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Hausener Ortskern aufwerten

Vorlagentyp: V
112 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren12 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, zeitnah auf die Anregung zur Aufwertung des Hausener Ortskerns zu reagieren und eine Ideenwerkstatt einzurichten. Angesichts der Verschlechterung der Situation im Stadtteil ist eine zügige Antwort und Unterstützung durch Förderprogramme dringend erforderlich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Mit der Anregung vom 18.01.2022, OA 128, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, auch für den Stadtteil Hausen eine Ideenwerkstatt für den Schutz und die Aufwertung des Hausener Ortskerns zu starten.

Eine Stellungnahme zu diesem Antrag steht leider weiterhin aus.

Mittlerweile hat sich die Situation in Hausen weiter verschlechtert, denn das Gelände des Kulturzentrums Brotfabrik wurde an einen neuen Eigentümer verkauft und die Zweigstelle der Sparkasse wurde geschlossen. Es ist noch nicht sicher, ob die lobenswerten Bestrebungen der Stadt zum Erhalt des Kulturzentrums dauerhaft Erfolg haben. Darüber hinaus ist noch ungewiss, welcher Mieter in die Räumlichkeiten der ehemaligen Zweigstelle einziehen wird. Zudem steht die Existenz der Bäckerei auf der Kippe. Ferner stehen einige Gebäude seit Jahren leer und verfallen zusehends. Dabei ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt Frankfurt, aufgrund der hartnäckigen Weigerung der CDU im Hessischen Landtag, keine rechtliche Handhabe gegen spekulativen Leerstand hat.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wann ist mit einer Antwort des Magistrats auf die Anregung OA 128 zu rechnen, bzw. wann wird eine Ideenwerkstatt für Hausen eingerichtet?
  2. Gibt es Förderprogramme der Wirtschaftsförderung oder des Städtebaus, um dem Leerstand und dem Verfall von Gebäuden entgegenzuwirken?
  3. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, auch für Hausen ein Quartiersmanagement einzurichten?

Kontext

Mit der Anregung vom 18.01.2022, OA 128, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, auch für den Stadtteil Hausen eine Ideenwerkstatt für den Schutz und die Aufwertung des Hausener Ortskerns zu starten. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag steht leider weiterhin aus. Mittlerweile hat sich die Situation in Hausen weiter verschlechtert, denn das Gelände des Kulturzentrums Brotfabrik wurde an einen neuen Eigentümer verkauft und die Zweigstelle der Sparkasse wurde geschlossen. Es ist noch nicht sicher, ob die lobenswerten Bestrebungen der Stadt zum Erhalt des Kulturzentrums dauerhaft Erfolg haben. Darüber hinaus ist noch ungewiss, welcher Mieter in die Räumlichkeiten der ehemaligen Zweigstelle einziehen wird. Zudem steht die Existenz der Bäckerei auf der Kippe. Ferner stehen einige Gebäude seit Jahren leer und verfallen zusehends. Dabei ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt Frankfurt, aufgrund der hartnäckigen Weigerung der CDU im Hessischen Landtag, keine rechtliche Handhabe gegen spekulativen Leerstand hat. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2023OFOF 250/7Hausener Ortskern aufwertenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Februar 2023Sie sind hier
    VV 608Hausener Ortskern aufwerten
    Anfrage
  3. 10. Oktober 2024OFOF 439/7Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
  4. 18. November 2024STST 1935Hausener Ortskern aufwertenStellungnahme
  5. 26. November 2024OMOM 6174Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenDirektanregung
  6. 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 438Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 7
Sitzung 22 · 12.09.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 23 · 10.10.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 24 · 28.11.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 25 · 16.01.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 26 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 27 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 28 · 23.04.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 29 · 28.05.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 30 · 25.06.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 31 · 03.09.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 32 · 29.10.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 33 · 26.11.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60-10

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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