Freihaltung des Gehwegs in der Kirchnerstraße: Illegales Abstellen von Müllbehältern und Rollwagen beenden
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit mehrfach kontrolliert und dabei zwar nicht den Rollwagen, wohl aber die illegal abgestellten Mülltonnen vorgefunden. Bei den stadtpolizeilichen Ermittlungen Anfang 2024 hat sich herausgestellt, dass es wegen eines defekten Aufzugs nicht möglich war, die Tonnen zurück in den Keller zu transportieren. Da die Eigentümer:innen eine zertifizierte Firma mit der Reparatur beauftragten, verzichtete die Stadtpolizei auf weitere Maßnahmen. Im November 2024 teilte schließlich eine Miteigentümerin mit, dass die Reparatur mehrere Wochen in Anspruch genommen habe. Nach Beendigung dieser Reparatur wurde allerdings festgestellt, dass sich die Türen nicht mehr bis zum Anschlag öffnen und sich die Tonnen somit nicht mehr hineinschieben lassen. Diese mangelhafte Ausführung hat die Miteigentümerin der Firma nach eigener Aussage bereits mehrfach gemeldet. Die Miteigentümerin hat in diesem Zuge gegenüber der Stadtpolizei auch deutlich gemacht, dass sie sich des Ärgernisses für Passant:innen und Anwohnende bewusst sei. Gemäß den Bestimmungen aus dem Hessischen Straßengesetz mit den Regelungen der Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung kann keine Genehmigung für einen Verbleib der Müllbehälter, der über 24 Stunden hinausgeht, erteilt werden. Eine Beseitigungsverfügung indes wäre mit Blick auf den hier beschriebenen Sachverhalt nicht verhältnismäßig und nach pflichtgemäßem Ermessen auch nicht in die Wege zu leiten. Vielmehr wurde eine andere Lösung gefunden und die Müllbehälter durch kleinere ersetzt.