan 83.900 L 0,02 Hinzu kommen im Bereich "biogene Treibhausgas-Emissionen": Aktivität Gesamtverbrauch Emissionen (t CO2e) Fahrzeugverbrauch Biodiesel 83.900 L 208,04 Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um vorläufige Zahlen handelt, eine Verifizierung erfolgt erst im April 2025. Zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets nutzt die FES bereits seit Jahren auch Pkw und kleinere Nutzfahrzeuge mit Elektro- bzw. Erdgas-Antrieb. Zum Stichtag 31.12.2023 verfügte der Konzern über insgesamt 112 Elektro- (davon 10 Hybridfahrzeuge) und 3 Erdgasfahrzeuge. Die Gesellschaft betreibt eine eigene Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit insgesamt 89 Ladesäulen bzw. 97 Ladepunkten auf 11 Liegenschaften. Der entsprechende Stromverbrauch ist unter Scope 2 als indirekte Emission erfasst. Die dort aufgeführten Werte gelten jedoch für den gesamten Energieverbrauch des FES-Konzerns, so dass eine separate Betrachtung des Fuhrparks an dieser Stelle nicht möglich ist. Im September 2024 wurde zwischen dem Dezernat X und der FES vereinbart, dass in der Abfallsammlung bis 2035 schrittweise vollständig auf batterieelektrische Fahrzeuge umgestellt werden soll. Im gleichen Zuge muss der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur weiter fortgeführt werden und der Strommix sukzessive auf Ökostrom umgestellt werden, so dass in diesem Bereich - entsprechend den gültigen städtischen Beschlüssen - bis 2035 Klimaneutralität erreicht werden kann. Weitere Informationen zum Energieverbrauch finden sich auch hier: https://nhb.fes-frankfurt.de/umwelt/energieerzeugung-u nd-verbrauch Es wird darauf hingewiesen, dass die Form und insbesondere auch der Umfang der Abfallsammlung vorrangig durch die Menge der anfallenden Abfälle, hygienische Aspekte und Fragen der Gebührengerechtigkeit bestimmt werden. Ökonomische und ökologische Optimierungen lassen sich nur in diesem Rahmen realisieren. Zu 2.: Art und Volumen der Abfallstoffe, den ökologischen Fußabdruck ihrer Verarbeitung sowie die damit erzielte Wertschöpfung Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich jeweils auf das Jahr 2023, da zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch keine vollständigen Zahlen für 2024 vorlagen. Bei der Abfallmenge wird jeweils die in Frankfurt am Main gesammelte Menge angegeben. Im Abschnitt "Wertschöpfung und wiedergewonnene Rohstoffe" handelt es sich jedoch um die in den Anlagen erzeugten Gesamtmengen. Da die Ausbeute an Strom, Wärme und Biogas von der Zusammensetzung der verwerteten Abfälle abhängt, kann eine einfache prozentuale Umrechnung nicht vorgenommen werden. Insbesondere die im Müllheizkraftwerk Frankfurt (MHKW) ebenfalls verbrannten gewerblichen Abfälle weisen meist einen höheren Kunststoff-anteil und einen geringeren Anteil feuchter biogener Stoffe als die kommunalen Siedlungs-abfälle auf und besitzen damit einen höheren Heizwert. Restabfall und Sperrmüll Angefallene Menge Frankfurter Siedlungsabfälle: Restabfall: 150.907 t Sperrmüll: 23.207 t Wertschöpfung und wiedergewonnene Rohstoffe (MHKW gesamt): Stromerzeugung: 223.625 MWh Fernwärme: 488.132 MWh (bezogen auf eine Gesamtmenge von 511.551 t verbrannte Abfälle) Bioabfall Angefallene Menge Frankfurter Siedlungsabfälle: Biomüll: 26.684 t Grünschnitt: 4.542 t Wertschöpfung und wiedergewonnene Rohstoffe (RMB gesamt): Biogas: 6.583.427 m³ daraus erzeugt: Strom: 1.835.538 kWh (100 % des Eigenbedarfs) Wärme: 2.674.640 kWh (100 % des Eigenbedarfs + Vermarktung) veredeltes Biomethan: 25.938.398 kWh (Netzeinspeisung) Kompost: 14.100 t Flüssigdünger: 29.205 l Metalle: 34,75 t sowie 1.688 t Kunststoffe, die im MHKW verbrannt werden mussten. (jeweils bezogen auf eine verarbeitete Gesamtmenge von 49.894 t) Zu 3.: Status der Digitalisierung des Abfall-Managements in Frankfurt Das Abfallmanagement in Frankfurt am Main ist bereits an vielen Stellen digitalisiert. Neben der - in der Entsorgungsbranche mittlerweile weitgehend üblichen - Erfassung von Entsorgungsaufträgen über ein spezielles SAP-Modul sind insbesondere die folgenden Digitalisierungslösungen hervorzuheben: Behälterident-System in der Abfallwirtschaft In Frankfurt am Main wurden in den Jahren 2019 bis 2021 alle Mülltonnen für Restmüll, Biomüll, Altpapier und Leichtverpackungen (gelbe Tonne) mit Transpondern ausgestattet. Die Transponder ermöglichen eine maschinenlesbare eindeutige Identifizierung jeder einzelnen Tonne. Ein Aufkleber auf den Seiten der Tonnen enthält zudem Informationen dazu, welcher Liegenschaft eine Tonne zugeordnet ist, auf welchem Standplatz sie steht (große Liegenschaft verfügen oft über mehrere Tonnenstandplätze) und in welchem Turnus sie geleert wird. Dieses sogenannte Behälterident-System ermöglicht die digitale Nachweisführung im Bereich der Abfallwirtschaft. Bei der Leerung jedes Behälters wird über ein Lesegerät an den Ladefahrzeugen die eindeutige Kennung des jeweiligen Behälters ausgelesen und erfasst. Dieses System schafft eine Grundlage für transparente und effiziente Datenverwaltung, optimiert Entsorgungsprozesse und unterstützt die Digitalisierung in der Abfalllogistik. Durch die sekundengenaue Erfassung jedes einzelnen Ladevorgangs kann zum Beispiel sehr einfach nachvollzogen werden, ob alle einer Tour zugeordneten Behälter geleert wurden. Auch die Bearbeitung von Beschwerden wird hierdurch erleichtert. Da nur Tonnen über einen Transponder verfügen, für die auch Abfallgebühren gezahlt werden, dient das System auch der Gebührengerechtigkeit. Zur Information von Bürger:innen wurde auf der städtischen Homepage ein Fragenkatalog rund um das Identsystem eingestellt: https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a- z/abfall/abfall-und-muellentsorgung/abfall-qr-faq-akkordeon Digitaler Nachweis mittels TraceMate in der Entsorgungslogistik Tracemate ist ein Produkt der Blueworld GmbH und wird bei der FES sowohl in der Straßenreinigung als auch in der Entsorgungslogistik eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine Telematik-Lösung (siehe https://www.blueworld-gmbh.de/produkt/), bei der die Abarbeitung von Arbeitsaufträgen wie zum Beispiel die Leerung von Abfallbehältern, Straßenpapier-körben oder die Reinigung von Straßenabschnitten digital erfasst, GPS-Koordinaten zugeordnet und in Echtzeit zum Beispiel an eine Einsatz- zentrale übertragen werden kann. Das Projekt Tracemate in der Entsorgungslogistik fokussiert die Digitalisierung der Nachweisführung im Bereich Stadtsauberkeit, um Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Die Erfassung und Übermittlung von Kippsignalen aus dem Behälter-Identsystem sowie die Integration einer Schnittstelle zwischen SAP und Tracemate gewährleisten eine nahtlose Auftragsübermittlung. Durch die schrittweise Einführung und Nutzung der Plattform durch Entsorgungsleiter und Lademannschaften wird die Digitalisierung nachhaltig etabliert. Abfahrkontrollen und Rück-meldungen erfolgen vollständig digital, wobei die Nutzung einer mobilen Lader-App die Prozessautomatisierung weiter unterstützt. Die fortlaufende Abstimmung mit anderen digitalen Projekten, wie der Tourenplanung, sichert die Verknüpfung und Optimierung aller logistischen Abläufe. Erprobung innovativer Ansätze der Tourenplanung am Beispiel Klamoddekurier Das Projekt "Klamoddekurrier" bietet einen vollständig digitalisierten Abholservice für Altkleider und alte Elektrogeräte in Frankfurt am Main. Über eine benutzerfreundliche Online-Plattform können Bürger:innen bequem Abholtermine buchen (https://klamoddekurier.fes-frankfurt.de/), wodurch die gesamte Prozesskette - von der Terminvereinbarung bis zur Weiterverarbeitung - digital verwaltet wird. Hierbei ist kein Eingriff durch Mitarbeitende zur Auftragsdisposition erforderlich. Dieses innovative System optimiert Abläufe und reduziert manuelle Arbeitsschritte. Der Einsatz dieses Systems im Aufgabenumfeld des Klamoddekurier dient auch der Erprobung, ob eine Ausweitung auf andere Logistikprozesse sinnvoll und umsetzbar ist. DispoCloud Die DispoCloud ist ein digitales Tool zur Optimierung der logistischen Prozesse und Stoff-ströme, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft. Mit der Anbindung der Waage am MHKW können alle Anlieferungen automatisch über das Selbstbedienterminal erfasst und der DispoCloud gemeldet werden. Die Plattform ermöglicht eine transparente und zeitnahe Datenübermittlung, wodurch manuelle Eingaben entfallen und Fehlerquellen reduziert werden. Dadurch wird das Stoffstrom-management, deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet. Mit der DispoCloud lassen sich so logistische Abläufe optimieren, Daten in Echtzeit auswerten und die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren verbessern. Automatisierte Waage im MHKW Im MHKW wird ein neues System zur vollautomatischen Verwiegung eingeführt, das den Betrieb ohne Präsenzpersonal ermöglicht. Die Abfallkontrolle erfolgt digital, um eine transparente und rechtssichere Dokumentation sicherzustellen. Ergänzend dazu werden alle Müllfahrzeuge während der Verwiegung automatisch auf Radioaktivität gescannt, basierend auf einer EU-Vorgabe, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Anlage erkennt bereits kleinste Strahlenmengen und löst bei Alarm eine manuelle Prüfung durch den Strahlenschutzbeauftragten aus. Ziel des Projekts ist es, die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Staus zu vermeiden während gleichzeitig ein rechtskonformer und sicherer Betrieb gewährleistet wird. Kommunales Informationsportal (KIP) In den Leistungsvereinbarungen zwischen Stadt und FES ist die Bereitstellung verschiedener Informationen zu den Leistungen Abfallsammlung und Straßenreinigung vereinbart. Darüber hinaus ist ein Austausch von Informationen insbesondere im Fall von Beschwerden oder Widersprüchen gegen Abgabenbescheide erforderlich. Dieser Informationsaustausch erfolgt derzeit überwiegend über einen externen, lesenden Zugriff des Umweltamtes und des Kassen- und Steueramtes auf das SAP-System der FES. Weitergehende Detailinformationen zu Beschwerden müssen jeweils bezogen auf den Einzelfall abgefragt werden. Statistische Daten wie Abfallmengen, Tonnenbestand oder Anzahl der bearbeiteten Vorgänge im Servicecenter werden in festgelegten Abständen durch die FES übermittelt. Um diesen Datenaustausch zu vereinfachen und zu automatisieren wird derzeit ein Portal aufgebaut, dass zu allen vereinbarten Datenschnittstellen ein übersichtliches Dashboard bietet. Die auszutauschenden Daten werden dort an einer zentralen Stelle zusammengeführt. Hier können die jeweiligen Sachbearbeitenden der Ämter die benötigten Informationen bei Bedarf abrufen. Dadurch entfallen Einzelfallabfragen, was zu einer Beschleunigung der Bearbeitung führt. Bereits in der Entwicklungsphase des KIP zeigt sich, dass sich durch die zielgerichtete Aufbereitung der bei FES vorhandenen großen Datenmengen Auswertungsmöglichkeiten ergeben, die für eine Optimierung der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung eingesetzt werden können. Beratung durch Expert:innen Die effiziente und zukunftsorientierte Organisation der Abfallwirtschaft in einer Stadt von der Größe Frankfurts erfordert einen regelmäßigen Austausch mit externen Expert:innen sowie mit den Abfallwirtschaftsbetrieben anderer Städte. Um in diesem sehr dynamischen Umfeld schnell und wirkungsvoll auf sich ändernde Gesetzeslagen und technische Neuerungen reagieren zu können, findet in vielen Bereichen bereits seit langem ein sehr intensiver Austausch statt. · Im Rahmen der gewonnenen Ausschreibung der Gesellschaftsanteile an der FES wurde Remondis verpflichtet, in zahlreichen Projekten des Unternehmens Unterstützung zu leisten. Remondis ist ein international tätiges Entsorgungsunter-nehmen mit viele Jahren Expertise und zahlreichen innovativen Angeboten. Hierdurch ist die FES nicht nur in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung sehr innovativ aufgestellt, sondern kann auch wichtige Beiträge im Bereich Smart City beisteuern. · Die FES steht über das Großstädte-Netzwerk in regelmäßigem Kontakt mit anderen Entsorgungsunternehmen. Der Austausch von Erfahrungen und die Weitergabe von Wissen steht dabei im Vordergrund. · Das Umweltamt hat insbesondere über Projekte wie Zero Waste City oder Kreislaufstadt Kontakte in Städte wie Berlin, Hamburg, München, Köln oder Leipzig. Der Austausch von best-practice-Beispielen ist auch hier fester Bestandteil der Netzwerkarbeit. · Im Zero Waste Lab sind fachkundige Personen sowohl aus der Entsorgungsbranche, als auch aus privaten Initiativen, Stiftungen, der IHK oder mehreren Hochschulen vertreten (siehe https://zerowaste-lab.de/ueber-uns/). In diesem Netzwerk werden regelmäßig neue Ideen im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft diskutiert. Dabei geht es nicht nur um Abfallvermeidung, sondern z.B. auch um so innovative Ideen wie die Rückgewinnung seltener Erden aus der Verbrennungsschlacke des MHKW. · Das Innovationsmanagement der FES wurde speziell eingerichtet, um neue, innovative Ansätze zu erproben und bei Eignung für einen breiteren Einsatz in der Entsorgungs-logistik vorzubereiten. · Die Mitarbeitenden der FES und des Umweltamtes nehmen regelmäßig am fachlichen Austausch verschiedener Verbände, wie z.B. dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) teil - regelmäßig sogar als Referent:innen. · In Spezialfragen beauftragen sowohl FES als auch Umweltamt bei Bedarf externe Beratungsfirmen oder Anwaltskanzleien. Bei der Neukalkulation der Abfallgebühren und der Überarbeitung der Abfallsatzung geschieht dies regelmäßig. Auch die Einführung des Behälteridentifikationssystems wurde intensiv durch externe Beratung begleitet. In Anbetracht dieses umfassenden Erfahrungsaustauschs in sehr vielen unterschiedlichen Netzwerken wird der Mehrwert eines weiteren Gremiums nicht gesehen. Es bleibt auch unklar, wer hier - über die bereits in anderem Zusammenhang eingebundenen Fachleute und Netzwerkpartner hinaus - vertreten sein soll. Für die dauerhafte Beauftragung von Beratungsfirmen ohne konkreten Anlass fehlt zudem ein Haushaltsansatz. Weitere Aspekte der Kreislaufwirtschaft In der Begründung zu NR 817 heißt es "Der Antrag soll [...] einen Teil zur Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und zur Schließung von Stoffkreisläufen beitragen." und weiter "Frankfurt wird die Chance, sich als Vorreiter einer ökologisch und ökonomisch zukunfts-fähigen Kreislaufwirtschaft zu positionieren, nutzen." Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Berichtspflicht zu NR 817 nur auf kommunale Siedlungsabfälle bezogen ist und damit einen großen Bereich der Sektoren ausblendet, die zur Umsetzung einer effizienten vollständigen Kreislaufwirtschaft ebenfalls zu transformieren sind. Außerdem muss erwähnt werden, dass die Verwertung von Abfällen und die (Wieder-) Gewinnung von Rohstoffen auf dem Weg des Recyclings nur einen Aspekt der Kreislaufwirtschaft darstellt. Weitere wesentliche Elemente (auch als R-Strategien bekannt) sind: · Vermeidung von unnötigem Konsum und bewusster Verzicht auf Produkte, die nicht wirklich gebraucht werden (Refuse) · Änderung von Produktdesigns und Geschäftsmodellen, um zirkuläre Prinzipien zu integrieren (Rethink). · Minimierung des Ressourcenverbrauchs und der Abfallmenge durch effizientere Produktion und Nutzung (Reduce). · Verlängern der Produktlebensdauer durch Mehrfachnutzung und Vermeidung von Verschwendung (Reuse). · Instandsetzung defekter Produkte statt Neuanschaffung, um Ressourcen zu schonen (Repair). · Aufarbeitung gebrauchter Produkte zur Wiederverwendung und Verlängerung der Lebensdauer (Refurbish). Diese vorgelagerten Strategien zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft werden in dem hier vorliegenden Bericht zwar nicht abgefragt und daher auch nicht näher beschrieben, sind aber ebenfalls Teil der städtischen Zero-Waste-Kampagne. Sie werden zudem durch Unterstützung des ReUse-Netzwerk Hessen (https://www.re-use-hessen.de/) durch das Umweltamt intensiv gefördert. Weitere Ansatzpunkte für die Stadtverwaltung wären beispielsweise die Berücksichtigung gebrauchter Produkte in der Beschaffung oder der Einsatz von Recycling-materialien im Baubereich. Um Potenziale und Ansatzpunkte für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Frankfurt zu ermitteln, hat sich die Stadt am Projekt "Kreislaufstadt - Chancen für Resilienz und Wert-schöpfung" des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) beteiligt. Nähere Informationen finden sich unter https://difu.de/projekte/kreislaufstadt-chancen-fuer-resilienz-und-wertschoepfun g. Die Federführung in dem Projekt hatte die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Im Rahmen des Projekts wurden in Frankfurt zwei Workshops unter Beteiligung mehrerer städtischer Ämter, zahlreicher Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in der Stadt bereits eine Reihe von Projekten und Maßnahmen umgesetzt werden, die neben der Zero Waste Kampagne ebenfalls das Ziel haben, die Stadt und deren Wirtschaft zirkulärer zu machen und den Ressourcenverbrauch zu senken. Um die Expertise aus verschiedenen Ämtern einzubringen, wurde unter Federführung des Umweltamtes im Dezember 2024 eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese soll eine Beschlussvorlage erarbeiten, die die Grundlage einer umfassenden Kreislaufwirtschaftsstrategie der Stadt bildet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.11.2023, NR 817 Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6039, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Grundschule Lyoner Quartier: Standort TSG Niederrad sichern
    B
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.03.2025, B 122 Betreff: Grundschule Lyoner Quartier: Standort TSG Niederrad sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5265 - NR 831/23 CDU, B 273/24 - Der Magistrat wird die TSG Niederrad 1898 e. V. sowie die Schulgemeinde in die Planungen einbeziehen. Die Interessen aller Beteiligten werden auf angemessene Weise berücksichtigt. Auf dem Grundstück im Lyoner Quartier erfolgt der Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Sporthallen. Der Neubau der Grundschule soll beschleunigt errichtet werden. Die Bedarfe an Grundschulplätzen sind in Niederrad aufgrund der Wohnbauentwicklung im Lyoner Quartier enorm gestiegen und die Grundschulen Friedrich-Fröbel-Schule und Frauenhofschule können die Bedarfe nicht mehr decken. Das Projekt Schulbau und Sporthallen befindet sich aktuell in der Vorbereitung. Für die Beauftragung des Planungsteams muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Dieses befindet sich derzeit in der Bearbeitung und Abstimmung. Mit einer Beauftragung des Planungsteams ist frühestens Anfang 2025 zu rechnen und mit einem Planungsstart frühestens Mitte 2025. Mit dem Planungsstart Mitte 2025 wird der Magistrat die Schulgemeinde involvieren. Der Magistrat nimmt die Anregung zur Kenntnis und zum Anlass, gemeinsam mit dem Verein eine Lösung für die TSG Niederrad zu finden und wird hierzu rechtzeitig mit den zuständigen Personen Kontakt aufnehmen. Derzeit gibt es Überlegungen den verbleibenden Teil der Sportfläche (Tennenplatz) mit einem Kunstrasen aufzuwerten, damit die TSG Niederrad 1898 e.V. weiterhin ihren Vereinsbetrieb in Niederrad sichern kann. Hierzu wird der Magistrat in Kürze eine Vorlage auf den Weg bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.11.2023, NR 831 Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 273 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF-BIG (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6170, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 40-31

  • Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen hier: Neufassung der Förderrichtlinien
    M
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 50 Betreff: Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen hier: Neufassung der Förderrichtlinien Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1698 (M 131) Auf Antrag des Magistrats vom 21.03.2025 I. Den geänderten Förderungsrichtlinien wird gemäß der beiliegenden Neufassung (Anlage 2) zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen zur Förderung nach diesem Programm aus Mitteln des Investitionsprogramms der "Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen, 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen sowie aus dem Ergebnishaushalt der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung PSP - 1.13.01.13.05 - Zuschüsse zu den Mieterträgen - erfolgt. III. Der Magistrat (Dezernent für Planen und Wohnen) wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Darlehen und Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen, soweit dem nicht Bewirtschaftungsregelungen (z.B. aus Stadtverordneten-, Magistratsbeschlüssen, den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften) entgegenstehen. Der Dezernent kann Untervollmachten erteilen. Begründung: A. Zielsetzung Die kommunale Förderrichtlinie wurde 2008 (§ 5071) mit dem Ziel entwickelt, den Bau von Mietwohnungen zu fördern und das Förderspektrum auf Haushalte mit Einkommen über der Berechtigung zur sozialen Wohnraumversorgung des Landes (Förderweg 1) zu erweitern. Die jetzt erforderliche Neufassung der Richtlinien soll dazu beitragen, dass auch künftig ein Angebot an Mietwohnungen für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geschaffen werden kann. Wesentliche Änderungen sind: 1. verbesserte Förderkonditionen (Finanzierungszuschuss, Mietzuschuss für die Dauer der Zweckbindung, Sonderförderung für Gebäude mit erhöhtem energetischen Standard), 2. optional verlängerte Dauer der Zweckbindung auf 40 Jahre, 3. erweiterte förderungsfähige Maßnahmen (Gebäude mit EH 55-/GEG-Standard, Ersterwerb), 4. angepasste Mietpreisbindung, 5. neue Förderung modellhafter Sonderprojekte, 6. neue Zusatzförderung für barrierefreien und/oder barrierearmen Wohnraum ("Universal Design), 7. neue Zusatzförderung für die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsräumen. B. Alternativen keine C. Lösung Die wichtigsten Richtlinienänderungen sind nachfolgend beschrieben und begründet. Über diese grundlegenden Punkte hinaus erfolgen redaktionelle Änderungen, Konkretisierungen und Klarstellungen sowie Aktualisierungen, die hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden. Sie sind einer Gegenüberstellung von alter und neuer Förderrichtlinie (Synopse) in der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Neufassung der Förderrichtlinie liegt als Anlage 2 bei. 1. Verbesserte Förderkonditionen Die Rahmenbedingungen für den Bau von Mietwohnungen sind aktuell schwierig. Aufgrund der Preisentwicklung am Bau und der hohen Bauzinsen in Verbindung mit gleichbleibend hohen Grundstückskosten sind die Kosten wesentlich gestiegen. Gleichzeitig sind die technischen Anforderungen an die Gebäude zur Erreichung der Klimaziele gestiegen. Alle diese Effekte belasten die Finanzierung und erschweren oder verhindern den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen. Um dies wieder zu ermöglichen, werden die Förderkonditionen verbessert. Die Förderung besteht wie bisher aus einem zinslosen Darlehen, einem Zuschuss zu den Baukosten sowie - und dies ist neu - aus einem Zuschuss zum Mietertrag. Da für die Finanzierung der Förderwohnungen nach dem vorliegenden Programm ausschließlich kommunale Mittel zur Verfügung stehen, ist nicht nur die Erhöhung des Förderdarlehens, sondern auch eine Anhebung des Baukostenzuschusses notwendig. Die Einführung eines Zuschusses zum Mietertrag stellt die Wirtschaftlichkeit von Förderprojekten für die Dauer der Zweckbindung sicher. Mit ihm ergibt sich eine positive Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital, ohne dass die Miete unzumutbar erhöht werden muss. Die Vorabzahlung/Einmalzahlung des Zuschusses zum Mietertrag ist notwendig, weil so sein Barwert über den Bindungszeitraum erhalten wird. Auch wird damit der erhebliche Verwaltungsaufwand vermieden, der mit der bisher möglichen jährlichen Auszahlung verbunden ist. Die Höhe des Zuschusses zu den Baukosten hängt außerdem vom energetischen Gebäudestandard und den zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen (barrierefreier/-armer Wohnraum, Gemeinschaftsraum, nachhaltige Dämmstoffe) ab. Mit diesen Maßnahmen bleibt zum einen, trotz einer Anpassung der seit dem Jahr 2017 nicht erhöhten Bewilligungsmiete, die Mietbelastungsquote angemessen, zum anderen wird eine solide wirtschaftliche Basis für die Investitionsentscheidungen der Wohnungsbauunternehmen geschaffen. 2. Optionale Verlängerung der Dauer der Zweckbindung auf 40 Jahre In Verbindung mit der verbesserten Förderung wird die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung optional von 30 Jahren auf 40 Jahre angehoben. Die Verlängerung ist angesichts des bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt und aufgrund der Höhe der zusätzlichen kommunalen Förderung notwendig und angemessen. Die mit hohem kommunalen Mitteleinsatz geförderten Mietwohnungen sollen für einen nachhaltigen Zeitraum zur Vermietung an wohnberechtigte Haushalte zur Verfügung stehen. 3. Erweiterung der förderungsfähigen Maßnahmen (Gebäude nach GEG-Standard, Ersterwerb) Seit der Änderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 gilt der Energieeffizienzhaustandard (EH) 55 für alle Neubauten. Das bedeutet, dass ein Neubau nur 55 Prozent an Primärenergie des im GEG gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen darf. Mit dieser Verschärfung der Energieeffizienzvorgaben sollen klimapolitische Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden. Deshalb und um einen Investitionsimpuls in den Wohnungsmarkt zu geben, wird künftig der EH55-Standard als Basis für die Förderung von bezahlbarem Mietwohnungsbau in Frankfurt zugrundgelegt. Höhere energetische Gebäudestandards (Passivhausstandard und gleichwertig) werden durch einen Zuschuss extra gefördert. Als neuer Fördergegenstand ist erstmals auch der Erwerb eines Mietwohngebäudes förderfähig. Der Erwerber kann einen Förderantrag stellen, wenn der Wohnraum neu erbaut wurde und noch nicht vermietet war. 4. Anpassung der Mietpreis- und Belegungsbindung Wer geförderte Wohnungen baut, verpflichtet sich, dafür höchstens eine sogenannte Bewilligungsmiete zu verlangen. Mit der vorliegenden Neufassung der Richtlinien wird diese angehoben. Bei Inanspruchnahme der Förderung darf bei der erstmaligen Vermietung keine höhere Miete (je m² Wohnfläche und Monat zzgl. Betriebskosten) als 9,50 Euro in Stufe 1, 10,50 Euro in Stufe 2 und 11,50 Euro in Stufe 3 vereinbart werden. Die Bewilligungsmiete wurde seit 2017 nicht mehr erhöht. In dieser Zeit wurden die Einkommensgrenzen gemäß § 5 Abs. 4 des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes zweimal erhöht. Aus diesem Grund bleibt die Mietbelastungsquote trotz höherer Bewilligungsmiete bei durchschnittlich 30 %. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass Wohnungsunternehmen wieder wirtschaftlich arbeiten können und gleichzeitig die Miete für die berechtigten Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 5. Förderung modellhafter Sonderprojekte Künftig werden auch Mietwohnprojekte, die in ihrer Konzeption und Umsetzung innovativ und modellhaft für bedarfsgerechtes und gemeinschaftliches Wohnen sind, durch Fördermittel in der Finanzierung unterstützt. Voraussetzung ist, dass sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Insbesondere Bauvorhaben, die neue Konzepte gemeinschaftlicher Wohnformen und/oder kostengünstigen Bauens und flexibler Grundrisse realisieren wollen, können gefördert werden. 6. Barrierefreier und barrierearmer Wohnstandard - "Universal Design" Auf UN-Ebene wurden die Ziele in übergeordneter Weise im Jahr 2006 mit der UN-Behindertenrechtskonvention und auf EU-Ebene in der Charta der Grundrechte (2009) vereinbart. In Deutschland ist Barrierefreiheit u.a. im Grundgesetz sowie in der Musterbauordnung und in den Landesbauordnungen verankert und ein festes Kriterium bei öffentlichen Bauvorhaben. In der hessischen Bauordnung ist in § 54 die Forderung des Nachweises der minimalen, bzw. max. Umsetzung von barrierefreien Wohnungen geregelt. In der Wohnungsbauförderung der Stadt Frankfurt wird künftig erwartet, dass bei Förderprojekten ein Teil der nach HBO verpflichtend barrierefrei zu errichtenden Wohnungen auch belegungsgebunden ist. Hierfür und/oder für die Schaffung von barrierearmen Wohnungen wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Die Planungsvoraussetzungen sind in der überarbeiteten Anlage 3 definiert. Sie wurden in Anlehnung an die Grundprinzipien des "Universal Designs" konzipiert. Diese Grundprinzipien lauten: 1) breite Nutzbarkeit 2) Flexibilität in der Benutzung 3) einfache und intuitive Benutzung 4) sensorisch wahrnehmbare Information 5) Fehlertoleranz 6) niedriger körperlicher Aufwand 7) Größe und Platz für Zugang und Benutzung. Sie ist Basis für eine "barrierefreie Gestaltung für Alle". Ziel ist es, das Augenmerk auf die Notwendigkeit der Schaffung von nachhaltig nutzbaren Wohnraum zu lenken, um präventiv für einen unbekannten Nutzerkreis ein bezahlbares Wohnen in (fast) allen Lebenslagen zu ermöglichen. 7. Zusatzförderung für Gemeinschaftsräume In der Vergangenheit wurde die Zusatzförderung zum Bau eines Gemeinschaftsraumes selten in Anspruch genommen, weil Bewirtschaftungsprobleme dies verhindert haben. Die neue Regelung soll die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsräumen verbessern. Die Einführung eines Zuschusses zum Mietertrag für den Betrieb von Gemeinschaftsräumen soll einen Anreiz dafür schaffen, das für den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerschaft ein Ort geschaffen wird, der keinen kommerziellen Zwängen unterliegt. Gemeinschaftsräume können als Treffpunkte für Bewohner*innen und als Begegnungsstätten der Nachbarschaft oder des Quartiers dienen und z.B. für Veranstaltungen genutzt werden. Auch Angebote der Pflege (z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften etc.) lassen sich dort einrichten. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: Der Bedarf für die nach diesen Richtlinien geförderten Objekte wird nach Maßgabe der Haushaltsansätze in den jeweiligen Magistratsvorlagen zur Förderung beziffert. Im Finanzplanungszeitraum 2024-2027 sind investive Haushaltsmittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen, 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen - sowie konsumtive Haushaltsmittel 1.13.01.13.05 - Zuschüsse zu den Mieterträgen - eingestellt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 ff. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: entfällt 4. Jahresfolgekosten: entfällt 5. Jahreserträge: aus den Darlehensrückflüssen 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Synopse_alte_und_neue_Fassung (ca. 104 KB) Anlage 2_Neufassung_Richtlinie (ca. 277 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.03.2025, NR 1178 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 131 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 94 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ELF, die unter Tagesordnungspunkt 1. beschlossene Delegation der Vorlage M 50 auf den Haupt- und Finanzausschuss zurückzunehmen, wird mit den Stimmen von GRÜNEN, SPD und FDP abgelehnt. Bericht: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 50 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag der Linke-Fraktion, die Beratung der Vorlage M 50 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1178 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1178 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1178) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung), Linke und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 50 = Ablehnung, NR 1178 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 50 und NR 1178 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.04.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1178 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1178 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1178) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) und Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 50 = Ablehnung, NR 1178 = Enthaltung) Stv Yilmaz (M 50 und NR 1178 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1178 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1178 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1178) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Ablehnung); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5933, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-0

  • Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen hier: Neufassung der Förderrichtlinien
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    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 51 Betreff: Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen hier: Neufassung der Förderrichtlinien Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.05.2018, § 2722 (M 72) Auf Antrag des Magistrats vom 21.03.2025 I. Den geänderten Förderungsrichtlinien wird gemäß der beiliegenden Neufassung (Anlage 2) zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen zur Förderung nach diesem Programm aus Mitteln des Investitionsprogramms der "Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen, 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen sowie aus dem Ergebnishaushalt der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung PSP - 1.13.01.13.05 - Zuschüsse zu den Mieterträgen - erfolgt. III. Der Magistrat (Dezernent für Planen und Wohnen) wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Darlehen und Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen, soweit dem nicht Bewirtschaftungsregelungen (z.B. aus Stadtverordneten-, Magistratsbeschlüssen, den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften) entgegenstehen. Der Dezernent kann Untervollmachten erteilen. Begründung: A. Zielsetzung Die Neufassung der Richtlinien soll dazu beitragen, dass das Angebot an gefördertem Wohnraum in Frankfurt erweitert und verbessert werden kann. Wesentliche Änderungen sind: 1. verbesserte Förderkonditionen (Finanzierungszuschuss, Mietzuschuss für die Dauer der Zweckbindung, Sonderförderung für Gebäude mit erhöhtem energetischen Standard), 2. optional verlängerte Dauer der Zweckbindung auf 40 Jahre, 3. erweiterte förderungsfähige Maßnahmen (Gebäude mit EH 55-/GEG-Standard, Ersterwerb), 4. angepasste Mietpreisbindung, 5. neue Förderung modellhafter Sonderprojekte, 6. neue Zusatzförderung für barrierefreien und/oder barrierearmen Wohnraum ("Universal Design), 7. neue Zusatzförderung für die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsräumen. B. Alternativen keine C. Lösung Die wichtigsten Richtlinienänderungen sind nachfolgend beschrieben und begründet. Über diese grundlegenden Punkte hinaus erfolgen redaktionelle Änderungen, Konkretisierungen und Klarstellungen sowie Aktualisierungen gemäß der Landesrichtlinie, die hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden. Sie sind einer Gegenüberstellung von alter und neuer Förderrichtlinie (Synopse) in der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Neufassung der Förderrichtlinie liegt als Anlage 2 bei. 1. Verbesserte Förderkonditionen Die Rahmenbedingungen für den Neubau von Sozialwohnungen haben sich stark verändert. Die Folgen der Preisentwicklungen am Bau und der gestiegenen Bauzinsen in Verbindung mit gleichbleibend hohen Grundstückskosten in Frankfurt verteuern den Wohnungsbau. Gleichzeitig sind die technischen Anforderungen an die Gebäude zur Erreichung der Klimaziele gestiegen. Alle diese Effekte belasten die Finanzierung und erschweren und verhindern den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen. Trotz der in 2023 verbesserten Landesförderung ("Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung") ist eine Erhöhung auch der kommunalen Förderung notwendig. Damit kann zum einen die Miete auf einem Niveau mit angemessener Mietbelastungsquote gehalten werden. Zum anderen werden durch die verbesserte kommunale Förderung Investitionsentscheidungen der Wohnungsbauunternehmen positiv beeinflusst. Die Förderung besteht wie bisher aus einem zinslosen Darlehen in unveränderter Höhe, einem Zuschuss zu den Baukosten sowie einem Zuschuss zum Mietertrag. Sowohl der Zuschuss zu den Baukosten, als auch der Zuschuss zum Mietertrag werden erhöht. Der Zuschuss zum Mietertrag stellt die Wirtschaftlichkeit von Förderprojekten für die Dauer der Zweckbindung sicher. Mit ihm ergibt sich eine positive Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital, ohne dass die Miete unzumutbar erhöht werden muss. Die Vorabzahlung/Einmalzahlung des Zuschusses zum Mietertrag ist notwendig, weil so sein Barwert über den Bindungszeitraum erhalten wird. Auch wird damit der erhebliche Verwaltungsaufwand vermieden, der mit der bisher möglichen jährlichen Auszahlung verbunden ist. Die Höhe des Zuschusses zu den Baukosten hängt außerdem vom energetischen Gebäudestandard und den zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen (barrierefreier/-armer Wohnraum, Gemeinschaftsraum, nachhaltige Dämmstoffe) ab. Mit diesen Maßnahmen bleibt zum einen, trotz einer Anpassung der seit dem Jahr 2016 nicht erhöhten Bewilligungsmiete, die Mietbelastungsquote angemessen, zum anderen wird eine solide wirtschaftliche Basis für die Investitionsentscheidungen der Wohnungsbauunternehmen geschaffen. 2. Optionale Verlängerung der Dauer der Zweckbindung auf 40 Jahre In Verbindung mit der verbesserten Förderung wird die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung optional von 30 Jahren auf 40 Jahre angehoben. Die Verlängerung ist angesichts des bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt und aufgrund der Höhe der zusätzlichen kommunalen Förderung notwendig und angemessen. Sie ist länger als die Zweckbindungsdauer gemäß der Landesrichtlinie (20 oder 25 Jahre), damit die durch hohen kommunalen Mitteleinsatz zusätzlich geförderten Mietwohnungen in Frankfurt für einen nachhaltigen Zeitraum zur Vermietung an sozialwohnungsberechtigte Haushalte zur Verfügung stehen. 3. Erweiterung der förderungsfähigen Maßnahmen (Gebäude nach GEG-Standard, Ersterwerb) Seit der Änderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 gilt der Energieeffizienzhaustandard (EH) 55 für alle Neubauten. Das bedeutet, dass ein Neubau nur 55 Prozent an Primärenergie des im GEG gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen darf. Mit dieser Verschärfung der Energieeffizienzvorgaben sollen klimapolitische Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden. Deshalb und um einen Investitionsimpuls in den Wohnungsmarkt zu geben, wird künftig der EH55-Standard als Basis für die Förderung von bezahlbarem Mietwohnungsbau in Frankfurt zugrundgelegt. Höhere energetische Gebäudestandards (Passivhaus-standard und gleichwertig) werden durch einen Zuschuss extra gefördert. Als neuer Fördergegenstand ist erstmals auch der Erwerb eines Mietwohngebäudes förderfähig. Der Erwerber kann einen Förderantrag stellen, wenn der Wohnraum neu erbaut wurde und noch nicht vermietet war. 4. Anpassung der Mietpreis- und Belegungsbindung Wer geförderte Wohnungen baut, verpflichtet sich, dafür höchstens eine sogenannte Bewilligungsmiete zu verlangen. Mit der vorliegenden Neufassung der Richtlinien wird diese für Neubauten und abhängig von der Einkommensstufe angehoben. Bei Inanspruchnahme der Förderung darf bei der erstmaligen Vermietung keine höhere Miete (je m² Wohnfläche und Monat zzgl. Betriebskosten) als 6,50 Euro in Stufe 1 und 8 Euro in Stufe 2 vereinbart werden. Die Bewilligungsmiete wurde seit 2016 nicht mehr erhöht. In dieser Zeit wurden die Einkommensgrenzen gemäß § 5 Abs. 4 des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes zweimal erhöht. Aus diesem Grund bleibt die Mietbelastungsquote trotz höherer Bewilligungsmiete bei durchschnittlich 30 %. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass Wohnungsunternehmen wieder wirtschaftlich arbeiten können und gleichzeitig die Miete für die sozialwohnungsberechtigten Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 5. Förderung modellhafter Sonderprojekte Künftig werden auch Mietwohnprojekte, die in ihrer Konzeption und Umsetzung innovativ und modellhaft für bedarfsgerechtes und gemeinschaftliches Wohnen sind, durch Fördermittel in der Finanzierung unterstützt. Voraussetzung ist, dass sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Insbesondere Bauvorhaben, die neue Konzepte gemeinschaftlicher Wohnformen und/oder kostengünstigen Bauens und flexibler Grundrisse realisieren wollen, können gefördert werden. 6. Barrierefreier und barrierearmer Wohnstandard - "Universal Design" Auf UN-Ebene wurden die Ziele in übergeordneter Weise im Jahr 2006 mit der UN-Behindertenrechtskonvention und auf EU-Ebene in der Charta der Grundrechte (2009) vereinbart. In Deutschland ist Barrierefreiheit u.a. im Grundgesetz sowie in der Musterbauordnung und in den Landesbauordnungen verankert und ein festes Kriterium bei öffentlichen Bauvorhaben. In der hessischen Bauordnung ist in § 54 die Forderung des Nachweises der minimalen, bzw. max. Umsetzung von barrierefreien Wohnungen geregelt. In der Wohnungsbauförderung der Stadt Frankfurt wird künftig erwartet, dass bei Förderprojekten ein Teil der nach HBO verpflichtend barrierefrei zu errichtenden Wohnungen auch belegungsgebunden ist. Hierfür und/oder für die Schaffung von barrierearmen Wohnungen wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Die Planungsvoraussetzungen sind in der überarbeiteten Anlage 3 der Richtlinie definiert. Sie wurden in Anlehnung an die Grundprinzipien des "Universal Designs" konzipiert. Diese Grundprinzipien lauten: 1) breite Nutzbarkeit 2) Flexibilität in der Benutzung 3) einfache und intuitive Benutzung 4) sensorisch wahrnehmbare Information 5) Fehlertoleranz 6) niedriger körperlicher Aufwand 7) Größe und Platz für Zugang und Benutzung. Sie ist Basis für eine "barrierefreie Gestaltung für Alle". Ziel ist es, das Augenmerk auf die Notwendigkeit der Schaffung von nachhaltig nutzbarem Wohnraum zu lenken, um präventiv für einen unbekannten Nutzerkreis ein bezahlbares Wohnen in (fast) allen Lebenslagen zu ermöglichen. 7. Zusatzförderung für Gemeinschaftsräume In der Vergangenheit wurde die Zusatzförderung zum Bau eines Gemeinschaftsraumes selten in Anspruch genommen, weil Bewirtschaftungsprobleme dies verhindert haben. Die neue Regelung soll die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsräumen verbessern. Die Einführung eines Zuschusses zum Mietertrag für den Betrieb von Gemeinschaftsräumen soll einen Anreiz dafür schaffen, das für den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerschaft ein Ort geschaffen wird, der keinen kommerziellen Zwängen unterliegt. Gemeinschaftsräume können als Treffpunkte für Bewohner*innen und als Begegnungsstätten der Nachbarschaft oder des Quartiers dienen und z.B. für Veranstaltungen genutzt werden. Auch Angebote der Pflege (z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften etc.) lassen sich dort einrichten. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: Der Bedarf für die nach diesen Richtlinien geförderten Objekte wird nach Maßgabe der Haushaltsansätze in den jeweiligen Magistratsvorlagen zur Förderung beziffert. Im Finanzplanungszeitraum 2024-2027 sind investive Haushaltsmittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen, 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen - sowie konsumtive Haushaltsmittel 1.13.01.13.05 - Zuschüsse zu den Mieterträgen - eingestellt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 ff. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: entfällt 4. Jahresfolgekosten: entfällt 5. Jahreserträge: aus den Darlehensrückflüssen 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Synopse (ca. 121 KB) Anlage 2_Richtlinien (ca. 54 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.03.2025, NR 1179 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 72 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 10 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 94 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ELF, die unter Tagesordnungspunkt 1. beschlossene Delegation der Vorlage M 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss zurückzunehmen, wird mit den Stimmen von GRÜNEN, SPD und FDP abgelehnt. Bericht: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1179) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung), Linke und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 51 = Ablehnung, NR 1179 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 51 und NR 1179 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.04.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1179) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) und Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 51 = Ablehnung, NR 1179 = Enthaltung) Stv. Yilmaz (M 51 und NR 1179 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Hauenschild, Pfeiffer, Pauli, Lauterwald, Yilmaz, Serke, Zieran und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1179) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5930, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 64-1

  • Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) 60489 Frankfurt am Main, Biedenkopfer Weg 31 Erweiterung um zwei Gruppen für Hortkinder
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    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 52 Betreff: Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) 60489 Frankfurt am Main, Biedenkopfer Weg 31 Erweiterung um zwei Gruppen für Hortkinder 1. Der Erweiterung um zwei Hortgruppen des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) wird auf Basis der beigelegten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 31.10.2024 zugestimmt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 4.188.629,30 € erforderlich werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Erweiterung des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.870.000 € enthalten ist. 5. Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 318.629,30 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024-2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 ist eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von 318.629,30 € vorgesehen. 6. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 4.188.629,30 € bewilligt. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die siebengruppige Einrichtung nach Fertigstellung der Maßnahme die Maximalflächen des noch zu beschließenden Standardraumprogramms für siebengruppige Einrichtungen um 276,5 m2 Nettoraumfläche unterschreiten wird. Begründung: A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) liegt im Stadtteil Rödelheim in Frankfurt am Main. Das Gebäude des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg wurde 1972 errichtet und wird seitdem als Kinderzentrum für 105 Kinder genutzt. Bei dem Kinderzentrum handelt es sich um ein Gebäude der Serienbauweise "Wurzel-KTs". Das Gebäude aus dem Baujahr 1972 wurde im Jahre 2019 umfangreich saniert. Nach Abstimmung mit dem Stadtschulamt besteht im Stadtteil Rödelheim und im Einzugsgebiet des Kinderzentrums weiterhin ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen. Mit der vorgesehenen Erweiterung werden in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung zwei zusätzliche Hort-Gruppen geschaffen. Die Erweiterung um 2 Hortgruppen ist in diesem Stadtteil - gemäß dem Bedarfsträger - dringend erforderlich. Nach Fertigstellung stehen insgesamt 147 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Erweiterung von zwei zusätzlichen Hortgruppen ist in Holzmodulbauweise geplant. Der Anbau wird auf der Grundstücksfläche des Kinderzentrums, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Außenanlagen sowie der Topographie und des Baumbestandes von Kita Frankfurt realisiert. Ein Gründach sowie eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Im Zuge der Erweiterung wird durch eine Neustrukturierung in Teilbereichen des Gebäudes eine Anpassung an das für Neubauten zugrundeliegende Raumprogramm, eine Vergrößerung der Küche erzielt. Zudem wird das Gebäude barrierefrei erschlossen. Des Weiteren wird ein Regenrückhaltebecken auf dem Grundstück vorgesehen. Bei der Kostenberechnung zur Haushaltsmittelanmeldung 2024 handelte es sich um eine grobe Ermittlung der Kosten nach Baukostenindex. Die Berechnung erfolgte nach m2 Brutto-Grundfläche (BGF) mit dem Satz für eine Kita mit mittlerem Standard. Die Angaben der Fachplaner Statik, Schallschutz und Brandschutz waren zum Zeitpunkt der Kostenschätzung noch nicht final bekannt und wurden erst in der weiteren Planung eingearbeitet. Nach Einarbeitung der Vorgaben aller Fachplaner hat sich gezeigt, dass die Baukosten aufgrund dieser Vorgaben höher ausfallen. Des Weiteren waren die hohen Brandschutzanforderungen, die sich aus der Gebäudekubatur des Bestandes und dem Erweiterungsbau ergeben, zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelanmeldung noch nicht absehbar. Ein offener Gang mit zwei Fluchtrichtungen ist für das Obergeschoss brandschutztechnisch gefordert. Dies hat auch erhöhte Anforderungen des Brandschutzes an die Fassade zur Folge. Gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 des Amts für Bauen und Immobilien belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 4.188.629,30 €. Die Maßnahme wurde dem Revisionsamt am 23.04.2024 vorgestellt. Die Mittel i. H. v. 3.870.000,00 € sind im eingebrachten Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgesehen. Der Mehrbedarf i. H. v. 318.629,30 € wird durch eine Prioritätenveränderung aus dem Erfolgsplan gedeckt. Die eingeplante Mietzahlung für eine Containermiete bei der ABG Holding für die Auslagerung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße kam in 2024, aufgrund notwendiger Klärungen zum Auslagerungsgelände, nicht zum Tragen und verschiebt sich in das Jahr 2025. Im Zuge der Baumittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024/2025 im März 2023 wurde die Kostenschätzung i. H. v. 3.870.000,00 € und die Baumaßnahme vom Revisionsamt geprüft. Der Mehrbedarf i. H. v. 318.629,30 € wird durch eine Prioritätenveränderung aus dem Erfolgsplan gedeckt. B. Alternativen keine C. Lösung Im Zuge der Erweiterung wird das Kinderzentrum um zwei zusätzliche Hortgruppen für Kinder über 6 Jahren erweitert. Zusätzliche 42 Betreuungsplätze werden geschaffen. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 4.188.629,30 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Erweiterungsbau Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2023 125.500,00 € 106.594,83 € 2024 103.000,00 € 123.405.17 € 2025 3.358.734,80 € 2.217.734,80 € 2026 601.394,50 € 1.740.894,50 € 2027 2028 2029 Gesamt 4.188.629,30 € 4.188.629,30 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraum keine 4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs: a) personelle Folgekosten 272.950,00 € b) Sachkosten - größere Bauunterhaltung - 19.579,16 € - zusätzliche Betriebskosten - 64.120,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2. Abschreibung 5. Jahreserträge: Voraussichtliche Elternentgelte 35.280,00 € Landeszuschuss keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Nachfolgend die Maßnahmen der stellenplanmäßigen Auswirkungen. Aufgrund der Erhöhung um 42 Hort Plätze sind folgende Maßnahmen erforderlich: a) Erhöhung von 3,06 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 229.500,00 € b) Erhöhung von 0,79 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 € = 43.450,00 € Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 272.950,00 €. Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.03.2024, da die Eröffnung der Erweiterung erst in der Zukunft liegt. 8. Sonstiges: Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 6130, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt
    M
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 53 Betreff: Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (E 228) I. Der Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachdämmung und -begrünung auf Dächern städtischer Liegenschaften gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. II. Für die Baumaßnahmen werden Mittel in Höhe von 40 Mio. € benötigt. Die Baumaßnahmen werden in 2 Bauabschnitten durchgeführt. III. Für den ersten Bauabschnitt werden nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse für städtische Liegenschaften gemäß Anlage 3 20 Mio. € bewilligt und freigegeben. IV. Zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte und den dann weiteren folgenden energetischen Sanierungen werden 12 zusätzliche Stellen unter der Produktgruppe 34.04 geschaffen. 3 Stellen werden über die Stellenplanreserve 2024 zur Verfügung gestellt, weitere 9 Stellen werden über die dynamische Stellenbesetzung oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Baumaßnahme die Mittel in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandgebäude" zur Verfügung stehen. b. die Maßnahme für den ersten Bauabschnitt über eine in der Produktgruppe 34.04 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, c. für den zweiten Bauabschnitt der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit eine weitere Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt wird. Darin wird auch über die Umsetzung des ersten Bauabschnittes berichtet, d. Jahresfolgekosten in Höhe von 2.354 Mio.€ zukünftige Haushalte belasten, davon Personalaufwendungen in Höhe von 1,196 Mio. €, e. dem stehen Jahreserträge aus der Stromerzeugung und Heizenergieeinsparung in Höhe von ca. 1,145 Mio. € gegenüber. f. die Einnahmen aus PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer, Körperschafts- und ggfs. Gewerbe- und Kapitalertragsteuer unterliegen und damit die Erträge entsprechend reduzieren. g. Können einzelne Dächer aus Anlage 3 aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht realisiert werden, werden nach vorheriger Prüfung der Eigentumsverhältnisse Liegenschaften aus Anlage 6 nachrücken. h. Sofern geeignete Fördermittel bei Land, Bund oder EU zur Verfügung stehen, werden diese genutzt, damit möglichst viele Liegenschaften ausgestattet werden können. Der Eigenanteil soll 20 Mio. € nicht überschreiten. i. Übersteigen die Baukosten der Einzelmaßnahmen die entsprechende Vorlagegrenze gemäß Revisionsordnung von netto 500.000 €, sind die Entwurfsplanungen und Kostenermittlungen jeweils der Revision im Zuge der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Prüfung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22) beschlossen, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Außerdem wurde bereits mit dem Magistratsbericht B 108 vom 12.03.2021 festgestellt, dass 10 zusätzliche Stellen im ABI geschaffen werden und ca. 10 Mio. € pro Jahr an Finanzmitteln zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssten, um innerhalb von fünf Jahren Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dachflächen zu errichten. Schon am 21.07.2020 hat das Amt für Bau und Immobilien ein Konzept zur Klimaallianz vorgelegt, dass für eine Klimaneutralität der städtischen Liegenschaften bis zum Jahr 2050 einen Personalbedarf von 125 zusätzlichen Stellen und einen Finanzbedarf von 100 Mio. € für die Auflösung des Sanierungsstaus in den städtischen Gebäuden ermittelt (Anlage 1). Als Antwort auf die Frage F 162 vom 08.07.2021 hat der Magistrat am 17.07.2021 geantwortet, dass für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude bis zum Jahr 2035 bereits damals Investitionen von rund 223 Mio. € pro Jahr und 250 zusätzlichen Stellen erforderlich waren. Die entsprechenden auf den heuten Zeitpunkt angepassten Berechnungsgrundlagen sind in der Anlage 2 beigefügt. Im Produkthaushalt 2024 / 2025 sind im Investitionsprogramm (§ 4994 vom 11.01.2024, M 21) in der Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement für die "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" im Jahr 2024 bis 2027 je 25 Mio.€ p. a. vorgesehen. Da das Personal im Amt für Bau und Immobilien mit den bisherigen Aufgaben bereits vollständig ausgelastet ist und für diese zusätzlichen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal vorgesehen wurde, steht zu befürchten, dass diese Mittel im gegebenen Zeitraum nicht sachgerecht verausgabt werden können. B. Alternativen Grundsätzlich könnten die Mittel aus der Maßnahme "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" auch für energetische Gesamtsanierungen verwendet werden. Dafür ist jedoch ein deutlich längerer Planungs- und Genehmigungsvorlauf erforderlich, sodass ein Mittelabfluss im Zeitraum von 2024-2027 nicht gewährleistet werden kann. C. Lösung Gegenwärtig dürfte es sehr schwierig sein, die nach Anlage 2 erforderlichen 287 zusätzlichen Stellen und 391 Mio. € pro Jahr für eine Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2035 zur Verfügung zu stellen (Sanierungszeitraum: 10 Jahre!). Daher soll versucht werden, in einem ersten Schritt die Klimaneutralität auf den städtischen Dachflächen zu erreichen. Dazu sollen die Dächer zunächst statisch geprüft und erforderlichenfalls verstärkt werden, um die zusätzlichen Lasten aufzunehmen. Parallel dazu wird die Dachdämmung überprüft und gegebenenfalls auf den in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen vorgegebenen Sollwert von 0,13 W/m²K (26 cm bei WLS 035) verbessert. In diesem Zuge soll auch die Attika so angepasst werden, dass eine künftige Wärmedämmung der Fassaden (zweiter Schritt) problemlos angeschlossen werden kann. Anschließend wird bei Bedarf eine neue Dachhaut aufgebracht, so dass die Dichtigkeit für einen kompletten Sanierungszyklus (50 Jahre) gegeben ist. Danach wird, sofern dies technisch möglich ist, eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Schließlich wird eine Photovoltaikanlage mit der größtmöglichen Stromerzeugungsleistung errichtet und in die bestehende Niederspannungshauptverteilung eingebunden. Dazu ist diese evtl. zunächst zu ertüchtigen. Gemäß dem Mengengerüst aus der Anlage 2 geht das ABI von 420.000 m² Dachfläche aus, die für die oben genannte Ausstattung mit Photovoltaik geeignet ist. Dies entspricht 50 % aller städtischen Dachflächen. Wenn dieses Programm bis 2035 umgesetzt werden soll, müssten jährlich 42.000 m² Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m² sind das 17,6 Mio. € pro Jahr. Zunächst sollen 20 Mio. € aus der Projektdefinition "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" für das Projekt "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" zur Verfügung gestellt werden. Zur Umsetzung dieses Programms werden außerdem 12 neue Stellen geschaffen. Diese Stellen sollen perspektivisch dauerhaft eingerichtet werden, da es sich bei der Klimaneutralität um ein langfristiges Projekt handelt und ein dauerhafter Bedarf für diese Stellen besteht, um die Klimaneutralität in den städtischen Gebäuden zu erreichen und den bestehenden Sanierungsstau aufzulösen. Es handelt sich bei dem Programm ausschließlich um investive Mittel für: - Planungsleistungen für die Elektro- und Tragwerksplanung, Architektur und Brandschutz - Energetische Sanierung des kompletten Daches einschließlich der extensiven Dachbegrünung, d. h. · Statische Ertüchtigung und Verstärkung des Daches · Komplett neuer Dachaufbau mit Dampfsperre, Dämmung, Dachabdichtung, Trenn- und Gleitschicht, Wurzelschutzvlies, Filterschicht bis hin zum Pflanzgranulat und Bepflanzung des Daches. Die Dachdämmung erfolgt nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen. · Erhöhung der Attika · Erneuerung und/oder Ergänzung der Blitzschutzanlagen sowie der Elektro-Hauptverteilung zur Aufschaltung der PV-Anlagen · Brandschutztechnische Maßnahmen - Errichtung der PV-Anlage Der nächste Schritt könnte dann die energetische Ertüchtigung der Fassaden sein. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Baukosten (KGR 300 + 400) 16.000.000 € Planungskosten (KGR 700, 25 %) 4.000.000 € Gesamtkosten 20.000.000 € Da die Projekte relativ kleinteilig sind und zahlreiche Gewerke beteiligt sind, ergeben sich Planungskosten in Höhe von 25 %. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ausgaben 2025 1.000.000 € 2026 9.000.000 € 2027 9.000.000 € 2028 1.000.000 € Summe 2025-2028 20.000.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Durch die Komplettsanierung der Dächer wird der Bauunterhaltungsaufwand in den Folgejahren sinken. 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Folgekosten Stellenplanmäßige Auswirkungen: Beschreibung des Stellenbedarfs Jährliche Kosten Anmerkungen 1 Projektgruppenleiter - Technischer Angestellte/-r EG 13 (Architekt, Bauingenieur oder Fachingenieur) 103.000,-- € Diese Stelle wird über die Stellenplanreserve 2024 geschaffen. 1 Spitzensachbearbeiter Statik - Technischer Angestellte/-r EG 13 (Master oder Dipl.-Ing.) 103.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. 1 Sachbearbeiter Statik - Technischer Angestellte/-r EG 12 (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH)) 102.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. 1 Spitzensachbearbeiter Hochbau - Technischer Angestellte/-r EG 13 (Master oder Dipl.-Ing.) 103.000,-- € Diese Stelle wird über die Stellenplanreserve 2024 geschaffen. 3 Sachbearbeiter Hochbau - Technischer Angestellte/-r EG 12 (Bachelor oder Dipl.-Ing (FH)) 3 x 102.000,-- € = 306.000,-- € Diese Stellen müssen im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstellen zur Verfügung gestellt werden. 1 Spitzensachbearbeiter Photovoltaik/Elektro Technischer Angestellte/-r EG 13 (Master oder Dipl.-Ing.) 103.000,-- € Diese Stelle wird über die Stellenplanreserve 2024 geschaffen. 2 Sachbearbeiter Photovoltaik/Elektro Technischer Angestellte/-r EG 12 (Master oder Dipl.-Ing.) 2 x 102.000,-- € = 204.000,-- € Diese Stellen müssen im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstellen zur Verfügung gestellt werden. 1 Sachbearbeiter kaufmännische Abwicklung Büroangestellte/-r EG 11 (Bachelor) 86.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. 1 Sachbearbeiter Wartung/Betrieb Technischer Angestellte/-r EG 11 (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH)) 86.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. Gesamtkosten pro Jahr: 1.196.000,-- € 12 Stellen Die Bewertung der Stellen steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung einer tarifgerechten Bewertung der Aufgabenbereiche der Stellen durch das Amt 11 auf der Basis von Entwürfen der zugrunde zu legenden Stellenbeschreibungen. Die Höhe der anfallenden Personalkosten kann aufgrund der noch ausstehenden Bewertungsprüfungen nicht abschließend beziffert werden. Sollte sich eine Bewertung der Stellen nach den o.g. Entgeltgruppen bestätigen, betragen die personellen Folgekosten nach den mittleren Jahresbeiträgen 1.196.000 € pro Jahr. Zur Umsetzung des Projektes "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" müssen insgesamt 12 Planstellen geschaffen werden. 3 dieser Planstellen werden über die Stellenplanreserve 2024 gedeckt. Können weitere Stellen nicht im Rahmen von Stellenneuschaffungen zur Verfügung gestellt werden, werden diese perspektivisch über die dynamische Stellenbesetzung generiert oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt. Der Stellenbedarf wurde auf der Basis langjähriger Erfahrungswerte des Amtes für Bau und Immobilien und im Austausch mit kommunalen Verbänden ermittelt. Er deckt lediglich die nicht an externen Dienstleister delegierbaren Projektleitungs- und die Fachprojektleitungsaufgaben für die Umsetzung der Klimaneutralität auf städtischen Dächern ab. Mit den eigentlichen Planungsleistungen werden externe Architektur- und Ingenieurbüros beauftragt. Da die finanziellen Mittel zur Umsetzung der "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" im Zeitraum 2024 bis 2027 zur Verfügung gestellt werden, müssen die personellen Kapazitäten bereits vorab aus einer Inanspruchnahme der Stellenplanreserve zur Verfügung gestellt werden. b) Sachkosten Durch die Verbesserung der Dämmung werden die Heizenergiekosten gesenkt. Durch die Erträge aus den Photovoltaikanlagen werden die Stromkosten in den Gebäuden gesenkt. Außerdem werden durch die Einspeisung der überschüssigen Strommengen Erlöse erzielt (siehe 5. Jahreserträge). Dafür entstehen Wartungskosten für die Photovoltaikanlagen und die Dachbegrünung. Diese liegen jedoch deutlich unter den erzielten Erträgen. Die Instandhaltungskosten für die PV-Anlagen betragen etwa 1,5% der Herstellungskosten pro Jahr bezogen auf die Anlage 5. 8.638.151 € x 1,5 % 129.572 €/a Die Instandhaltungskosten für die Dachbegrünung betragen etwa 2 x 0,65 €/m² bezogen auf die Flächen der Dachbegrünung pro Jahr. (siehe Anlage 5 und Anlage 7) 52.847 m² x 2 x 0,65 €/m ² 68.701 €/a Gesamt Instandhaltungskosten 198.273 €/a c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 20.000.000 EUR x 1,60 %/a / 2 = 160.000 €/a (Zinssatz für 2024 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023) 2. Abschreibung 20.000.000 EUR / 25 a = 800.000 €/a Jahresfolgekosten Gesamt 2.354.000 €/a Jahresfolgekosten (ohne Personalaufwendungen) 1.158.000 €/a 5. Jahreserträge: In vier Jahren können ca. 52.847 m² Dachfläche saniert werden. Dies entspricht einer elektrischen Leistung der PV-Anlagen von ca. 4.839 kWpeak. Etwa die Hälfte des Stromertrages wird in das vorgelagerte Stromnetz eingespeist und nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) vergütet. Das führt ab dem 4. Jahr zu einer erwarteten Vergütung von 4.839 MWh x 50% x 5,74 Ct/kWh = 138.888 EUR/a. Die andere Hälfte des Stromertrages wird direkt in den Gebäuden verbraucht und reduziert damit den Aufwand für den Stromeinkauf um 4.839 MWh x 50% x 34,42 Ct/kWh = 832.844 EUR/a. Die Summe aus Stromerträgen und Stromkosteneinsparungen liegt damit bei 971.731 €/a. Hinzu kommen Heizkosteneinsparungen infolge der verbesserten Dachdämmung in Höhe von 174.043 €/a. Die Gesamtenergieeinsparung liegt daher bei 1.145.774 €/a 6. Leistungen Dritter: Keine Anlage 1_Konzept-ABI-Klimaallianz (ca. 1 MB) Anlage 2_Personalbedarf_Klimaneutralitaet_Gebaeude (ca. 107 KB) Anlage 3_Liegenschaftsliste_1_Bauabschnitt (ca. 125 KB) Anlage 4_Liegenschaftsliste_Bauabschnitt_2 (ca. 169 KB) Anlage 5_Berechnung_Sachkosten_zu_Anlage_3 (ca. 478 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1209 Antrag vom 23.04.2025, OF 1399/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Etatantrag vom 06.06.2024, E 228 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage M 53 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1209 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 53 = Ablehnung) Gartenpartei (M 53 = Annahme) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6880 2025 1. Der Vorlage M 53 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 6880 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1399/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE ( = Kenntnis ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 53 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) Gartenpartei (M 53 = Annahme, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 53 und NR 1209 = Annahme) 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 53 = Enthaltung, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 53 = Enthaltung, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Thoma, Düwel, Dr. Dürbeck, Dr. Mehler-Würzbach und Dr. Langner sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 53 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6093, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung), einschließlich Kostenverzeichnis als Bestandteil der Satzung
    M
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 54 Betreff: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung), einschließlich Kostenverzeichnis als Bestandteil der Satzung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2662 (M 188) 1. Der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung), einschließlich Kostenverzeichnis als Bestandteil der Satzung (gemäß Anlage) wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere gemäß § 5 HGO zu veranlassen. Der Magistrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung), einschließlich Kostenverzeichnis als Bestandteil der Satzung, in der bereinigten Fassung öffentlich bekanntzumachen, die sich aus der beschlossenen 5. Änderungssatzung ergibt. Begründung: A. Zielsetzung Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorgenommen, oder in einer besonderen Vorschrift für kostenpflichtig erklärt sind, werden Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen) nach den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung), einschließlich Kostenverzeichnis als Bestandteil der Satzung, erhoben. Die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung wurde am 19.12.2002 von der Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen (§ 4291; M 185 vom 06.09.2002) und durch Änderungssatzungen vom 02.06.2004 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004 § 7284; M 60 vom 19.03.2004), vom 22.01.2008 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007 § 3180; M 243 vom 09.11.2007), vom 09.09.2019 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 § 4261; M 82 vom 27.05.2019) und vom 21.12.2022 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2662; M 188 vom 11.11.2022) geändert. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik erhebt regelmäßig Verwaltungskosten für Planauskünfte. In der Vergangenheit ist dies teilweise analog auf Grundlage des Abschnitts I. Allgemeine Verwaltungskosten, Lfd. Nr. 1.4 (schriftliche Auskünfte über die Lage städtischer Versorgungsleitungen u. ä. (z. B. Planauskünfte) erfolgt. Hierbei werden Gebühren nach Zeitaufwand bemessen. Zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungspraxis sowie Herstellung einer Transparenz, insbesondere für die Kostenpflichtigen, ist es erforderlich die Leistung und die dafür entstehenden Kosten detailliert aufzuschlüsseln. Es soll demzufolge eine rechtliche Grundlage für eine einheitliche Gebührenerhebung geschaffen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden. Die Aufnahme der Gebührensätze ermöglicht zudem eine Kalkulation für Einnahmen der Folgejahre. Mit der im Entwurf beigefügten 5. Änderungssatzung soll daher das Kostenverzeichnis als Bestandteil der Satzung geändert werden. Der Abschnitt II. Besondere Verwaltungskosten des Kostenverzeichnisses soll um den oben beschriebenen Gebührentatbestand ergänzt werden. Rechtliche bzw. inhaltliche Änderungen des eigentlichen Satzungstextes sind nicht erforderlich. B. Alternativen - C. Lösung Im Abschnitt II. "Besondere Verwaltungskosten" des Kostenverzeichnisses wird unter der neuen Lfd. Nummer 13 ein Abschnitt für Erhebung von Kosten für Planauskünfte durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik aufgenommen (vgl. Artikel 1 a der im Entwurf beigefügten 5. Änderungssatzung). Die Kosten für die jeweiligen Amtshandlungen bei den neu einzuführenden Kostentatbeständen wurden nach dem Kostendeckungsprinzip bemessen. Das Kostendeckungsprinzip ergibt sich aus § 9 (2) Gesetz über kommunale Abgaben (KAG). Zur Bemessung der Kostensätze ist der Verwaltungsaufwand zugrunde zu legen. Die Interessen des Kostenpflichtigen können Berücksichtigung finden. Der Verwaltungsaufwand für die jeweilige Amtshandlung und den damit verbundenen sonstigen Tätigkeiten wurde nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Vorgaben ermittelt. Basis hierfür sind die persönlichen und sachlichen Gesamtaufwendungen. Der damit ermittelte aktuelle Verwaltungsaufwand wurde im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung den privaten und/oder beruflichen Interessen der Kostenpflichtigen an der betreffenden Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Die Interessensabwägung erfolgte im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die nun festgelegten Gebührensätze sind unter Zugrundelegung der Personalkosten sowie des Zeitaufwandes kostendeckend kalkuliert worden. Die Bestimmungen der Verwaltungskostensatzung bleiben von der Änderung unberührt. Eine rechtliche bzw. inhaltliche Anpassung ist nicht erforderlich. Folglich ergeben sich keine Änderungen auf der Rechtsfolgenseite. D. Kosten Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat mit der bisherigen Abrechnungspraxis für Planauskünfte mit Einnahmen von ca. 16 T€ pro Jahr kalkuliert. Durch die Neuaufnahme und gleichzeitige Anpassung der Gebührensätze sind Mehreinnahmen von rund 7 T€ pro Jahr zu erwarten. Der Gesamtverwaltung entstehen durch die Änderungssatzung keine Kosten. Anlage 1_5_Aenderungssatzung_VerwKostS (ca. 8 KB) Anlage 2_berein_Fassung_VerwKostS_Entwurf (ca. 28 KB) Anlage 3_aktual_Kostenverzeichnis (ca. 40 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.09.2002, M 185 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2004, M 60 Vortrag des Magistrats vom 09.11.2007, M 243 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 82 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 188 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6131, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Jahresabschluss 2024: Budgetüberschreitung im Bereich des Dezernates XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen
    M
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 55 Betreff: Jahresabschluss 2024: Budgetüberschreitung im Bereich des Dezernates XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 21.03.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Bereich Zuweisungen und Zuschüsse der Produktgruppe 20.03 (trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege) aufgrund der Steigerung der Personal- und Sachkosten Mehraufwendungen in Höhe von 148.815.423,51 € für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger entstehen. Diese waren nicht vorhersehbar und sind unabweisbar. Die zu erbringende Konsolidierung des Dezernates XI musste unter anderem bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger abgebildet werden und konnte nicht vollständig durch Minderaufwendungen und Mehrerträge in anderen Bereichen des Dezernates gedeckt werden. Durch verpflichtende Vereinbarungen mit den Trägern und zur Aufrechterhaltung des KiTa-Angebotes konnten keine Kürzungen dieser Aufwendungen erfolgen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 folgende Mittel zur Übertragung in das Jahr 2025 vorgesehen sind: Aus zweckgebundenen Mitteln, Spenden und Etatanträgen (E80, E81, E82, E84, E86, E107 aus 2023 sowie E121, E122, E124, E126, E129, E173 aus 2024): 5.811.012,53 € 3. Der Budgetüberschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung zugestimmt. Die Reduzierung der Mehrkosten erfolgt in Höhe von 128.252.842,81 € innerhalb des Dezernats XI aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen der Produktgruppen 16.08, 20.01 bis 20.04, 20.07, 20.13, 31.08, 34.01 und 34.04. 4. Es dient zur Kenntnis, dass darüber hinaus sowohl innerhalb des antragstellenden Dezernates als auch in den Fachdezernaten I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X und XII keine budgetierten Mittel zur Deckung angeboten wurden und damit eine Deckungslücke in Höhe von 20.562.580,70 € entsteht. 5. Der Magistrat, vertreten durch Dezernat VI, Stadtkämmerei wird ermächtigt, die Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzung der nicht verbrauchten zur Übertragung vorgesehenen Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sicherzustellen, ggf. hierfür Mittel aus nicht budgetierten Veranschlagungen heranzuziehen. Begründung: Die Mehraufwendungen bei den Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger sind durch die Tariferhöhungen im TVöD im März 2024 sowie durch die inflationsbedingte Steigerung der Sachkosten entstanden. Kinderbetreuung stellt eine Pflichtaufgabe dar, mit einklagbarem Recht auf einen Betreuungsplatz, so dass Einsparpotenziale z.B. durch die Schließung von Einrichtungen weder realisierbar noch zielführend gewesen wären. Durch verpflichtende Vereinbarungen und zur Aufrechterhaltung des KiTa-Angebotes konnten auch keine Kürzungen der Höhe der Zuwendungen an die Träger erfolgen. Die zu erbringende Konsolidierung des Dezernates XI musste unter anderem auch bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger abgebildet und konnte nicht in voller Höhe durch Minderaufwendungen und Mehrerträge in anderen Bereichen des Dezernates gedeckt werden. Im Bereich des Budgets des Dezernates XI sind zweckgebundene Mittel aus Etatanträgen, Spenden und anderen Verpflichtungen enthalten. Um die Umsetzung in den nächsten Jahren sicherzustellen, ist die Bildung entsprechender Budgetüberträge im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 notwendig. Es dient zur Kenntnis, dass die im Haushalt 2025 veranschlagten Mittel ebenfalls nicht ausreichen werden, zumal die Konsolidierung für 2025 in Höhe von 219.554 T€ innerhalb der Haushaltsansätze zu erbringen sein wird. Um die finanzielle Deckung wesentlicher Maßnahmen sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit der Ämter und Eigenbetriebe aufrecht zu erhalten sind daher die Übertragungen und der Ausgleich der Deckungslücke zwingend erforderlich. Eine Mehrkostenvorlage nach §100 HGO wird zeitnah erfolgen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5981, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 20-13

  • Masterplan Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit der Teilstrategie Logistik (Logistikkonzept Frankfurt)
    M
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 56 Betreff: Masterplan Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit der Teilstrategie Logistik (Logistikkonzept Frankfurt) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7332 (M 39) Es dient zur Kenntnis Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Verkehrsarten und Verkehrswege schneller, ökologischer, sicherer und zuverlässiger werden - auch in der Peripherie Frankfurts. Wachstumsbedingt und aus Gründen der Verkehrssicherheit bedeutet dies eine Verschiebung der Anteile der Verkehrsarten am Verkehrsaufkommen (Modal Split) zugunsten von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Fuß-, Radverkehr und Sharing-Angeboten. Alle sollen frei entscheiden können, welches Verkehrsmittel sie nutzen möchten. Frankfurt am Main ist auch im Jahr 2035 eine wachsende Wirtschaftsmetropole mit stark internationaler Prägung. Die Stadt bietet vielen Menschen eine lebenswerte Heimat in vielfältigen Quartieren und Stadtteilen ganz unterschiedlicher Urbanität. Als Herz der Metropolregion FrankfurtRheinMain besitzt die Stadt zudem eine hohe Attraktivität als Wirtschafts- und Arbeitsstandort, als Standort von Bildungs- und Kultureinrichtungen, als Messe- und Kongressstandort, als Einkaufs- und Freizeitstandort sowie als touristische Destination. Die Stadt ist daher mit der Region und darüber hinaus intensiv funktional und verkehrlich verflochten. Nicht zuletzt ist die Stadt ein internationaler Verkehrsknotenpunkt, der Zugang zu allen wichtigen Fernverkehrsmitteln des Personen- und Gütertransports bietet und diese miteinander verknüpft. Frankfurt ist seit jeher ein wichtiger internationaler Verkehrsknotenpunkt und bietet als Hotspot für Logistik und Mobilität mit dem HOLM seit 2010 grundlegende Voraussetzungen, um wegweisende Innovationen im Bereich neuer Mobilität zu entwickeln. Dieses Potenzial sollte ebenso genutzt werden wie das Startup-Ökosystem und die bestehende, deutschlandweit herausragende Vernetzung Flughafen - Fernbahnhof - Autobahnkreuze. Das Wachstum der Arbeitsplätze steht in starker Abhängigkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung. Für Frankfurt kann ein moderates Wachstum von 10 % bis 2035 angenommen werden. Die Zunahme an Bevölkerung und Arbeitsplätzen wird unweigerlich zu einer Zunahme des Verkehrs führen. Dies stellt die Stadt Frankfurt vor die Herausforderung, das Verkehrssystem stabil zu halten und Überlastungen in den Fahrzeugen von Bus und Bahn und für den Pkw-Verkehr zu vermeiden. Die Erreichbarkeit der Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Dienstleister:innen wird verbessert. Die für eine nachhaltige Logistik mit kurzen Wegen und eine umweltschonende Kreislaufwirtschaft im Stadtgebiet erforderliche Infrastruktur sowie die Produktionsstandorte werden langfristig gesichert. Im Rahmen von nachhaltigen Logistikkonzepten wird der Wirtschaftsverkehr gegenüber dem privaten Autoverkehr privilegiert. Dadurch ergeben sich Potenziale zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Straße. Voraussetzungen hierfür sind der gezielte Ausbau des ÖPNV, die Umsetzung der Ergebnisse des Radentscheids und dessen Weiterentwicklung in den Stadtteilen sowie die schnelle und effiziente Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung mit vergünstigten Tarifen für Anwohner.innen und Lieferzonen für Gewerbebetriebe. Die Verknüpfungs- und Umsteigepunkte der verschiedenen Verkehrsträger und der intermodale Verkehr - also die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel im Verlauf eines Weges bzw. einer Reisekette - spielen eine weitere zentrale Rolle. Ziel ist, dass alle Menschen sich sicher und gleichberechtigt in unserer Stadt bewegen können. Um dies zu erreichen, sind folgende Schritte nötig: Der Magistrat erstellt ein Park and Ride (P+R) Konzept. Ziel des Ausbaus von P+R- und Bike and Ride Anlagen in der Stadt Frankfurt und der Region ist ein wohnortnaher Umstieg auf den ÖPNV. Dies soll zur Reduzierung des Pkw-Verkehrs in der Stadt vor allem durch Pendler:innen beitragen, indem durch die Verknüpfung von Pkw und Fahrrad mit dem ÖPNV und hier insbesondere dem Schienenpersonennahverkehr die Anbindung der weiteren Umgebung an die Achsen des ÖPNV sichergestellt wird. Die Region und damit auch die Pendler:innen sollen damit von einer besseren Vernetzung und attraktiveren Mobilitätsangeboten profitieren können. Beschluss § 3563/2023. Der Magistrat erstellt einen neuen Gesamtverkehrsplan Schiene. Der ÖPNV ist gemessen an der Verkehrsleistung der wichtigste Bestandteil des Umweltverbundes. Neue Entwicklungen wie die Digitalisierung und Automatisierung bieten über den Angebotsausbau hinaus Potenzial für die Weiterentwicklung des ÖPNV. Ziel ist es, den ÖPNV zu einem zuverlässigeren und leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln, ihn weiterhin bis in die Region hinaus zu stärken und dadurch die Erreichbarkeit Frankfurts zu verbessern. Dafür wird das Angebot konsequent ausgebaut. Weitere Potenziale ergeben sich durch eine bessere Verknüpfung mit und Integration in den Fuß- und Radverkehr, ergänzt durch neue Angebotsformen der Sharing-Economy und von On-Demand-Angeboten. Der Magistrat wird die Kfz-Verkehre durch Digitalisierung gezielt leiten. Dazu wird die Suche nach dem Zielort mit situationsbedingten Routinginformationen (z.B. bei Großereignissen) vereinfacht. Leit- und Informationssysteme eröffnen weitere Mobilitätsalternativen (u.a. Hinweise auf Umsteigepunkte auf den öffentlichen Nahverkehr, freie Kapazitäten in Parkhäusern), wodurch Umwege und Parksuchverkehre vermieden werden und die Effizienz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gesteigert wird. Beschluss: Städtisches Verkehrs-Leit-Informations-System (VLIS), § 4478/2019 (NR 897/2019), Freigabe der Planungsmittel: § 2237/2022 (M 120/2022). I. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Frankfurt am Main ein städtischer Knoten gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-VO 2024) ist. II. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Frankfurt am Main nach Art. 41 Abs. 1 lit. b) TEN-VO 2024 verpflichtet ist, bis zum 31. Dezember 2027 einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan, kurz SUMP) anzunehmen, der verkehrsträger- und verkehrsmittelübergreifend ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in funktionalen Räumen von Stadt und Umland betrachtet und in mehreren Teilstrategien konkrete Maßnahmen vorlegt. III. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die PTV Transport Consult GmbH nach den von der EU vorgeschriebenen Richtlinien des Sustainable Urban Mobility Plannings mit einem 14-monatigen Beteiligungsprozess den Bericht Masterplan Mobilität Frankfurt erarbeitet hat. Des Weiteren stellte der Fördergeber am 16.01.2024 fest: "Die inhaltliche Prüfung Ihres nachhaltigen Mobilitätskonzeptes ist mit positivem Ergebnis seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr abgeschlossen." IV. Als ersten Schritt der Umsetzung der Verpflichtungen nach der TEN-VO 2024 beschließt die Stadtverordnetenversammlung die diesem Beschluss als Anhang I + II beigefügte erste Teilstrategie Logistik (Logistikkonzept Frankfurt) und den Bericht Masterplan Mobilität Frankfurt. V. Der Magistrat wird beauftragt, die weiteren nach der TEN-VO 2024 vorgesehenen und im Bericht Masterplan Mobilität Frankfurt skizzierten Teilstrategien (Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Nahverkehr, Motorisierter Individualverkehr, Intermodale und regionale Vernetzung, Verkehrsmanagement, Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz, Mobilitätskultur und Finanzierung) zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. VI. Die Stadtverordnetenversammlung hält fest, dass die Stadt Frankfurt am Main ihre Pflichten nach der TEN-VO 2024 durch den Bericht Masterplan Mobilität Frankfurt, der Teilstrategie Logistik und den noch folgenden Teilstrategien erfüllt. Der GVP von 2005 verliert mit diesem Beschluss seine Geltung. VII. Die im Bericht Masterplan Mobilität Frankfurt beschriebenen Maßnahmen für einen besseren Verkehrsfluss der Kfz werden priorisiert umgesetzt (Ausbau der digitalen integrierten Verkehrsleitzentrale zur Verkehrsflussoptimierung (IGLZ), Aufbau des Städtischen Verkehrsleitinformationssystems (VLIS), gezielte Lenkung der Parkverkehre im Projekt "Parken und Leiten" (PAUL), optimiertes digitales Baustellenmanagement, P+R Konzept, Ampelschaltungen). VIII. Die im Bericht Masterplan Mobilität Frankfurt sowie in der Teilstrategie Logistik beschriebenen Maßnahmen zur Priorisierung des Wirtschaftsverkehres werden schnellstmöglich umgesetzt (Industriestraßenprogramm, Einrichtung von Lieferzonen, digitaler Logistikleitstand und Konsolidierungspunkte zur Effizienzsteigerung der Logistik, Sicherung von Flächen und Infrastrukturen für die Logistikbranche (Wasser, Schiene, intermodale Schnittstellen), Städtischer Beauftragter für die Logistik). Bei der Einrichtung von Lieferzonen sollten Modelle gefunden werden, wie diese außerhalb der Anlieferungszeiten auch für Halteplätze genutzt werden können, um möglichst wenig Parkraum zu verlieren. IX. Maßnahmen wie eine City Maut oder Arbeitgeberabgabe werden in dieser Wahlperiode nicht vorbereitet, weiterverfolgt und auch nicht umgesetzt. X. Vor baulichen Maßnahmen im Bereich Verkehr, die unmittelbaren Einfluss auf den Verkehrsfluss, die Leistungsfähigkeit von Straßen sowie Parkmöglichkeiten haben, sucht das zuständige Dezernat weiterhin den intensiven fachlich-politischen Austausch. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main als Kernstadt der Metropolregion FrankfurtRheinMain ist aufgrund ihrer Attraktivität und ihres dynamischen Wachstums ständig zunehmenden Herausforderungen in der Bedienung und stadtverträglichen Abwicklung der Mobilitätsbedürfnisse ausgesetzt. Vor allem die Bedarfe des Wirtschaftsverkehrs und des weiter steigenden Pendlerverkehrs erfordern Änderungen des bestehenden Mobilitätssystems. Dazu sind entsprechende Anreize zu schaffen, wie beispielsweise eine erhebliche Verbesserung des innerstädtischen ÖPNV sowie eine bessere Anbindung an das Umland. Aber auch Themen wie Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz und der Wunsch nach mehr Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt verlangen Veränderungen. Die Einwohner:innen- und Arbeitsplatzzahlen sind in den vergangenen Jahren gestiegen und Prognosen gehen von einem weiteren Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum aus. Darüber hinaus ist Frankfurt bezogen auf die Bevölkerung deutschlandweit die Großstadt mit der höchsten Arbeitsplatz- und Pendler:innendichte. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7332 (M 39), wurde der Magistrat beauftragt (Zitat M 39): "einen "Masterplan Mobilität und Verkehr" nach den Grundsätzen einer nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (sustainable urban mobility planning - SUMP) zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind alle für eine nachhaltige Entwicklung relevanten Akteure der Stadtgesellschaft in angemessener Weise in die Erarbeitung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Sicherstellung der vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt und der Bewältigung der daraus resultierenden Verkehre und verkehrsbedingten Belastungen soll der Masterplan im Sinne der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Klimaallianz (M 199/2019) den Weg zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität [...] aufzeigen." B. Alternativen keine C. Lösung Der Masterplan Mobilität Frankfurt setzt den Rahmen für effiziente, nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität in der Stadt. Er stellt eine gemeinsame Vision, konkrete Ziele und Handlungsschwerpunkte für ein effizientes stadtverträgliches Gesamtverkehrssystem auf, das sich an der Realität der Menschen orientiert. Die Erstellung des für die Stadt Frankfurt am Main dringend benötigten Gesamtverkehrskonzepts erfolgte nach den Prinzipien des Sustainable Urban Mobility Plans und bezog in einem Beteiligungsprozess viele relevanten Akteur:innen mit ein. Ø Siehe Anlage 1 Masterplan Mobilität Frankfurt Ergänzend zum Masterplan und als Teilstrategie dessen, wurden im Logistikkonzept Frankfurt die Wirtschaftsverkehre untersucht. Unter Beteiligung der Wirtschaft wurde eine Maßnahmenliste zur Verbesserung des Wirtschaftsverkehrs erarbeitet. Ø siehe Anlage 2 Logistikkonzept Frankfurt. Mit dem Masterplan Mobilität Frankfurt setzt Frankfurt den Menschen in den Mittelpunkt der Veränderung hin zu einer effizienten Mobilität und stärkt den eigenen Status als mobile und lebenswerte Stadt. Dies erfolgt durch einen konsequenten und anforderungsgerechten Ausbau des Fußverkehrs, Radverkehrs, ÖPNVs und MIVs sowie des Gewerbe- und Lieferverkehrs. Gemeinsam mit geeigneten Sharing- und On-Demand-Angeboten werden die Verkehrsmittel verknüpft, die einen Großteil der individuellen Mobilitätsbedürfnisse befriedigen können. Auch im Waren- und Dienstleistungsverkehr werden die Potenziale für eine flächensparsame und umweltfreundliche Logistik genutzt. Unter der Beachtung der Kriterien, Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zeigt der Masterplan Mobilität auf, · wie die Erreichbarkeit der Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Dienstleister:innen verbessert werden kann, · wie die für eine nachhaltige Logistik mit kurzen Wegen und eine umweltschonende Kreislaufwirtschaft im Stadtgebiet erforderliche Infrastruktur geschaffen wird sowie die Produktionsstandorte langfristig gesichert werden und · wie die für die Stadt notwendigen Wirtschaftsverkehre privilegiert werden können. Mit der Entwicklung eines Masterplans Mobilität wurden beauftragt: · PTV, Transport Consult GmbH, Karlsruhe · Zebralog GmbH, Berlin. Gemäß den Prinzipien des Sustainable Urban Mobility Planning wurde ein 14-monatiger partizipativer Prozess durchgeführt. Der Fachbeirat begleitete die Erarbeitung. Das Begleitgremium bestand aus 18 Vertreter:innen von Wirtschaft (IHK, Handwerkskammer, Handelsverband, DGB, Speditions- und Logistikverband, RMV), Interessenverbänden (ADAC, ADFC, VCD, Fuss e.V., Seniorenbeirat, Jugendring, Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft FBAG) und Wissenschaft (Goethe Universität Frankfurt (AG Mobilitätsforschung), Frankfurt University of Applied Sciences (ReLUT)) und regionalen Akteuren (Regionalverband, ivm, Fz. Nachhaltige Mobilitätsplanung). Die Mitglieder vertraten unterschiedliche Perspektiven auf das Thema und brachten ihren fachlichen Bezug zur Mobilität in Frankfurt ein. Der Fachbeirat kam in insgesamt neun Sitzungen über einen Zeitraum von 14 Monaten zusammen. Das Gremium wurde für die Konsultation und Reflektion der Methodik zur Diskussion relevanter Zwischenergebnisse sowie dem Beteiligungsprozess als Ganzes hinzugezogen. Neben der fachlichen Unterstützung sollte der Beirat außerdem die Qualität und Transparenz des Prozesses sichern. In die drei Phasen des Masterplan-Prozesses wurden drei unterschiedlich konzipierte Mobilitätsforen für alle Interessierten integriert. Während der Foren wurden die vielfältigen Perspektiven der Frankfurter Stadtgesellschaft auf ihre Mobilität und die Auswirkungen des daraus resultierenden Verkehrs zusammengetragen und in das Mobilitätskonzept integriert. Webseite und Online-Plattform "Frankfurt fragt mich" boten der breiten Öffentlichkeit - vor allem Bürger:innen Frankfurts und Pendler:innen - Beteiligungsmöglichkeiten zur Priorisierung von Mobilitätsbedürfnissen und zur Bewertung von Szenarien. Die Informationsplattform diente seit Beginn des Prozesses der dauerhaften Bereitstellung von Informationen zum Masterplan und bietet weiterhin die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. In einem auf die Zielgruppen "Kinder bzw. Jugendliche" zugeschnittenen Schulformat konnten die teilnehmenden Schüler:innen ihre Mobilitätsbedürfnisse und Wünsche an die zukünftige Mobilität einbringen. Auf diese Weise erfüllte die Stadt Frankfurt am Main das in der Hessischen Verfassung verankerte Recht von Kindern- und Jugendlichen, sich direkt zu beteiligen und ihre Perspektiven in Planwerke einzubringen. Frankfurt am Main als eine von Fahrverboten durch Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen bedrohte Stadt bekam Fördergelder für die Erstellung eines Masterplans Mobilität (SUMP) durch das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (näheres im Teil D Kosten). Mit dem Logistikkonzept Frankfurt am Main erstellte die Stadt eine Strategie, um die Ver- und Entsorgung der Stadt effizient und nachhaltig zu gestalten. Das Logistikkonzept ist eine Teilstrategie des SUMP. Der reibungslose Ablauf des Wirtschaftsverkehrs ist in einer ökonomisch starken, verdichteten Region wie dem Rhein-Main-Gebiet von großer Bedeutung. Dazu gehören auch die Ver- und Entsorgung für Handel, Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen sowie private Haushalte. Die Logistikbranche wächst, vor allem durch die Entwicklungen im E-Commerce. Im Zuge der Digitalisierung vollzieht der städtische Güterverkehr einen rapiden Wandel und steht auch nach Jahren von gestiegener Sendungszahlen vor weiterem Wachstum. Der städtische Logistikverkehr sichert nicht nur die Verfügbarkeit von Waren für die Bevölkerung als Endkund:innen, sondern auch für das produzierende Gewerbe und den Handel. Für die Stadt Frankfurt am Main ist es deshalb wichtig, die Funktionsfähigkeit des gewerblichen Gütertransports zu gewährleisten und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen - und das stadtverträglich, und zukunftsgerecht. Vor diesem Hintergrund erstellte die Stadt Frankfurt am Main ein strategisches Logistikkonzept. Gemeinsam mit Unternehmen aus der Branche sowie Expert:innen wurden praxisnahe Lösungsvorschläge entwickelt, um die Stickstoffdioxid-Emissionen zu verringern, die Klimaschutzziele einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Lebensqualität in der Stadt weiter steigt. Mit der Ausarbeitung des Logistikkonzeptes beauftragt wurden: · LogisticNetwork Consultants (LNC), Hannover · Benz + Walter, Wiesbaden Die wissenschaftliche Begleitung übernahm die Frankfurt University of Applied Sciences (ReLUT). Für den Erfolg des Projektes wurden Multiplikatoren, wie die IHK und Handelsverbände, sowie lokale Akteur:innen und Expert:innen aus unterschiedlichen Unternehmen und Organisationen der Segmente Letzte Meile und Kleinverteilung, Verteiler- und Regelverkehre sowie Lokales Gewerbe und Handel eingebunden. Im Ergebnis wurde eine "Toolbox städtische Logistik" entwickelt. Die Maßnahmen zeigen Lösungen auf, die aus den vielfältigen an die städtische Logistik gestellten Herausforderungen resultieren, und machen deutlich, wie für eine zielgerichtete Umsetzung vorgegangen werden soll, welche Gruppen zu involvieren sind und welche Rolle diese in den jeweiligen Prozessen einnehmen. Die umfassende Betrachtung stellt einen gesamtheitlichen Ansatz dar. Dass das Potenzial für eine zielgerichtete Umsetzung in Frankfurt am Main hoch ist, zeigte das starke Interesse der Teilnehmenden an den Beteiligungsformaten. In den gemeinsamen Diskussionen konnten nicht nur die unterschiedlichen Sichtweisen diskutiert, sondern auch innovative Lösungen entwickelt werden. Frankfurt am Main erhielt für die Erstellung des Logistikkonzeptes Frankfurt eine finanzielle Förderung gemäß der Förderrichtlinie "Städtische Logistik" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Näheres im Teil D Kosten). D. Kosten Für den Masterplan Mobilität sind Kosten von 596.997,01 € angefallen. Hiervon wurden 344.752,73 € aus Bundesmitteln gefördert. Es wurden 200.000 € gemäß M 39 Ziffer II b) + c) vom 26.02.2021 zur Verfügung gestellt. Notwendige Mittel über die bereitgestellten Mittel hinaus, waren aus dem Dezernatsbudget zu finanzieren. Die Verrechnung der Aufwendungen erfolgte gemäß M 39 vom 26.02.2021, Ziffer II d), aus der PG 16.02, SK 6120 0000. Durch Zuständigkeitswechsel mit Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters vom 13.06.2024 erfolgt die weitere Verrechnung aus der PG 11.05, SK 6120 0000. Für das Logistikkonzept sind Kosten von 104.225,60 € angefallen. Hiervon wurden 69.999,33 € aus dem Förderprogramm Städtische Logistik des Bundesverkehrsministeriums gefördert. Die Eigenmittel der Stadt entstammen mit 100.000,00 € dem Ko-Finanzierungspool gemäß Etatantrag vom 26.04.2017, E 89. Der Beschluss des Masterplans Mobilität Frankfurt (SUMP) und Logistikkonzepts Frankfurt hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Anlage 1_Masterplan_Mobilitaet_Bericht (ca. 79,9 MB) Anlage 2_Logistikkonzept_Frankfurt (ca. 5,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1210 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 39 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2026, M 36 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); Linke (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) sowie FDP (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 FDP 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 56 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Anhang 2 Annahme, restliche Vorlage Ablehnung), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 986) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Anhang 2 Annahme, restliche Vorlage Ablehnung), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 986) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 56 = Annahme mit der Maßgabe, dass keine Grünflächen für Parkplätze geopfert werden., NR 1210 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 56 = Annahme, NR 1210 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1210 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Papke, Huber, Dr. Schulz, Nagel, Luxen, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran, Görres, Fuchs und Eberz sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Anhang 2 Annahme, restliche Vorlage Ablehnung), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 986) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Grünflächen für Parkplätze geopfert werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6090, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-11

  • Verlängerung des Mietvertrages für die Liegenschaft Hansaallee 150/Am Grünhof 812
    M
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 57 Betreff: Verlängerung des Mietvertrages für die Liegenschaft Hansaallee 150/Am Grünhof 8-12 Der Mietvertrag über die Liegenschaft Hansaallee 150 / Am Grünhof 8-12, 60320 Frankfurt am Main, wird mittels Nachtrags wie folgt verlängert: Vermieter: Haus der Jugend e. V. Deutschherrnufer 12 60594 Frankfurt am Main vertreten durch den Vorstand Liegenschaft: Hansaallee 150 / Am Grünhof 8-12 Mietfläche: 5.515,30 m2; gesamte Liegenschaft Verlängerungszeitraum: weitere 10 Jahre bis 31.12.2043 (derzeitige Laufzeit 31.12.2033) Miete: 01.01.2024 bis 31.12.2028 Etage Fläche Miete/m2 Miete/Monat Miete/Jahr Büro 4.871,77 m2 17,29 € 84.232,90 € 1.010.794,83 € UG 643,53 m2 8,64 € 5.560,09 € 66.721,19 € Summe 5.515,30 m2 89.792,99 € 1.077.515,88 € Nebenkostenvorauszahlungen ca. 3,49 € 17.000,00 € 204.000,00 € Ab 01.01.2029 wird der Mietzins im Abstand von 5 Jahren, jeweils 12 Monate vor Ablauf der Mietzinsvereinbarung, neu verhandelt und festgelegt. Mittelbereitstellung: Die Mittel stehen in der Produktgruppe 18.01, Sach-konto 6700 0000 für die Miete und 6700 1000 für die Nebenkosten zur Verfügung. Begründung: A. Zielsetzung Seit 01.04.2003 ist das Objekt Am Grünhof 10 / Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main, angemietet. Im Gebäudeteil Am Grünhof 10 ist das Sozialrathaus Dornbusch und im Gebäudeteil Hansaallee 150 das Rathaus für Senioren verortet. Die Liegenschaft hat sich in den vergangenen Jahren zur Erfüllung der Aufgaben in vollem Umfang bewährt. Im Sozialrathaus Dornbusch wurde bereits ein barrierefreies Publikumsleitsystem installiert, für das Rathaus für Senioren ist ein solches Leitsystem in Planung und wird voraussichtlich nächstes Jahr eingebaut. Die Stabsstelle Inklusion hat diese Barrierefreiheit jeweils in vollem Umfang gefördert (Kostenrahmen für das Sozialrathaus Dornbusch 99.900,000 €; für das Rathaus für Senioren 88.000,00 €). Gemäß § 5 (1) des aktuellen Mietvertrags ist der Mietzins ab 01.01.2024 neu festzulegen. In diesem Rahmen soll ebenfalls eine Mietvertragsverlängerung bis 31.12.2043 angestrebt werden. Im Rahmen der Mietvertragsverhandlungen werden folgende Maßnahmen von der Vermieterseite umgesetzt: Die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen im Anbau des 2. OGs im Rathaus. Umrüstung aller Leuchtmittel auf LED, Anbringung von Bewegungsmeldern in den Funktionsräumen sowie den Toiletten. Zur Erhöhung des Brandschutzes werden Rauchwarnmelder eingebaut. B. Alternativen Keine. Der Standort der Liegenschaft hat sich bewährt und muss aufgrund der Stadtteilzugehörigkeit beibehalten werden. Eine Verlagerung ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. C. Lösung Der derzeitige Mietvertrag läuft zum 31.12.2033 aus. Vor dem Hintergrund des bewährten Standortes und der oben genannten Ertüchtigungen ist eine langfristige fortführende Anmietung der Liegenschaft wirtschaftlich und zielführend. Mit den bereits umgesetzten sowie geplanten Maßnahmen kann eine verbesserte Publikumssteuerung, eine besucherfreundliche Nutzung und Einsparungen der Energiekosten langfristig sichergestellt werden. Eine Mietvertragsverlängerung um weitere 10 Jahre, ab 01.01.2034 bis einschließlich 31.12.2043 wird deshalb angestrebt. D. Kosten Die für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2028 neu festgelegte Miete setzt sich wie folgt zusammen: Mietkosten1 (monatlich) Nebenkosten2 (monatlich) Gesamtsumme Aktuell (bis 31.12.2023) 74.786,91 € 17.000,00 € 91.786,91 € Nach Vertrags- verlängerung 89.792,99 € 17.000,00 € 106.792,99 € Differenz 15.006,08 € 0,00 € 15.006,08 € Der Preis pro Quadratmeter Bürofläche verändert sich durch die Mietzinserhöhung von 14,40 € /m2 um 2,89 € auf 17,29 € sowie für die Flächen im UG von 7,20 €/m2 um 1,44 € auf 8,64 €/m2. Mietkosten (jährlich) Nebenkosten (jährlich) Gesamtsumme Aktuell 897.442,92 € 204.000,00 € 1.101.442,92 € Nach Vertrags- verlängerung 1.077.515,88 € 204.000,00 € 1.281.515,88 € Differenz 180.072,96 € 0,00 € 180.072,96 € Die Kosten für die Miete sowie die Nebenkosten werden in der Produktgruppe 18.01, Sachkonto 6700 0000 für die Miete und Sachkonto 6700 1000 für die Nebenkosten, dargestellt. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 57 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 57 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 57 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 57 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 57 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz Beschlussausfertigung(en): § 6132, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Evaluierung und Umbau von MIV (motorisierten Individualverkehr) einschränkenden Maßnahmen
    NR
    21.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, NR 1167 Betreff: Evaluierung und Umbau von MIV (motorisierten Individualverkehr) einschränkenden Maßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich zum Ziel, dass alle Verkehrsarten und Verkehrswege schneller, ökologischer, sicherer und zuverlässiger werden: 1. Der Magistrat wird beauftragt, den Kraftfahrzeug-Verkehr in der Berliner Straße zu evaluieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Kfz-Verkehrsflusses zu erarbeiten. Dies können sowohl Verbesserungen an den Ampelschaltungen sein sowie auch die Einrichtung eines zusätzlichen Fahrstreifens in östlicher Fahrtrichtung durch die Verlagerung der Busparkplätze und - sofern nicht anders möglich - durch Verkleinerung von Radspuren. 2. Vor der Installation weiterer Modalfilter wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens zum Modalfilter in der Cronstettenstraße abgewartet. 3. Die Sorgen und Anregungen der Bürger*innen und der Gewerbetreibenden werden ernstgenommen. Die Ergebnisse der aktuell laufenden Evaluierung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs werden auch im Ausschuss für Mobilität und Smart City vorgestellt und diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden mit dem Ortsbeirat zur weiteren Verbesserung der Verkehrssituation genutzt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. 4. Nach der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Hügelstraße funktioniert der Verkehrsfluss laut Verkehrsdaten wie prognostiziert ohne größere Behinderungen. Nichtsdestotrotz werden Verbesserungen bezüglich Lieferungen und der Erreichbarkeit der Parkplätze von Gewerbetreibenden gewünscht. Daher wird unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Erfordernisse des Brandschutzes geprüft, welche weiteren Verbesserungen umgesetzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2026, NR 4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 9 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1182) sowie Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Der Vorlage NR 1167 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffer 1., 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke du ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie Linke (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1167 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1182) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1167 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1182) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 1167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1182) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1167 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6107, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-10

  • Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen
    NR
    21.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen und berichten, welcher finanziellen und personellen Ressourcen es kurz- und mittelfristig bedarf, um die wichtigen Industriestraßen im Programm "Sanierung von Industriestraßen" zu sanieren. 2. sicherzustellen, dass das Maßnahmenpaket 1 "Franziusstraße" dieses Jahr baulich in die Umsetzung geht, sowie das Maßnahmenpaket 2 "Carl-Benz-Straße zwischen Dieselstraße und Adam-Opel-Straße, der Adam-Opel-Straße zwischen Carl-Benz-Straße und Ernst-Heinkel-Straße sowie Uhlfelder Straße" schnellstmöglich beplant wird. Falls das Maßnahmenpaket 1 dieses Jahr baulich nicht in die Umsetzung gehen kann, sollte geprüft werden, ob das Maßnahmenpaket 2 vorgezogen werden kann. 3. Das Mobilitätsdezernat organisiert gemeinsam mit dem Beirat Industrie und der Wirtschaftsförderung sowie der HFM im Osthafen eine Veranstaltung, in denen das Maßnahmenpaket 2 den ansässigen Unternehmen vorgestellt wird 4. sicherzustellen, dass ein Maßnahmenpaket 3 in Fechenheim-Nord südlich der Wächtersbacher Straße erstellt wird, das zeitlich mit der Fertigstellung der Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße und dem Bau der Nordmainischen S-Bahn einhergeht. 5. die Maßnahmenübersicht zum Bericht B 342/2017, Programm "Sanierung von Industriestraßen" zu überarbeiten. Die Priorisierung der Maßnahmen soll unter Berücksichtigung des beschleunigten Energiewendeplans der Versorgungsträger erfolgen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 28.04.2025, OA 550 Antrag vom 24.04.2025, OF 733/11 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2017, B 342 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 259 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1168 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage NR 1168 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1168 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 550 2025 1. Der Vorlage NR 1168 wird unter Hinweis auf die OA 550 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1107) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1168 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 464/25) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025

  • Beschleunigung der Umsetzung des Städtischen Parkleitsystems und des Verkehrsleitinformationssystems
    NR
    21.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, NR 1169 Betreff: Beschleunigung der Umsetzung des Städtischen Parkleitsystems und des Verkehrsleitinformationssystems Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich zum Ziel, dass alle Verkehrsarten und Verkehrswege schneller, ökologischer, sicherer und zuverlässiger werden: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Kraftfahrzeug (Kfz)-Verkehre durch Digitalisierung gezielt zu steuern und mit situationsbedingten Routinginformationen das Erreichen des Zielortes zu erleichtern. Leit- und Informationssysteme sollen insbesondere auf freie Kapazitäten in Parkhäusern und auf weitere Mobilitätsalternativen hinweisen. 2. Noch in diesem Jahr sollen dazu alle relevanten öffentlich zugänglichen privaten und städtischen Großparkgaragen und Parkhäuser an einen städtischen digitalen Parkdatenmanager angeschlossen werden. 3. Die Informationen über die freien Kapazitäten in den Parkhäusern werden schnellstmöglich über offene Schnittstellen insbesondere den Anbietern von Navigationsdiensten zur Verfügung gestellt und auf den städtischen Portalen (z.B. mainziel.de oder Urbane Datenplattform) veröffentlicht. 4. Die Einbindung und Darstellung der Informationen über freie Kapazitäten der Parkhäuser im Rahmen des geplanten Verkehrsleit-und Informationssystems (VLIS) sowie dessen Umsetzung werden mit höchster Priorität vorangetrieben. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1107) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1107) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1107) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6109, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-10

  • Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor Ort
    OFOB 2
    21.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, OF 1112/2 Betreff: Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor Ort Vorgang: EA 123/24; OM 6375/25 OBR 2; ST 382/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, die ST 382 ist aufgrund der jüngsten erfreulichen Entwicklungen zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat und die neuste Planung vorzustellen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. warum die einzig verbliebene nicht versiegelte Fläche neben dem Bockenheimer Depot nunmehr versiegelt und bebaut werden soll? 2. ob ggfs, eine Ausgleichsfläche am südlichen Campus geschaffen werden kann? Begründung: Es ist zu begrüßen, dass die Planung der Musikhochschule endlich Form annimmt. Umso irritierender ist es, dass der Ortsbeirat quasi taggleich eine ST auf eine entsprechende Nachfrage erhält, dass diesbezüglich nichts neues zu berichten sei. Begrünung öffentlicher Plätze und auch insbesondere der Bockenheimer Warte (zB OF 895/2 aus 2024) war und ist ein Thema im Zeitalter aufgeheizter Innenstädte. Daher ist nicht nur die Planung als solche vorzustellen, sondern auch darzustellen, warum die Wiese neben dem Bockenheimer Depot versiegelt werden soll und wo, wenn dies nicht vermeidbar erscheint, Ausgleichsflächen auch zur Nutzung temporärer Kindertheater etc. geschaffen werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.04.2024, EA 123 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6375 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 382 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6739 2025 Die Vorlage OF 1112/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, 1 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Aktenzeichen: 61-0

  • Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald
    OFOB 5
    21.03.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, OF 1365/5 Betreff: Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald Im Maßnahmenkatalog soll als fünfte Maßnahme folgendes festgehalten werden: Konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt. Begründung: Gern. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind einzusammelnde Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Wer hiergegen verstößt, begeht gern. § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die gern. § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden kann. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es dringend geboten, diese Satzung zu vollziehen. Den Betroffenen muss verdeutlicht werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die entsprechende Folgen hat. Die Umsetzung dieser Satzungsbestimmung ist auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2025, OF 1362/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6715 2025 1. Die Vorlage OF 1362/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1365/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad
    OFOB 5
    21.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, OF 1366/5 Betreff: Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass mit den Vermietern der Liegenschaften Bruchfeldstraße 38, der Bruchfeldstraße 58 und Schwarzwaldstraße 37 in Kontakt getreten und Austausch gesucht wird. Hintergrund sind die durch Nichtverlängerung der Mietverträge in der Bruchfeldstraße 38 verursachten baldigen Schließungen des dort ansässigen Blumenladens und des Frisörs sowie die Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Weiterhin von Schließung betroffen ist die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58. Begründung: Beim Blumenladen und beim Frisör in der Bruchfeldstraße 38 in Niederrad werden die Mietverträge nicht verlängert. Aussage des Vermieters dort sei, dass die beiden Läden nicht mehr ins Konzept passten. Die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58 ist ebenfalls davon betroffen, dass der Mietvertrag nicht mehr verlängert wird. Des Weiteren droht eine Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Alle vier Ladenschließungen haben für die Niederräder Bevölkerung erhebliche Konsequenzen, da wichtige fußläufige Einkaufsmöglichkeiten wegfallen werden. Die Attraktivität des Stadtteils würde erheblich leiden. Interessant wäre ebenfalls was für die entsprechenden Vermieter ein passendes Konzept ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6717 2025 Die Vorlage OF 1366/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraße
    OIBOB 5
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2025, OIB 392 entstanden aus Vorlage: OF 1353/5 vom 26.02.2025 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim an diesem Ort finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder, die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u. a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es keinen Hinweis auf das Kinderheim an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderheim stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Exthronisation und Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin
    OIOB 5
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 21.03.2025, OI 95 entstanden aus Vorlage: OF 1352/5 vom 01.03.2025 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Exthronisation und Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, die im Rahmen des Goetheturmfestes des Vereinsrings Sachsenhausen e. V. stattfindende Exthronisation und Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Der Vereinsring Sachsenhausen e. V. veranstaltet auch 2025 wieder das Goetheturmfest. Im Rahmen des Goetheturmfestes finden die Exthronisation und die Inthronisation der Sachsenhäuser Brunnenkönigin statt. Der Ortsbeirat möchte die Exthronisation und die Inthronisation finanziell unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 26.03.2025

  • Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
    OMOB 9
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343

  • Japanischen Staudenknöterich bekämpfen
    OMOB 15
    21.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 356/15 vom 04.03.2025 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten: https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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