Leerstehendes Haus im Langheckenweg: Was passiert damit?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat befasst sich mit dem leerstehenden Gebäude im Langheckenweg und fordert den Magistrat auf, Informationen über den baulichen Zustand und zukünftige Planungen dieses städtischen Eigentums bereitzustellen. Ziel ist es, Klarheit über die Verwendung und die Zukunft des leerstehenden Hauses zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, wie der bauliche Zustand der Gebäude - Vorderhaus und flacher Anbau - ist und welche kurz-, mittel- und langfristige Planungen der Stadt es dazu gibt.
Begründung
Schon seit etlicher Zeit steht eine Doppelhaushälfte samt Anbau im Langheckenweg 19 leer. Nach Informationen des Geoportals ist dies ein städtisches Gebäude. Das ist verwunderlich, laut OM 6416/ST 1538/25 müsste das Gebäude vermietet sein. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, wie der bauliche Zustand der Gebäude - Vorderhaus und flacher Anbau - ist und welche kurz-, mittel- und langfristige Planungen der Stadt es dazu gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.