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- Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an SpielplätzenOMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 968/9 vom 01.03.2025 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Magistrat wird gebeten, bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme; - voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten; - zu erwartender Fertigstellungstermin; - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z. B. Witterung; - verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit. Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden. Begründung: Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte, deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1043 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern!OMOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6690 entstanden aus Vorlage: OF 973/9 vom 20.03.2025 Betreff: Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei, die hohen Kosten zu tragen bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet, wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden; 2. mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche baulichen Maßnahmen/Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden; 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen; 4. sofern die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen, sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbindenOMOB 1320.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 503/8 vom 18.11.2024 Betreff: Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert , an der Straßenecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße das illegale Parken mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Obwohl sich in nächster Nähe ausgewiesene Parkplätze befinden, wird die Fläche fast dauerhaft als Parkmöglichkeit genutzt. Je nach Fahrzeuggröße werden Fußgänger, aber vor allem Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder in Rollstühlen massiv behindert oder müssen auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1293
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neubau einer Grundschule für HeddernheimOMOB 820.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 03.03.2025 Betreff: Neubau einer Grundschule für Heddernheim Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 5648/25; ST 204/25 Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates vom 04.07.2024, OM 5697, aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3/3a. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen konkreten Zeitplan zu nennen, wann die Planungen abgeschlossen sind, die Baumaßnahmen beginnen und ein neuer Schulbezirk zur Entlastung der bestehenden Grundschulen in Heddernheim und Niederursel gegründet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?OMOB 220.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 entstanden aus Vorlage: OF 538/8 vom 04.03.2025 Betreff: Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus? Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; V 1085/24 OBR 8; ST 204/25; ST 206/25 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragestellungen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Wie wird mit der steigenden Anzahl an Grundschulkindern an der Robert-Schumann-Schule umgegangen, solange die geplante neue Grundschule nicht errichtet ist? Liegt für das kommende Schuljahr 2025/2026 und die Folgejahre eine praxistaugliche Lösung vor, zumal laut integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP) die Aufnahmekapazität der Schule überschritten ist und zusätzliche Schülerinnen und Schüler nicht mehr aufgenommen werden können? 2. Welche Optionen wurden wie geprüft? Beispielsweise die Option eines (vorübergehenden) Neuzuschnitts des Schulbezirks, mit der Option, die Zügigkeit an einer Nachbargrundschule ggf. durch Stellen von Containern zu erhöhen? 3. Welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für die genannte Schule geplant? Wie und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die ersten Schuljahre sind entscheidend für die Schullaufbahn der Kinder. Eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung ist daher essenziell. Dazu gehören u. a. auch ausreichend Lern- und Fachräume sowie moderne Gemeinschaftsbereiche mit einer zeitgemäßen Ausstattung. Die geplante neue Grundschule in Heddernheim wird wohl erst in einigen Jahren fertiggestellt (Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204, betreffend Grundschulbau im Mertonviertel: Diese Option ist Teil der Überlegung zur beschleunigten Deckung der Bedarfe im Bereich Heddernheim.). Bereits jetzt können zusätzliche Schülerinnen und Schüler laut iSEP nicht mehr an der bestehenden Robert-Schumann-Schule aufgenommen werden, die bereits seit mehreren Jahren regelhaft überbelegt ist: In sechs aufeinanderfolgenden Jahren mussten zusätzliche Klassen gebildet werden, zuletzt drei über der theoretischen Kapazitätsgrenze (vgl. Integrierter Schulentwicklungsplan, iSEP, der Stadt Frankfurt am Main 2020-2029, BR Mitte-Nord, Einzelschulische Betrachtung, S. 109; Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206: An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen, Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). Es ist dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Schule zu ergreifen und zudem dringend notwendige Sanierungen zu planen und durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 987
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragenOMOB 820.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6750 entstanden aus Vorlage: OF 539/8 vom 03.03.2025 Betreff: Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für gestiegene Sicherheitsmaßnahmen auch bei den Stadtteilfesten im Ortsbezirk 8 (Flohmarkt Heddernheim 01.05.2025, Straßenfest Heddernheim 14.06.2025, Niederurseler Kerb 29.08.-31.08.2025, Weihnachtsmarkt 14.12.2025) zu tragen und auf die Veranstalter bereits jetzt proaktiv zuzugehen. Es soll eine enge Abstimmung über die Anforderungen erfolgen, die eine zügige Erstattung der Beträge, die von den ehrenamtlichen Veranstaltern ggf. vorgelegt werden müssen, ermöglicht. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Staat bei geforderten Terrorabwehrmaßnahmen sollte vom Magistrat beim Bund und dem Land Hessen angeregt werden. Begründung: Die schrecklichen Gewalttaten in verschiedenen deutschen Städten haben neue Sicherheitskonzepte ausgelöst, deren Kosten den Veranstaltern aufgebürdet werden. Sie können zwar aus dem städtischen Budget mit einer Erstattung rechnen, die Auszahlung dauert aber regelhaft zu lange. Die Vereine können aber nicht mehrere Tausend Euro vorlegen und bis zu einem halben Jahr auf Erstattung warten; das ruiniert die Vereinsfinanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer StraßenfestOMOB 220.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6751 entstanden aus Vorlage: OF 540/8 vom 03.03.2025 Betreff: Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest Der Magistrat wird gebeten, den vom Frankfurter Stadtmarketing initiierten Frankfurter Selfie-Point zum Heddernheimer Straßenfest am 14.06.2025 anzufordern und an einer geeigneten Stelle in der Von-Riedt-Anlage aufzustellen. Das Vorhaben ist mit dem Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine und dem Vereinsring Heddernheim als Veranstalter abzustimmen. Begründung: Der fünf mal zwei Meter große Selfie-Point ist am 23. Januar 2025 in der Sitzung des Ortsbeirates 8 von der Stabsstelle Stadtmarketing vorgestellt und zur Verwendung angeboten worden. Nachdem er einige Zeit auf dem Frankfurter Paulsplatz zu sehen war, soll er nun seine Tour durch die Stadt machen und gerade bei Festen die Identifikation der Menschen mit der Stadt Frankfurt fördern. Viele Menschen nutzten das Motiv bereits für Selfies und Fotogrüße. Das Heddernheimer Straßenfest mit seinen vielen Besuchern und dem zentralen Anlaufpunkt in der Grünanlage gegenüber dem Schloss bietet sich wunderbar dafür an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 757 Aktenzeichen: 30-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neue Stühle für das Vereinshaus HeddernheimOMOB 820.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6752 entstanden aus Vorlage: OF 541/8 vom 03.03.2025 Betreff: Neue Stühle für das Vereinshaus Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, auf die Saalbau einzuwirken, für eine neue Bestuhlung im Vereinshaus Heddernheim, Oranienstraße 16 a, zu sorgen. Begründung: Die Stühle im Vereinshaus, das zur Saalbau GmbH gehört und vom Vereinsring Heddernheim vor Ort betreut wird, sind über 30 Jahre alt und faktisch abgängig. Zu großen Teilen sind sie sehr verschmutzt und nicht mehr sauber zu bekommen. Für die Veranstaltungen, die im Vereinshaus stattfinden, sollten neue Stühle angeschafft werden, damit der gefragte Treffpunkt weiterhin adäquat seine wichtige Aufgabe erfüllen kann, Menschen im Stadtteil zusammenzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 840 Aktenzeichen: 92-40
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der RosaLuxemburgBrückeOMOB 220.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6753 entstanden aus Vorlage: OF 546/8 vom 03.03.2025 Betreff: Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-Brücke Der Magistrat wird gebeten, die zusätzlichen Bäume, die für den oben genannten Wiesenbereich vorgesehen sind, möglichst so um die bestehende Baumgruppe herum zu pflanzen, dass mit zunehmendem Wachstum ein Wurzelnetz entstehen kann. Begründung: Bei der Ortsbegehung am 17.02.2025 in den Stegwiesen (zwischen Rosa-Luxemburg-Brücke bzw. Straßendamm und der U3-Haltestelle "Wiesenau") wurde die Anlage eines Tiny Forest in Ergänzung zu der bestehenden Baumgruppe abgelehnt. Es wurde aber zugesagt, dass weitere Bäume auf der Wiese zwischen der Rosa-Luxemburg-Brücke und den U3-Bahngleisen gepflanzt werden. Um die Flora und Fauna, die sich in der bestehenden Baumgruppe entwickelt hat, besser zu schützen, sollten die Neupflanzungen die bestehende Baumgruppe arrondieren und nicht vereinzelt auf der Wiesenfläche verteilt werden. Darüber hinaus kann das Wurzelnetz, das mit zunehmendem Wachstum entsteht, auch zur Stabilisierung der älteren Bäume und des Wasserspiegels beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 969
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut?OMOB 220.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6754 entstanden aus Vorlage: OF 547/8 vom 03.03.2025 Betreff: Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut? Der Magistrat wird gebeten, den Stand der Bebauung der Brache im Oberschelder Weg 8 (ehemalige Tennishalle) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, was dort geplant ist. Begründung: Mit dem Abriss der Tennishalle vor fast zwei Jahren ist eine wichtige Sportstätte verloren gegangen. Noch immer ist das große Gelände eine Brache, obwohl dringend Wohnraum gebraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 964
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166OMOB 820.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommenOMOB 820.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6756 entstanden aus Vorlage: OF 549/8 vom 03.03.2025 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten, die zunehmende Rattenplage mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich zu lösen. Begründung: Aufgrund der Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Urselbachs, wurden die dort lebenden Ratten vertrieben. Sie suchen nun in den Gärten der Anwohner Schutz und sind bereits tagsüber dort auf Futtersuche. Um die Plage einzudämmen, sind dringend Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthVOB 1120.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1146 entstanden aus Vorlage: OF 971/9 vom 02.03.2025 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 Mit Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2114, führte der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth verkehrstechnisch entbehrlich sei, jedoch einer Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth entgegenstehe. Bei einem Ortstermin am 25.04.2023 wurden mögliche Lösungen zur Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden besprochen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Pilotprojekt zur Stilllegung der Lichtsignalanlage: Wurde die Möglichkeit einer probeweisen Stilllegung der Lichtsignalanlage, wie vorgeschlagen, geprüft? Falls ja, welche Ergebnisse haben sich daraus ergeben? Falls nicht, aus welchen Gründen wurde von einer Stilllegung abgesehen? 2. Einrichtung provisorischer Fußgängerüberwege: Ist geplant, während einer möglichen Stilllegungsphase provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten? Falls ja, wie wird die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet? 3. Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße: Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich, um die Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße zu ermöglichen? Gibt es bereits einen Zeitplan für eine mögliche Umsetzung? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1132 Aktenzeichen: 32-1
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen SteinVOB 920.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1147 entstanden aus Vorlage: OF 970/9 vom 05.03.2025 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vor einem Jahr wurde bei einem Ortstermin die überarbeitete Machbarkeitsstudie zum Umbau des Platzes Am Weißen Stein zu einem Verkehrsknotenpunkt dem Ortsbeirat vorgestellt. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine aktuelle Auskunft zum Planungsstand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 392
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Entwicklung der RömerstadtschuleVOB 620.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 entstanden aus Vorlage: OF 535/8 vom 03.03.2025 Betreff: Entwicklung der Römerstadtschule Vorgang: OM 5419/24 OBR 8; ST 943/24; V 1085/24 OBR 8; ST 206/25 Entsprechend der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 206, ist die Zahl der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk Römerstadtschule von 85 im Schuljahr 2023/2024 auf 105 im Schuljahr 2024/20 25 gestiegen, demnach um fast ein Viertel. Nach Informationen des Ortsbeirates reichen die Raumkapazitäten in der Römerstadtschule trotz des Neubaus nicht aus. Zudem soll sich die Realisierung des zweiten Bauabschnitts verzögern, weil Grundschüler der Robert-Schumann-Schule wegen dortiger Raumengpässe die Altbauräume vorübergehend im Pendelbussystem nutzen sollen. Anscheinend hält das Wachstum der Stadtteile nicht Schritt mit der Schulentwicklungsplanung, wenn selbst Neubauten schon wieder an ihre Grenzen stoßen. Der mit Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 943, dem Ortsbeirat angekündigte Zeitplan zur Realisierung des Neubaus der Zweifeldturnhalle und der Fertigstellung der dringend benötigten Außenanlagen bis 2029 scheint schon wieder obsolet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Wann wird das alte Schulgebäude abgerissen und die Bau- und Finanzierungsvorlage für den zweiten Bauabschnitt zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 943 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1073
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und ErweiterungVOB 1220.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1156 entstanden aus Vorlage: OF 536/8 vom 03.03.2025 Betreff: Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und Erweiterung Vorgang: OM 4697/23 OBR 8; ST 1335/24; Beschl. d. Ältestenausschusses, § 5761/25 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule zu beantworten: 1. Wie sieht der genaue Zeitplan für die Untersuchung möglicher Auslagerungsstandorte und für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule aus? 2. Soll die Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule ausschließlich dem aktuellen Schulbezirk der Schule zugutekommen oder auch Kapazitäten für andere Schulbezirke abdecken? 3. In welcher Höhe wurden Planungsmittel für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule bereits abgerufen und wofür wurden diese Planungsmittel verwendet? 4. Ist die Prüfung zur Umsetzung einer Interimsmensa für die Heinrich-Kromer-Schule abgeschossen (v ergleiche Stellungnahme vom 01.07.2024, ST 1335)? Mit welchem Ergebnis? Wie sieht hier der Zeitplan aus? Begründung: Der Magistrat hat nach § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung beantragt, der Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 1.275.000 Euro für die Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zuzustimmen. In der Begründung heißt es, dass bei der Berechnung der Planungsmittel die Kosten für eine Auslagerung bisher nicht berücksichtigt wurden. Um im Rahmen der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage mögliche Auslagerungsstandorte zu untersuchen und die entsprechende Planung für die Auslagerung vorzunehmen, werden nunmehr Planungsmittel in Höhe von 2.400.000 Euro benötigt. Nach erfolgter Freigabe der zusätzlichen Mittel könnten die Planungen weiter fortgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Beratung über den Antrag auf Freigabe von Planungsmitteln auf den Ältestenausschuss delegiert. Der Ältestenausschuss hat der Freigabe der Planungsmittel in Höhe von 1.275.000 Euro zugestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4697 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1335 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 988
VOB 12AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Campingplatz HeddernheimVOB 520.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157 entstanden aus Vorlage: OF 543/8 vom 05.03.2025 Betreff: Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24; OM 5868/24 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatzes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen gegebenenfalls an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können. 2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35 b sind städtisch? Die letzte Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 854, besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der Ortsbeirat 8 andere Informationen erhalten. 3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen? 6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich? Begründung: Da es mehrere Käufer/Interessenten gibt, die Interesse an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände haben, was der Ortsbeirat sehr begrüßt (siehe OM 5868), wird um Auskunft zu den o. a. Flächen gebeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1878 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-11
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Überarbeitung der HundesteuersatzungNR19.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, NR 1163 Betreff: Überarbeitung der Hundesteuersatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zu überarbeiten und hierbei insbesondere auf folgende Anpassungen zu § 6 "Steuervergünstigungen" einzugehen und zu beschließen: 1. § 6 Abs. 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die eine Ausbildung und Prüfung als Assistenzhund nach §§ 12f und 12g BGG erfolgreich abgelegt haben. Die bestandene Prüfung - welche die Eignung als Assistenzhund und die Zusammenarbeit der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft erfasst − ist durch ein Zertifikat eines Prüfers im Sinne von § 12j Absatz 2 BGG zu bescheinigen." 2. § 6 Abs. 3 wird wie folgt um einen neuen Punkt c) erweitert: "Hunde, die als Therapie-, Schul- oder Besuchshunde eingesetzt und dafür entsprechend geeignet und ausgebildet sind. Die Eignung bzw. die bestandene Prüfung soll ebenfalls gemäß § 12g BGG vorgelegt werden. Beim Einsatz von Hunden an Schulen, soll diese selbst über die Dauer des Einsatzes (und somit befristete Steuerbefreiung) entscheiden und dies bei der Anmeldung bei der entsprechenden Behörde kommunizieren." 3. § 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert: "Befristete Steuerbefreiung für die Dauer von 2 Jahren ab dem Übernahmetag wird für Hunde gewährt, die von ihren Haltern/innen aus Einrichtungen übernommen wurden, die mit der Stadt Frankfurt einen Fundtiervertrag oder einen anderweitigen Vertrag in Bezug auf die Verwahrung von Hunden haben." Begründung: Die aktuelle Hundesteuersatzung besteht seit über 25 Jahren. Mit der Zeit haben sich die Rahmenbedingungen geändert und es sind auch neue Erkenntnisse gewonnen worden. Deshalb soll in Bezug auf Inhalt und Struktur die Satzung überarbeitet werden. Vor allem die Neuformulierung des §6 Abs. 1 spielt eine wichtige Rolle, als dass die anerkannte Prüfung des Assistenzhundes sowie der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in den Mittelpunkt gerückt wird, anstatt die Erkrankung oder Behinderung von Menschen. Ob Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung oder zum Beispiel eine psychische Erkrankung haben, die einer Schwerbehinderung gleichgestellt ist, ist somit auch nicht mehr ausschlaggebend. · Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle Stütze, um selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Sie sind eine stets verlässliche und vertrauensvolle Begleitung für ihre Halter*innen. Mit der Änderung werden im Laufe der Zeit aufgetretene Unklarheiten korrigiert. · Auch die Anwesenheit von Therapie-, Schul- und Besuchshunden in Bildungsstätten und sozialen Einrichtungen trägt zu einem positiven Umfeld bei. Statistiken zeigen, dass der Einsatz von diesen Hunden das Wohlbefinden von Kindern, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen verbessert. So sind sie heute bundesweit an über 1.000 Schulen im Einsatz. Therapie-, Schul- und Besuchshunde können vielseitig eingesetzt werden und Stress reduzieren, Ängste mildern und soziale Interaktionen fördern. In Schulen und Kindertagesstätten können sie dazu beitragen, das Lernklima zu verbessern und das allgemeine Wohlbefinden der Schüler, besonders nach einigen anspruchsvollen Pandemiejahren, zu unterstützen. Dahingehend ist eine Ausnahme der Hundesteuer für Therapie-, Schul- und Besuchshunde angemessen. Laut §3 Abs. 5 HSchG entwickeln Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept, d. h. sie entscheiden selbst, ob (und für welche Dauer) sie Schulhunde einsetzen wollen. Deshalb sollen sie diese Dauer für die Steuerbefreiung selbst bei der Behörde bei der Anmeldung kommunizieren. · Dadurch kann den Schulen auch die Möglichkeit eröffnet werden, unterschiedliche Konzepte oder ggf. Testphasen auszuprobieren. · Die Steuervergünstigung für lokale Tierheime (z.B. das Tierheim Fechenheim) hat unter anderem den Lenkungszweck, dass die mit Fundtierverträgen ausgestatteten Tierheime hiermit bei der Vermittlung von Tieren unterstützt werden. Hierbei ist es sachgerecht, wenn alle Tierheime, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt abgeschlossen haben, auch diese Steuervergünstigung bieten können. Lange hatte nur das Tierheim Fechenheim einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt. Um hier gleiche Rahmenbedingungen zu geben, soll der Paragraph geändert werden. · Die steuerlichen Auswirkungen dieser Änderungen sind für die Höhe der Einnahmen aus der Hundesteuer unwesentlich. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2024, NR 998 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 998 = Annahme ohne Zusatz, NR 1163 = Annahme) BFF-BIG (NR 998 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (NR 998 = Ablehnung, NR 1163 = Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkolinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 998); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 998 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 998 und NR 1163 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkolinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 998) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 998 und NR 1163 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 998 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1163 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkolinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), FRAKTION (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 998) Beschlussausfertigung(en): § 5936, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 21-11
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherung des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“NR19.03.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, NR 1170 Betreff: Sicherung des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 01.09.2025, 28.11.2025 und 11.02.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bestand des Kulturraues "Netzwerk Seilerei" zu sichern, indem mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" erörtert wird, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH + Co KG., Cayobau und die Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e.V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a. kurzfristig bzw. b. mittelfristig bzw. c. langfristig d. benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. Begründung: In den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 haben sich sowohl Stadtverordnetenversammlung als auch Ortsbeirat 5 für die Institutionelle Förderung der Seilerbahn Kunst & Kultur eingesetzt. Während die Vorlagen der CDU-Fraktion Frankfurt am Main (NR 305/2024) und des Ortsbeirates 5 (EA 178/2024), die eine institutionelle Förderung in Höhe von 30.000,00 € vorgesehen haben, mehrheitlich abgelehnt worden sind, fand die Vorlage der Koalition (E 139/2024), die eine Unterstützung der Seilerbahn Kunst Kultur e.V. seitens der Stadt Frankfurt bei der Vermietung und Bereitstellung der Räumlichkeiten forderte, mehrheitlich eine Zustimmung. Im Bericht des Magistrates B 56 vom 07.02.2025 wird nun mitgeteilt, dass eine "dauerhafte finanzielle Unterstützung, die für die fortgesetzte Arbeit des Vereines Seilerbahn Kunst Kultur e.V. erforderlich wäre, [...] aus den gegenwärtig verfügbaren Mitteln des Kulturhaushaltes nicht möglich" sei. Und weiter: "Insofern ist die Fortsetzung der begrüßenswerten Arbeit des Vereines von einer grundsätzlichen hierfür vorzusehenden Mittelbereitstellung durch die Stadtverordnetenversammlung abhängig." Diese "grundsätzliche Mittelbereitstellung" ist bedauerlicherweise mehrheitlich abgelehnt worden, wie im ersten Absatz dargelegt. Um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" auch langfristig für Kunst- und Kulturschaffende zu erhalten, müssen zum einen für die Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" und zum anderen für die Stadt Frankfurt am Main verlässliche Rahmenbedingungen für die Weiterarbeit gegeben werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 56 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und BFF-BIG (B 56 = Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1170 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1170 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5984, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6071, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 § 6527, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 § 7089, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt 2026/27 verwendenNR19.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, NR 1171 Betreff: Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt 2026/27 verwenden Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Erfassung und Ermittlung aktueller Zahlen für den Kulturhaushalt 1. entweder ein Programm zu installieren oder 2. das bisherige Verfahren einfacher und effizienter zu gestalten. Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats B 80 vom 17.02.2025 teilt dieser mit, dass der Ermittlung der angeforderten Zahlen ein aufwändiges Verfahren durch individuelle Abfrage bei den geförderten Kulturinstitutionen im Rahmen der Transparenzberichterstattung zugrunde liege. Dies lässt schlussfolgern, dass dieses Verfahren nicht nur Zeit, sondern auch personelle Ressourcen bindet, die an anderer Stelle benötigt und sinnvoller eingesetzt werden können. Daher ist es erforderlich, die Datenbeschaffung zu optimieren und die zu investierende Zeit und die personellen Ressourcen zu minimieren. Dies kann erreicht werden, indem ein für diesen Vorgang geeignetes Programm installiert oder das Verfahren einfacher und effizienter gestaltet wird. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und BFF-BIG (B 80 = Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 80 = Zurückweisung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1171 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1171 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5985, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6110, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Öffentlichkeitsbeteiligung: Bestehendes stärkenNR19.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, NR 1172 Betreff: Öffentlichkeitsbeteiligung: Bestehendes stärken Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Inhalte des Dokuments "Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main: Richtlinie" aus der Perspektive der Verwaltung zu bewerten und ein einheitliches Darstellungssystem für die Bürgerinnen und Bürger zu präsentieren. Hierzu ist der Lenkungskreis zu hören; 2. konkrete Summen (als Gesamtsumme oder prozentuale Anteile, gemessen an den verfügbaren Mitteln eines Dezernates) in den Haushalt einzustellen, um eine ausreichende finanzielle Ausstattung für eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen; 3. auf die personellen Ressourcen der Ämter sowie 4. die zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten; 5. das abgeschlossene Projekt "jugendmachtfrankfurt" (repräsentative Beteiligung - das Jugendparlament und die Jugendräte) mit den Richtlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzahnen; 6. sich 2025 zum Ziel zu setzen, Anfragen und Anträge aus den Ortsbeiräten innerhalb der regulären Zeit von 3 Monaten, jedoch spätestens in einem Zeitraum von 6 Monaten, sachdienlich und lösungsorientiert zu beantworten, eine Antwort ohne konkrete Inhalte ist nicht akzeptabel; 7. mit Plakaten, Flyern und im Internet zu Beginn verstärkt über öffentliche Sitzungen (Bürgerfragestunden in Ortsbeiräten, Ausschüssen, KAV) und gesetzlich vorgeschriebene und geregelte Beteiligungsverfahren bzgl. Vorhaben oder auch Maßnahmen zu informieren (z.B. Bebauungsplanverfahren, Hessische Gemeindeordnung, UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention); 8. eine Informationskampagne zu planen und den Stadtverordneten das Vorhabenvorzulegen, bei der über bestehende Beteiligungsmöglichkeiten informiert wird (à Frankfurt fragt mich inkl. Mängelmelder und Ideenplattform); 9. die Grundlagen zur Auswahl der Zielgruppen für einen bestimmten Beteiligungsprozess transparent zu definieren und zu kommunizieren, um Klientelpolitik zu vermeiden; 10. in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen ein Pilotprojekt zur kommunalpolitischen Bildung von Erstwählern an weiterführenden Schulen in Frankfurt zu entwickeln; 11. regelmäßig mit Studierenden der Universitäten und Hochschulen zu evaluieren, welche Gruppen überhaupt nicht an Beteiligungsformaten teilnehmen, und Methoden zu entwickeln, wie diese Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können; 12. ein mehrsprachiges Schulungsangebot online bereitzustellen, das darüber informiert, wo, wie und wann eine Beteiligung in Gremien (wie den Ortsbeiräten, der KAV, dem Kinder- und Jugendparlament etc.) möglich ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich politisch zu engagieren und sich zu beteiligen. Die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten müssen jedoch bekannter gemacht werden und der Zugang muss erleichtert werden. 2023 wurde damit begonnen, eine Richtlinie (zunächst Leitlinie) für eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Frankfurt zu erarbeiten. Ende Februar 2025 haben die Mitglieder des Arbeitskreises nun die Nachricht erhalten, dass die Richtlinien in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden sollen. Abgesehen von dem langen Prozess muss infrage gestellt werden, ob die Beteiligungsmöglichkeiten an diesem Prozess selbst gut organisiert waren. So wurden die Arbeitskreissitzungen zu kurzfristig und nicht öffentlichkeitswirksam genug beworben, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Schon zu Beginn wurde der Eindruck erweckt, dass a) nicht genügend Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen in die Entwicklung der Leitlinien eingebunden wurden und b) den Dezernaten und Ämtern nicht die Möglichkeit gegeben wurde, ihre bestehenden Beteiligungsformate zu Beginn des Prozesses vorzustellen, um dem Arbeitskreis damit Zugang zu Informationen über vorhandene Mittel, Maßnahmen sowie personelle und zeitliche Ressourcen für Bürgerbeteiligungsverfahren zu geben. Im Rahmen der Entwicklung eines Leitlinienpapiers - später der Richtlinie - haben im Prozess Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommuniziert, nicht weiter an den Sitzungen teilzunehmen. Die Beteiligung an der öffentlichen Vorstellung des Leitlinienprozesses Ende September 2023 war sehr gering. Zusätzlich zu den Kosten für Raummieten, Verpflegung, Öffentlichkeitsarbeit und Moderation von 14 400 €, ist für die Zusammenarbeit der Stadt mit der Beteiligungsagentur Zebralog, die den Leitlinien-Prozess begleitet, eine Summe von rund 158.300 Euro veranschlagt. Ziel muss sein, bestehende Beteiligungsmöglichkeiten in Frankfurt öffentlich wirksam zu bewerben und zu stärken, die Wahlbeteiligung, insbesondere bei jungen Wählern und Erstwählern, zu erhöhen, die Vorteile einer repräsentativen Demokratie darzulegen und die bestehenden Strukturen wie den Ortsbeirat in den Vordergrund zu stellen. Entscheidend für das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Politik generell und ihre jeweilige kommunale "Regierung" ist der erkennbare Wille, transparent Entscheidungen zu treffen und Projekte erfolgreich abzuschließen. Die Gründe für Entscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar für alle kommuniziert werden. Es muss deutlich werden, dass am Ende gewählte Repräsentanten entscheiden und Beteiligungsprozesse in erster Linie der Aufnahme von Vorschlägen und Einschätzungen dienen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke und fraktionslos (= Zustimmung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis) und Linke (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird auf Wunsch der Linke-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke und fraktionslos (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP, Volt und BFF gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und 1 Linke (= Kenntnis) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1172 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1172 wird im Rahmen der Vorlage M 62 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage M 62) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung ohne Zusatz) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1172 wird im Rahmen der Vorlage M 62 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1172 wird im Rahmen der Vorlage M 62 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Akmadza, Huber, Yildiz, Dr. Rosenbaum, Kunze, Yilmaz, Christann, Schwichtenberg und Schnitzler sowie von Stadträtin O´Sullivan dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Linke und Gartenpartei (= Ablehnung ohne Zusatz) 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (Zustimmung); FDP (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage NR 1172 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und Linke gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6091, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 66-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Baumaßnahmen an der Autobahn 661OFOB 819.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, OF 492/4 Betreff: Baumaßnahmen an der Autobahn 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den aktuellen Stand zu den Baumaßnahmen an der A 661 im Bereich New Atterberry / Friedberger Landstraße zu berichten. Wir erwarten Informationen zu: 1. Vorstellung der Untersuchungen der DEGES 2. Zu konkreten Baumaßnahmen zum Ausbau der A 661 im Bereich New Atterberry, wie Zeitplan, Meilensteine, Planung zum Lärmschutz 3. Zeitplanung der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung für eine Einhausung, um den unnötigen Aufbau von Lärmschutzwänden zu verhindern 4. Zeitplan zur Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen im Falle der Zustimmung für eine Einhausung Begründung: Die Ergebnisse der Untersuchung der DEGES zur Einhausung der A 661 sollte bereits im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden, was bis heute nicht geschehen ist. Ende Februar hat die Autobahn GmbH im Bereich der geplanten Rampe zur Auffahrt auf die A 661 Richtung Osten Rodungsarbeiten durchgeführt, um mit dem planfestgestellten Endausbau der A 661 zu beginnen und Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden (ca. 10 m hoch) zu leisten. Von einer Stadtverordneten wurde uns mitgeteilt, dass weiterhin eine Einhausung geplant ist und das Stadtplanungsamt sowie das Verkehrsdezernat im engen Austausch mit der Autobahn GmbH stehe. Über die Rodungsarbeiten waren aber weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Hintergrund sehen wir einen dringenden Bedarf, den Stand des Projekts in Bezug auf die Einhausung und das weitere Vorgehen der Autobahn GmbH allen betroffenen Ortsbeiräten zeitnah und detailliert vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6734 2025 Die Vorlage OF 492/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die RiederwaldsiedlungOFOB 319.03.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, OF 731/11 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der ST 300 genannte Zufahrt über Lameyerstraße - Harkortstraße -Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die DB die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainische S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad/Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Ein Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden. LKW würden dort sowieso stecken bleiben Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bai des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6902 2025 Die Vorlage OF 731/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz des Tenors "erfolgen" durch "unterrichten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen DachsburgOAOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2025, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 1009/10 vom 03.03.2025 Betreff: Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie erfolgt die Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule? 2. Welche negativen Auswirkungen könnten ab wann die bisher gute und wichtige Arbeit des Horts Dachsburg einschränken oder beenden? 3. Falls solche Auswirkungen bestehen: Wie und durch wen wird im Interesse aller Betroffenen diese Arbeit (insbesondere für besondere Bedarfe von Kindern) künftig sichergestellt? 4. Wie wird die Finanzierung gesichert? 5. Wie kann der eventuelle Übergang von Zuständigkeiten gut geregelt werden, insbesondere für Kinder, Eltern und bisherige Beschäftigte? 6. Gibt es zu den vorgenannten Fragen Probleme mit dem Kindernet oder könnte es welche damit geben, und wenn ja, wie werden diese sodann schnellstens behoben? 7. Wann und wie soll nach den aktuellen Erkenntnissen zu den vorgenannten Fragen das Ganztagskonzept an welchen weiteren Grundschulen im Ortsbezirk 10 besser umgesetzt werden? Begründung: Die Zahl der Kinder wird sowohl am Frankfurter Berg als auch in Berkersheim steigen. Deshalb ist es wichtig, sowohl die schulische Ganztagsbetreuung als auch das bisherige, sehr gute Betreuungsangebot insbesondere der Dachsburg für besondere Bedarfe sicher zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 296 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 296) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6043, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-4
OAOB 10Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-WegOFOB 518.03.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2025, OF 1364/5 Betreff: Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg eine barrierefreie Erschließung errichtet werden kann. Der bestehende Schotterweg östlich des Regenrückhaltebeckens ist zu asphaltieren. Daran anschließend ist eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds zum Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs zu erstellen. Es ist ferner zu prüfen, ob ergänzend in die Böschung des Wendeplatzes eine Treppe integriert werden kann. Begründung: Nördlich des Philippine-Schulz-Weges wurde ein Regenrückhaltebecken gebaut und zwischen diesem Becken und dem angrenzenden Obstgarten ein Revisionsweg eingerichtet. Dieser Weg ist augenblicklich nur mit grobem Schotter bedeckt. Der Weg endet an dem etwa einen Meter höher gelegenen Wendeplatz des Philippine-Schulz-Weges. Sportliche Fußgänger überwinden diesen Höhenunterschied an einer kurzen, steilen, gepflasterten Rampe, die offenbar erstellt wurde, um bei Starkregenereignissen das Wasser in das Regenrückhaltebecken abzuleiten. Eine ordentliche Zuwegung zum Philippine-Schulz-Weg wurde leider noch nicht gebaut. Daher sind eine Treppe und eine barrierefreie Verbindung zu errichten. Südlich des Regenrückhaltebeckens befindet sich Brachland, das zu diesem Zweck genutzt werden kann - siehe Foto. Der angrenzende Obstgarten würde durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt. Besonders im Freizeitverkehr wird der Weg trotz des schwierig zu überwindenden Höhenunterschieds intensiv genutzt, weil es dort praktisch keinen Autoverkehr gibt. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnte eine bequeme Zuwegung zu den Freizeitflächen im nördlichen Oberrad eingerichtet werden. Vorgeschlagene Wegeverbindung Philippine-Schulz-Weg Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.08.2023, OF 872/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6693 2025 1. Die Vorlage OF 872/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1364/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschluss zur Planung des Grünflächenamts zur Sanierung des EuropagartensOFOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2025, OF 1576/1 Betreff: Beschluss zur Planung des Grünflächenamts zur Sanierung des Europagartens Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat stimmt den Planungen des Grünflächenamtes (Planungsstand 10.3.2025 - siehe Anlage): zu, unter der Maßgabe, dass 1. die Seilbahn nicht realisiert wird. 2. in der nördlichen Promenade die Anzahl der Sitzgelegenheiten dem heutigen Stand entsprechen und nicht reduziert werden. 3. der in den Planungen mit der Nummer 11 versehene Tiny Forest nicht entlang des Hauptwegs, sondern zwischen südlichem Tunnelmund und Bolzplatz ("F" in der Planung) realisiert wird. 4. die nördliche und die südliche Promenade ("A" in der Planung) abweichend von den Planungen gepflastert oder asphaltiert und nicht mit einer wassergebundenen Wegedecke versehen wird. Die leichte Neigung der Promenaden soll beibehalten werden, sodass Regenwasser in Richtung der Baumpflanzungen abfließen kann. Quelle: G rünflächenamt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.02.2025, OF 1546/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der Die Partei wird über die Vorlage OF 1576/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1546/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1576/1 für erledigt erklärt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1576/1 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1576/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1576/1 wird abgelehnt. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 1576/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme) Zu Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme) Zu Ziffer 4.: GRÜNE, 1 CDU und 2 SPD gegen 2 CDU, 1 SPD, FDP, BFF und Die Partei (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinderladen „Rote Eule“ erhaltenOFOB 318.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2025, OF 854/3 Betreff: Kinderladen "Rote Eule" erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. 2. Den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z.B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern, etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/ Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen. 3. Mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. Begründung: Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte Rote Eule in der Eckenheimer Landstraße im Nordend. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei die Kosten von über 300 000 Euro zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Der Schülerladen für die Grundschulkinder wird zum Ende des Jahres dicht gemacht. Der Kinderladen für die unter drei bis sechs Jährigen schon in ein paar Monaten, am 31.07.2025. Insgesamt gehen 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren. Dies ist nach der Kindertagesstätte St. Michael bereits die zweite Tagesstätte in wenigen Monaten im Nordend, die wegen baulicher Mängel Gefahr läuft geschlossen zu werden. Insbesondere der Abbau von Hortplätzen kann sich die Stadt angesichts der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 nicht leisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.03.2025, OF 838/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6758 2025 Anregung an den Magistrat OM 6759 2025 1. Die Vorlage OF 838/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 854/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Jubiläumsfeier des Athletik-Sportvereins Griesheim 1900 e. V.OIBOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2025, OIB 389 entstanden aus Vorlage: OF 1185/6 vom 14.03.2025 Betreff: Unterstützung der Jubiläumsfeier des Athletik-Sportvereins Griesheim 1900 e. V. Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Jubiläumsfeier anlässlich des 125-jährigen Bestehens des Athletik-Sportvereins Griesheim 1900 e. V. mit einem Betrag in Höhe von 1.500 Euro aus seinem Budget. Das Geld soll vorrangig für die Jugendarbeit des Vereins und die Erstellung der Festschrift verwendet werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Athletik-Sportverein Griesheim 1900 e. V. ist seit vielen Jahrzehnten vor allem für seine erfolgreiche Jugendarbeit bekannt, die sich nicht nur auf den sportlichen Bereich erstreckt, sondern auch die allgemeine Jugendarbeit umfasst. Die Mannschaften und einzelne Sportler sind auf Landesebene bei Wettkämpfen und Nachwuchsturnieren regelmäßig erfolgreich. Die Veranstaltungen zum Jubiläum geben dem Verein die Gelegenheit, sich einer breiteren Öffentlichkeit darzustellen und für seine Angebote zu werben. Daher ist es wünschenswert, dass der Ortsbeirat bei der Verwirklichung der Festivität unterstützend mitwirkt. Hinweis : Die Maßnahme wurde am 10.03.2026 mit 1.500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 360 Aktenzeichen: 10-2
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der TheobaldZieglerSchuleOIBOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2025, OIB 390 entstanden aus Vorlage: OF 983/10 vom 26.01.2025 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks auf dem alten Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 7.000 Euro. Der Bücherschrank soll auf dem Gelände des alten Schulgebäudes, in unmittelbarer Nähe zum grünen Klassenzimmer und in der Fluchtverlängerung der Tischtennisplatte stehen. Ein Pate steht bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit einer UBUS-Kraft an der Theobald-Ziegler-Schule errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese soll nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Die Kinder haben den Wunsch, dass dieser Bücherschrank als Tauschbörse an der Theobald-Ziegler-Schule dient: gelesene Bücher können dort abgestellt werden, andere Bücher können entnommen werden, auch vor dem Hintergrund, dass es Kinder an der Schule gibt, die gar keinen Zugang zu Büchern haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1OIBOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2025, OIB 391 entstanden aus Vorlage: OF 1573/1 vom 03.03.2025 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern im Jahr 2025 zu veranlassen: - zwei Einsätze im Bahnhofsviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragter Bahnhofsviertel), - vier Einsätze in Gallus Süd und Nord/Europaviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord), Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 6.000 Euro zu finanzieren. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wurde in 2024 gut genutzt und viele Eltern haben sich gefreut, dass das Spielmobil an Orten im Einsatz war, an denen es sonst nicht gastiert. Da viele Spielplätze im Ortsbezirk zudem in schlechtem Zustand sind, ist ein zusätzliches Angebot sinnvoll und bietet Abwechslung. Die betroffenen Kinderbeauftragten wünschen sich die Einsätze in ihren Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 1Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Mehr Sauberkeit am Mainufer in HöchstOIOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 18.03.2025, OI 92 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 25.02.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit am Mainufer in Höchst Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, entlang des Höchster Mainufers ausreichend große Müllbehälter mit Abdeckungen aufzustellen, die der Wind nicht leer blasen und Vögel nicht leer räumen können. Für die Beschaffung von geeigneten Müllbehältern stellt der Ortsbeirat 6 Mittel im Rahmen des Etatantrags E 201 zur Verfügung. Die Müllsäcke in den Müllbehältern entlang des Mainufers werden oft vom Wind hoch geblasen, mitsamt des leichten Verpackungsmülls, der sich dann verteilt. Auch Vögel verteilen auf der Suche nach Nahrung den Müll. Daher sind Behälter mit Abdeckungen, die dies verhindern, ein Beitrag zu mehr Sauberkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 221 Versandpaket: 26.03.2025
OIOB 6Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter WestenOIOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 18.03.2025, OI 93 entstanden aus Vorlage: OF 1186/6 vom 14.03.2025 Betreff: Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter Westen Vorgang: E 160 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, die nachfolgend aufgeführten Vereine bzw. Vereinsringe bei der Durchführung der genannten Stadtteilfeste finanziell mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen: 1. Bürgerverein Griesheim e. V.: - Sommerfest Griesheim; - Griesheimer Weihnachtsmarkt. 2. ISG - Interessengemeinschaft Sossenheimer Gewerbetreibender e. V.: - Straßenfest auf dem Kirchberg (geplant am 12. Juli 2025). Die genannten Feste werden ehrenamtlich organisiert, haben grundsätzlich keinen kommerziellen Charakter und haben in ihren Stadtteilen eine lange Tradition. Die Vereine, Vereinsringe und andere Institutionen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten tragen sie zum Zusammenhalt und dem Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei, doch steigende Kosten (Energiekosten sowie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen) erschweren zunehmend die Durchführung dieser Feste. Der Ortsbeirat 6 befürwortet deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 26.03.2025
OIOB 6Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - „Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2025“ unterstützenOIOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 18.03.2025, OI 94 entstanden aus Vorlage: OF 493/7 vom 03.03.2025 Betreff: "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2025" unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, die Durchführung der diesjährigen " Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" am 17.05.2025 mit einer Summe von 1.500 Euro zu unterstützen. Die Mittel sind dem gemeinnützigen Verein KIR (Kultur in Rödelheim) zu überweisen. Seit 2011 findet alljährlich die "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" statt. Die Veranstaltung entlang und im Umfeld der Nidda erfreut sich großer Beliebtheit. Die Musiker*innen treten unentgeltlich auf und die Organisation sowie Durchführung erfolgt ehrenamtlich. Die bisherige Finanzierung war durch das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" und das Quartiersmanagement Rödelheim-West sichergestellt. Dies ist nun leider nicht mehr möglich. Damit die "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" weiterhin stattfinden kann, ist der organisierende Verein KIR (Kultur in Rödelheim) auf Spenden und finanzielle Unterstützung angewiesen. Durch den angegebenen Betrag sollen zwei Kostenschwerpunkte übernommen werden: die Toilettenhäuschen mit 900 Euro und die GEMA-Gebühren mit 600 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 26.03.2025
OIOB 7Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)OMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6617 entstanden aus Vorlage: OF 1164/6 vom 10.02.2025 Betreff: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Vorgang: OM 5049/19 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Zugang zur Straßenbahnhaltestelle "Waldfriedhof Goldstein" von der Straße Am Försterpfad aus zu schaffen. Begründung: Die Rampe vom Weg Am Försterpfad zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" hat eine Steigung von acht bis 8,5 Prozent. Barrierefrei ist die Rampe aber nur, wenn sie eine Steigung von sechs Prozent aufweist (DIN 18040-3). Der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 10.09.2019, OM 5049, ist mit dem Hinweis nicht abgeholfen worden, dass die Straßenbahnhaltestelle selbst barrierefrei zugänglich sei. Das ist zwar zutreffend, berücksichtigt aber nicht, dass der Zugang über die Straße Am Försterpfad der Bevölkerung auch als Zugang zum Waldfriedhof dient. Da es sich dabei vornehmlich um betagte und daher häufig altersgemäß bewegungseingeschränkte Personen handelt, wird der 200 Meter längere Zugang über Zum Eiskeller und Unterschweinstiegschneise nicht genutzt. Aus der Bevölkerung ist der nach wie vor bestehende Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen worden, dass dafür gesorgt wird, den Zugang barrierefrei auszugestalten. Es wird berichtet, dass Passant*innen mit Gehwagen oder Rollstuhl die Steigung nicht bewältigen können, was durch die Vorgaben der DIN 18040-3 bestätigt wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1231 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Goldstein: Regenmulde am Parkplatz WaldfriedhofOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6618 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 10.02.2025 Betreff: Goldstein: Regenmulde am Parkplatz Waldfriedhof "Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, nehmen sie Entenfutter mit!" So wird es von einer Anwohnerin aus Goldstein-Süd geschildert, um den Zustand des Parkplatzes vor dem Waldfriedhof in Goldstein zu beschreiben. Eine Besichtigung vor Ort bestätigt, dass dort eine riesige Mulde ist, die sich mit Regelwasser füllt, sodass sich ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Teich bildet, der auch aus dem Weltall zu sehen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz vor dem Waldfriedhof in Goldstein so mit Schotter aufzufüllen, dass sich dort nach Regelfällen kein Teich bildet. Quelle: Google Earth vom 09.02.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1569 Antrag vom 31.01.2026, OF 1457/6 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8162 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Goldstein: Müllcontainer mit kleiner ÖffnungOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6619 entstanden aus Vorlage: OF 1166/6 vom 10.02.2025 Betreff: Goldstein: Müllcontainer mit kleiner Öffnung Bei einer Ortsbegehung wurde seitens der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) vor mehreren Jahren zugesagt, dass in der Siedlung Goldstein-Süd die Müllsammelplätze mit Containern ausgestattet werden, die über einen kleineren Deckel verfügen, der sich mit einem nur geringen Kraftaufwand öffnen lässt. Diese Maßnahme ist nicht umgesetzt, sodass Hausmüllbeutel mitunter neben den Müllcontainern abgestellt werden, wo sie von Raben oder Ratten aufgerissen werden und sich der Inhalt in der Umgebung verteilt. bewegungs eingeschränkte Personen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, können die schweren Deckel der Müllcontainer nicht öffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich bei der FES dafür einzusetzen, dass in der Siedlung Goldstein-Süd solche Müllcontainer aufgestellt werden, die in ihrem Deckel eine kleine und leichte Klappe haben, die sich mit geringem Kraftaufwand öffnen lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 915 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Höchst: RobertBunsen-StraßeOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6620 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 18.02.2025 Betreff: Höchst: Robert-Bunsen-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen VZ 208 "Vorrang dem Gegenverkehr" am Eingang der Kurmainzer Straße in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen, und zu klären, inwieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zweirichtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird. Begründung: Bürger beobachten häufiger, dass Konflikte beim Begegnungsverkehr in der engen Straße bestehen. Es scheint den von der Kurmainzer Straße Einfahrenden nicht klar zu sein, dass sie zum Ausweichen verpflichtet sind, da sie das Hindernis "parkende Autos" auf ihrer Seite haben. Es bestehen durch Einfahrten im Verlauf der Straße drei Ausweichmöglichkeiten. Die Straße ist zwar eng, aber keine Durchfahrtsstraße, obwohl sie gern als Abkürzung genutzt wird, auch um einen Stau auf der Zuckschwerdtstraße zu umfahren. Rettungsfahrzeuge können durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht weiterfahren: - Biegen sie von der Zuckschwerdtstraße aus ein, kann das Schild die Situation klären; - Biegen sie von der Kurmainzer Straße ein und begegnet ihnen ein von der Zuckschwerdtstraße aus einfahrendes Fahrzeug, dann muss dieses ausweichen, wenn das Rettungsfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1135 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Toiletten in der Nähe des Skaterplatzes in HöchstOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6621 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 25.02.2025 Betreff: Toiletten in der Nähe des Skaterplatzes in Höchst Der Magistrat wird gebeten, eine (mobile) Toilette in der Nähe des Skaterplatzes in Höchst aufzustellen. Begründung: Es stehen keine Toiletten, insbesondere für Skater, die oft auch aus benachbarten Stadtteilen zum Skaten kommen, zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1503 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sauberkeit an der SkateranlageOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6622 entstanden aus Vorlage: OF 1171/6 vom 25.02.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit an der Skateranlage Der Magistrat wird gebeten, die Skateranlage unter der Leunabrücke sauber und attraktiv zu halten. Dazu ist eine regelmäßige mindestens zweimal wöchentliche Reinigung erforderlich. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, eine Sitzmöglichkeit zu schaffen , damit die Skaterschuhe gewechselt werden können. Begründung: Die Höchster Kinderbeauftragte berichtete von Dreck und Vermüllung im Bereich der Skateranlage und dass die Nutzer*innen keine Möglichkeit haben, beim Wechseln ihrer Schuhe oder bei einer Pause woanders als auf dem Boden zu sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-AnlageOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6623 entstanden aus Vorlage: OF 1172/6 vom 26.02.2025 Betreff: Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage Am 26. November 2025 hatte die Planersocietät im Ortsbeirat die integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumstudie für Höchst vorgestellt. Neben Vorschlägen zur Nahmobilität und zum Parkraum wurden auch konkrete Vorschläge für die Ausweitung von Spiel- und Sportmöglichkeiten gemacht. Es wird die "Errichtung von Sportmöglichkeiten im Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage; Calisthenics-Anlage, ggf. Parkour-Anlage" vorgeschlagen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Art von Fitness- und Sportanlagen für den Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage geeignet sind. Dazu wird sicherlich eine Calisthenics-Anlage oder Parkour-Anlage gehören. Es sollte ebenfalls die Möglichkeit von inklusiven Geräten einbezogen werden. Auch der Wunsch nach Geräten, an denen Jung und Alt gleichermaßen trainieren können, sollte berücksichtigt werden. Begründung: Der gesundheitliche Nutzen von Spiel und Sport und insbesondere Calisthenics ist wohl unbestritten und hat zudem eine wichtige soziale Funktion, auch außerhalb von Pandemien. Es wird immer wieder der Wunsch nach solchen Anlagen geäußert. Auch die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung setzt sich für Fitnessgeräte und Calisthenics-Anlagen in öffentlichen Parks ein. Mit der Rudolf-Schäfer-Anlage haben Planer bereits einen Ort in Höchst vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1054
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klärenOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6624 entstanden aus Vorlage: OF 1173/6 vom 27.02.2025 Betreff: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle "Birminghamstraße") in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Anwohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der Kirche St. Markus oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Beschilderung der Radwege. Falls es sich an dieser Stelle nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab der Mainzer Landstraße 786 entgegen der sehr engen Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt an dieser Stelle dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind an dieser Stelle durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1134 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindernOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulierenOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6626 entstanden aus Vorlage: OF 1177/6 vom 26.02.2025 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die unbefriedigende verkehrliche Situation auf der Pfaffenwiese/Silostraße bei Veranstaltungen im Bereich der Jahrhunderthalle/Ballsporthalle besser geregelt und für die Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet werden kann. Bürger kritisieren insbesondere die Lage bei Parallelveranstaltungen in beiden Hallen sowie die Situation zu Flohmarktzeiten mittwochs und samstags. Unter anderem sind folgende Maßnahmen und deren Umsetzung zu prüfen: - regelmäßige Verkehrskontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden; - Maßnahmen zur Verkehrsregelung bei Veranstaltungen; - Einsatz von Parkeinweisern seitens der Veranstalter; - höhere Attraktivität des ÖPNV durch dichtere Taktung (Busse/S-Bahnen); - Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten mit Einsatz von Pendelbussen (z. B. am Tor Nord). Begründung: Verkehrsteilnehmer, die den Bereich Pfaffenwiese/Silostraße/sog. Bleiwerksbrücke bei Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle, der Ballsporthalle und während der Flohmärkte befahren, beklagen zunehmend die oft chaotische Lage des fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs. Die betroffenen Straßenabschnitte sind zeitweise völlig verstopft, durch illegal geparkte Autos unbefahrbar und bringen den öffentlichen Busverkehr teilweise zum Erliegen. Es wurde berichtet, dass Fuß- und Radwege auf der Pfaffenwiese und der sog. Bleiwerksbrücke komplett zugeparkt werden und Fußgänger und Radfahrer auf die Fahrbahnen ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1138 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterliederbach: Parksituation in der NahestraßeOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6627 entstanden aus Vorlage: OF 1183/6 vom 10.03.2025 Betreff: Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße Bereits in der vergangenen Wahlperiode machten Anwohner darauf aufmerksam, dass rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge (insbesondere in den Kreuzungsbereichen) dafür sorgen, dass Müllfahrzeuge der Stadtreinigung die Nahestraße nicht befahren können. In der Folge konnte mehrmals der Müll der Anwohnerschaft nicht abgeholt werden. Seinerzeit fand bereits ein Ortstermin statt. Innerhalb dessen wurde angeregt und auch umgesetzt, dass ein Halteverbot eingerichtet wird und die Kreuzungsbereiche markiert werden, um eine Befahrbarkeit zu gewährleisten. Zudem rückten die Beamten der Stadtpolizei die verkehrliche Situation in den Fokus und führten Kontrollen durch. Mittlerweile haben sich die Zustände verschlechtert. Kontrollen finden laut Aussagen der Anwohner nicht mehr statt, sodass die Parkverbotszonen und insbesondere die markierten Kreuzungsbereiche wieder rechtswidrig beparkt werden. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alsbald - regelmäßige Kontrollen in der Nahestraße zu forcieren, um die Befahrbarkeit des Areals für schwere Müllfahrzeuge zu gewährleisten; - die markierten Kreuzungsbereiche beispielsweise mit Radständern, Pollern oder anderen geeigneten Mitteln zu versehen, um eine Beparkung der Einfahrtsbereiche zu verhindern und somit die Müllversorgung der Anwohnerschaft wieder zu gewährleisten. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1706 Antrag vom 04.07.2026, OF 92/6 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 331 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-3
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zeilsheim: Erfurter WegOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6628 entstanden aus Vorlage: OF 1184/6 vom 09.03.2025 Betreff: Zeilsheim: Erfurter Weg Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin im Erfurter Weg zu veranlassen, um mit den Anwohner*innen zu klären, wie das Einfahren in den Erfurter Weg von der West-Höchster-Straße aus und das Ausfahren aus dem Erfurter Weg in die Straße Neu-Zeilsheim ggf. durch bauliche Maßnahmen sicherer werden kann. Begründung: Die Anwohner*innen haben Schwierigkeiten, in die Straße ein- bzw. auszufahren, da durch parkende Fahrzeuge, u. a. auch Falschparker, die Sicht und das Abbiegen erschwert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1302 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schlechter Start bei der Reinigung der Grünflächen durch die FESOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6629 entstanden aus Vorlage: OF 1187/6 vom 09.03.2025 Betreff: Schlechter Start bei der Reinigung der Grünflächen durch die FES Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die FES die Reinigung der Grünflächen in den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim und somit auch des Grillplatzes Waldspielpark in Schwanheim. An dieser Stelle hat die Übernahme durch die FES allerdings zu einer Verschlechterung der Reinigung geführt. Bei allen Beeinträchtigungen, die vom Betrieb des Grillplatzes ausgehen (Lärm und Luftverschmutzung), hat die Beseitigung des Mülls jeweils morgens um ca. acht Uhr sehr gut geklappt. So wurden in den Sommermonaten mehrere Tonnen Müll jeweils am Wochenende abtransportiert. Wenn die Müllbeseitigung nicht in diesem Umfang fortgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass die Aufnahmekapazität der Mülleimer vor Ort bereits morgens erschöpft ist, sodass sich noch mehr Müll in den umliegenden Wald ergießt bzw. durch Wild und Wind dahin verbracht wird. Die beigefügten Bilder belegen, dass die Mülleimer vor dem Beginn eines neuen Tages (hier: ein sonniger Sonntag) nicht geleert waren , obwohl dieser Tag einen erheblichen Mülleintrag erwarten ließ. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass die FES im gleichen Umfang die Reinigung (einschließlich Müllbeseitigung) der Grünanlagen in Schwanheim und Goldstein und insbesondere des Grillplatzes vornimmt, wie zuvor die durch das Grünflächenamt organisierte Reinigung und Müllentsorgung. Die FES möge sich dabei an dem Leistungsheft des Grünflächenamtes orientieren, welches der Beauftragung von Drittfirmen (Sampl) zugrunde lag. Quelle: Jürgen Storjohann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1507 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91-2
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in BonamesOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6630 entstanden aus Vorlage: OF 997/10 vom 03.03.2025 Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Vorgang: OM 3220/22 OBR 10; ST 791/23 Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten lauten Quietschgeräuschen die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen; 2. den gemessenen Geschwindigkeiten; 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022, OM 3220, gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791, wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist. Begründung: Eile ist insgesamt geboten, nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3220 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1141 Aktenzeichen: 92-10
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parksituation im Bereich KarlLachmannStraße/GummersbergstraßeOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6631 entstanden aus Vorlage: OF 984/10 vom 26.01.2025 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße die Kurvenbereiche mit Querungshilfen an allen Kurven versehen kann. Begründung: Die Straßen werden mit vielen Pkws auch in den Kurven und auf dem Gehweg beparkt, was fünf Meter vom Scheitelpunkt der Kurve nicht gestattet ist. Die abgesenkten Bordsteine werden dadurch blockiert, was die Situation für zu Fuß Gehende, Personen mit Kinderwagen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sehr schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1149 Antrag vom 10.10.2025, OF 559/4 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7619 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfenOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6632 entstanden aus Vorlage: OF 1002/10 vom 03.03.2025 Betreff: Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einmündung des Krälingwegs in die Straße Am Dorfgarten so gestaltet wird, dass Fußgängerinnen, Fußgänger, Auto- und Radfahrende, die aus dem Krälingweg kommen, gefahrlos die Straße Am Dorfgarten überqueren beziehungsweise in die Straße einbiegen können. Der Mündungsbereich Krälingweg/Am Dorfgarten wird regelmäßig mit Pkw und Transportern so zugeparkt, dass der fließende Verkehr in der Straße Am Dorfgarten erst in der Fahrbahnmitte wahrgenommen werden kann. Weil der Krälingweg aufgepflastert ist und über einen abgesenkten Bordstein verfügt, gilt an der oben beschriebenen Einmündung die "Rechts-vor-links"-Regel nicht. Begründung: Der Einmündungsbereich der Kreuzung Krälingweg/Am Dorfgarten ist durch dort geparkte Autos sehr unübersichtlich und stellt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Gefahr dar. Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern verschiedener Ämter, von Mitgliedern des Ortsbeirates sowie Anwohnerinnen und Anwohnern bereits auf das Problem hingewiesen. Zudem kommt es immer wieder vor, dass die dort geparkten Autos nicht nur die Sicht im Einmündungsbereich Krälingweg/Am Dorfgarten versperren, sondern auch die Einfahrt des direkt angrenzenden Getränkehändlers verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1145 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichtenOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6633 entstanden aus Vorlage: OF 1003/10 vom 09.02.2025 Betreff: Parkverbotszone vor dem Getränkefachhandel einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor dem Getränkemarkt auf Höhe der Kreuzung Krälingweg/Am Dorfgarten eine Parkverbotszone einzurichten. Dies kann entweder durch Bodenmarkierungen oder durch die Installation von Pollern geschehen. Die Einrichtung einer Parkverbotszone an dieser Stelle ist aus mehreren Gründen unumgänglich. Die aktuelle Parksituation an der Kreuzung sorgt häufig für gefährliche Verkehrssituationen und stellt ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sind durch dort geparkte Fahrzeuge in ihrer Sichtweite eingeschränkt, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen umzusetzen, damit die Sicherheit der Anwohner und aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Zur Illustration Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1144 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.