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- Verbindungswege hin zum Auslagerungsort der Diesterwegschule unter der RosaLuxemburgBrücke von Unrat säubernSTOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 452 Betreff: Verbindungswege hin zum Auslagerungsort der Diesterwegschule unter der Rosa-Luxemburg-Brücke von Unrat säubern Grundsätzlich finden gebührenfinanzierte Reinigungen auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse im Rahmen der bestehenden Satzungsreinigungen statt. Der Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), reinigt befestigte Verkehrslinien daher mindestens einmal wöchentlich. Die Bereiche rund um die Diesterwegschule werden bereits regelmäßig gereinigt. Dies beinhaltet beispielsweise auch die Aufnahme der sogenannten wilden Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter. In bestimmten Bereichen wie auch rund um die Diesterwegschule ist die Stadt Frankfurt am Main besonders häufig mit illegalen Ablagerungen konfrontiert. Der Dienstleister, die FES GmbH, ist hier regelmäßig vor Ort und wirkt den Verunreinigungen wie folgt entgegen: - Am Ginnheimer Wäldchen (RKL I) - mittwochs - Ginnheimer Waldgasse (RKL I) - freitags (ab Kleintierzuchtverein nur bedarfsmäßig, da kein veranlagter Satzungsbereich, siehe Kartenanhang) - Am Wiesenrain (RKL I) - freitags - Alt Ginnheim (RKL I) - freitags - Auf der Schlosshecke (RKL I) - freitags Im Rahmen der Begehung am 17.02.2025 konnten keine Ablagerungen festgestellt werden. Der gesamte Bereich wurde in einem sauberen und ordentlichen Zustand vorgefunden. Es wird angemerkt, dass zuletzt intensive Winterdiensteinsätze im Stadtgebiet durchgeführt wurden. An diesen Tagen finden keinen Reinigungen statt. Die Personalressourcen werden insofern für die vorrangige Verkehrssicherungspflicht eingesetzt. Konkrete Bereiche mit erheblichen Auffälligkeiten können grundsätzlich gerne direkt an den Mängelmelder (www.ffm.de) oder das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), zur Überprüfung weitergeleitet werden. veranlagte und zu reinigende Satzungsbereiche (orange) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6403
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortstermin Geh- und Radwege SchmidtstraßeSTOB 921.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 453 Betreff: Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 90, wird verwiesen. Für die Schmidtstraße wird derzeit eine ganzheitliche Planung von bestandsnahen Radverkehrsanlagen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über Antrag "Fahrradstadt Frankfurt" NR 895) erstellt. Aufgrund von Abhängigkeiten mit dem im kommenden Jahr ebenfalls vorgesehenen Ausbau der Querung Schmidtstraße / Denisweg (Durchstich Frankenallee) wird eine Umsetzung im Frühjahr 2025, voraussichtlich in den Osterferien, angestrebt. Es sind aktuell noch stadtinterne Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat ist gerne bereit, einen Ortstermin wahrzunehmen, um die endgültigen Planungen vor Ort zu erläutern. Zu gegebener Zeit wird eine Terminfindung über den Schriftführer initiiert (voraussichtlich 1. Quartal 2025). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6005
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von MülltonnenSTOB 621.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 454 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen Die Saalgasse befindet sich in einer 30-er Zone. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht in einer solchen Straße Mischverkehr vor. Ein zu markierender roter Radstreifen würde direkt in der Fußgängerzone des Römerbergs münden. Dies würde die Konfliktlage zwischen Fuß- und Radverkehr erhöhen. Abfallgefäße mit 4 Rädern (Fassungsvolumen von 770 l und 1100 l) dürfen nur dort bereitgestellt werden, wo es Bordsteinabsenkungen gibt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden bereits Behälter anderer Liegenschaften bereitgestellt. Dieser Bereich bietet nicht ausreichend Platz, um weitere Tonnen dort abzustellen. Einschränkungen des Lieferverkehrs und versperrte Zufahrten wären die Folge. Das an der Tiefgaragenausfahrt befindliche Piktogramm "Fußgänger" (Verkehrszeichen (VZ) 133 StVO) ist verblasst und wird erneuert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5997
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abfallbehälter an der Bahnquerung Am Grünen GrabenSTOB 221.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 455 Betreff: Abfallbehälter an der Bahnquerung Am Grünen Graben Nach entsprechender Überprüfung kommt der Magistrat der Anregung gerne nach. Insofern haben wir die entsprechenden Papierkorbangebote anbringen lassen. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, hat den Bereich nun mit vier krähensicheren Papierkörben - bedarfsgerecht - ausgestattet. Diese werden im Rahmen der regelmäßigen Satzungsreinigungen einmal wöchentlich geleert. Die planmäßigen Leerungen erfolgen immer montags. 2x Am Grünen Graben (Höhe Hausnummer 30 und an der Bahnüberquerung) 2x Im Uhrig (Höhe Kindertagesstätte und Höhe Fried-Lübbecke Schule) Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6396
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machenSTOB 221.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 456 Betreff: Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen Die Hauptverkehrsrichtung Am Baseler Platz läuft über die Nord-Süd-Achse Baseler Straße. Die Gutleutstraße stellt hier signaltechnisch betrachtet die Nebenrichtung dar. Im Allgemeinen werden im Stadtgebiet Frankfurt am Main Fußgängerfurten, die parallel mit der Nebenrichtung über die Hauptverkehrsrichtung geführt werden, bei einer verkehrsabhängigen Steuerung auf Anforderung bedient. Dies ist auch am Baseler Platz der Fall. Durch installierte Anforderungsdetektoren wird erst eine möglichst bedarfsorientierte Signalschaltung umsetzbar. Die Fußgängerfurten über die Baseler Straße werden bei einer Kfz-Anforderung der Gutleutstraße in der Regel auch heute schon automatisch mitgeschaltet. Die eigene Anforderung des Fußverkehrs hat aber ggf. Auswirkungen auf die maximalen Wartezeiten, diese können durch eine passende Anforderung auch verkürzt werden. Daher sollte generell nicht auf Anforderungstaster verzichtet werden. Des Weiteren ist dem Wunsch aller Verkehrsteilnehmer:innnen einen möglichst störungsfreien Weg ohne Wartezeiten durch das Stadtgebiet zu ermöglichen, nachvollziehbar und wird bei Planungen auch angestrebt. In der Praxis sind dem jedoch, bedingt durch technische und physikalische Rahmenbedingungen, Grenzen gesetzt. Neben Mindestgrünzeiten und Schutzzeiten (die sich aus der Differenz zwischen Räum- und Einfahrweg zu dem Konfliktpunkt der Verkehrsteilnehmer:innen bestimmen) sind auch Versatzzeiten, beispielsweise zwischen einlaufenden Fußgänger:innen und "bedingt verträglichen" Fahrzeugströmen zu berücksichtigen. Vorgaben hierzu sind in den deutschlandweit angewendeten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) definiert. Bewertungen der Verkehrsqualität werden nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) vorgenommen. Hierbei wird angestrebt, dass alle Verkehrsarten in einer ausreichenden Qualität abgewickelt werden können. Für den Fußverkehr wird als Kriterium dabei die maximale Wartezeit zur Bewertung herangezogen. Diese maximalen Wartezeiten bedingen, dass jedes Signal an einer Kreuzung in einem festen Intervall (Umlaufzeit) eine Freigabe bzw. ein Grünzeitfenster bekommt. Im Stadtgebiet übliche Umlaufzeiten betragen 90 Sekunden, in der alle nicht verträglichen Verkehrsströme mit ihren Mindestgrünzeiten und den Schutzzeiten abzuwickeln sind. Die angesprochene Querung über die Baseler Straße in Höhe der Haltestelle Baseler Platz besteht aus vier Furten. Zwei hintereinanderliegende Furten führen über die Kfz-Fahrbahn vom Hauptbahnhof kommend in Fahrtrichtung Süden, eine Furt führt über die Gleise der Straßenbahn und die letzte Furt führt wiederum über die Kfz-Fahrbahn von Süden nach Norden in Richtung Hauptbahnhof. Der gesamte Fahrbahnquerschnitt inkl. Fahrbahnteiler beläuft sich auf ca. 50 m. Um für diese Strecke eine Querung in einem Zuge zu ermöglichen, werden ca. 40 Sekunden Grünzeit mit anschließenden Schutzzeiten benötigt. Solange diese Freigabe- und Schutzzeiten laufen, müsste der gesamte Nord-Süd-Verkehr inklusive der Straßenbahnen gesperrt werden. Bei einem 90 Sekunden Signalumlauf für die gesamte Signalanlage würde die Signalisierung für den Fußverkehr mehr als die Hälfte der Grün- und Schutzzeiten vereinnahmen. Die restlichen zur Verfügung stehenden Grünzeiten wären viel zu gering, um die vorhandenen Verkehrsmengen am Baseler Platz abzuwickeln. Das Resultat wären massivste Behinderungen in der gesamten Verkehrsabwicklung, insbesondere im ÖPNV. Bereits heute schon werden die beiden hintereinanderliegenden Furten über die Kfz-Fahrbahn in Fahrtrichtung Süden so geschaltet, dass diese bei Grünbeginn sowohl vom Haltestellenbereich als auch vom westlichen Fahrbahnrand bequem gemeinsam überquert werden können. Die Furt über die Gleise wird lediglich bei Anforderung einer Straßenbahn gesperrt und die östliche Furt über die Kfz-Fahrbahn in Fahrtrichtung Norden wird passend im Signalumlauf freigeschaltet. Der Haltestellenbereich ist demzufolge von beiden Fahrbahnseiten aus auch heute schon ohne große Wartezeiten gut zu erreichen. Aus den vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5991
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/TreunerwegSTOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 457 Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg Der Magistrat kommt der Anregung gerne nach. Insofern haben wir die entsprechenden Papierkorbangebote bereits anbringen lassen. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, hat sowohl den Bereich Lindenring (Höhe Hausnummer 33) als auch den Durchgang mit jeweils einem krähensicheren Papierkorbmodell ausgestattet. Diese werden im Rahmen der regelmäßigen Satzungsreinigungen einmal wöchentlich geleert. Die planmäßigen Leerungen erfolgen immer mittwochs. Zudem wurde im Bereich Niedwiesenstraße (Höhe Hausnummer 25b) ein weiterer Papierkorb angebracht, dieser wird immer freitags geleert. Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6395
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann wird die Entwurfsplanung für die Schule am Mainbogen, ehemals Heinrich-Kraft-Schule, im Ortsbeirat 11 vorgestellt?STOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 458 Betreff: Wann wird die Entwurfsplanung für die Schule am Mainbogen, ehemals Heinrich-Kraft-Schule, im Ortsbeirat 11 vorgestellt? Die räumliche Erweiterung der Schule am Mainbogen erfolgte 2021 durch die Aufstellung einer Holzmodulanlage. Eine zusätzliche Erweiterung ist im Zuge der Schulbauoffensive (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 19.09.2024, § 5161 (M 95)) für 2026-2028 vorgesehen. Konkrete Planungen kann der Magistrat hierzu derzeit noch nicht vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1785
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Überdachung vor S-Bahnhof -Galluswarte- für zu Fuß Gehende ergänzenSTOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 459 Betreff: Überdachung vor S-Bahnhof -Galluswarte- für zu Fuß Gehende ergänzen Von Seiten des Magistrats sind keine Maßnahmen im Sinne der Anregung vorgesehen. Der Überweg zwischen der S-Bahn-Station und der stadtauswärtigen Straßenbahnhaltestelle befindet sich an der gleichen Stelle wie vor dem Umbau. Der verlegte Überweg über die Straßenbahngleise befand sich westlich des Brückenpfeilers in Teilen unterhalb der Brücke. Dieser Überweg wurde auf die östliche Seite des Brückenpfeilers verlegt und liegt auch heute noch in Teilen unterhalb der Brücke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5832
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dreizehnte Kita auf dem RiedbergSTOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 460 Betreff: Dreizehnte Kita auf dem Riedberg Das Stadtschulamt ist mit der Jugendhilfeplanung für Frankfurt betraut und steht in enger Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, den konfessionellen Trägern und mit Kita Frankfurt, dem städtischen Eigenbetrieb. Die kontinuierliche Umsetzung einer bedarfsgerechten Ausbauleistung stellt alle am Platzausbau beteiligten Stellen stadtweit vor große Herausforderungen. Die kontinuierliche Überprüfung der Entwicklung der Versorgungssituationen in den Planungsbezirken der sechs Bildungsregionen der Stadt Frankfurt und eine bedarfsgerechte Maßnahmenplanung auf Grundlage der vom Magistrat beschlossenen Versorgungsziele hat im Ergebnis für den Planungsbezirk Kalbach - Riedberg eine stetige Angebotserweiterung, unter Berücksichtigung einer dynamischen Bedarfslage in der Kindertagesbetreuung, ermöglicht. Der Versorgungsgrad bei Angeboten für Kinder unter 3 Jahren in Planungsbezirk Kalbach/Riedberg beträgt aktuell 65 % (inklusive Kindertagespflege). Das Versorgungsziel im Stadtteil ist in dieser Altersgruppe 40 %; den 801 Kindern unter 3 Jahren im Planungsbezirk stehen 522 Plätze zur Verfügung (davon sind 473 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder und 49 Plätze in Kindertagespflege). Der Versorgungsgrad bei Angeboten für Kinder unter 3 Jahren nur im Stadtteil Riedberg beträgt aktuell 66%. Das Versorgungsziel im Stadtteil beträgt in dieser Altersgruppe 40%. 644 Kindern unter 3 Jahren im Planungsbezirk stehen 426 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungssituation im Planungsbezirk Kalbach- Riedberg für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren erreicht nach Realisierung der in Planung befindlichen Ersatzneubau Kita Sonnenwind, Am Bonifatius Brunnen, in der Trägerschaft der Caritas Frankfurt, und eines Kita-Neubaus Am Kalbacher Stadtpfad in der Trägerschaft von Kita Frankfurt mit insgesamt 1.156 Plätzen für 1.138 Kinder einen Versorgungsgrad von 102 %. Das Versorgungsziel für die Altersgruppe der drei bis Sechsjährigen ist mit 100% beschrieben. Den 926 Kindern im Alter zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt stehen in den drei Schulbezirken 904 Kindergartenplätze zur Verfügung. Der Versorgungsgrad für die Altersgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt) beträgt aktuell 98%. Mit der Realisierung des Kita Neubaus Am Bonifatius Brunnen, welches als Ersatzneubau für die bestehende Kita Sonnenwind in der Trägerschaft der Caritas Frankfurt entsteht, werden 42 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren neu geschaffen. In Summe entstehen 941 Plätze im Stadtteil Riedberg und eine Versorgung von 102% wird erreicht. Im Ergebnis ist das Versorgungsziel in beiden Altersgruppen sowohl im Planungsbezirk Kalbach - Riedberg als auch im Stadtteil Riedberg bereits mit den geplanten Maßnahmen erreicht und es sind darüber hinaus potenzielle Überkapazitäten geschaffen worden. Die unbebauten Flächen an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser- Straße liegen im rechtsverbindlichen Bebauungsplangebiet B 803 Ä6. Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Sachlage den Prüfauftrag des Ortsbeirats für diese Fläche nicht umsetzen, da der Bedarf für einen weiteren Kita-Standort auf dem Riedberg aufgrund der zukünftig geplanten Maßnahmen und der Über- Erfüllung der Versorgungsziele in beiden Altersgruppen nicht gegeben ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2024, OA 433
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stabsstelle Schulbau und Schulbauoffensive: Wie sieht der Zeitplan für die Sanierung und den Bau von Schulen in Unterliederbach aus?STOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 461 Betreff: Stabsstelle Schulbau und Schulbauoffensive: Wie sieht der Zeitplan für die Sanierung und den Bau von Schulen in Unterliederbach aus? Die Schulbauoffensive ist am 19. September 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden (M 95/2024). Zuvor hat der Ortsbeirat 6 der Vorlage bereits am 3. September 2024 zugestimmt. Für das Jahr 2024 sind 30 erste Projekte priorisiert worden. Es ist geplant, dass in Unterliederbach drei Schulen von der Schulbauoffensive profitieren. Dabei handelt es sich um zwei Bestandsschulen und eine Neugründung. Priorisiert wurden die Sanierung und Erweiterung der Walter-Kolb-Schule, die Sanierung der Karl-von-Ibell-Schule sowie der Neubau der Grundschule Unterliederbach in der Gotenstraße 38. Für die Walter-Kolb-Schule steht bereits ein Grundstück ins Aussicht, auf dem die Schule auslagert werden kann. Das Gebäude für die Auslagerung bleibt auch nach Auszug der Walter-Kolb-Schule als allgemeiner Auslagerungsstandort erhalten und kommt damit auch zukünftig weiteren Schulen im Frankfurter Westen zu Gute. Die Grundschule Unterliederbach soll Teil einer Serie Grundschulen sein, mit der in erster Linie drei Grundschulen parallel und seriell geplant und beschleunigt errichtet werden. Der Berufsbildungscampus für die Ludwig-Erhard-Schule und die Paul-Ehrlich-Schule ist für die Schulbauoffensive 2025 vorgesehen. Eine externe Multiprojektsteuerung ist inzwischen für die Begleitung der Schulbauoffensive beauftragt worden. Die Erstellung von Zeit- und Projektplänen sowie die Kontrolle der Kosten gehören zu den Kernaufgaben der Multiprojektsteuerung, die nun ihre Arbeit aufgenommen hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.04.2024, V 928
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanenSTOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Es handelt sich hierbei um den Umbau einer Bestandsimmobilie mit Neubau einer Sporthalle, bei querendem S-Bahntunnel unter dem Grundstück. Eine Tiefgarage ist daher nicht möglich. Für eine oberirdische Parkpalette steht keine Fläche zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 Antrag vom 09.01.2026, OF 1649/5 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8065
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wer bringt Vorschulkinder von der Kita in die Grundschule und zurück?STOB 121.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 463 Betreff: Wer bringt Vorschulkinder von der Kita in die Grundschule und zurück? Zu 1: Kinder sind auf allen direkten Wegen zur Schule und zur Einrichtung über die Unfallkasse Hessen versichert. Zu 2: Meist kann die Begleitung des Weges von der Kindertagesstätte zur Schule und zurück im Zusammenwirken von Eltern, Schule und Kindertagesstätte organisiert werden. Gelingt dies nicht, ist eine Begleitung durch den Schulträger zu gewährleisten. In diesem Fall sind die Vorlaufkurskinder generell als eingeschränkt wegefähig zu betrachten. Aus diesem Grund werden die Kosten einer Beförderung mit einem Fahrdienst, wenn er von Seiten der Schule als notwendig erachtet und auf dem Grundantrag bestätigt wird (mind. 1 km Entfernung KiTa - Grundschule), vom Schulträger übernommen. Zu 3: Nein - siehe Antwort zur Frage 2. Zu 4: Nein - siehe Antwort zur Frage 2. Zu 5: Siehe Antwort zur Frage 2. Zu 6: Siehe Antwort zur Frage 2. Im derzeit laufenden Schuljahr 2024/2025 besuchen 2.042 Kinder einen der insgesamt 175 Vorlaufkurse an einer Grundschule in der Stadt Frankfurt. Aktuell wurde für kein Kind in diesem Schuljahr beim Stadtschulamt ein Antrag nach § 161 HSchG auf Schülerbeförderung gestellt. Es ist also davon auszugehen, dass diese Kinder zu Fuß die Grundschulen erreichen, in denen die Vorlaufkurse stattfinden. Somit kann nicht von häufigen Fällen gesprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.01.2019, V 1146
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Inklusive Kinderbetreuungsplätze im NordendSTOB 621.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 464 Betreff: Inklusive Kinderbetreuungsplätze im Nordend a) In Frankfurt erfolgt keine Unterscheidung in "Regel-Kita" oder "Inklusive Kita": Eine Sicherstellung sowohl der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als auch der gemeinsamen Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen ist auf Grundlage von § 22a SGB VIII in Verbindung mit den Regelungen des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) (Das vorwiegend angewandte Verfahren bezieht sich auf Hilfen aus dem Leistungsspektrum des SGB IX. Im Vorschulalter wird gemäß § 23 Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auf eine Unterscheidung zwischen seelischer Behinderung nach dem SGB VIII und der Behinderungen nach dem SGB IX verzichtet. Alle Kinder mit (drohender) Behinderung erhalten Hilfen aus dem Leistungsspektrum des SGB IX. Ab dem Zeitpunkt der Einschulung erfolgt eine Prüfung durch die Sozialrathäuser, ob die Leistungsvoraussetzungen nach § 35a SGB VIII vorliegen.) für alle Kinder gewährleistet. b) Wie zuvor beschrieben werden in allen Frankfurter Kindertageseinrichtungen gemäß dem Verständnis von Inklusion gemeinsame Bildungs- und Lernerfahrungen für alle Kinder ermöglicht. Hierbei wird davon ausgegangen, dass alle Kinder verschieden sind und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX (i.V.m. der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder, 2014) werden sogenannte Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen durchgeführt, um Teilhabebarrieren abzubauen, bzw. zu minimieren. Ziel einer Integrationsmaßnahme ist, dass über zusätzliche finanzielle Mittel weitere pädagogische Fachkraftstunden in der Gruppe, die das jeweilige Kind besucht, vorgehalten werden. So lassen sich die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern und dem Kind mit Behinderung kann dadurch eine umfassendere Teilnahme am Bildungs- und Betreuungsangebot in der Kita ermöglicht werden. In allen Frankfurter Kindertageseinrichtungen werden vor diesem Hintergrund Kinder mit und ohne Behinderungen betreut. Im Kindergartenjahr 2022/23 wurden insgesamt 1.160 Integrationsmaßnahmen begleitet. Diese verteilten sich wie folgt: 64 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 857 Kinder im Kindergarten und 239 Kinder im Hort. Insgesamt verteilen sich die durchgeführten Integrationsmaßnahmen auf 409 Einrichtungen. c) Barrierefreiheit in Kindertageseinrichtungen bezieht sich nicht nur auf motorische Einschränkungen, sondern u.a. auch auf Sinnesbeeinträchtigungen oder kognitive Einschränkungen. Alle Kinder sollen sich möglichst selbstbestimmt und selbstständig bewegen, an allen Angeboten und Aktivitäten teilhaben und sich bestmöglich entwickeln können. Grundsätzlich werden in Frankfurt Kindertageseinrichtungen barrierefrei geplant und gebaut. Aufgrund der gewachsenen Strukturen verfügen im Nordend nicht alle Kindertageseinrichtungen über einen ebenerdigen Zugang. Gleichwohl werden jedoch in den Einrichtungen Vorkehrungen getroffen, wie z. B. ein Farbleitsystem, schallschluckende Maßnahmen, Symbolkarten/Piktogramme sowie barrierefreies Spielzeug. Der Bedarf für die jeweiligen Anforderungen wird individuell bedarfsorientiert umgesetzt. Eltern haben die Möglichkeit, im kindernetfrankfurt stadtteilbezogen über die Filterfunktion "Barrierefreiheit" entsprechende Kindertageseinrichtungen zu finden. Unterstützend bei der Betreuungsplatzsuche kann zudem die unabhängige Inklusionsberatungsstelle von Gemeinsam leben Frankfurt e.V. hinzugezogen werden. D9 Viele Frankfurter Kindertageseinrichtungen blicken im Bereich der gemeinsamen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen auf langjährige Erfahrungen zurück. Im Nordend können hier insbesondere die Einrichtungen der Lebenshilfe, die Kita St. Bernhard (Dompfarrei Bartholomäus) sowie das KiZ Schwarzburgstraße genannt werden. Wie oben beschrieben haben gemäß dem gesetzlich festgeschriebenen Auftrag (§§ 22, 22a SGB VIII) alle Kinder einen Anspruch auf Förderdung in Kindertageseinrichtungen. Die Zugangschancen in Frankfurter Kindertageseinrichtungen sind aufgrund von abgestimmten Kriterien für alle Kinder gleichermaßen gewährleistet. Inklusion beschreibt den Handlungsrahmen für die verschiedenen Felder der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Frankfurt am Main. Der Leitgedanke der Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung sind im Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie in den Leitlinien Inklusion der Stadt Frankfurt am Main verankert. Zudem bilden die Prinzipien der Kinderrechtskonvention, das Kind als eigenständige Persönlichkeit zu schützen, zu fördern und sein Recht auf Beteiligung sicherzustellen eine Rahmung des pädagogischen Handelns. Ziel ist, das Recht auf Teilhabe und Chancengerechtigkeit gemäß UN-Konvention für Menschen mit Behinderung (UN-BRK) für alle Kinder und ihre Familien in ihrer Heterogenität zu gewährleisten. Gemäß Jugendhilfeplanung stehen ausreichende Plätze für alle Frankfurter Kinder zur Verfügung. Die Belegung der Plätze liegt in der Autonomie der Träger und erfolgt in der Regel im Rahmen der vorhandenen Plätze laut Betriebserlaubnis gemäß §45 SGB VIII. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6270
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des NeubausSTOB 621.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 465 Betreff: Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus Das zuständige Fachdezernat hat den Ortsbeirat 2 bereits zu einer Informationsveranstaltung zum Neubau des Gymnasiums Römerhof für Mitte März eingeladen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6531
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Runder Tisch „Alt-Sachsenhausen“STOB 621.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 467 Betreff: Runder Tisch "Alt-Sachsenhausen" Es wird zu den Fragen wie folgend Stellung genommen: 1. Wann ist mit der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" zu rechnen? Es ist vorgesehen, noch im ersten Quartal 2025 ein Gremium für Alt-Sachsenhausen einzurichten. 2. Wer ist federführend an der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" tätig? Im Oktober 2024 hat der Präventionsrat Frankfurt im Stadtteil Sachsenhausen einen Regionalrat gegründet, dem derzeit rund 30 engagierte Bürgerinnen und Bürger angehören, mit dem Ziel kriminalpräventive Maßnahmen zu entwickeln. Der Regionalrat plant einen "Runden Tisch" oder eine Arbeitsgruppe einzurichten, die gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren konkrete Lösungsansätze für Alt-Sachsenhausen erarbeitet. 3. Wie ist der Magistrat an der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" beteiligt? Der Magistrat ist über mehrere Ämter im Regionalrat vertreten. Dazu gehören unter anderem der Präventionsrat, das Ordnungsamt sowie das Jugend- und Sozialamt. Damit sind das Dezernat Soziales und Gesundheit sowie das Dezernat Ordnung, Sicherheit und Brandschutz in die Arbeit einbezogen und unterstützen das Gremium aktiv. 4. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen? Der Regionalrat Sachsenhausen setzt sich derzeit sowohl aus Bürgerinnen und Bürgern als auch aus Vertreterinnen und Vertretern von mehr als 20 verschiedenen Institutionen in Sachsenhausen zusammen. Zu diesen Institutionen gehören unter anderem das 8. Polizeirevier (vertreten durch die "Schutzfrau vor Ort" und die Jugendkoordination der Polizei), die Stadtpolizei, Kirchengemeinden, der Vereinsring, der Sporttreff, der Ortsbeirat 5 (z. B. die Kinderbeauftragte, die Stadtbezirksvorsteherin und die Seniorenbeirätin) sowie der Gewerbeverein. Auf diese Weise sind bereits jetzt unterschiedlichste Interessengruppen und Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils in die Arbeit des Regionalrats eingebunden. Durch diesen breiten Ansatz können die Menschen in Sachsenhausen aktiv dazu beitragen, Sicherheit und Ordnung in ihrem Wohnumfeld zu stärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1063
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in FrankfurtSTOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Zu 1. Drogenkonsumierende Menschen erhalten wie bisher - unabhängig von ihrer Herkunft - Zugang zu Drogenhilfeeinrichtungen, um die humanitäre Versorgung zu gewährleisten und um zu vermeiden, dass sich die Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Die Einrichtungen im Bahnhofsviertel sind erste Anlaufstellen und bieten den Menschen Überlebenssicherung indem sie u.a. ein sicheres und sauberes Umfeld für Drogenkonsum bieten. Weiter ist über die Einrichtungen im Bahnhofsviertel ein erster Kontakt zu den Fachkräften möglich, die den weiteren Verlauf des Konsumverhaltens positiv beeinflussen können und es werden direkte Wege aus dem Viertel in Entgiftung- und Therapieeinrichtungen vermittelt. Besonders junge Menschen werden von der aufsuchenden Sozialarbeit von OSSIP und den aufsuchenden Diensten des Jugendamts schnell gefunden und angesprochen, und können so gezielt auf dem schnellsten Weg aus dem Bahnhofsviertel gebracht werden. Für Menschen, deren Wohnsitz sich nicht in Frankfurt befindet, ist nach dieser notwendigen Primärversorgung und Kontaktaufnahme die weitergehende Unterstützung gezielt darauf fokussiert, in ihre Herkunftskommunen zurückzuführen. Die sozialen Einrichtungen im Bahnhofsviertel leisten einen Beitrag zum sozialen Frieden, da sie eine große Zahl der obdachlosen und suchtkranken Menschen betreuen und beherbergen. Veränderungen im Konsumverhalten, Szenebewegungen und neue Trends werden durch die Einrichtungen im Bahnhofsviertel schnell erkannt und an zuständige Stellen weitergegeben. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, sozialen Trägern, gewerblichen Akteuren und den städtischen Behörden ist eng und beispielhaft. Das Verantwortsgefühl für die Menschen im Viertel ist bei allen Akteuren groß. Zu 2. Die Stadt Frankfurt hat in der Öffentlichkeit oder in kommunalen Netzwerktreffen wiederholt darauf hingewiesen, dass niedrigschwellige Drogen- und Suchthilfeangebote und kontrollierte Konsumgelegenheiten auch im Umland und in anderen Landesteilen notwendig sind. Über den Hessischen Städtetag ist bereits ein Rundschreiben an die Kommunen verschickt worden, in dem die Stadt Frankfurt konkrete Forderungen formuliert, was gebraucht wird, um drogenkonsumierende Menschen, die nach Frankfurt kommen, zielgerichtet in passende Hilfen in ihren Herkunftskommunen zu vermitteln. Zu 3. Das oben erwähnte Rundschreiben an die Kommunen wird auch an die Hessische Landesregierung adressiert, mit der Bitte um Unterstützung beim landesweiten Aufbau von niedrigschwelligen Drogen- und Suchthilfeangeboten. Im Frühjahr 2024 ging bereits ein Schreiben an den Hessischen Innenminister, in dem die Stadt Frankfurt dies ebenfalls anmahnte und die Landesregierung um Unterstützung bat; hier insbesondere bei der Genehmigung von Konsumräumen in größeren Städten. Ein Auszug aus der Antwort der Landesregierung zeigt, dass hier keine Verantwortung zur Steuerung der Abläufe gesehen wird und die Verantwortung weiter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten belassen wird: "...Die Landesregierung fördert die Suchthilfeangebote in den hessischen Landkreisen und den kreisfreien Städten seit 2005 über kommunalisierte Landesmittel. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass Suchthilfeangebote und Suchtpräventionsangebote vor Ort unverzichtbar sind. Dabei vertraut sie auf die große Erfahrung der Landkreise und kreisfreien Städte, die in ihrer kommunalen Verantwortung vor Ort und seit Jahrzehnten passgenaue Strategien für ihr individuelles Umfeld entwickeln. Die Bedarfsanalyse und gegebenenfalls die Bereitstellung entsprechender Unterstützungsangebote liegen in kommunaler Verantwortung. Die Versorgung der Drogenkranken im Rahmen der Suchthilfe stellt damit eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge dar, insoweit erscheinen zunächst grundsätzlich alle Kommunen verpflichtet, sich um eine entsprechende Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung zu bemühen. Im Hinblick auf die von Frankfurt erbetene finanzielle Unterstützung ist aber festzuhalten, dass es auch bei der Inanspruchnahme der dortigen Drogenhilfeangebote durch ortsfremde Personen sich weiterhin um eine kommunale Aufgabe handelt."(Auszug aus dem Schreiben der Ministerin Stolz an den hessischen Städtetag, 27.01.2025) Zu 4. Der Magistrat kann die Aktivitäten der Landespolizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels nicht steuern, befindet sich aber mit dieser zu Maßnahmen im Austausch. Der Wunsch des Magistrats ist eine Eindämmung des Drogenhandels in der Stadt und besonders im Bahnhofsviertel. Eine Intensivierung der Bemühungen der Landespolizei in diesem Bereich wird begrüßt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassenSTOB 521.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 469 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Es ist dem Magistrat ein zentrales Anliegen, die vielschichtige Geschichte der Dondorf-Druckerei bekannt zu machen und im Stadtteil zu verankern. Die Anregung des Ortsbeirats wird daher ausdrücklich begrüßt. Das Dezernat Kultur und Wissenschaft hat im Zuge der Eruierung der Möglichkeiten einer Zwischennutzung von Räumen der Druckerei während der Bespielung durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt mit allen genannten Initiativen Kontakt aufgenommen und ihre inhaltlichen Konzepte sowie Raumbedarfe erfasst. Derzeit wird geprüft, inwiefern sie sich räumlich abbilden und mit dem Ausstellungsbetrieb der Schirn vereinbaren lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6223
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhalt der Hortus ApothekeSTOB 421.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Betreff: Erhalt der Hortus Apotheke Der Magistrat hat sich auf Wunsch des Ortsbeirat 5 mit dem Eigentümer als auch mit der vorherigen Mieterin und Betreiberin der Apotheke in Verbindung gesetzt. Die Schließung der Hortus-Apotheke sei eine unternehmerische Entscheidung zum Ablauf des Mietvertrages gewesen. Der Eigentümer ist bemüht, nach Abschluss der noch laufenden Renovierung der Räumlichkeiten, die Fläche wieder an eine Apotheke zu vermieten. Die Wirtschaftsförderung wird zwecks einer Wiederbelegung der Fläche mit dem Eigentümer im Austausch bleiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes WartegäßchenSTOB 321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Dem Wunsch, eine "insektenfreundliche" Beleuchtungsanlage entlang des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e.V. zu errichten, kann weiterhin nicht entsprochen werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass eine beleuchtete Wegeverbindung zum offiziellen Eingang des Vereins bereits besteht. Der Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Zum Schutz von Flora und Fauna wird dort von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde von der Errichtung einer Beleuchtungsanlage abgesehen. Beim Radschnellweg handelt es sich um eine besondere Wegeart. Der Radschnellweg Frankfurt - Darmstadt soll aus dem Bannwald herausgelöst werden, das war eine Bedingung, dass der Beleuchtungsanlage zugestimmt wurde. Aktuell handelt es sich noch um den Forst zugeordnete Waldwege. Wenn die Strecke dann als Wegeverbindung gewidmet ist, wird die Verkehrssicherungspflicht beim Amt für Straßenbau und Erschließung liegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im NordendSTOB 321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend zu 1.: Mangelnde Erweiterungsmöglichkeiten und Nutzungskonflikte führen zur sukzessiven Verlagerung und Abwanderung von Betrieben aus den Stadtteilen. Damit einher geht eine Schwächung dieser städtischen Teilräume, etwa durch eine Ausdünnung der Versorgung mit Handwerksdienstleistungen, messbaren Arbeits-/Ausbildungsplatzverlusten oder sogar Gewerbesteuerrückgängen. Die Aufgabe von Gewerbebetrieben in den Stadtteilen kann aber auch viele weitere Gründe haben, wie eine fehlende Nachfolge, Fachkräftemangel oder geändertes Konsumverhalten. Die Zielsetzung, das Handwerk, das produzierende Gewerbe und das in den Stadtteilen ansässige Gewerbe insgesamt mit qualitativ hochwertigen Gewerbeflächen an wohnortnahen Standorten auszustatten, ist im Masterplan Industrie (2015), industriepolitisches Handlungsfeld "RfEk", Projektvorschlag Nr. 7 "Perspektiven für das Stadtteilgewerbe" sowie im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ (2019), Leitprojekt "Perspektiven für das Stadtteilgewerbe: Gewerbe- und Handwerkerhöfe entwickeln" festgehalten. Deswegen sind die hier beschriebenen und sich in Umsetzung befindlichen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats geeignete Instrumente zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes. zu 2.: Grundsätzlich verfolgt der Magistrat die Strategie über das Angebot der aufsuchenden Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung proaktiv mit den Unternehmen im Stadtteil im Kontakt zu sein, um aufkommende Problemlagen frühzeitig zu erkennen und im Einzelfall bei der Lösung von Herausforderungen am Standort zu unterstützen. Zusätzlich werden mit weiteren Akteuren gemeinsame Aktionen u.a. zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Stadtteilgewerbes oder bei Angeboten zur zukunftsfähigen Ausrichtung der Unternehmen in bestimmten Branchen, wie dem Einzelhandel, durchgeführt. So sind beispielsweise regelmäßig stattfindende Wirtschaftstage, Gewerbeschauen oder die Aktion "Frankfurt am Start" zu nennen. Die Gewerbevereine und Interessengemeinschaften der Wirtschaft sind - wenn immer möglich - als Partner für die Umsetzung von Maßnahmen eingebunden und erhalten auch finanzielle Förderungen. Darüber hinaus könnte die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein. Eine Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten wird nicht als zielführend betrachtet. zu 3.: Eine Bestandsaufnahme des Kleingewerbes und der Gastronomieunternehmen ist bereits im Dezember 2022 erfolgt. Diese hat gezeigt, dass sowohl auf der unteren Berger Straße und im Bereich darum als auch auf dem Oeder Weg ein guter Branchen-Mix besteht. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt ist in regelmäßigen Abständen in den Stadtteilen unterwegs, um mit den Gewerbetreibenden in den Austausch zu treten. Des Weiteren werden mit dem stetigen Leerstandsmanagement bevorstehende und bestehende Leerstände aufgenommen und bei der Vermittlung an interessierte Gewerbetreibende unterstützt. zu 4.: Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer haben bei den o.g. Konzepten und Maßnahmen mitgewirkt und unterstützen, ebenso wie der Handelsverband und andere Netzwerkpartner die Tätigkeiten der Wirtschaftsförderung zur Stärkung des Stadtteilgewerbes. Bei der Entwicklung von weiteren strategischen Ansätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes wird diese gute Zusammenarbeit fortgesetzt. zu 5.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt begrüßt die Durchführung der Runden Tische in den Stadtteilen und das gezeigte Interesse der Gewerbetreibenden, sich an aktuellen Themen und Prozessen zu beteiligen. Die bisher organisierten Treffen können derzeit keine repräsentativen Erfolge aufweisen, da die Teilnehmerzahlen trotz intensivem und vorzeitigen Einladungsmanagement gering waren. Daher prüft der Magistrat eine Fortsetzung der Runden Tische in Form von Unternehmenstreffen. zu 6.: Über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie durch Vorgaben in Bebauungsplänen bestehen Möglichkeiten zur Steuerung von Nutzungsarten. Diese Instrumente kommen in Frankfurt am Main zur Anwendung, dienen jedoch nicht zum Schutz einzelner Betriebe. zu 7.: Entspricht eine beantragte Baumaßnahme den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so hat die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung zu erteilen. Dementsprechend können Umnutzungen von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen zu Wohnzwecken nur dann versagt werden, wenn diese planungsrechtlich unzulässig sind, z.B. in Gewerbegebieten oder durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen. zu 8.: Die Hessische Bauordnung (HBO) ist nicht die maßgebliche Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Änderung. Die HBO regelt das für Hessen geltende Bauordnungsrecht, d.h. sie stellt durch konkrete bauliche und technische Anforderungen sicher, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Darüber hinaus regelt die HBO die erforderlichen Verfahren. Planungsrechtliche Festsetzungen werden in Bebauungsplänen bzw. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung getroffen. zu 9.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main teilt mit, dass das Pilotprojekt "Kümmererfunktion in den Haupteinkaufsbereichen" am 31.12.2022 endete. Ziel war es, neben der bereits vorhandenen Funktion der Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung, die die Kernaufgabe hat, kleine und mittelständische Unternehmen in der Stadt Frankfurt bei standort- und branchenspezifischen Problemen zu beraten und zu unterstützen, eine Verstärkung der projektbezogenen Aktivitäten für den Einzelhandel in den größeren Einkaufsbereichen zu ermöglichen. Der Magistrat wird weiterhin die Stadtteile und insbesondere den Frankfurter Einzelhandel unterstützen. Den Gewerbetreibenden steht die Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung in ihrer ureigenen Funktion als Kümmerer und direkter Ansprechpartner wie bisher für alle relevanten Fragen und Anregungen zu individuellen Anliegen, gemeinschaftlichen Aktionen als auch zu übergeordneten wirtschaftsbetreffenden Themen in den Stadtteilen zur Verfügung. zu 10.: In Dreivierteln der Stadtteile Frankfurts gibt es Gewerbevereine, Interessengemeinschaften oder Standortinitiativen, die die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten und Ideen umsetzen. Neben der Vernetzung der Akteure untereinander stoßen Gewerbevereine/Interessengemeinschaften/Standortinitiativen auch Projekte an, die die Attraktivität und Sichtbarkeit der Stadtteile hervorheben. In den vergangenen Jahren konnten so bspw. mit dem Aktionsprogramm der Wirtschaftsförderung "Frankfurt am Start" Gewerbeschauen und sonstige Aktionen ins Leben gerufen werden, mit dem Ziel, sowohl die kleingewerblichen als auch gastronomischen Unternehmen zu unterstützen und sichtbar zu machen. zu 11.: Im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung erfolgte in den Jahren 2021 und 2022 eine komplette Erhebung der Leerstände von Ladenlokalen in den im aktuellen EHZK der Stadt Frankfurt am Main genannten zentralen Versorgungsbereichen (A-, B-, C-Zentren). Die Wirtschaftsförderung ermittelte die Immobilieneigentümer bzw. ggf. Eigentümervertreter der erfassten Flächenvakanzen, kontaktierte diese und bot ihnen die - natürlich kostenfreie - Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der zielgerichteten Vermittlung der vakanten Flächen an. Dieses Vorgehen wird darüber hinaus bei der laufenden Erhebung von Leerständen durch die Wirtschaftsförderung im Rahmen ihrer Stadtteilarbeit angewendet. Insbesondere konnten folgende Hürden bei der Zusammenarbeit mit den Immobilieneigentümern und der Vermittlung bekannter Flächen mit vorliegenden Objektinformationen festgestellt werden: - Geringer Rücklauf seitens der Immobilieneigentümer auf Kontaktaufnahme der Wirtschaftsförderung: Ein Großteil der Immobilien befindet sich im Eigentum von Privatpersonen. Diese können in der Regel nur postalisch kontaktiert werden. Viele Eigentümer sind zudem nicht in Frankfurt ansässig oder befindet sich in einem fortgeschrittenen Alter. Bei dieser Gruppe ist das Interesse an einer Vermittlungsunterstützung häufig gering. Ebenso verhält es sich mit dem Interesse an einer (digitalen) Vernetzung. - Objektzustand und Konditionen: Schlechter Zustand des Mietobjektes, Mietpreishöhe, Lage, Größe. - Mietinteressenten: Ausbleibende Rückmeldung von Mietinteressenten auf Flächenangebote der Wirtschaftsförderung. Mit dem neu bei der Wirtschaftsförderung implementierten strategischen Leerstandsmanagement können seit Ende 2024 sowohl Eigentümer von leerstehenden Ladenflächen in Erdgeschosslage als auch Flächensuchende ihre Leerstände bzw. Flächengesuche auf der Webseite der Wirtschaftsförderung melden (leerstandsmanagement.frankfurt-business.net). Die Wirtschaftsförderung vermittelt auf dieser Grundlage zwischen Immobilieneigentümern und den auf Flächensuche befindlichen Gewerbetreibenden. zu 12.: Der Magistrat führt darüber hinaus beim Amt für Bau und Immobilien (ABI) zum einen eine Interessentenliste für Gewerbemieter und nimmt zum anderen für schwierigere zu vermietende Liegenschaften die Unterstützung von Maklern in Anspruch. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbeobjekte in sehr hochpreisigen Gegenden oder wenn sich die Objekte in einem schlechten Zustand befinden. Bei der Bemessung der Mieten ist das ABI an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. In § 109 HGO wird geregelt, dass Flächen zu marktüblichen Konditionen überlassen werden. Hierbei orientiert sich das Fachamt am Gewerbemarktbericht der IHK oder lässt ein individuelles Mietwertgutachten erstellen. zu 13.: Es bestehen Zweifel hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten gesetzlicher Anpassungen, u.a. vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit von entsprechenden Eingriffen in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum von Grundstückseigentümern. Auch wenn entsprechende Regelungen wünschenswert für den Schutz des Kleingewerbes wären, so sind stets auch andere (verfassungs-) rechtliche Gegebenheiten und Belange durch den Gesetzgeber zu berücksichtigen, die einer Anwendung solcher Rahmenbedingung begründet entgegenstehen. Auf Grundlage dieser Einschätzung sieht der Magistrat von Vorstößen in diese Richtung ab. Die abschließende Entscheidung über eine Erweiterung des bestehenden Instrumentariums mit dem Ziel der Erhaltung gewerblicher Strukturen obliegt dem Gesetzgeber, welcher alle hier relevanten Belange zu berücksichtigen hat. zu 14.: Siehe Antwort zu Punkt 13 entsprechend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-PlatzSTOB 321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 473 Betreff: Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-Platz Aktuell sind dem Magistrat keine Pläne zur Errichtung von "Verkaufscubes" bekannt. Ein solcher Cube für eine gastronomische Nutzung ist im Rahmen der geltenden städtischen Regelungen nicht genehmigungsfähig. Kioske, Verkaufswagen und Toiletten sind gemäß Nr. 1.9 der Anlage zu §63 HBO zwar baugenehmigungsfrei, es wird zudem aber auch eine Gestattung für die Nutzung des öffentlichen Raums benötigt. Solche Gestattungen und Sondernutzungserlaubnisse für gastronomische Verkaufsstände (wie einen Weinstand) auf öffentlichen Flächen werden seitens des Magistrats grundsätzlich nicht mehr erteilt. Eine Belebung über entsprechende mobile Stände wäre nur im Rahmen eines Wochenmarktes möglich, der hier aber wirtschaftlich und im Hinblick auf die infrastrukturellen Voraussetzungen sowie dem bestehenden Markt auf der Frankenallee nicht zu realisieren sein dürfte. Sollte aus stadtentwicklungspolitischen Gründen ein dauerhaft feststehender Cube / Container gewünscht sein, müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden, auf dessen Grundlage Umsetzungsmöglichkeiten (z.B. Errichtung und Vermietung durch den Magistrat oder Ermöglichung einer Gestattung bei Errichtung durch einen Betreiber) geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.07.2024, V 990
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die durch Firmenwagen entstandene Parksituation im Europaviertel entschärfenSTOB 321.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 474 Betreff: Die durch Firmenwagen entstandene Parksituation im Europaviertel entschärfen Der Magistrat ist, wie gewünscht, auf Deloitte und F.A.Z. zugegangen, um die geschilderte Problematik zu erörtern. Die F.A.Z. verfügt über eine Zahl an Stellflächen im Gebäude, die einen Großteil des Bedarfs der Belegschaft abdeckt. In Spitzenzeiten könne es jedoch vorkommen, dass Stellflächen im Umfeld in Anspruch genommen werden müssen. Ebenso sind Externe, bspw. Gäste bei Veranstaltungen, auf Stellplätze in den umliegenden Straßen angewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Parkplatzsituation bessert, sobald der U5-Anschluss hergestellt ist. Seitens Deloitte ist bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Anregung keine Stellungnahme erfolgt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Parken von Mitarbeitenden der Unternehmen entsprechend der aktuellen straßenverkehrsordnungsrechtlichen Regelung in den genannten Straßen nicht zu beanstanden ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6262
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkhäuser im LandschaftsschutzgebietVOB 721.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.03.2025, V 1148 entstanden aus Vorlage: OF 1363/5 vom 04.03.2025 Betreff: Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, unter welchen Bedingungen die Flächen der Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck im Landschaftsschutzgebiet GrünGürtel verbleiben können, wenn - wie vom Magistrat in Aussicht gestellt - diese Flächen mit Parkhäusern bebaut werden. Wenn die Flächen nach einer Bebauung nicht im GrünGürtel verbleiben können, welche Ersatzflächen sollen in den GrünGürtel aufgenommen werden? Begründung: Der GrünGürtel ist ein unverzichtbarer Ausgleichsraum für das dichtbesiedelte Stadtgebiet von Frankfurt, das hat sich die Stadtverordnetenversammlung in die GrünGürtel-Verfassung geschrieben. Die Flächen sollen naturnah und auch für die Freizeitbedürfnisse der Menschen entwickelt werden. In der veröffentlichten Diskussion um die Multifunktionshalle entstand der Eindruck, als könnte über die genannten Parkplätze beliebig verfügt werden. Der Ortsbeirat schließt eine Umnutzung nicht aus. Er hat selbst eine gemeinsame Nutzung als Stadion- und Park-and-ride-Parkplätze ins Gespräch gebracht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist ein Park-and-ride-Parkplatz nicht mit der GrünGürtel-Verfassung vereinbar, was die Suche nach Ersatzflächen zwingend erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1055 Aktenzeichen: 79-1
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhaltenVOB 721.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.03.2025, V 1149 entstanden aus Vorlage: OF 1367/5 vom 20.03.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten Der Magistrat möge folgende Fragen zeitnah beantworten: 1. Gibt es ein städtisches Konzept, um Ratten von Spielplatzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten? 2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Ratten von Spielplatzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten? 3. Gibt es für den Fall, dass Ratten auf Spielplätzen und in Parks beobachtet werden, eine Hotline bei der Stadt? Begründung: Ratten sind als Überträger gefährlicher Krankheiten eine Gefahr. Wie in allen Großstädten der Welt ist auch Frankfurt am Main von der überhandnehmenden Anzahl von Kanalratten bedroht. Sie halten sich insbesondere in Abwasserkanälen auf, weil sie sich dort über die im Abwasser (durch Toilette und Waschbecken der Küche) ausgeschwemmten Lebensmittelreste einigermaßen gut ernähren können. Eine andere interessante Nahrungsquelle sind neben im Freien stehenden Futternäpfen für Katzen oder andere Tiere offen zugängliche Abfallbehälter mit Essensresten. Diese finden sich insbesondere an Haltestellen des ÖPNV, vor Verkaufsstellen und an öffentlichen Spielplätzen. Dabei springen erwachsene Kanalratten in die offenen Abfallbehälter und holen sich die Reste der Leckerlies der Kinder und Jugendlichen (z. B. Süßigkeiten, Pommes oder Pizza) und werfen sie aus dem Eimer, um sie selbst zu verzehren, ihre Brut zu füttern oder sie in ihren unterirdischen Höhlen zu bunkern. Aus der Bevölkerung hat uns die Anfrage erreicht, welches Konzept die Stadt Frankfurt hat und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung vor Ratten zu schützen und speziell, um diese Krankheitsüberträger von Spielplätzen und Parks fernzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1807 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nebelduschen auch im StadtteilNR20.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, NR 1164 Betreff: Nebelduschen auch im Stadtteil Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage NR 1147/25 wird wie folgt ergänzt: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird genutzt, um überhitzte Plätze und Orte außerhalb der Innenstadt zu identifizieren. Es wird geprüft, inwiefern eine Installation der Benebelungsinstrumente auch dort an hoch frequentierten Hitzehotspots realisiert werden kann. Begründung: Frankfurt besteht nicht nur aus der überhitzten Innenstadt, sondern auch aus vielen weiteren Stadtteilen, in denen Hitze und fehlende Abkühlungsmöglichkeiten sowie Schatten im Sommer zum Problem werden. Wenn die Stadt Frankfurt die Installation von Benebelungsinstrumenten prüft, sollte sie dies in allen Stadtteilen tun, um Mehrarbeit und Aufwand zu vermeiden sowie adäquat auf Überhitzung in den Stadtteilen zu reagieren. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1147 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1164 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1147 = Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1164 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt) sowie Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1164) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (NR 1147 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1164 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1164) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1147 und NR 1164 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1147 = Annahme, NR 1164 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1147 und NR 1164 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1164 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Wasserverbrauch verbindlich geprüft und festgestellt wird. Das Ergebnis sowie die konkreten Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1164) sowie AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5956, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 79-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gedenktag für Opfer von FemizidenNR20.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, NR 1165 Betreff: Gedenktag für Opfer von Femiziden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt führt einen Gedenktag ein, um Mädchen* und Frauen* zu gedenken, die durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet wurden. 2. Der Gedenktag soll jährlich am 10. März stattfinden. 3. Die Stadt Frankfurt richtet dazu allgemein-öffentlich zugängliche Veranstaltungen aus. 4. Schulklassen werden mit eingebunden. Begründung: Die Einführung eines Gedenktages für Mädchen* und Frauen*, die durch geschlechtsspezifische Gewalt ums Leben gekommen sind, ist ein notwendiger Schritt, um das Bewusstsein für dieses drängende gesellschaftliche Problem zu schärfen. Laut Bundeskriminalamt sind im Jahr 2024 Straftaten gegen Frauen und Mädchen in allen Bereichen gestiegen und fast jeden Tag gibt es einen Femizid in Deutschland [1] . Jedes Jahr werden hunderte Frauen* und Mädchen* aufgrund ihres Geschlechts getötet. Das heißt, sie werden Opfer von Straftaten und Gewalt, weil sie Frauen* und Mädchen* sind. Es muss politische Priorität auf allen Ebenen werden, dass die geschlechtsspezifische Gewalt so schnell wie möglich beendet wird. Sie ist ein Hindernis auf dem Weg zu einer gleichgestellten Gesellschaft. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention - das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - ist auch auf kommunaler Ebene lange noch nicht erfüllt. Ein jährlicher Gedenktag kann als eines der Instrumente die Bewusstseinsbildung zur Gewaltbekämpfung unterstützen. Bewusstsein ist der erste Schritt zur Vorbeugung. Indem die Stadt Frankfurt einen Gedenktag einführt, sendet sie ein klares Signal an die Gesellschaft, dass geschlechtsspezifische Gewalt aufs Schärfste verurteilt wird. Solch ein Anlass und entsprechende Veranstaltungen dazu schaffen mediale Aufmerksamkeit für das Thema und gesellschaftliches Bewusstsein. Gestärkt wird dadurch auch die Sichtbarkeit von Akteur*innen, Institutionen und Initiativen, die sich tagtäglich für Gewaltbekämpfung einsetzten oder in der Gewaltnachsorge tätig sind. Die Stadt Ludwigsburg hat kürzlich einen jährlichen Gedenktag am 10. März für gewaltbetroffene Frauen eingeführt und dazu aufgerufen, dass sich möglichst viele Städte und Kommunen anschließen. Diesem Beispiel sollte Frankfurt zeitnah folgen und damit auch Vorbild für weitere Städte und Kommunen sein. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1165 wird bis zur Umsetzung der Vorlage E 143/24 zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1165 wird bis zur Umsetzung der Vorlage E 143/24 zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1165 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE (unter Hinweis auf E 143/24), CDU, SPD (unter Hinweis auf E 143/24) und FDP sowie Volt (unter Hinweis auf E 143/24) gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1165 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE (unter Hinweis auf E 143/24), CDU, SPD (unter Hinweis auf E 143/24), FDP, AfD sowie Volt (unter Hinweis auf E 143/24) gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 1165 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE (unter Hinweis auf E 143/24), CDU, SPD (unter Hinweis auf E 143/24), FDP, BFF-BIG, AfD sowie Volt (unter Hinweis auf E 143/24) gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7319, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 113
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Juristische Handhabung der Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB bei den VerkehrsgesellschaftenNR20.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, NR 1166 Betreff: Juristische Handhabung der Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB bei den Verkehrsgesellschaften Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften VGF und TraffiQ sowie mit den im RMV vertretenen Umlandgemeinden und dessen Geschäftsführung ins Benehmen zu setzen, um die strafrechtliche Handhabung der Beförderungserschleichung nach § 265a StGB durch die Gesellschaften zu erörtern. Im Hinblick auf die jahrzehntelangen Reformdiskussionen über den Straftatbestand sollte bei den Gesellschaften eine Sensibilität und eine möglichst einheitliche Handhabung in Frankfurt bzw. dem Rhein-Main-Gebiet dahingehend entwickelt werden, grundsätzlich auf die Stellung eines Strafantrages bei der Begehung des Deliktes der Beförderungserschleichung (Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV) zu verzichten. Begründung: Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegenüber abweichendem Verhalten. Es unterliegt dem Ultima-Ratio-Prinzip als Verfassungsgrundsatz. Die Schaffung einer Strafvorschrift ist nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie unbedingt erforderlich ist, um wichtige Rechtsgüter zu schützen. Nur wirkliche und manifeste Rechtsgutverletzungen erfordern das ethische Unwerturteil eines strafgerichtlichen Schuldspruchs. Es dürfen keine anderen, gleichwirksamen Mittel zum Rechtsgüterschutz zur Verfügung stehen. Unter diesem Aspekt begegnet die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung als Unterfall der Leistungserschleichung nach § 265a StGB strafrechtspolitisch grundlegenden Bedenken. Es handelt sich zunächst um ein Verhalten mit einem niedrigen Unwertgehalt. Als Rechtsgut des Straftatbestandes wird das Vermögen der Leistungserbringerin angesehen. Dieses ist jedoch bereits durch das Zivilrecht hinreichend geschützt, indem ein erhöhtes Beförderungsentgelt, wenn nötig auch gerichtlich, geltend gemacht werden kann. Hierdurch ist die Rechtsverletzung im Regelfall hinreichend kompensiert. Vor diesem Hintergrund finden seit Jahrzehnten Reformdiskussionen zur strafrechtlichen Handhabung der Leistungserschleichung statt. Dies hängt auch mit dem nationalsozialistischen Hintergrund der Vorschrift zusammen, die 1935 durch den damaligen Reichsjustizminister Franz Gürtner (NSDAP) eingeführt wurde. Die Reformvorschläge sehen neben einer kompletten Streichung des Straftatbestandes, einer Änderung des Straftatbestandes dahingehend, die Strafbarkeit von der Überwindung eines Zugangshindernisses abhängig zu machen, auch die Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit vor. Die Verkehrsbetriebe sollten bei der praktischen Handhabung der Beförderungserschleichung diesen strafrechtspolitischen Hintergrund berücksichtigen. Bei der Beförderungserschleichung handelt es sich durch den Verweis in § 265a Abs. 3 StGB auf § 248 StGB de facto um ein Antragsdelikt. Ist der Schaden geringwertig, d.h. liegt er unter 50,00 €, ist für die strafrechtliche Verfolgung ein Strafantrag der Verletzten notwendig. Dies ist im Hinblick auf die Kosten eines Fahrscheins bei fast allen Fällen gegeben. In Anbetracht der vorbezeichneten strafrechtspolitischen Betrachtungen erscheint es deshalb angebracht, auf die Stellung eines Strafantrages grundsätzlich zu verzichten. Die Beförderungserschleichung ist kein Verhalten, das unbedingt kriminalisiert werden muss. Ein Strafverfahren belastet in hohem Maße die Strafjustiz, ohne dass dies unter dem Ultima-Ratio-Prinzip erforderlich ist und vermittelt auch für die in ihren Rechten verletzte Leistungserbringerin keine kompensatorische Verbesserung. Dem gegenüber bringt die Stellung von Strafanträgen einen erhöhten Arbeits- und Zeitaufwand sowie eine damit verbundene Kostenbelastung mit sich, ohne jeglichen Mehrwert für die Gesellschaften. Der Verzicht auf die Stellung von Strafanträgen stellt somit für die Gesellschaften einen betriebswirtschaftlichen Gewinn und für die Strafjustiz eine Entlastung dar. Über die strafrechtliche Handhabung der Beförderungserschleichung entscheiden natürlich die Organe der Gesellschaft in Eigenverantwortung. In diese gesellschaftsrechtlichen Garantien für die Befugnisse und Aufgaben der Geschäftsführung der Gesellschaften darf und soll nicht eingegriffen werden. Der Magistrat sollte jedoch diese Thematik mit den Gesellschaften eingehend erörtern und diese im Sinne dieses Antrages sensibilisieren. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2024, NR 1013 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1013 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1166 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1013 = Annahme, NR 1166 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 9 Der Geschäftsordnungsantrag der BFF-BIG-Fraktion die Vorlage NR 1166 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1166 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1166 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1166 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1166 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1166 = Ablehnung ) Beschlussausfertigung(en): § 5937, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6101, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6249, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6363, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 13-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem OrtsbeiratsbudgetOAOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 966/9 vom 01.03.2025 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 71 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6143, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 00-34-260
OAOB 9Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenOAOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheide des Magistrats vom 30.07.2025, 03.11.2025 und 12.02.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116 Antrag vom 01.06.2026, OF 15/9 Anregung vom 18.06.2026, OA 9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 § 7113, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 53-1
OAOB 9Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Gestaltung des neuen MitscherlichplatzesOFOB 220.03.2025 · CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1117/2 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den neuen Mitscherlichplatz temporär so umzugestalten, dass er zumindest eine gewisse Aufenthaltsqualität besitzt. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (siehe Abbildung anbei): a) Am nördlichen Rand werden den Fußweg entlang der Bockenheimer Landstraße begleitend die 7 Informationsstelen zu Alexander und Margarethe Mitscherlich aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Mitscherlichinitiative diese neu anfertigen lassen und zur Verfügung stellen würde. b) Beim kleinen Baum nördlich des Wartehäuschens der Busstation wird ein Bücherschrank aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat diesen finanzieren würde. c) Zwischen den drei großen Bäumen werden Sitzmöbel installiert. Vorgeschlagen werden die Sitzmöbel der Initiative Making Frankfurt, wie sie auch zeitweise den Carlo-Schmid-Platz sehr positiv aufgewertet und belebt haben. d) Entlang der Schwindstraße werden Pflanzkübel aufgestellt. e) Am südwestlichen Ausläufer des Platzes werden Fahrradbügel aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass hier das Fußweg noch deutlich verbreitert ist und die Barrierefreiheit durch die Radbügel nicht eingeschränkt würde. Der Magistrat möge prüfen, wie viele Bügel hier sinnvoll aufgestellt werden können und sollten. f) Der Glas- und Altkleidercontainer auf der gegenüberliegenden Seite der Schwindstraße wird versetzt. Mögliche Ersatzstandorte könnten z.B. die nordwestliche Ecke der Kreuzung Schwind-/Beethovenstraße/Beethovenplatz oder der Bereich der Einmündung der Beethovenstraße auf die Bockenheimer Landstraße sein. 2. Die unter 1. genannten Maßnahmen bis September 2025 umzusetzen, damit dann die offizielle Einweihung des Platzes stattfinden kann. 3. Mittelfristig eine ganzheitliche Umgestaltung des Platzes im Zuge des Umbaus der Bockenheimer Landstraßen umzusetzen. Hierzu sind rechtzeitig Mittel für die Planung und den Umbau in den städtischen Haushalt anzumelden. 4. Für die erste Planungsphase schlägt der Ortsbeirat ein moderiertes Planungsgespräch zwischen Mitgliedern des Ortsbeirates, der Mitscherlich-initiative und Fachexperten (Psychoanalytiker, Landschaftsarchitekten, Städte-planern etc.) vor, um eine grundsätzliche Idee für die künftige Platzgestaltung und die dortige Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk zu entwickeln, die dann von den städtischen Ämtern weiterverfolgt und verwirklich werden kann. Begründung: Der Mitscherlichplatz hat einen neuen Ort gefunden. Dieser wird nicht, wie der alte Platz, der Unwirtlichkeit preisgegeben, weist aber noch keine Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten auf. Auch fehlt es noch an der Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk. In diesem Sinne sollte auch bei einer kurzfristigen temporären Umgestaltung an die Schaffung kommunikativer Anlässe gedacht werden. Hierzu eignen sich insbesondere ein Bücherschrank sowie entsprechend angeordnete Sitzgelegenheiten. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt a.M., eigene Bearbeitung der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU, SPD und FDP wird über die Vorlage OF 1117/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6910 2025 Die Ziffern 1. a), 1. c), 1. d) und 1. f) bis 4. der Vorlage OF 1117/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ziffer 1. b) der Vorlage OF 1117/2 wird abgelehnt. Die Ziffer 1. e) der Vorlage OF 1117/2 wird angenommen. Abstimmung: zu Ziffern 1. a), 1. c), 1. d) und 1. f) bis 4.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu Ziffer 1. b): CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu Ziffer 1. e): GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhaltenOFOB 520.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1367/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten Der Magistrat möge folgende Fragen zeitnah beantworten. 1. Gibt es ein städtisches Konzept, um Ratten von Spielplatzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten? 2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Ratten von Spielplatzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten? 3. Gibt es für den Fall, dass Ratten auf Spielplätzen und in Parks beobachtet werden eine Hotline bei der Stadt? Begründung: Ratten sind als Überträger gefährlicher Krankheiten eine Gefahr. Wie in allen Großstädten der Welt ist auch Frankfurt am Main von der überhandnehmenden Anzahl von Kanalratten bedroht. Sie halten sich insbesondere in Abwasserkanälen auf, weil sie sich dort über die im Abwasser (durch Toilette und Waschbecken der Küche) ausgeschwemmten Lebensmittelreste einigermaßen gut ernähren können. Eine andere interessante Nahrungsquelle sind neben im Freien stehenden Futternäpfen für Katzen oder andere Tiere offen zugängliche Abfallbehälter mit Essensresten. Diese finden sich insbesondere an Haltestellen des ÖPNV, vor Verkaufsstellen und an öffentlichen Spielplätzen. Dabei springen erwachsene Kanalratten in die offenen Abfallbehälter und holen sich die Reste der Leckerlies der Kinder und Jugendlichen (z.B. Süssigkeiten, Pommes oder Pizza) und werfen sie aus dem Eimer, um sie selbst zu verzehren , ihre Brut zu füttern oder sie in ihren unterirdischen Höhlen zu bunkern. Aus der Bevölkerung hat uns die Anfrage erreicht, welches Konzept die Stadt Frankfurt hat und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung vor Ratten zu schützen und speziell um diese Krankheitsüberträger von Spielplätzen und Parks fernzuhalten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1149 2025 Die Vorlage OF 1367/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter SüdenOFOB 520.03.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1389/5 Betreff: Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat 5 bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen die Zunahme an Verknotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden, insbesondere an Plätzen wie dem Schweizer Platz, unternommen werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sich Krähen vermehrt und in großen Scharen im Frankfurter Süden ansiedeln. Die Vögel sind laut und verkoten die Straßen. Gerade an der Schweizer Straße haben sich vermehrt Krähen angesiedelt. Es sind artenschutzkonforme Lösungsansätze zu entwickeln, um dem Problem zu begegnen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob nach der Brutzeit Nester entfernt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6876 2025 Die Vorlage OF 1389/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, für die der Pflichtunterricht in Sport nicht an der eigenen Schule angeboten werden kannOFOB 520.03.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1397/5 Betreff: Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, für die der Pflichtunterricht in Sport nicht an der eigenen Schule angeboten werden kann Der Magistrat möge veranlassen, dass die Stadt Frankfurt auch für Oberstufenschüler*innen die RMV-Kosten übernimmt, wenn der Pflicht-Sportunterricht nicht in der schuleigenen Sporthalle stattfinden kann. Damit soll eine faire und einheitliche Regelung geschaffen werden. Schülerinnen und Schülern dürfen keine Kosten entstehen, wenn schulischer Pflichtunterricht nicht an ihrer Schule angeboten werden kann und deshalb Fahrten mit dem ÖPNV zu externen Sportstätten erforderlich sind. Begründung: An der Schillerschule und möglicherweise noch an anderen Schulen im Ortsbezirk stehen aufgrund der aktuellen Stundenpläne und Unterrichtszeiten keine ausreichenden Hallenkapazitäten für den Pflichtunterricht zur Verfügung. Daher müssen SchülerInnen regelmäßig mit der Straßenbahn nach Niederrad ausweichen, um dort ihren Sportunterricht durchzuführen. Die Kosten für diese Fahrten belaufen sich auf 7,40 Euro pro Woche und Schüler*in (Tageskarte) - eine erhebliche finanzielle Belastung über das gesamte Schuljahr hinweg. Während die Stadt Frankfurt die Fahrtkosten für den Sportunterricht bis zur 10. Klasse übernimmt, gilt diese Regelung nicht mehr für die Oberstufe. Dies führt zu einer unfairen Situation: Obwohl Sport ein verpflichtendes Schulfach bis zum Abitur ist und in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 weiterhin regulär unterrichtet wird, werden die Schüler*innen und ihre Familien plötzlich mit den Kosten allein gelassen. Schulischer Pflichtunterricht darf aber Familien nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Bildung sollte für alle zugänglich und kostenfrei sein - dies muss auch für den verpflichtenden Sportunterricht gelten! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1397/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern!OFOB 920.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 973/9 Betreff: Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei die hohen Kosten zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits zum gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet , wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. 2. Mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche bauliche Maßnahmen /Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden. 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z.B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern, etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/ Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen 4. Sollten die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen dann sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 35 Die Vorlage OF 973/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6690 2025 Die Vorlage OF 973/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - LandwehrgrabenOMOB 320.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage BertramswieseOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 951/9 vom 01.03.2025 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen soll/sollen 1. die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden; 2. die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden; 3. das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen; 4. eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden. Die Flächen auf der Seite des Hessischen Rundfunks (hr) liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieser Anregung. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da, soweit der Ortsbeirat informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der Ortsbeirat dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem hr erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollten, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße geparkt werden, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine vermehrte Kontrolle durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 304
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wohnmobile auf dem Parkplatz BertramswieseOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6675 entstanden aus Vorlage: OF 952/9 vom 05.03.2025 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene Pkw mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht geparkt werden dürfen. Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für Pkw und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen zu unterbinden und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1127 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessernOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und ReinhardstraßeOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 01.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zu widerrechtlichem Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. "Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind", wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1147
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122 Antrag vom 18.08.2025, OF 1061/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine EinbahnstraßeOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlageOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 957/9 vom 05.03.2025 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/ Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittor f-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im Grünen Ypsilon und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage/Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 981 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 157 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im BirkholzwegOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6681 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 02.03.2025 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die Pkw freiwillig an einem anderen Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Magistrat wird gebeten, an der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Bahn dahin gehend zu verständigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1470 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“OMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 959/9 vom 05.03.2025 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hiervon ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahn-Stationen betroffen. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten würden. Für die S-Bahn-Station "Eschersheim" schlägt der Ortsbeirat vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986 Aktenzeichen: 92-10
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Sauberkeit an der S-BahnStation „Eschersheim“OMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 960/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" An der S-Bahn-Station "Eschersheim" kommt es durch Taubenkot zu einer erheblichen Verschmutzung. Besonders unter der Brücke, wo sich Tauben auf dem Stahlkorsett niederlassen, ist der Bahnsteig extrem verunreinigt. Dies führt dazu, dass große Flächen des Bahnsteigs, einschließlich montierter Sitzgelegenheiten, nicht nutzbar sind und die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wird. Der Magistrat wird gebeten, zielführende Maßnahmen gegen die Ansiedlung der Tauben unter der Brücke zu ergreifen, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 457 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machenOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellenOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18OMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686 entstanden aus Vorlage: OF 963/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Magistrat wird gebeten, das mit Anregung vom 05.05.2022, OM 2119, übermittelte Anliegen des Ortsbeirates in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8 bis 18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1272 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellenOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6687 entstanden aus Vorlage: OF 964/9 vom 01.03.2025 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinderzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern; 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus Zarakali zu gehen, um zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an den Kinderzirkus Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt infrage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u. a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Kinderzirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des solidarischen Miteinanders einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es, durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1377 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswertenOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 965/9 vom 01.03.2025 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300 Metern zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 Meter oder 500 Meter beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1082 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.