Neuer Mitscherlichplatz - Bushaltestellen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Haltestelle Mitscherlichplatz nicht umzubenennen, da der vorgeschlagene Name zu lang und unpraktisch für die Fahrgäste wäre. Stattdessen wird empfohlen, einen angrenzenden Straßennamen zu verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden und die Lesbarkeit zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Zur Umbenennung der Haltestelle Mitscherlichplatz (Linien M36 und 75) wird auf die Stellungnahme zur Anregung OM 5880 verwiesen. Grundsätzlich orientiert sich die Benennung von Haltestellen an Straßen- und Platznamen im Umfeld. Allerdings wird an Haltestellennamen die Anforderung gestellt, möglichst kurz und prägnant zu sein, damit sie für die Fahrgäste schnell zu erfassen sind. Die Anzeigen in den Fahrzeugen bieten zudem häufig nur ausreichend Platz für max. 18-24 Schriftzeichen. Längere Texte werden abgeschnitten oder viel zu klein dargestellt. Leer- und Sonderzeichen sind zudem möglichst zu vermeiden. Der vorgeschlagene Haltestellenname "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umfasst 39 Zeichen, davon vier Leerzeichen. Unter Berücksichtigung üblicher Abkürzungen, beispielsweise "Straße" zu "Str.", wäre er unter den Top 5 der längsten Haltestellennamen in Frankfurt. Auf den meisten Medien müsste er zu "Pl. d. Unwirtl. unsr. St." oder Ähnliches abgekürzt werden, was sicherlich nicht im Sinne der Anregung ist. Dieser abgekürzte Name wäre selbst dann immer noch für viele Anzeiger zu lang. Da im Umfeld ausreichend Querstraßen vorhanden sind, die alternativ für die Benennung der Haltestelle herangezogen werden könnten, ist es aus Sicht des Magistrats sinnvoll, stattdessen auf einen der angrenzenden Straßennamen auszuweichen. In diesem Falle könnte, falls gewünscht, "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" als Klammerzusatz auf die Beschilderung mit aufgenommen werden. Somit wäre der neue Platzname in der Beschilderung sowie in Ansagen und der Fahrplanauskunft präsent, würde allerdings nicht zwingend in allen Anzeigemedien dargestellt werden. Eine Umbenennung von Haltestellen erfordert eine zeitaufwendige Anpassung in den Hintergrundsystemen der elektronischen Informations- und Vertriebsmedien. Zudem muss die Beschilderung vor Ort getauscht werden, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert. Für den Fahrplanwechsel Dezember 2024 sind die Fahrplandaten bereits an die Verkehrsunternehmen übermittelt und die in diesem Zuge vorgesehenen Beschilderungsanpassungen beauftragt. Eine Anpassung der Benennung ist zum kommenden Fahrplanwechsel rein organisatorisch nicht mehr möglich. Der nächste denkbare Zeitpunkt wäre im zweiten Halbjahr 2025.
Zu 2.: Grundsätzlich orientiert sich die Benennung von Haltestellen an Straßen- und Platznamen im Umfeld, im vorliegenden Fall der Bushaltestelle "Schubertstraße" der Linie 50 an der nächstgelegenen Querstraße "Schubertstraße". Der Name ist somit passend gewählt und bei den Fahrgästen bekannt. Auch nach der Benennung des Platzes Bockenheimer Landstraße, Ecke Schwindstraße in Mitscherlichplatz ist keine Umbenennung der Haltestelle vorgesehen, da die Gefahr einer Verwechslung zwischen der alten und der neuen Haltestelle "Mitscherlichplatz" bestände. Eine derartige Situation ist bei der Benennung von Haltestellen zu vermeiden. Eine Umbenennung von Haltestellen erfordert eine zeitaufwendige Anpassung in den Hintergrundsystemen der elektronischen Informations- und Vertriebsmedien. Zudem muss die Beschilderung vor Ort getauscht werden, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert. Für den Fahrplanwechsel Dezember 2024 sind die Fahrplandaten bereits an die Verkehrsunternehmen übermittelt und die in diesem Zuge vorgesehenen Beschilderungsanpassungen beauftragt. Eine Anpassung der Benennung ist zum kommenden Fahrplanwechsel rein organisatorisch nicht mehr möglich. Der nächste denkbare Zeitpunkt wäre im zweiten Halbjahr 2025.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2024OFOF 975/2Neuer MitscherlichplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 25. August 2024OFOF 991/2Neuer MitscherlichplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 6. September 2024OFOF 992/2Neuer Mitscherlichplatz - BushaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. September 2024OIOI 70Neuer MitscherlichplatzInitiative
- 9. September 2024OMOM 5879Neuer Mitscherlichplatz - BushaltestellenDirektanregung
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 440Neuer Mitscherlichplatz - BushaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab