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Echte Barrierefreiheit der U5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Über die gesamte Fahrgastinformation hinweg wird mit dem Grundsatz gearbeitet, redundante Informationen zu vermeiden. Für Fahrgäste, die die U5 beispielsweise nur zwischen Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim nutzen, ist es irrelevant, dass an den Haltestellen Glauburgstraße und Musterschule nicht überall barrierefrei ausgestiegen werden kann. Der Abschnitt, auf dem dieses Problem theoretisch relevant werden könnte, liegt dann bereits zurück. Daher beschränken sich alle Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich der Besonderheiten auf der U5 immer auf die relevanten Abschnitte (Hauptbahnhof - Glauburgstraße, Preungesheim - Musterschule). Zudem käme die Information über den teilerhöhten Bahnsteig für betroffene Personen im Fahrzeug grundsätzlich bereits zu spät. An den betroffenen Stationen wird per Ansage auf die ggf. vorhandene Stufe hingewiesen. Auch die geforderten Papieraushänge sind nach wie vor an allen relevanten Stationen angebracht. Zusätzlich wird die Situation in der Broschüre "Barrierefrei unterwegs" behandelt. Die Anregung eines Hinweises auf die Besonderheiten der beiden Station innerhalb der Fahrplanauskunft nimmt der Magistrat gerne auf und wird den RMV bitten, dies in den Ausstattungsmerkmalen der Stationen einzutragen. Zu 2 und 3.: Auf der Linie U5 werden ausschließlich Fahrzeuge des Typs U5 eingesetzt, dessen Innenraumgestaltung dazu führt, dass nur die beiden mittleren Türen einer 25-m-Einheit einen barrierefreien Einstieg zulassen. Daher sind auch nur diese Türen bereits heute mit einem gelben Streifen oberhalb der Tür gekennzeichnet und mit dem Rollstuhl-Piktogramm beklebt. Diese Form der Kennzeichnung ist mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und dem Fahrgastbeirat abgestimmt. Die Zugverbände der Linie U5 werden flexibel auf dem gesamten Netz und in unterschiedlicher Länge eingesetzt. Dadurch lässt sich beispielsweise bei Einsatz eines Dreiwagenzugs des Typs U5-25 die Position des "mittleren" Wagens im Vorfeld nicht vorausahnen. Bei abweichender Zugkonfiguration würde sich auch die Position der Kennzeichnung verschieben. Es würde den Fahrgästen also womöglich eine inkorrekte Information vermitteln. Eine Hervorhebung der "mittleren" Türen, auch unabhängig von der betrieblichen Problematik der Zugbildung, würde zudem suggerieren, dass nur jeweils an der gekennzeichneten Tür ein barrierefreier Einstieg gegeben ist. Der weit überwiegende Teil der auf der U5 zurückgelegten Fahrten ist jedoch von der Besonderheit an den Stationen Musterschule und Glauburgstraße gar nicht betroffen. Auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können dann jede beliebige der, als barrierefrei gekennzeichneten, Fahrzeugtüren nutzen. Aus diesen Gründen wird seit jeher bewusst von einer fahrzeugseitigen Kennzeichnung der Teilerhöhung abgesehen. Stattdessen wird die Situation über Bahnsteigmarkierungen kommuniziert. Die gleiche Problematik trifft prinzipiell auch auf eine derartige Kennzeichnung der Multifunktionsbereiche innerhalb des Fahrzeugs zu: Auch hier lässt sich im Vorfeld nicht mit Gewissheit sagen, an welcher Stelle im Zugverband der jeweilige Multifunktionsbereich platziert sein wird. Daher wird generell immer der Grundsatz kommuniziert, Rücksicht auf andere Fahrgäste zu nehmen, die auf Multifunktionsbereiche angewiesen sind. Die Multifunktionsbereiche sind im Fahrzeuginneren über das Rollstuhl-Piktogramm gekennzeichnet, die Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit dem Symbol "Sitzplatz+". Zusätzlich sind Aufkleber in den Fahrzeugen angebracht, die für gegenseitige Rücksichtnahme werben. Zu 4.: Ein barrierefreies Routing wird bereits durch die BAIM-Auskunft des RMV (Barrierefreie Information für mobilitätseingeschränkte Menschen) ermöglicht, die auch jederzeit über den Webbrowser auf mobilen Endgeräten abgerufen werden kann. Hierüber ist auch eine exakte Selektierung von Routenoptionen nach Art und Grad der Einschränkung möglich. Die betroffene Person kann etwa angeben, ob sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist, oder ob z.B. auch wenige Stufen für sie noch möglich sind, längere Treppen dagegen nicht. Diese Form des Routings ermöglicht im Vergleich zur vorgeschlagenen Button-Lösung eine passgenauere Angabe des Kriteriums "eingeschränkt barrierefrei". Im Kontext der Besonderheiten auf der Linie U5 hätte die Integration einer solchen Funktion zudem keinerlei Auswirkung auf die Darstellung von Fahrtoptionen in der App, da alle Fahrten und alle Stationen entlang der Linie die Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit erfüllen. Eine Integration der BAIM-Auskunft in die RMV-App ist nach derzeitigem Kenntnisstand seitens des RMV nicht geplant. Der Magistrat wird diese Anregung aber an den RMV weiterreichen.

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