Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-WegOMOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6693 entstanden aus Vorlage: OF 1364/5 vom 18.03.2025 Betreff: Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg eine barrierefreie Erschließung hergestellt werden kann. Der bestehende Schotterweg östlich des Regenrückhaltebeckens ist zu asphaltieren. Daran anschließend ist eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds zum Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs zu erstellen. Es ist ferner zu prüfen, ob ergänzend in die Böschung des Wendeplatzes eine Treppe integriert werden kann. Begründung: Nördlich des Philippine-Schulz-Wegs wurde ein Regenrückhaltebecken gebaut und zwischen diesem Becken und dem angrenzenden Obstgarten ein Revisionsweg eingerichtet. Dieser Weg ist augenblicklich nur mit grobem Schotter bedeckt. Der Weg endet an dem etwa einen Meter höher gelegenen Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs. Sportliche Fußgänger überwinden diesen Höhenunterschied an einer kurzen, steilen gepflasterten Rampe, die offenbar erstellt wurde, um bei Starkregenereignissen das Wasser in das Regenrückhaltebecken abzuleiten. Eine ordentliche Zuwegung zum Philippine-Schulz-Weg wurde leider noch nicht gebaut. Daher sind eine Treppe und eine barrierefreie Verbindung zu errichten. Südlich des Regenrückhaltebeckens befindet sich Brachland, das zu diesem Zweck genutzt werden kann - siehe Foto. Der angrenzende Obstgarten würde durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt. Besonders im Freizeitverkehr wird der Weg trotz des schwierig zu überwindenden Höhenunterschieds intensiv genutzt, weil es dort praktisch keinen Autoverkehr gibt. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnte eine bequeme Zuwegung zu den Freizeitflächen im nördlichen Oberrad eingerichtet werden. Vorgeschlagene Wegeverbindung Philippine-Schulz-Weg Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1328 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pflege und Unterhalt des Oppenheimer PlatzesOMOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6694 entstanden aus Vorlage: OF 1273/5 vom 10.11.2024 Betreff: Pflege und Unterhalt des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz folgende Maßnahmen der Pflege und des Unterhalts durchzuführen: - Tags und Kritzeleien an den Muschelkalkeinfassungen am Spielplatz, am Eingang Gartenstraße und an der Linde entfernen bzw. übermalen; - die Büsche entlang des Zauns auf 1,5 Meter herunterschneiden. Das entspricht dem ursprünglichen gestalterischen Konzept des Platzes; - die aufgrund der Trockenphase in den Jahren 2018 bis 2022 abgestorbenen Bodendecker hinter den Bänken bitte durch eine andere hitzeresistente Bepflanzung ersetzen; - die Löcher und Unebenheiten in der Wiese bitte ausgleichen, ggf. in mehreren Etappen nach und nach den Erdboden mit den faustgroßen Steinen durch geeigneteren Untergrund ersetzen. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von den Sachsenhäusern viel genutzt und erfreut sich großer Beliebtheit. Erhaltung und Pflege des Platzes sind deshalb im Interesse der Bürger von Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 849 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung des Oppenheimer PlatzesOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichtenOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6696 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Bewohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Bewohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl/01.01.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1329 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und KinderOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6697 entstanden aus Vorlage: OF 1322/5 vom 25.01.2025 Betreff: Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder Der Magistrat wird gebeten, in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 drei Poller anzubringen, um das illegale Parken und die damit verbundenen Gefahren für Fußgänger und Kinder zu verhindern. Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Mainkita der evangelischen Dreikönigsgemeinde besteht durch ständiges Falschparken auf dem schmalen Bürgersteig eine erhebliche Gefahrenstelle, insbesondere für Kinder. Trotz bestehendem absoluten Parkverbot parken täglich bis zu drei Fahrzeuge auf dem Gehweg. Dies zwingt Kinder mit Fahrrädern oder Tretrollern sowie Eltern mit Kinderwagen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dabei besteht aufgrund der Einbahnstraßenregelung und des oft zügigen Verkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verkehrspolizei hat mehrfach Maßnahmen, wie das Aufschreiben von Falschparkern und Abschleppungen, durchgeführt, jedoch hat dies keine dauerhafte Besserung gebracht. Daher schlagen die Kindertagesstätte und deren Elternschaft als langfristige Lösung die Installation von zwei bis drei Pollern auf dem Bürgersteig vor. Diese Maßnahme würde das Problem des Falschparkens an dieser Stelle effektiv und nachhaltig lösen und die Sicherheit für Kinder und Eltern gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1330 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenbeleuchtung der Wegeverbindung Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße verbessernOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6698 entstanden aus Vorlage: OF 1339/5 vom 01.03.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung der Wegeverbindung Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung der Wegeverbindung Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße zu verbessern. Begründung: Die oben genannten (Geh-)Wege sind völlig unzureichend beleuchtet und daher Angsträume. Hindernisse und Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden, weshalb die Wege insbesondere für ältere Menschen gefährlich und unzumutbar sind. Es muss für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein, sich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Deshalb ist an den genannten Stellen dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1300 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren EinfahrtsperrenOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6699 entstanden aus Vorlage: OF 1340/5 vom 25.02.2025 Betreff: Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren Einfahrtsperren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einfahrten zum südlichen Niederrad (insbesondere Heinrich-Seliger-Straße, Gerauer Straße und Waldstraße) mit digital gesteuerten, versenkbaren Einfahrt sperren gesichert werden können, die vor den Veranstaltungen im Stadion rechtzeitig aktiviert werden und dann nur noch von AnwohnerInnen mit Berechtigung - und natürlich von Polizei und Rettungsfahrzeugen - bedient werden können. Begründung: Während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion ist das Parkchaos in den südlichen Stadtteilen, besonders in Niederrad, unerträglich geworden. Anwohnerinnen und Anwohner können ihre Häuser nicht mehr erreichen, ihre Einfahrten sind zugeparkt, Bewohnerparken wird ignoriert. Um hier kurzfristig die Situation in Niederrad zu verbessern, wäre es sinnvoll, die Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion durch versenkbare Einfahrtsperren - wie oben beschrieben - automatisiert zu kontrollieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1228 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit erhöhen - Installieren eines Verkehrsspiegels in der Hahnstraße Höhe Hausnummer 40OMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6700 entstanden aus Vorlage: OF 1341/5 vom 01.03.2025 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Installieren eines Verkehrsspiegels in der Hahnstraße Höhe Hausnummer 40 Der Magistrat wird gebeten, in der Hahnstraße, Höhe der Hausnummer 40 - gegenüber der Tiefgaragenein- und -ausfahrt -, einen Verkehrsspiegel zu installieren. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt aus der Tiefgarage gestaltet sich riskant, da man nach dem Passieren der Tiefgaragenschranke zuerst einen Gehweg und dann einen Parkstreifen überfahren muss. Dies führte bereits vermehrt zu kritischen Situationen mit unterschiedlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Das Installieren eines Verkehrsspiegels für Rechts- und Linksabbieger würde die Ausfahrt aus der dortigen Tiefgarage erheblich sicherer machen und die Sichtverhältnisse in diesem unübersichtlichen Bereich verbessern. Insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger würde das Installieren ein Mehr an Sicherheit bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1331 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beleuchtung und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen „Unterschweinstiege“ installierenOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6701 entstanden aus Vorlage: OF 1342/5 vom 02.03.2025 Betreff: Beleuchtung und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" installieren Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" in der Schwanheimer Bahnstraße (in beide Richtungen) eine Beleuchtung und einen Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: Die genannten Bushaltestellen sind derzeit unbeleuchtet, sodass die Wartenden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden nicht ausreichend sichtbar sind. Zudem gibt es keinen Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee und keine Sitzmöglichkeit für Fahrgäste, die auf den Bus warten. Die Installation eines Fahrgastunterstands mit Sitzgelegenheiten und einer Beleuchtung würde die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen und den Komfort an diesen Haltestellen wesentlich verbessern. Eine bessere Beleuchtung trägt zudem zur allgemeinen Sicherheit des Haltestellenbereichs bei. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1230 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niederrad: Zusatzschilder zu StraßenschildernOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6702 entstanden aus Vorlage: OF 1345/5 vom 06.03.2025 Betreff: Niederrad: Zusatzschilder zu Straßenschildern Der Magistrat wird gebeten , die Straßenschilder in Niederrad, die nach Bergen benannt sind, mit erläuternden Zusatzschildern zu versehen - analog zu den Hinweisen bei Personennamen. Beispielsweise betrifft dies folgende Straßen: Kandelstraße Kniebisstraße Otzbergstraße Melibocusstraße Belchenstraße Begründung: Da die Herkunft der Straßennamen einiger Straßen in Niederrad Nord mit Namen von Bergen einem Großteil der Bevölkerung nicht geläufig ist, wäre es hilfreich, die Zusatzbezeichnungen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 907 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufwertung des Spielplatzes SpatzengasseOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7OMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1347/5 vom 01.03.2025 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Möglichkeiten - beispielsweise durch Abpollern - zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat 5 erreichten Beschwerden, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen, nicht von der Brunnenstraße in Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in OberradOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 01.03.2025 Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad Vorgang: OM 4676/23 OBR 5; ST 319/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, um einen weiteren Bolz- und Basketballplatz in Oberrad zu errichten. Des Weiteren ist zu prüfen und zu berichten , ob es möglich ist, den Bolzplatz einzukästeln, um die Lärmbelästigung von der Autobahn einzudämmen. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gibt es derzeit Bolzplätze in der Spatzengasse und im Waldspielpark Scheerwald. Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319, ergab, dass eine Fläche im Bereich der A 661 (Flurstücke 27/1, 27/2, 36/1 und 35/1) für einen weiteren Bolz- und Basketballplatz geeignet wäre, sofern eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes. Angesichts des Bedarfs an zusätzlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Oberrad wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts zu prüfen und entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4676 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung eines Begegnungszentrums in OberradOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6706 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 01.03.2025 Betreff: Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. in Verbindung zu setzen, um in Oberrad ein Begegnungszentrum nach dem Vorbild des "Café Anschluss" im Dornbusch aufzubauen. Begründung: In Oberrad mit seinen über 13.000 Einwohnern gibt es derzeit kein Begegnungszentrum für die Anwohner. Ein solches Zentrum wäre ein wichtiger Anlaufpunkt für Familien, Senioren, Jugendliche sowie Menschen mit Einschränkungen und könnte dringend benötigte Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen. Es werden benötigt: a) Soziale Unterstützung - Sozialberatung (für Arbeitslose, Rentner, Menschen in Not); - psychosoziale Beratung (Suchtberatung, Familienhilfe); - Migrations- und Integrationshilfe (Sprachkurse, z. B. Mama spricht Deutsch, Anlaufstellen); - Seniorenhilfe (Seniorenberatung, digitale Kurse für Senioren); - Nachbarschaftshilfe (z. B. Unterstützung für ältere Menschen oder Alleinerziehende) etc. b) Informationsangebote - Stadtteilbüro oder Bürgeramt als offizielle Anlaufstelle; - Bildungsangebote (Weiterbildungen, VHS-Kurse, Vorträge); - Verbraucherberatung (Energieberatung, Mieterschutz); - Informationszentren für Nachhaltigkeit und Umwelt etc. Da in Oberrad ein solches Zentrum fehlt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Begegnungszentrums in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. zu prüfen. Als Vorbild könnte das "Café Anschluss" im Dornbusch dienen, das bereits erfolgreich eine Vielzahl dieser Angebote bündelt und eine zentrale Anlaufstelle für die Anwohner darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 910 Aktenzeichen: 51
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine weitere Kinderarztpraxis für OberradOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6707 entstanden aus Vorlage: OF 1350/5 vom 01.03.2025 Betreff: Eine weitere Kinderarztpraxis für Oberrad Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in Oberrad eine weitere Kinderarztpraxis eröffnet wird, um die medizinische Versorgung der Kinder vor Ort zu verbessern. Begründung: In den vergangenen Jahren ist Oberrad stetig gewachsen und immer mehr junge Familien haben sich dort niedergelassen. Es leben zurzeit ca. 2.100 Kinder und Jugendliche in Oberrad. Trotz dieses Wachstums hat sich die Zahl der Kinderarztpraxen nicht entsprechend entwickelt. Die bestehende Versorgung stößt zunehmend an ihre Grenzen, was für Eltern und Kinder weite Wege zu Arztpraxen in anderen Stadtteilen bedeutet. Eine zusätzliche Kinderarztpraxis in Oberrad würde eine wohnortnahe Betreuung für Familien sicherstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 697 Aktenzeichen: 53-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener StraßeOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 26.02.2025 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bänke, der Weg sowie die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wiener Straße Höhe Hausnummer 52 bis 54 wieder instand gesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf dem oben genannten Spazierweg wurden verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend und zugänglich sowie den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen von Sitzbänken an der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“OMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6709 entstanden aus Vorlage: OF 1354/5 vom 24.02.2025 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Sitzbänke für die Fahrgäste, die in Richtung Offenbach fahren wollen, aufgestellt werden können. Begründung: Nach dem Umbau der Haltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sind auf der nördlichen Seite in Richtung Hauptbahnhof und Louisa mit der endgültigen Fertigstellung zwei Sitzbänke für die Fahrgäste aufgestellt worden, die vorher auch dort vorhanden waren. Dies ist aber an der südlichen Haltstelle in Richtung Offenbach nicht erfolgt. Besonders Oberräder, die nach Sachsenhausen zum Einkaufen fahren, weil die Einkaufsmöglichkeiten in Oberrad vom Angebot her begrenzt sind, fahren zum Lokalbahnhof, um einzukaufen und stehen dann an der Haltestelle, ohne Möglichkeit, sich hinzusetzen. Erschwert wird das Warten dadurch, dass oftmals die Linien 15 und 16 Verspätung haben - manchmal über einen großen Zeitraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1229 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollierenOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6710 entstanden aus Vorlage: OF 1355/5 vom 01.03.2025 Betreff: Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, die Toilettenanlage im Südbahnhof zukünftig häufiger zu reinigen. Vorhandene Verunreinigungen und Graffitis sind unverzüglich zu entfernen. Alle Einrichtungsgegenstände sind hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit und Vandalismusresistenz zu überprüfen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, sich mit der SAALBAU GmbH in Verbindung zu setzen und zu eruieren, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gegenüberliegenden SAALBAU Südbahnhof auch die Aufsicht über die Toilettenanlage übernehmen können. Begründung: Die Toiletten im Südbahnhof sind in einem besorgniserregenden Zustand. Das zentrale Problem ist die mangelnde Sauberkeit, die nicht nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer hat, sondern auch ein schlechtes Bild der Stadt und des Stadtteils vermittelt. Zusätzlich sind die Toilettenanlagen durch wiederholten Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Des Weiteren fehlt es vor Ort an sozialer Kontrolle, was zu einem unangenehmen und unsicheren Umfeld für die Bürgerinnen und Bürger führt. Der Ortsbeirat ist bezüglich des Themas bereits an die Stadt herangetreten. Eine Verbesserung der Situation ist bisher nicht eingetreten. Die Verbesserung der Sauberkeit und Sicherheit der öffentlichen Toiletten am Südbahnhof ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität und Sicherheit für die Bürger sowie Besucher unserer Stadt. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Boulebahn und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark errichtenOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6711 entstanden aus Vorlage: OF 1356/5 vom 01.03.2025 Betreff: Boulebahn und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark errichten Der Magistrat wird gebeten, im Seehofpark eine Boulebahn und einen Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren zu errichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten und bitten um die Errichtungen einer Boulebahn und eines Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark. Beides würde das bestehende Angebot für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sinnvoll ergänzen. Der Ortsbeirat würde die Errichtung beider Anlagen ebenfalls begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1056 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen BasketballflächeOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6712 entstanden aus Vorlage: OF 1358/5 vom 01.03.2025 Betreff: Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen Basketballfläche Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park für eine adäquate Alternativfläche für das Basketballfeld durch die Schaffung eines Tartanplatzes mit zwei Basketballkörben in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Begründung: Im Zuge der Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park muss der dortige Basketballplatz weichen. Vor allem für Jugendliche stellt der Wegfall des Basketballplatzes einen Verlust dar, da er nicht nur die Möglichkeit bietet, Sport zu treiben, sondern auch einen Kommunikationstreffpunkt darstellt. Der Ortsbeirat hält es daher für wichtig, eine adäquate Alternativfläche vorzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574 Antrag vom 05.01.2026, OF 1642/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der TextorstraßeOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6713 entstanden aus Vorlage: OF 1360/5 vom 20.02.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vor der IGS Süd umzubenennen. Da es die Hohlbeinschule seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte die Haltestelle "Textorstraße/IGS Süd" heißen. Begründung: Seit einigen Jahren existiert die Hohlbeinschule nicht mehr. Das Gebäude ist mittlerweile als Villa Süd Bestandteil der IGS Süd. Da der Name der Bushaltestelle "Hohlbeinschule" nun oft für Verwirrung sorgt, sollte die Benennung der Haltestelle bitte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1030 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen abschließbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5OMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6714 entstanden aus Vorlage: OF 1361/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufstellen abschließbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten , auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 abschließbare Schränke für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Trauerrednerinnen und Trauerredner aufstellen zu lassen. Begründung: Derzeit gibt es nicht auf allen Friedhöfen im Ortsbezirk 5 abschließbare Schränke für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Trauerrednerinnen und Trauerredner. Damit dieser Personenkreis seine Wertsachen während der Trauerfeier bzw. Beerdigung sicher verwahren kann, sind entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1658 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht FrankfurtOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6715 entstanden aus Vorlage: OF 1362/5 vom 03.03.2025 Betreff: Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Eintracht Frankfurt und relevanten städtischen Stellen Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung an Heimspieltagen im Stadtwald zwischen den Haltestellen "Niederrad", "Louisa" und den Parkplätzen rund ums Stadion zu ergreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden: - Aufstellung zusätzlicher Mülleimer sowie mobiler Pfandsammelstationen entlang der Hauptwege; - Bereitstellung mobiler Toiletten an zentralen Wegpunkten; - Initiierung einer Fan-Kampagne unter dem Motto "Eintracht für Stadtwald" zur Sensibilisierung für den Umweltschutz; - Prüfung einer finanziellen Beteiligung von Eintracht Frankfurt an Maßnahmen zur Reinhaltung des Stadtwaldes; - konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt. Begründung: An Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt kommt es regelmäßig zu erheblicher Verschmutzung im Stadtwald, insbesondere auf den Wegen zwischen den Haltestellen "Niederrad", "Louisa" und den Parkplätzen rund um das Stadion. Neben achtlos entsorgtem Müll, zerbrochenem Glas und Dosen wird der Wald häufig als Toilette genutzt. Diese Zustände sind für Anwohnende, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie die Tierwelt untragbar. Als wirtschaftlich starker Verein sollte Eintracht Frankfurt mehr Verantwortung für die Sauberkeit und den Schutz des Stadtwaldes übernehmen. Die Stadt profitiert nicht direkt von den Ticketeinnahmen der Heimspiele, trägt jedoch die Kosten für die Reinigung des betroffenen Bereichs. Eine Beteiligung des Vereins an den entstehenden Kosten sowie präventive Maßnahmen zur Müllvermeidung und zum Umweltschutz sind daher angemessen. Durch gezielte Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Infrastruktur und eine Sensibilisierungskampagne, kann die Situation nachhaltig verbessert werden. Die Werte der Eintracht - Zusammenhalt, Leidenschaft und Verantwortung - sollten sich nicht nur im sportlichen, sondern auch im gesellschaftlichen Engagement widerspiegeln. Gern. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind einzusammelnde Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Wer hiergegen verstößt, begeht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden kann. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es dringend geboten, diese Satzung zu vollziehen. Den Betroffenen muss verdeutlicht werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die entsprechende Folgen hat. Die Umsetzung dieser Satzungsbestimmung ist auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1806 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in NiederradOMOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6717 entstanden aus Vorlage: OF 1366/5 vom 21.03.2025 Betreff: Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit den Vermietern der Liegenschaften Bruchfeldstraße 38, Bruchfeldstraße 58 und Schwarzwaldstraße 37 in Kontakt getreten und der Austausch gesucht wird. Hintergrund sind die durch Nichtverlängerung der Mietverträge in der Bruchfeldstraße 38 verursachten baldigen Schließungen des dort ansässigen Blumenladens und des Friseurs sowie die Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Weiterhin von einer Schließung betroffen ist die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58. Begründung: Dem Blumenladen und dem Friseur in der Bruchfeldstraße 38 in Niederrad werden die Mietverträge nicht verlängert. Aussage des Vermieters dort sei, dass die beiden Läden nicht mehr ins Konzept passen. Die Reinigung in der Bruchfeldstraße 58 ist ebenfalls davon betroffen. Des Weiteren droht eine Schließung der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße 37. Alle vier Ladenschließungen haben für die Niederräder Bevölkerung erhebliche Konsequenzen, da wichtige fußläufige Einkaufsmöglichkeiten wegfallen werden. Die Attraktivität des Stadtteils würde erheblich leiden. Interessant wäre ebenfalls, zu wissen, was für die entsprechenden Vermieter ein passendes Konzept ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-31
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihenST21.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 426 Betreff: Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen Vorläufige Stellungnahme: Die in der ST 1171/2024 genannten Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2534
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Sandweg verbessernSTOB 321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 427 Betreff: Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Sandweg verbessern Der Magistrat hat sich mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Demnach beziehen sich die angeregten Maßnahmen zur verbesserten Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für Fußgänger:innen auf den Streckenabschnitt im Sandweg zwischen Friedberger Anlage und Baumweg (rund 160 Meter). Um die Anregung umzusetzen, muss lediglich eine Querschnittsänderung vorgenommen werden, die keinen Einfluss hat auf die Verkehrsführung sowie den restlichen Sandweg oder die Berger Straße. Der Magistrat erstellt eine Planung, um die Gehwege von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Der Straßenquerschnitt wird neu aufgeteilt, so dass der Radverkehr gegen die Einbahnstraße besser und sicherer verläuft. Diese Planung wird vorab mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat mitzuteilen (an das Radverkehrsbüro, jan.annendijck@stadt-frankfurt.de), welche Cafés und Gastronomiebetriebe Außengastronomieflächen auf der Fahrbahn benötigen. Diese können dann entsprechend im Planungsprozess und bei der Parkplatzaufteilung berücksichtigt werden. Ebenfalls sollten gewünschte Örtlichkeiten für Lieferzonen, Behindertenparkplätze, Fahrradabstellbügel und E-Scooter-Abstellplätze genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6081
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer Gedenkstele am Gemeinschaftsgrab der Opfer des KZ KatzbachSTOB 1321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 428 Betreff: Finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer Gedenkstele am Gemeinschaftsgrab der Opfer des KZ Katzbach Der Magistrat stellt dem Förderverein für die Errichtung einer Gedenk- und Bildungsstätte "KZ-Katzbach" in den Adlerwerken und zur Zwangsarbeit in Frankfurt am Main e. V. (Kurzform: Förderverein "KZ-Katzbach" / Adlerwerke e. V.) finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die Errichtung einer Gedenkstele am Gemeinschaftsgrab auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt am Main zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 366
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im GünthersburgparkSTOB 1021.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 429 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark Der Anregung kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entsprochen werden. Ferner kann eine Gefahrenlage objektiv nicht festgestellt werden. Der in Rede stehende Abschnitt der Weidenbornstraße ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Die Beachtung der in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegten Grundregeln, insbesondere der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, liegt letztlich in der Pflicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen. Insbesondere durch vorsätzliches Fehlverhalten verursachten Alltagskonflikten lässt sich grundsätzlich durch Beschilderung und Markierung nicht wirksam vorbeugen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6071
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Budgetmittel für den 11. Lauf gegen Rassismus 2024STOB 1021.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 430 Betreff: Budgetmittel für den 11. Lauf gegen Rassismus 2024 Der Magistrat stellt dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000 Euro für die Durchführung des 11. Laufs gegen Rassismus 2024 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.03.2024, OIB 302
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Budgetmittel zur Anschaffung von überwinterungstauglichem MaterialSTOB 1021.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 431 Betreff: Budgetmittel zur Anschaffung von überwinterungstauglichem Material Der Magistrat stellt der Kleiderkammer St. Christophorus finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro für die Ausstattung mit wintertauglichem Material wie ISO-Matten, warmer Kleidung, langer Unterwäsche, Schlafsäcken, etc. Der Zuschuss wird an die Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus ausgezahlt, die für den Kirchort St. Christophorus Preungesheim zuständig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 179
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der NationalbibliothekSTOB 1121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Verdeutlichung des getrennten Rad- und Gehwegs (Verkehrszeichen 241-30 Straßenverkehrs-Ordnung). Problematisch ist die Tatsache, dass die Gesamtbreite lediglich ca. 4,4 m beträgt. Eine zeitgemäße Radwegbreite (2,3m) sowie eine regelkonforme Gehwegbreite (2,5m) sind damit nicht darstellbar. Als kurzfristige Lösung wird deshalb ein 1,8 m breiter Radweg (aufgrund der Position der Lichtmasten) mittels eines Schmalstrichs getrennt von einem ca. 2,6 m breiten Gehweg markiert. Um die Radwegbreite voll zu nutzen, werden die Poller abgebaut und durch Frankfurter Hüte ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Echte Barrierefreiheit der U5STOB 1121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 433 Betreff: Echte Barrierefreiheit der U5 Zu 1.: Über die gesamte Fahrgastinformation hinweg wird mit dem Grundsatz gearbeitet, redundante Informationen zu vermeiden. Für Fahrgäste, die die U5 beispielsweise nur zwischen Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim nutzen, ist es irrelevant, dass an den Haltestellen Glauburgstraße und Musterschule nicht überall barrierefrei ausgestiegen werden kann. Der Abschnitt, auf dem dieses Problem theoretisch relevant werden könnte, liegt dann bereits zurück. Daher beschränken sich alle Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich der Besonderheiten auf der U5 immer auf die relevanten Abschnitte (Hauptbahnhof - Glauburgstraße, Preungesheim - Musterschule). Zudem käme die Information über den teilerhöhten Bahnsteig für betroffene Personen im Fahrzeug grundsätzlich bereits zu spät. An den betroffenen Stationen wird per Ansage auf die ggf. vorhandene Stufe hingewiesen. Auch die geforderten Papieraushänge sind nach wie vor an allen relevanten Stationen angebracht. Zusätzlich wird die Situation in der Broschüre "Barrierefrei unterwegs" behandelt. Die Anregung eines Hinweises auf die Besonderheiten der beiden Station innerhalb der Fahrplanauskunft nimmt der Magistrat gerne auf und wird den RMV bitten, dies in den Ausstattungsmerkmalen der Stationen einzutragen. Zu 2 und 3.: Auf der Linie U5 werden ausschließlich Fahrzeuge des Typs U5 eingesetzt, dessen Innenraumgestaltung dazu führt, dass nur die beiden mittleren Türen einer 25-m-Einheit einen barrierefreien Einstieg zulassen. Daher sind auch nur diese Türen bereits heute mit einem gelben Streifen oberhalb der Tür gekennzeichnet und mit dem Rollstuhl-Piktogramm beklebt. Diese Form der Kennzeichnung ist mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und dem Fahrgastbeirat abgestimmt. Die Zugverbände der Linie U5 werden flexibel auf dem gesamten Netz und in unterschiedlicher Länge eingesetzt. Dadurch lässt sich beispielsweise bei Einsatz eines Dreiwagenzugs des Typs U5-25 die Position des "mittleren" Wagens im Vorfeld nicht vorausahnen. Bei abweichender Zugkonfiguration würde sich auch die Position der Kennzeichnung verschieben. Es würde den Fahrgästen also womöglich eine inkorrekte Information vermitteln. Eine Hervorhebung der "mittleren" Türen, auch unabhängig von der betrieblichen Problematik der Zugbildung, würde zudem suggerieren, dass nur jeweils an der gekennzeichneten Tür ein barrierefreier Einstieg gegeben ist. Der weit überwiegende Teil der auf der U5 zurückgelegten Fahrten ist jedoch von der Besonderheit an den Stationen Musterschule und Glauburgstraße gar nicht betroffen. Auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können dann jede beliebige der, als barrierefrei gekennzeichneten, Fahrzeugtüren nutzen. Aus diesen Gründen wird seit jeher bewusst von einer fahrzeugseitigen Kennzeichnung der Teilerhöhung abgesehen. Stattdessen wird die Situation über Bahnsteigmarkierungen kommuniziert. Die gleiche Problematik trifft prinzipiell auch auf eine derartige Kennzeichnung der Multifunktionsbereiche innerhalb des Fahrzeugs zu: Auch hier lässt sich im Vorfeld nicht mit Gewissheit sagen, an welcher Stelle im Zugverband der jeweilige Multifunktionsbereich platziert sein wird. Daher wird generell immer der Grundsatz kommuniziert, Rücksicht auf andere Fahrgäste zu nehmen, die auf Multifunktionsbereiche angewiesen sind. Die Multifunktionsbereiche sind im Fahrzeuginneren über das Rollstuhl-Piktogramm gekennzeichnet, die Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit dem Symbol "Sitzplatz+". Zusätzlich sind Aufkleber in den Fahrzeugen angebracht, die für gegenseitige Rücksichtnahme werben. Zu 4.: Ein barrierefreies Routing wird bereits durch die BAIM-Auskunft des RMV (Barrierefreie Information für mobilitätseingeschränkte Menschen) ermöglicht, die auch jederzeit über den Webbrowser auf mobilen Endgeräten abgerufen werden kann. Hierüber ist auch eine exakte Selektierung von Routenoptionen nach Art und Grad der Einschränkung möglich. Die betroffene Person kann etwa angeben, ob sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist, oder ob z.B. auch wenige Stufen für sie noch möglich sind, längere Treppen dagegen nicht. Diese Form des Routings ermöglicht im Vergleich zur vorgeschlagenen Button-Lösung eine passgenauere Angabe des Kriteriums "eingeschränkt barrierefrei". Im Kontext der Besonderheiten auf der Linie U5 hätte die Integration einer solchen Funktion zudem keinerlei Auswirkung auf die Darstellung von Fahrtoptionen in der App, da alle Fahrten und alle Stationen entlang der Linie die Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit erfüllen. Eine Integration der BAIM-Auskunft in die RMV-App ist nach derzeitigem Kenntnisstand seitens des RMV nicht geplant. Der Magistrat wird diese Anregung aber an den RMV weiterreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6072
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/RohrbachstraßeSTOB 1121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 434 Betreff: Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Die Deckel im Bereich der Straßenbahnschienen an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße wurden und werden weiterhin durch entsprechende Maßnahmen aufgearbeitet, sodass die Lärmbelästigung unterbunden wird. Die Arbeiten hierzu werden bereits im Januar 2025 fortgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6076
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzenSTOB 1021.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 435 Betreff: Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen Der Magistrat hat sich bereits am 08.03.2024 mit der Stellungnahme ST 496 sowie im Dezember 2024 im direkten Austausch mit dem Ortsvorsteher zur Situation im Ortskern von Alt-Praunheim und auch zur Immobilie der Sparkasse geäußert. Bereits im Jahr 2023 hatte die Wirtschaftsförderung Frankfurt Kontakt zur Eigentümerin der Flächen in Alt-Praunheim aufgenommen, woraufhin mitgeteilt wurde, dass bereits ein Maklerunternehmen mit der Vermarktung der Flächen beauftragt sei. Im Zusammenhang mit der aktuellen Anfrage des Ortsbeirats hat die Wirtschaftsförderung erneut Kontakt zur Eigentümerin aufgenommen. Laut der Vermieterin ist die Fläche bereits vermietet. Der neue Mieter befindet sich aktuell in der Umbauphase. Geplant ist, auf der Fläche eine Tagespflege einzurichten. Die Vermieterin arbeitet hierbei eng mit dem neuen Mieter zusammen, der bereits einen Pflegedienst im gleichen Gebäude betreibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6173
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neues Grün für die HeinestraßeSTOB 1021.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 436 Betreff: Neues Grün für die Heinestraße Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft. Eine erste optische Prüfung hat ergeben, dass die Baumscheiben erweitert werden können. Zusätzliche mögliche Grünflächen werden im ersten Quartal 2025 geprüft und bei positivem Ergebnis Ende 2025 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6073
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatzsituation in der PostsiedlungSTOB 1021.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 437 Betreff: Parkplatzsituation in der Postsiedlung Zu 1.: Durch den rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan ist die Stadt Frankfurt am Main noch für mehrere Jahre festgelegt, wo bestehende Bewohnerparkbereiche auf Vollbewirtschaftung mit Bewohnerprivileg umzustellen sind. Erst dann könnten neu einzurichtende Bereiche ins Auge gefasst werden. Zu 2. und 3.: Parkstände im öffentlichen Raum unterliegen grundsätzlich dem Gemeingebrauch, stehen also diskriminierungsfrei allen potentiellen Nutzer:innen im Rahmen der weiteren Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zur Verfügung. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber nur im Rahmen von Bewohnerparkgebieten sowie für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vor. Dass von Einzelpersonen oder manchen Gewerbebetrieben innerhalb und teils auch unter geschickter Ausnutzung des rechtlichen Rahmens ein faktischer Missbrauch zulasten des Gemeinwohls stattfindet, ist in vielen Teilen der Stadt zu beobachten und mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu verhindern. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6045
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenSTOB 821.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 438 Betreff: Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzen Die Liegenschaft Alt-Hausen 20 befindet sich im Privateigentum. Die Eigentümerin wurde im Jahr 2023 von der Wirtschaftsförderung Frankfurt kontaktiert. Bedauerlicherweise blieb eine Antwort aus. Auch eine weitere Kontaktaufnahme blieb ohne jegliche Reaktion seitens der Eigentümerin. Ohne eine Mitwirkung der Eigentümerin bestehen keine Möglichkeiten, Informationen zu den zukünftigen Vermietungsabsichten der Eigentümerin zu ermitteln oder auf eine Nutzung durch eine (städtische) Einrichtung hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6174
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner StraßeSTOB 821.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 439 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Zu 1.: Fußgängerüberwege sind in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Auch werden die nach der einschlägigen Richtlinie für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) notwendigen Verkehrsmengen höchstwahrscheinlich an dieser Stelle nicht erreicht. Eine objektive Gefahrenlage, die gegebenenfalls eine Anordnung rechtfertigen könnte, liegt ebenfalls nicht vor: von 2016-2023 wurde im Kreuzungsbereich kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen und im südlichen Zufluss auf die Kreuzung ein wiederholendes 30-Piktogramm gemäß § 45 Randnummer 42 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) angeordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6043
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neuer Mitscherlichplatz - BushaltestellenSTOB 321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 440 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz - Bushaltestellen Zu 1.: Zur Umbenennung der Haltestelle Mitscherlichplatz (Linien M36 und 75) wird auf die Stellungnahme zur Anregung OM 5880 verwiesen. Grundsätzlich orientiert sich die Benennung von Haltestellen an Straßen- und Platznamen im Umfeld. Allerdings wird an Haltestellennamen die Anforderung gestellt, möglichst kurz und prägnant zu sein, damit sie für die Fahrgäste schnell zu erfassen sind. Die Anzeigen in den Fahrzeugen bieten zudem häufig nur ausreichend Platz für max. 18-24 Schriftzeichen. Längere Texte werden abgeschnitten oder viel zu klein dargestellt. Leer- und Sonderzeichen sind zudem möglichst zu vermeiden. Der vorgeschlagene Haltestellenname "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umfasst 39 Zeichen, davon vier Leerzeichen. Unter Berücksichtigung üblicher Abkürzungen, beispielsweise "Straße" zu "Str.", wäre er unter den Top 5 der längsten Haltestellennamen in Frankfurt. Auf den meisten Medien müsste er zu "Pl. d. Unwirtl. unsr. St." oder Ähnliches abgekürzt werden, was sicherlich nicht im Sinne der Anregung ist. Dieser abgekürzte Name wäre selbst dann immer noch für viele Anzeiger zu lang. Da im Umfeld ausreichend Querstraßen vorhanden sind, die alternativ für die Benennung der Haltestelle herangezogen werden könnten, ist es aus Sicht des Magistrats sinnvoll, stattdessen auf einen der angrenzenden Straßennamen auszuweichen. In diesem Falle könnte, falls gewünscht, "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" als Klammerzusatz auf die Beschilderung mit aufgenommen werden. Somit wäre der neue Platzname in der Beschilderung sowie in Ansagen und der Fahrplanauskunft präsent, würde allerdings nicht zwingend in allen Anzeigemedien dargestellt werden. Eine Umbenennung von Haltestellen erfordert eine zeitaufwendige Anpassung in den Hintergrundsystemen der elektronischen Informations- und Vertriebsmedien. Zudem muss die Beschilderung vor Ort getauscht werden, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert. Für den Fahrplanwechsel Dezember 2024 sind die Fahrplandaten bereits an die Verkehrsunternehmen übermittelt und die in diesem Zuge vorgesehenen Beschilderungsanpassungen beauftragt. Eine Anpassung der Benennung ist zum kommenden Fahrplanwechsel rein organisatorisch nicht mehr möglich. Der nächste denkbare Zeitpunkt wäre im zweiten Halbjahr 2025. Zu 2.: Grundsätzlich orientiert sich die Benennung von Haltestellen an Straßen- und Platznamen im Umfeld, im vorliegenden Fall der Bushaltestelle "Schubertstraße" der Linie 50 an der nächstgelegenen Querstraße "Schubertstraße". Der Name ist somit passend gewählt und bei den Fahrgästen bekannt. Auch nach der Benennung des Platzes Bockenheimer Landstraße, Ecke Schwindstraße in Mitscherlichplatz ist keine Umbenennung der Haltestelle vorgesehen, da die Gefahr einer Verwechslung zwischen der alten und der neuen Haltestelle "Mitscherlichplatz" bestände. Eine derartige Situation ist bei der Benennung von Haltestellen zu vermeiden. Eine Umbenennung von Haltestellen erfordert eine zeitaufwendige Anpassung in den Hintergrundsystemen der elektronischen Informations- und Vertriebsmedien. Zudem muss die Beschilderung vor Ort getauscht werden, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert. Für den Fahrplanwechsel Dezember 2024 sind die Fahrplandaten bereits an die Verkehrsunternehmen übermittelt und die in diesem Zuge vorgesehenen Beschilderungsanpas sungen beauftragt. Eine Anpassung der Benennung ist zum kommenden Fahrplanwechsel rein organisatorisch nicht mehr möglich. Der nächste denkbare Zeitpunkt wäre im zweiten Halbjahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und SchmidtstraßeSTOB 1621.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 441 Betreff: Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße Der Magistrat hat sich zur Anfrage dezernatsübergreifend abgestimmt: Zu 1. und 2. Das Flurstück im Bereich Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkung 0468. Flur 226, Flurstücke 148/12 und 149/13). Es handelt sich hierbei um eine Fläche von 2.420 Quadratmetern, die als Parkplatz genutzt werden. Zu 3. und 5.-6. Laut Angaben des Amts für Bau und Immobilien wurde zum 01.01.1985 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Grundstücksgemeinschaft Schmittstraße GbR E. Glöckler und F. Meinke ein Gestattungsvertrag geschlossen. Der Gestattungsvertrag weist die Flurstücke 148/12 und 149/13 als Ausstellungsfläche für PKWs aus und ist weiterhin gültig. Gemäß Gestattungsvertrag beläuft sich die Ausstellungsfläche auf 590 Quadratmeter. Zu 4. Laut § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen nur zugelassene Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die beschriebene Fläche ist nicht als Straße zu werten und wurde auch nicht entsprechend gewidmet. Das Bewegen der Fahrzeuge zum Zwecke der Ausstellung ist demnach auf dem Privatgelände und auf der vom Gestattungsvertrag umschlossenen Fläche gestattet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1039
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Freihaltung des Gehwegs in der Kirchnerstraße: Illegales Abstellen von Müllbehältern und Rollwagen beendenSTOB 1621.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 442 Betreff: Freihaltung des Gehwegs in der Kirchnerstraße: Illegales Abstellen von Müllbehältern und Rollwagen beenden Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit mehrfach kontrolliert und dabei zwar nicht den Rollwagen, wohl aber die illegal abgestellten Mülltonnen vorgefunden. Bei den stadtpolizeilichen Ermittlungen Anfang 2024 hat sich herausgestellt, dass es wegen eines defekten Aufzugs nicht möglich war, die Tonnen zurück in den Keller zu transportieren. Da die Eigentümer:innen eine zertifizierte Firma mit der Reparatur beauftragten, verzichtete die Stadtpolizei auf weitere Maßnahmen. Im November 2024 teilte schließlich eine Miteigentümerin mit, dass die Reparatur mehrere Wochen in Anspruch genommen habe. Nach Beendigung dieser Reparatur wurde allerdings festgestellt, dass sich die Türen nicht mehr bis zum Anschlag öffnen und sich die Tonnen somit nicht mehr hineinschieben lassen. Diese mangelhafte Ausführung hat die Miteigentümerin der Firma nach eigener Aussage bereits mehrfach gemeldet. Die Miteigentümerin hat in diesem Zuge gegenüber der Stadtpolizei auch deutlich gemacht, dass sie sich des Ärgernisses für Passant:innen und Anwohnende bewusst sei. Gemäß den Bestimmungen aus dem Hessischen Straßengesetz mit den Regelungen der Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung kann keine Genehmigung für einen Verbleib der Müllbehälter, der über 24 Stunden hinausgeht, erteilt werden. Eine Beseitigungsverfügung indes wäre mit Blick auf den hier beschriebenen Sachverhalt nicht verhältnismäßig und nach pflichtgemäßem Ermessen auch nicht in die Wege zu leiten. Vielmehr wurde eine andere Lösung gefunden und die Müllbehälter durch kleinere ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5992
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassenSTOB 821.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 443 Betreff: Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassen Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass - ergänzend zur Arbeit der Straßenreinigung - verwaiste mobile Beschilderung und die dazugehörigen Füße sowie nicht mehr verwendete Absperrmaterialien regelmäßig vom Amt für Straßenbau und Erschließung eingesammelt werden. Hinweise zu den herumliegenden Materialien kommen von den städtischen Straßenbegehern sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Wenn eine Zuordnung zu einer bestimmten Baumaßnahme oder einem Eigentümer nicht möglich ist, werden die Teile einer Verwertung zugeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6011
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-PlatzSTOB 1421.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 444 Betreff: Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Mainova AG hat im Jahr 2011 einen Hydranten auf dem Gravensteiner Platz im Ortsbezirk 10 installiert, um den Bedarf der Marktstände abzudecken. Von dort aus wurde über einen im Jahr 2023 installierten Wasserzählerschacht nach den technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) eine Trinkwasserleitung für das "Fliegende Künstlerzimmer" verlegt. Aus technischer Sicht ist dieser Trinkwasser-Anschluss grundsätzlich für einen Trinkbrunnen nutzbar. Dabei ist zu beachten, dass laut Regelwerk des Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW-Arbeitsblatt W400-3) ein über einen längeren Zeitraum nicht genutzter Trinkwasser-Anschluss (max. 1 Jahr) von der Versorgungsleitung getrennt werden muss. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren, darunter auch die Mainova AG, unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - z.B. in der Innenstadt, wo sich viele Touristen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Bezüglich des vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagenen Standorts auf dem Gravensteiner Platz möchten wir versichern, dass dieser auf der Prüfliste aufgeführt ist. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann jedoch keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6209 Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 300
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hafentunnel aufräumen -2-STOB 1421.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 445 Betreff: Hafentunnel aufräumen -2- Der Magistrat entspricht der Anregung und entfernt Baken, die nicht mehr benötigt werden. Außerdem werden beschädigte Verkehrszeichen zeitnah ausgetauscht. Der Magistrat prüft zudem die Markierungen und erneuert diese bei Bedarf. Die Markierungsarbeiten werden - abhängig von der Witterung - Anfang 2025 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5989
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von ChlorbleichlaugeSTOB 1421.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Die Desinfektionsmaßnahme des Trinkwassers im Frankfurter Norden ist beendet. Sie wurde am 06.12.2024 durch den Betreiber Hessenwasser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eingestellt. Die Baustelle des Rohrschadens, der Veranlassung für die vorsorgliche Desinfektionsmaßnahme war, ist vollständig zurückgebaut. Hintergrund der Maßnahme war ein Rohrschaden, dessen Behebung ebenfalls in der Zuständigkeit der Hessenwasser liegt und mehrere Wochen in Anspruch nahm. Dem Trinkwasser wurden zwischen 0,1 und 0,2 mg/l Chlor in Form von Natriumhypochlorit, auch Chlorbleichlauge genannt zugesetzt. Gemäß Trinkwasserverordnung muss der Chlorgehalt bei einer Desinfektion mindestens 0,1 mg/l betragen und darf maximal einen Wert von 0,3 mg/l erreichen. Der Chlorgehalt wurde kontinuierlich an der Behälteranlage Heiligenstock, also vor der Verteilung ins Stadtnetz und an den Verbraucher gemessen. Durch die vorsorgliche Desinfektion konnte es in den nördlichen Stadtteilen zu Geschmacksveränderungen und ggf. zu Chlorgeruch kommen. Die Vorgaben und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wurden zu jeder Zeit eingehalten und alle Parameter im Zusammenhang mit der Chlorung regelmäßig kontrolliert. Die in der Verordnung festgeschriebenen Chlorgrenzwerte beziehen sich auf eine lebenslange Aufnahme. Damit war der Genuss des Trinkwassers auch für vulnerable Gruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere oder ältere Menschen jederzeit sicher. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße /Weilburger StraßeSTOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße /Weilburger Straße Der Magistrat sieht in den genannten Bereichen von der Installation rot-weißer Poller ab, da diese das Falschparken nicht wirkungsvoll unterbinden. Hier wären aus Sicht des Magistrats größere bauliche Maßnahmen notwendig, die sich jedoch nicht kurzfristig umsetzen lassen. Aufgrund des in der Anregung dokumentierten mutwilligen Falschparkens weist der Magistrat darauf hin, dass die Fahrzeuge jederzeit dem Ordnungsamt gemeldet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Antrag vom 03.06.2025, OF 1645/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Antrag vom 09.12.2025, OF 1824/1 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7951
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchenSTOB 1521.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 448 Betreff: Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht weiterhin im Austausch mit dem Bankensektor im Interesse der Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung in den Stadtteilen. Hierbei bringt der Magistrat die Belange der betroffenen Personengruppen in den Stadtteilen ein, er hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen, weder von Privatbanken noch von Anstalten öffentlichen Rechts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6034
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichenSTOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 449 Betreff: Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen Der Magistrat steht bereits im Austausch mit allen beteiligten Stellen. Ein Haltestellenbereich für die Fahrzeuge des Schülertransports im gegenüber der Feuerwehreinfahrt liegenden Parkstreifen ist bereits angedacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6006
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteillen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigenSTOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteillen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140), plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 300 Ladepunkte in 13 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet die Mainova AG derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Die Mainova AG plant, bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Darüber hinaus bietet die Mainova AG verschiedene Wallboxen für Privatkundinnen und -kunden an. Im Herbst des Jahres 2023 hat der Magistrat die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse wird derzeit ausgewertet und geprüft. Derzeit wird eine Ausschreibung erarbeitet, um die weiteren erforderlichen Ladesäulenstandorte zukünftig mittels eines externen Dienstleisters in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung festzulegen. Dabei werden die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Private Ladestromgemeinschaften auf öffentlichen Flächen werden vom Magistrat nicht initiiert oder gefördert. Private Ladestationen für E-Fahrzeuge müssen im Zusammenhang mit privaten Stellplätzen und Garagen entstehen. Diese sind regelmäßig außerhalb der Vorgartensatzung auf der übrigen Grundstücksfläche unterzubringen, was auch bei fast allen Bauvorhaben gelingt. Eine Änderung der Vorgartensatzung hält der Magistrat daher weder für erforderlich noch vorgesehen. Eine temporäre Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum wird aus Gründen der Sturzgefahr abgelehnt. Auch sind keine Pilotprojekte wie in anderen Städten angedacht. Die derzeit in Frankfurt am Main aufgebaute Ladeinfrastruktur hat sich aus Sicht des Magistrats technisch bewährt. Darüber hinaus hat der Magistrat bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass die Nutzung oder der Umbau von Straßenlaternen in Frankfurt aus technischen Gründen nicht möglich sind. Die Kosten für die Umrüstung der Laternen und des Leitungsnetzes würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline PlazaSTOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat überprüft derzeit bereits ämterübergreifend die bisher abgestimmte Planung für den Bereich der Europa-Allee zwischen Den Haager Straße, Frankenallee und Güterplatz. Für den Anschlussbereich Frankenallee/Europa-Allee wurden bereits im Laufe des Jahres 2024 Planungen überarbeitet und in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) bestätigt. Zuvor angedachte Straßenflächen wurden dabei durch Grün- und Radverkehrsflächen ersetzt. Zudem wurden Ideenskizzen für mögliche Alternativen für die Stadtraumgestaltung zwischen Frankenallee und Güterplatz entwickelt, die in Teilen der Anregung des Ortsbeirats entsprechen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse sieht der Magistrat weiterhin den Bedarf nach einer Anbindung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Europa- Allee an den Güterplatz. Dabei soll die Europa-Allee im Zwei-Richtungsverkehr mit möglichst reduzierten Verkehrsflächen realisiert werden. Zudem soll eine nachhaltige Mobilität gefördert werden. Daher wird der Magistrat zusätzliche Untersuchungen auf Basis des städtischen Verkehrsmodells unter Berücksichtigung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen am Hauptbahnhof (viergleisiger Ausbau der Straßenbahn) durchführen lassen. Diese Untersuchungen nehmen noch einige Zeit in Anspruch. Der Magistrat ist bemüht, die Anregung des Ortsbeirats zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.