Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Immobilie der ehemaligen Sparkasse in Hausen, die im Privateigentum steht. Trotz mehrfacher Kontaktversuche der Wirtschaftsförderung Frankfurt gab es keine Rückmeldung von der Eigentümerin, was die zukünftige Nutzung der Immobilie betrifft.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Liegenschaft Alt-Hausen 20 befindet sich im Privateigentum. Die Eigentümerin wurde im Jahr 2023 von der Wirtschaftsförderung Frankfurt kontaktiert. Bedauerlicherweise blieb eine Antwort aus. Auch eine weitere Kontaktaufnahme blieb ohne jegliche Reaktion seitens der Eigentümerin. Ohne eine Mitwirkung der Eigentümerin bestehen keine Möglichkeiten, Informationen zu den zukünftigen Vermietungsabsichten der Eigentümerin zu ermitteln oder auf eine Nutzung durch eine (städtische) Einrichtung hinzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2023OFOF 250/7Hausener Ortskern aufwertenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2023VV 608Hausener Ortskern aufwertenAnfrage
- 10. Oktober 2024OFOF 439/7Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
- 18. November 2024STST 1935Hausener Ortskern aufwertenStellungnahme
- 26. November 2024OMOM 6174Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenDirektanregung
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 438Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab