Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: V
40 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Diese Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die leerstehenden städtischen Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2 zu erhalten. Insbesondere werden detaillierte Angaben zu den Adressen, den Leerstandsdauer und den Gründen dafür erbeten. Ziel ist es, transparent über den Zustand dieser Immobilien zu informieren und mögliche Entwicklungen zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie sind die Anschriften der leer stehenden Wohnungen in Bockenheim und im Westend?
  2. Seit wann und aus welchen Gründen stehen diese jeweils leer?
  3. Wie viele Quadratmeter umfassen die jeweils leerstehenden Wohnungen?
  4. Wird sich an den jeweiligen Leerständen in absehbarer Zeit etwas ändern?

Der Magistrat wird gebeten, die Fragen für jede leer stehende Wohnung zu beantworten und auf Allgemeinplätze wie in der Antwort zur Frage F 2863 zu verzichten. (Beispiel: "Ein Teil der Wohnungen steht leer, da sich die Gebäude beispielsweise auf einer Trassenplanung befinden und dafür abgerissen werden müssen, oder weil in den Immobilien aufgrund der Schadensbilder eine Gesamtsanierung nur nach Leerstand aller Wohnungen durchgeführt werden kann.")

Kontext

Auf die Frage vom 05.12.2024, F 2863, antwortet der Magistrat unter anderem, dass im Ortsbezirk 2 in Bockenheim 17 und im Westend-Süd vier Wohnungen leer stehen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Es besteht Informationsbedarf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 5. Dezember 2024FF 2863Laut Auskunft des Magistrats stehen in Frankfurt 95 Wohnungen leer, die sich im Besitz der Stadt befinden, Frage Nr. 619Fragestunde-Frage
  2. 12. Januar 2025OFOF 919/9Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. Januar 2025OMOM 6416Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfenDirektanregung
  4. 20. Februar 2025OFOF 1094/2Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 24. März 2025Sie sind hier
    VV 1154Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2
    Anfrage
  6. 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1538Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfenStellungnahme
  7. 9. September 2026OFOF 118/9Leerstehendes Haus im Langheckenweg: Was passiert damit?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 24. September 2026VV 157Leer stehendes Haus im Langheckenweg: Was passiert damit?Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 43 · 27.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 45 · 19.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen