Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt zu fördern, um die Verschmutzung im Stadtwald zu reduzieren. Dies soll durch die Aufklärung der Bürger über die Ordnungswidrigkeiten und die damit verbundenen Geldbußen geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Sauberkeit und des Umweltschutzes im Stadtwald.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Im Maßnahmenkatalog soll als fünfte Maßnahme folgendes festgehalten werden: Konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt.
Begründung
Gern. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind einzusammelnde Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Wer hiergegen verstößt, begeht gern. § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die gern. § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden kann. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es dringend geboten, diese Satzung zu vollziehen. Den Betroffenen muss verdeutlicht werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die entsprechende Folgen hat. Die Umsetzung dieser Satzungsbestimmung ist auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. März 2025 brachte Linke im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme