Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger im Günthersburgpark. Der Magistrat sieht keine objektive Gefahrenlage und verweist auf die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer. Eine Erhöhung der Sicherheit durch straßenverkehrsbehördliche Mittel wird abgelehnt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entsprochen werden. Ferner kann eine Gefahrenlage objektiv nicht festgestellt werden. Der in Rede stehende Abschnitt der Weidenbornstraße ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung.
Die Beachtung der in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegten Grundregeln, insbesondere der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, liegt letztlich in der Pflicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen. Insbesondere durch vorsätzliches Fehlverhalten verursachten Alltagskonflikten lässt sich grundsätzlich durch Beschilderung und Markierung nicht wirksam vorbeugen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2024OFOF 761/3Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2024OMOM 6071Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im GünthersburgparkDirektanregung
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 429Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im GünthersburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab