Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entsprochen werden. Ferner kann eine Gefahrenlage objektiv nicht festgestellt werden. Der in Rede stehende Abschnitt der Weidenbornstraße ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Die Beachtung der in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegten Grundregeln, insbesondere der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, liegt letztlich in der Pflicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen. Insbesondere durch vorsätzliches Fehlverhalten verursachten Alltagskonflikten lässt sich grundsätzlich durch Beschilderung und Markierung nicht wirksam vorbeugen.