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Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße. Der Magistrat sieht aufgrund der Verkehrssituation und der fehlenden Gefahrenlage keinen Bedarf für einen Fußgängerüberweg, ordnet jedoch die Anbringung eines 30-Piktogramms an.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Fußgängerüberwege sind in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Auch werden die nach der einschlägigen Richtlinie für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) notwendigen Verkehrsmengen höchstwahrscheinlich an dieser Stelle nicht erreicht. Eine objektive Gefahrenlage, die gegebenenfalls eine Anordnung rechtfertigen könnte, liegt ebenfalls nicht vor: von 2016-2023 wurde im Kreuzungsbereich kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen.

Zu 2.:

Der Anregung wird entsprochen und im südlichen Zufluss auf die Kreuzung ein wiederholendes 30-Piktogramm gemäß § 45 Randnummer 42 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) angeordnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2024OFOF 1005/2Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. November 2024OMOM 6043Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner StraßeDirektanregung
  3. 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 439Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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