Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2026 (ab 14.12.2025) - lokaler Nahverkehr Bus
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt Änderungen im Leistungsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel Dezember 2025 vor. Diese Änderungen beinhalten sowohl die Absenkung der Aufwendungen im Jahr 2025 als auch die Erhöhung der Aufwendungen für 2026, was eine Gesamtaufwandsprognose von 152,224 Mio. € ergibt. Ziel ist es, die Qualität und Verfügbarkeit des Nahverkehrs in Frankfurt zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Bereich Zuweisungen und Zuschüsse der Produktgruppe 20.03 (trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege) aufgrund der Steigerung der Personal- und Sachkosten Mehraufwendungen in Höhe von 148.815.423,51 € für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger entstehen. Diese waren nicht vorhersehbar und sind unabweisbar. Die zu erbringende Konsolidierung des Dezernates XI musste unter anderem bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger abgebildet werden und konnte nicht vollständig durch Minderaufwendungen und Mehrerträge in anderen Bereichen des Dezernates gedeckt werden. Durch verpflichtende Vereinbarungen mit den Trägern und zur Aufrechterhaltung des KiTa-Angebotes konnten keine Kürzungen dieser Aufwendungen erfolgen.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 folgende Mittel zur Übertragung in das Jahr 2025 vorgesehen sind:
Aus zweckgebundenen Mitteln, Spenden und Etatanträgen (E80, E81, E82, E84, E86, E107 aus 2023 sowie E121, E122, E124, E126, E129, E173 aus 2024): 5.811.012,53 €
- Der Budgetüberschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung zugestimmt. Die Reduzierung der Mehrkosten erfolgt in Höhe von 128.252.842,81 € innerhalb des Dezernats XI aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen der Produktgruppen 16.08, 20.01 bis 20.04, 20.07, 20.13, 31.08, 34.01 und 34.04.
- Es dient zur Kenntnis, dass darüber hinaus sowohl innerhalb des antragstellenden Dezernates als auch in den Fachdezernaten I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X und XII keine budgetierten Mittel zur Deckung angeboten wurden und damit eine Deckungslücke in Höhe von 20.562.580,70 € entsteht.
- Der Magistrat, vertreten durch Dezernat VI, Stadtkämmerei wird ermächtigt, die Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzung der nicht verbrauchten zur Übertragung vorgesehenen Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sicherzustellen, ggf. hierfür Mittel aus nicht budgetierten Veranschlagungen heranzuziehen.
Begründung
Die Mehraufwendungen bei den Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger sind durch die Tariferhöhungen im TVöD im März 2024 sowie durch die inflationsbedingte Steigerung der Sachkosten entstanden. Kinderbetreuung stellt eine Pflichtaufgabe dar, mit einklagbarem Recht auf einen Betreuungsplatz, so dass Einsparpotenziale z.B. durch die Schließung von Einrichtungen weder realisierbar noch zielführend gewesen wären. Durch verpflichtende Vereinbarungen und zur Aufrechterhaltung des KiTa-Angebotes konnten auch keine Kürzungen der Höhe der Zuwendungen an die Träger erfolgen.
Die zu erbringende Konsolidierung des Dezernates XI musste unter anderem auch bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger abgebildet und konnte nicht in voller Höhe durch Minderaufwendungen und Mehrerträge in anderen Bereichen des Dezernates gedeckt werden. Im Bereich des Budgets des Dezernates XI sind zweckgebundene Mittel aus Etatanträgen, Spenden und anderen Verpflichtungen enthalten. Um die Umsetzung in den nächsten Jahren sicherzustellen, ist die Bildung entsprechender Budgetüberträge im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 notwendig.
Es dient zur Kenntnis, dass die im Haushalt 2025 veranschlagten Mittel ebenfalls nicht ausreichen werden, zumal die Konsolidierung für 2025 in Höhe von 219.554 T€ innerhalb der Haushaltsansätze zu erbringen sein wird. Um die finanzielle Deckung wesentlicher Maßnahmen sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit der Ämter und Eigenbetriebe aufrecht zu erhalten sind daher die Übertragungen und der Ausgleich der Deckungslücke zwingend erforderlich.
Eine Mehrkostenvorlage nach §100 HGO wird zeitnah erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung)