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Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.12.2024

Laut Auskunft des Magistrats stehen in Frankfurt 95 Wohnungen leer, die sich im Besitz der Stadt befinden, Frage Nr. 619

Details im PARLIS F_2863_2024
12.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen

Details im PARLIS OF_919-9_2025
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.01.2025, OF 919/9 Betreff: Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen Vorgang: F 2863/24 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: mit Bezug auf die Antwort des Magistrats auf die Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung 2863 vom 12.12.2024 wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen konkreten Adressen sich die beiden leerstehenden städtischen Wohnungen in Eschersheim und Ginnheim befinden, 2. seit wann und aus welchen Gründen diese Wohnungen leer stehen und bis wann eine Wiedervermietung geplant ist, 3. ob diese Wohnungen aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit auch für andere dringende Bedarfe im Ortsbezirk 9 geeignet wären (etwa als Jugendräume, für Stadtteilgruppen oder soziale Einrichtungen), 4. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sanierungszeiten zu verkürzen und damit die Leerstände im Ortsbezirk 9 zu minimieren.

Begründung:

Laut der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2863 in der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 stehen im Ortsbezirk 9 aktuell zwei städtische Wohnungen leer - eine in Eschersheim und eine in Ginnheim. In Zeiten der Wohnungsnot ist jede leerstehende Wohnung eine zu viel. Gleichzeitig mangelt es im Ortsbezirk 9 auch an Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke. Der Ortsbeirat möchte daher nicht nur die spezifische Situation der beiden Wohnungen erfahren, sondern auch prüfen lassen, ob diese Räumlichkeiten gegebenenfalls auch andere wichtige Bedarfe im Stadtteil decken könnten, falls eine Wohnnutzung aus technischen oder anderen Gründen mittelfristig nicht möglich sein sollte.dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Beratung im Ortsbeirat: 9