Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt die Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 vor. Die bestehenden Schilder sind nicht mehr lesbar und deshalb nicht mehr wirksam. Eine Erneuerung ist notwendig, um die Regelung zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einfahrten zum südlichen Niederrad (insbesondere Heinrich-Seliger-Straße, Gerauer Straße und Waldstraße) mit digital gesteuerten, versenkbaren Einfahrt sperren gesichert werden können, die vor den Veranstaltungen im Stadion rechtzeitig aktiviert werden und dann nur noch von AnwohnerInnen mit Berechtigung - und natürlich von Polizei und Rettungsfahrzeugen - bedient werden können.
Begründung
Das absolute Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 ist mittels Zusatzschild auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Leider sind beide Zusatzschilder nicht mehr lesbar. Der Ortsbeirat bittet um Erneuerung derselben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2025Sie sind hierOMOM 6699Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren EinfahrtsperrenDirektanregung
- 21. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1228Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren EinfahrtsperrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats