Parkplatzsituation in der Postsiedlung
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Parkplatzsituation in der Postsiedlung. Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Bewohnerparkbereiche umgestellt werden müssen, bevor neue Bereiche eingerichtet werden können. Zudem wird auf den Missbrauch von Parkständen im öffentlichen Raum hingewiesen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Durch den rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan ist die Stadt Frankfurt am Main noch für mehrere Jahre festgelegt, wo bestehende Bewohnerparkbereiche auf Vollbewirtschaftung mit Bewohnerprivileg umzustellen sind. Erst dann könnten neu einzurichtende Bereiche ins Auge gefasst werden.
Zu 2. und 3.:
Parkstände im öffentlichen Raum unterliegen grundsätzlich dem Gemeingebrauch, stehen also diskriminierungsfrei allen potentiellen Nutzer:innen im Rahmen der weiteren Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zur Verfügung. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber nur im Rahmen von Bewohnerparkgebieten sowie für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vor. Dass von Einzelpersonen oder manchen Gewerbebetrieben innerhalb und teils auch unter geschickter Ausnutzung des rechtlichen Rahmens ein faktischer Missbrauch zulasten des Gemeinwohls stattfindet, ist in vielen Teilen der Stadt zu beobachten und mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu verhindern. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 1020/2Parkplatzsituation in der PostsiedlungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2024OMOM 6045Parkplatzsituation in der PostsiedlungDirektanregung
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 437Parkplatzsituation in der PostsiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab