Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-Brücke
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Bäume zwischen den U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-Brücke zu pflanzen, um ein Wurzelnetz zu fördern und die bestehende Flora und Fauna zu schützen. Dies soll zur Stabilisierung der älteren Bäume beitragen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die zusätzlichen Bäume, die für den oben genannten Wiesenbereich vorgesehen sind, möglichst so um die bestehende Baumgruppe herum zu pflanzen, dass mit zunehmendem Wachstum ein Wurzelnetz entstehen kann.
Begründung
Bei der Ortsbegehung am 17.02.2025 in den Stegwiesen (zwischen Rosa-Luxemburg-Brücke bzw. Straßendamm und der U3-Haltestelle "Wiesenau") wurde die Anlage eines Tiny Forest in Ergänzung zu der bestehenden Baumgruppe abgelehnt. Es wurde aber zugesagt, dass weitere Bäume auf der Wiese zwischen der Rosa-Luxemburg-Brücke und den U3-Bahngleisen gepflanzt werden. Um die Flora und Fauna, die sich in der bestehenden Baumgruppe entwickelt hat, besser zu schützen, sollten die Neupflanzungen die bestehende Baumgruppe arrondieren und nicht vereinzelt auf der Wiesenfläche verteilt werden. Darüber hinaus kann das Wurzelnetz, das mit zunehmendem Wachstum entsteht, auch zur Stabilisierung der älteren Bäume und des Wasserspiegels beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2025Sie sind hierOMOM 6753Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der RosaLuxemburgBrückeDirektanregung
- 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 969Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats