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- Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der WeilbrunnstraßeOMOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6634 entstanden aus Vorlage: OF 1004/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie der Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße vor zu schnell fahrenden Fahrzeugen (insbesondere solchen, die von der Huswertstraße zur Homburger Landstraße fahren) spürbar sicherer gestaltet werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel eine optische oder tatsächliche Fahrbahnverengung, eine Erhöhung des Fußgängerüberweges mit den üblichen Warnhinweisen für die Fahrzeugführer sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Berichte über gefährliche Situationen werden nicht weniger. An dieser Stelle besteht eine besonders unübersichtliche Kurvenlage sowie eine teils abschüssige Fahrbahn, auf der Fahrzeuge leider teils auch ungewollt schneller werden als angebracht. Dies gilt insbesondere morgens im Berufsverkehr, wenn auch die Kita-Kinder dort über die Straße zur Kita Weltreise möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1148 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese in PreungesheimOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6635 entstanden aus Vorlage: OF 1007/10 vom 09.02.2025 Betreff: Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Hundewiese in Preungesheim eingerichtet werden kann. Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt, ffm.de, erhielt im September 2024 eine Petition, die eine eingezäunte Hundewiese hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Frankfurter Bogen forderte, die erforderliche Stimmenanzahl. Diese Wiese würde nicht nur das Wohlbefinden d er vierbeinigen Freunde fördern, sondern auch als sozialer Treffpunkt für Hundebesitzerinnen und -besitzer dienen. Ein sicherer und eingezäunter Bereich würde das geordnete Rennen und Spielen der Hunde ohne Leine ermöglichen und somit zur Lebensqualität der Anwohner beitragen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich positiv über diese Idee geäußert und eine Hundewiese als wichtige Bereicherung für die Gemeinschaft angesehen. Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung dieses Anliegens zügig voranzutreiben und die notwendigen Planungen sowie Gespräche mit den verantwortlichen Stellen zu initiieren. Eine Hundewiese würde nicht nur zur Freude der Hunde beitragen, sondern auch den Zusammenhalt in der Nachbarschaft fördern und einen Raum für Austausch und Begegnung schaffen. Der Ortsbeirat freut sich auf eine baldige positive Rückmeldung und ein verbindliches Konzept zur Realisierung dieser wichtigen Einrichtung für den Frankfurter Bogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907 Antrag vom 01.02.2026, OF 1221/10 Antrag vom 10.02.2026, OF 1226/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 481 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Antragsportal kindernetfrankfurt hier: eventuelle Probleme, zum Beispiel mit fehlenden DatenOMOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6636 entstanden aus Vorlage: OF 1015/10 vom 03.03.2025 Betreff: Antragsportal kindernetfrankfurt hier: eventuelle Probleme, zum Beispiel mit fehlenden Daten Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu prüfen und zu berichten, 1. ob, und wenn ja, welche Probleme mit dem kindernet im Ortsbezirk 10 festzustellen sind und wie diese behoben werden; 2. sofern Daten (zum Beispiel Anmeldungen der Eltern) systemseitig gelöscht wurden: a) Wie werden beziehungsweise wurden Eltern und sonstige Betroffene (zum Beispiel soziale Träger informiert und unterstützt? b) Wie können solche Probleme künftig vermieden werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 747
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzenOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6637 entstanden aus Vorlage: OF 1016/10 vom 04.03.2025 Betreff: Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen Der Magistrat wird gebeten, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern nach dem bestehenden § 23 des Sprengstoffgesetzes für den Ortsbereich 10 konsequent umzusetzen. Hier gilt es, besonders die Flächen bzw. Plätze, wie beispielsweise vor Kitas und Altenheimen, an denen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern untersagt ist, zu schützen. Begründung: In § 23 Sprengstoffgesetz wird der Gebrauch von Feuerwerkskörpern klar geregelt und unter anderem unmissverständlich darauf hingewiesen, wo diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Darin sind auch die Zeiten festgelegt, an denen diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Die Verordnung ist in Zukunft konsequent umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 861 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Standortauswahl für einen persönlichen SonderparkplatzOMOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 998/10 vom 03.03.2025 Betreff: Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz Vorgang: OM 5675/24 OBR 10; ST 2010/24 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für seinen Vorschlag, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Dies wäre auch für den Ortsbeirat die idealste Lösung. Sie scheitert aus seiner Sicht aber leider an der unbefestigten Oberflächenbeschaffenheit der vorhandenen Parkstreifen. Der Auftrag von farblichen Bodenmarkierungen ist dort so nicht möglich. Sofern der Magistrat einen Teil des Parkstreifens vor Nummer 8 nicht entsprechend befestigen kann, wird er gebeten, den benannten persönlichen Sonderparkplatz in die Sonnentaustraße an Position 2. (OM 5675) zu verlegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Verlegung den jetzigen persönlichen Sonderparkplatz im Berkersheimer Weg wieder als ungekennzeichneten Stellplatz freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1147 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“OMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6639 entstanden aus Vorlage: OF 999/10 vom 25.02.2025 Betreff: Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" Vorgang: OM 4893/19 OBR 10; ST 424/20; OM 1892/22 OBR 10; ST 2310/22; ST 2249/23 Der Magistrat wird erneut um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann eine öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle "Preungesheim" aufgestellt und eröffnet werden kann. Es sollte geprüft werden, ob eine Komposttoilette realisiert werden kann. Begründung: Vermehrt melden sich Bürger mit der Beschwerde, es werde die Notdurft im Feld verrichtet und man könne kaum noch mit seinem Hund durchlaufen, ohne in Hinterlassenschaften zu treten. Die Notwendigkeit ist sehr groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4893 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 424 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1683 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernenOMOB 418.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6640 entstanden aus Vorlage: OF 1000/10 vom 03.03.2025 Betreff: Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, den defekten Kleidercontainer im Grünstreifen in der Weilbrunnstraße in Richtung Gravensteiner-Platz (Höhe Einmündung Am Dorfgarten, links von der Einfahrt zum Supermarkt) zu entfern en. Begründung: Der Griff, mit dem sich der Kleidercontainer öffnen lassen sollte, ist abgebrochen und der Einwurf dadurch nicht oder nur schwer möglich. Rund um den Kleidercontainer, der insgesamt einen verwahrlosten Eindruck macht, wird immer wieder illegal Müll abgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1279 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassenOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1006/10 vom 04.03.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße vor der Hausnummer 31 der vor Ort gegebenen Situation anzupassen, sodass der Verkehr diesen Bereich ohne Einschränkung passieren kann (s. Belegfoto). Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1278 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Urnenwahlgräber für den Berkersheimer FriedhofOMOB 418.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6642 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.03.2025 Betreff: Weitere Urnenwahlgräber für den Berkersheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner auf dem Berkersheimer Friedhof eine weitere Fläche für Urnenwahlgräber zu ermöglichen. Begründung: Die Nachfrage bestätigt das stete Interesse auch bezüglich dieser Bestattungsform auf dem kleinen, schönen Stadtteilfriedhof in Berkersheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 816
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und FeldscheidenstraßeOMOB 418.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6643 entstanden aus Vorlage: OF 1010/10 vom 25.02.2025 Betreff: Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Feldscheidenstraße an allen vier Ecken mit einem Poller abzusichern. Begründung: Auf unten zu sehender Grafik ist zum Beispiel eine Ecke auf der linken Seite zu sehen, über welche immer wieder Autos gelenkt werden ohne Rücksicht auf Kinder, die den Zebrastreifen überqueren. Die Ausfahrt aus dem Fitnessstudio sowie die zu enge Straßenführung führen immer wieder zu kritischen Situationen. Poller an den Ecken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1143 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulessen im Ortsbezirk 10OMOB 418.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6644 entstanden aus Vorlage: OF 1011/10 vom 03.03.2025 Betreff: Schulessen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wie es insgesamt aktuell um das Schulessen im Ortsbezirk 10 steht; 2. ob, und wenn ja, welche Beschwerden vorliegen; 3. welche Veränderungen (von wem und für wen) vorgesehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 833
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schulen im Ortsbezirk 10“OMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6645 entstanden aus Vorlage: OF 1012/10 vom 03.03.2025 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Schulen im Ortsbezirk 10" Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Eckenheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Schulen im Ortsbezirk 10" durchzuführen. Von besonderem Interesse ist dabei Folgendes: 1. bestehende Schulbauten einschließlich Turnhallen und Sportfreiflächen, sowohl bezüglich Neubauten, Modernisierungen und Sanierungen; 2. Schulneuplanungen, inklusive Bebauungsplänen und deren Realisierung; 3. Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen, zum Beispiel dem Bistum Limburg. Begründung: Ein weiterer Besuch des Magistrates zu diesem wichtigen Thema steht vor Ort noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 661 Aktenzeichen: 60-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten WohnungsbauOMOB 418.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1013/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu prüfen und zu berichten, wie es um die Situation des Wohnungsneubaus am Frankfurter Berg und in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 steht und wie dieser Prozess beschleunigt werden kann. Begründung: Wohnungsbauprojekte, unter anderem auch im Hilgenfeld am Frankfurter Berg, liegen leider brach oder werden verschoben. Es fehlen viele neue Wohnungen für fast alle Alters- und Berufsgruppen, insbesondere für junge Familien, Studierende, Auszubildende, Senioren sowie Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Pflegeeinrichtungen. Die entsprechende Tendenz ist leider weiter steigend. Die Betroffenen sowie der Ortsbeirat 10 erwarten hier seit geraumer Zeit Antworten, gute Lösungen und umgehend positive Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1080 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ankauf von bebauten LiegenschaftenOMOB 1018.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6647 entstanden aus Vorlage: OF 1014/10 vom 03.03.2025 Betreff: Ankauf von bebauten Liegenschaften Der Magistrat wird gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen; 2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen); 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlender Sportflächen (gedeckt und ungedeckt); 4. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich; 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen. Begründung: Seit 2016 wurden zum Beispiel für den Ortsbezirk 10 drei teils eilige Beschlussvorlagen des Magistrats vorgelegt, die zumindest bis heute zu noch nicht vollständig beendeten Leerständen geführt haben. Ärgerlich ist zudem, dass Planungen für den Schul- und Vereinssport bisher nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 644 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium NordOMOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6648 entstanden aus Vorlage: OF 488/7 vom 26.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des Straßenbelags inklusive Fußgängerbereich im Bereich der Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbelag, den Fußweg und die Markierung der Parkplätze in der Schinkelstraße im Bereich der heutigen Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium Nord wiederherzustellen. Begründung: Während der Bauphase des Gymnasiums Nord diente dieser Bereich als Baustellenzufahrt. In mehreren Gesprächen mit dem Ortsbeirat und Anwohner:innen wurde darauf hingewiesen, dass nach Bauabschluss des Gymnasiums sowohl die Straßendecke, der Fußgängerweg und auch die anliegenden Parkplätze wiederhergestellt werden. Hierbei ist es wesentlich, dass auch die Markierung der Parkplätze ausgeführt wird, damit es in einem Notfall zu keiner Behinderung an der Feuerwehrzufahrt kommt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1115 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestaltenOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6649 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 04.03.2025 Betreff: Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestalten Vorgang: B 74/24 In Praunheim hat sich die Sandplackenstraße über den Praunheimer Kreisel in den Steinbacher Hohl als intensiv genutzte Radfahrverbindung für Schüler:innen und erwachsene Radfahrpendler:innen etabliert. Dem ist bereits durch die Möglichkeit für Radfahrende, die Sandplackenstraße in beide Richtungen zu befahren, Rechnung getragen worden. Es entstehen dort aber immer wieder gefährliche Situationen, da die Straße teilweise zu eng und zu unübersichtlich ist. Auch die Einfahrt in den Kreisel aus der Sandplackenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da die Autofahrer:innen sich vor allem nach links orientieren, um in den Kreisel einfahren zu können. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nach Alt-Praunheim werden dann die Radfahrenden zu spät gesehen. Laut dem letztem Bericht zum Sachstand auf dem Weg zu einem fahrradfreundlichen Frankfurt (B 74, 19.02.2024) werden noch einmal fahrradfreundliche Nebenstraßen/Fahrradstraßen als Teil des Gesamtkonzepts aufgeführt. Das Radkonzept Nord befindet sich derzeit immer noch in Erarbeitung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zur Verbesserung der Situation aufgefordert, - die Sandplackenstraße in eine Fahrradstraße/fahrradfreundliche Nebenstraße umzuwandeln; - die Querung des Kreisels für Radfahrende in Richtung Norden sicherer zu gestalten; - den Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer zu gestalten, vor allem die Möglichkeit des Wildparkens im Steinbacher Hohl durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1116 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7OMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290 Antrag vom 05.10.2025, OF 558/7 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Photovoltaik auf öffentlichen DächernOMOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bouleplatz im BrentanoparkOMOB 718.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6652 entstanden aus Vorlage: OF 496/7 vom 15.03.2025 Betreff: Bouleplatz im Brentanopark Vorgang: OM 3427/09 OBR 7; ST 1253/09; OM 5987/24 OBR 7; ST 313/25 Der Magistrat wird gebeten, die geforderten Maßnahmen an der Boulebahn im Brentanopark (Witterungsbefestigung des Bodens, Sitzgruppe auf der benachbarten Rasenfläche) zu realisieren. Begründung: Die Begründung in der Stellungnahme ST 313 wird zurückgewiesen. Darin wird die Existenz einer Boulebahn verneint, die Nutzung der Fläche zum Boulespielen sei nur geduldet. Dies entspricht nicht der Beschlusslage und dem Kenntnisstand des Ortsbeirats. Der Wortlaut der Stellungnahme vom 28.08.2009, ST 1253, lautet: "Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Fläche für das Boule-Spiel im Brentanopark wird gerne aufgenommen. Wie in der OM 3427 mitgeteilt wird, wurde bisher im Bereich der Rollschuhbahn auf den befestigten Flächen Boule gespielt. Da sich dieser Standort bei den Boule-Spielern etabliert hat wird im Rahmen der Grundsanierung eine entsprechende Fläche zwischen Eingangsbereich Rollschuhbahn und Nidda vorgesehen. Ein beigefügter Planausschnitt zeigt die Überarbeitung des ursprünglichen Sanierungsplanes. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte vor dem Vereinsheim oder auf der Niddainsel wurden nach eingehender Prüfung verworfen, da bei beiden Varianten eine bestehende Wiesenfläche in eine befestigte Kiesfläche umgewandelt werden müsste. Im Bereich der Rollschuhbahn, werden im Rahmen der Grundsanierung Wegeflächen hergestellt, die um eine Boulespielfläche erweitert werden können. Zusätzlich werden, wie vom Ortsbeirat gewünscht, an dieser Stelle 2 Bänke aufgestellt. Eine Entwurfsskizze ist dieser Stellungnahme beigefügt." Die zweite Bank ist bislang nicht realisiert worden. Das sollte endlich mit einer Sitzgruppe nachgeholt werden. Nach 15 Jahren hat der Boden durchaus eine Sanierung verdient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2009, OM 3427 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1253 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5987 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 313 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1798 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Toiletten am „Eschenheimer Tor“ revitalisierenOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6653 entstanden aus Vorlage: OF 1544/1 vom 25.02.2025 Betreff: Toiletten am "Eschenheimer Tor" revitalisieren Der Magistrat wird gebeten, auf das Amt für Bau und Immobilien (ABI) einzuwirken, um die stillgelegte, ehemalige öffentliche Toilette in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" zu revitalisieren und den Menschen in der Notunterkunft außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung (21:30 Uhr bis 10:00 Uhr) sowie allen Fahrgästen wieder zugänglich zu machen. Begründung: In Räumen der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" ermöglicht die Stadt Frankfurt in Trägerschaft mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten obdachlosen Menschen Übernachtungen in einem geschützten Raum. Es gibt dort Toiletten und Waschgelegenheiten, die allerdings nicht außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können, weshalb einige Menschen ihre Notdurft innerhalb der Station oder auf der Straße verrichten. Der Weg zur WC-Anlage in der U-Bahn-Station "Hauptwache" ist meist zu weit. Die ertüchtigten Toiletten in der B-Ebene würden den wohnungs-/obdachlosen Menschen die Möglichkeit geben, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung ihre Notdurft unter menschenwürdigen Umständen zu verrichten und zugleich allen Fahrgästen zugutekommen. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1385 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der TöngesgasseOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D :Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025,OM 6654entstanden aus Vorlage:OF 1530/1vom 28.01.2025Betreff:Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der TöngesgasseVorgang:OA 397/23 OBR 1; ST 1982/24Der Magistrat wird gebeten,in der Töngesgasse und Bleidenstraße geeignete Maßnahmen anzuordnen und umsetzen zu lassen, um das geltende Tempolimit durchzusetzen und wirksam gegen Poser und Raser vorzugehen.Begründung:In der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 1982, empfehlen Landespolizei und Magistrat bauliche Lösungen, um die "Poserrunde" zu durchbrechen. Es kommen beispielsweise Fahrbahnverengungen, Aufpflasterungen oder eine Änderung der Verkehrsführung in Betracht.Anwohnende und Gewerbetreibende sind genervt von den aufheulenden Motoren der Autoposer, die zu Fuß Gehende und Radfahrende gefährden.Antragstellender Ortsbeirat:Ortsbeirat 1Vertraulichkeit: Neindazugehörende Vorlage:Anregung vom 10.10.2023,OA 397Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024,ST 1982
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuernOMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6655 entstanden aus Vorlage: OF 1549/1 vom 26.02.2025 Betreff: Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel - von der Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße kommend - zu erneuern. Begründung: Die Markierungen vor dem Hafentunnel sind sehr verblasst, sodass gerade bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen die Abgrenzung von Fahrradweg und Fußgängerweg für Verkehrsteilnehmer schwer ersichtlich ist. Deshalb kommt es an dieser Stelle auch schon mal zu Beinahe-Kollisionen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1314 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?OMOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichtenOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6657 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 23.02.2025 Betreff: Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor der Begegnungsstätte auf der Frankenallee (Hausnummer 206) eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen und zwar an der Stelle, an der sich momentan eine Zickzack-Markierung befindet. Begründung: Bisher ist es nicht erlaubt, auf dieser Fläche zu halten. Die Begegnungsstätte (des Frankfurter Vereins) wünscht sich an dieser Stelle eine Lade- und Lieferzone, damit das schnelle und einfache Ausladen von Waren möglich wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 859 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichenOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6658 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 01.03.2025 Betreff: Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Idsteiner Straße auf Höhe der Hornauer Straße von der Verkehrssicherheit her analog zur Stelle auf Höhe der Schneidhainer Straße zu gestalten. Hierfür ist auf der Sperrfläche an der Nordseite ein rot-weißer Poller mit Feuerwehrschließung anzubringen, damit dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge ist die Sicht erheblich eingeschränkt und die Querung der Straße nicht barrierefrei möglich. Das Beispiel an anderer Stelle zeigt, wie es besser geht. Idsteiner Straße/Hornauer Straße Idsteiner Straße/Schneidhainer Straße (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1316 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahren statt warten: Optimierung der Ampelsteuerung Europa-Allee 133/147OMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6659 entstanden aus Vorlage: OF 1554/1 vom 25.02.2025 Betreff: Fahren statt warten: Optimierung der Ampelsteuerung Europa-Allee 133/147 Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Lichtsignalanlage an der Auffahrt der Tiefgaragen zwischen den Häusern Europa-Allee 147 und Europa-Allee 133 zu optimieren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Begründung: Die aktuelle Ampelsteuerung führt dazu, dass Fahrzeuge aus den Tiefgaragen - selbst wenn die Europa-Allee frei befahrbar ist - übermäßig lange auf Grün warten müssen, was insbesondere in den morgendlichen Berufsverkehrszeiten zu unnötigen Staus und verlängerten Wartezeiten für Anwohnende führt. Die Lichtsignalanlage ist bereits mit einem Sensor ausgestattet, der wartende Fahrzeuge erfasst. Eine Optimierung der Steuerung beschleunigt den Verkehrsfluss auf die Europa-Allee und verringert Lärm und Abgase. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1621 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine Lokomotive für den GleisfeldparkOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6660 entstanden aus Vorlage: OF 1555/1 vom 02.03.2025 Betreff: Eine Lokomotive für den Gleisfeldpark Der Magistrat wird gebeten , in der Nähe des inklusiven Feuerwehrautos, welches letztes Jahr im Gleisfeldpark als Ersatz für den Stangenwald errichtet wurde, eine Lokomotive zu ergänzen. Begründung: Am heutigen Gleisfeldpark lag bis 2005 das Rangierfeld des ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhofs. Durch die Namensgebung des Parks soll die historische Verbindung zur Bahn gewahrt werden. Eine Lokomotive könnte diese historische Verbindung auch für Kinder spielend erlebbar machen. Um das Feuerwehrauto herum sind noch große Freiflächen vorhanden. Bei Bedarf kann das Feuerwehrauto geringfügig versetzt werden, um beiden Spielgeräten ausreichend Platz zu bieten. Die Lokomotive wäre nicht nur eine wunderbare Ergänzung für das Feuerwehauto, sondern ein echtes Highlight im Gleisfeldpark. Sie würde die Attraktivität als Kinderspielplatz mit historischer Verbindung steigern. Der Hersteller des Feuerwehrautos bietet eine passende Lokomotive an. Sie bietet viele Durchkrabbel- und Begegnungsmöglichkeiten sowie körperliche und soziale Elemente, sofern es der Platz erlaubt sogar mit Waggon. Feuerwehrauto im Bestand Lokomotive (Quelle: Grünflächenamt) (Quelle: kompan.com) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichtenOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6661 entstanden aus Vorlage: OF 1556/1 vom 01.03.2025 Betreff: Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor der Baseler Straße 50 eine Parkbucht als Lieferzone für Lkw auszuweisen. Die vorhandenen Radbügel sollen umgesetzt und schräg angeordnet werden, um den Platz besser auszunutzen. Begründung: Da derzeit keine Lieferzone für das Hotel existiert, müssen Lastkraftwagen auf dem Radweg parken, damit sie be- und entladen werden können. Dieser Umstand behindert nicht nur Radfahrer, sondern auch Krankenwagen, die diese Spur dadurch ebenfalls nicht nutzen können. Mit Hilfe eine Lieferzone lässt sich die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1221 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachenOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Planungen für das „Kaisertor“ vorstellenOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 1558/1 vom 25.02.2025 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen den Straßen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahrt- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, da nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1315
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus rettenOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6664 entstanden aus Vorlage: OF 1559/1 vom 25.02.2025 Betreff: Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten Der Magistrat wird gebeten, auf den Luxemburger Investor First Solid Rock zuzugehen und über den Kauf der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 - bekannt auch unter dem Namen Schindler-Haus - durch eine städtische Gesellschaft zu verhandeln. Mit dem Erwerb soll den verbleibenden Mietern eine dauerhafte Perspektive gegeben werden. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat gerade entschieden, dass die Räumungsklage aufgrund unzureichender Begründung unwirksam sei. Dennoch appellierte Presseberichten zufolge die Richterin eindringlich an die verbliebenen 60 Mieter*innen, sich vergleichsweise mit dem Eigentümer/Vermieter First Solid Rock zu einigen. Da der Wohnungsmarkt für bezahlbare Wohnungen in Frankfurt sehr begrenzt ist, dürfte es den Mietern schwerfallen, sich bezahlbaren Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie sind somit von akuter Obdachlosigkeit bedroht. Die Stadt Frankfurt soll daher alle Möglichkeiten prüfen, das Gebäude zu erwerben und nach einer möglichen Sanierung sozialen Wohnraum zu schaffen. Das Gebäude muss in seiner derzeitigen Form - nach Beseitigung der gravierenden Mängel - erhalten werden, weil es eine erhebliche historische Bedeutung hat. In diesem Haus lebte für viele Jahre Oskar Schindler, der zusammen mit seiner Ehefrau Emilie 1.200 jüdischen Menschen in der Nazidiktatur das Leben rettete. Ein Abriss und Neubau rein nach Profitmaximierungsgesichtspunkten dürfte in keinem Fall dem Gedenken des Ehepaares Schindler gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1572 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsführung TöngesgasseOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6665 entstanden aus Vorlage: OF 1560/1 vom 03.03.2025 Betreff: Verkehrsführung Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Bereich um die Töngesgasse dahin gehend abgeändert werden kann, dass der westliche Abschnitt der Töngesgasse unter Umkehrung der Fahrtrichtung durch Errichtung eines Modalfilters an der Einmündung zum Schärfengäßchen zu einer Sackgasse wird. Der Modalfilter sollte begrünt sein und erforderlichenfalls zeitweise entfernt werden können. Das Schärfengäßchen müsste dem Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung stehen. Der dortige Gehweg sollte unter Wegfall der Parkstände verbreitert werden. Die Fahrtrichtung des Holzgrabens und des nördlichen Abschnitts der Hasengasse müssten umgekehrt werden. Begründung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer erheblichen Beruhigung der Töngesgasse sowie zu einer deutlichen Steigerung der dortigen Aufenthaltsqualität führen. Gleichzeitig wäre die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen gewährleistet. Der verbreiterte Gehweg des Schärfengäßchens kann von Fußgängern sowie durch Außengastronomie genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1168
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und StandortwahlOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 1561/1 vom 25.02.2025 Betreff: Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl Seit 2020 befinden sich auf der Grünfläche westlich der Alten Oper zahlreiche Container, die als Büro- und Lagerflächen während einer längeren Zeit andauernden Brandschutzsanierung der Alten Oper dienen sollen. Die Bockenheimer Anlage gehört zum besonders geschützten Bereich des Wallservituts, in dem auch temporäre Bauten kritisch zu bewerten sind. Gerade am Opernplatz, einem der heißen Orte der Innenstadt, ist jede Grünfläche wichtig für das Stadtklima. Die Versiegelung und Bebauung von Grünflächen steht den Zielen einer klimaangepassten Stadtentwicklung entgegen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer hat die Aufstellung dieser Container in Auftrag gegeben? 2. Wer hat die Genehmigung für die Aufstellung in der Grünfläche erteilt? 3. Warum wurde kein versiegelter Standort im Umfeld der Alten Oper gewählt? 4. Wie lange sollen die Container dort noch verbleiben? 5. Wer muss die Grünfläche nach Beendigung der Maßnahmen wieder herstellen? 6. Wird der Magistrat künftig auf Baustelleneinrichtungsflächen in geschützten Grünanlagen verzichten? Foto: privat (Google Street View) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 851
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppenOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 1563/1 vom 25.02.2025 Betreff: Frei halten der Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache - Falschparker abschleppen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die regelmäßig zugeparkte Fahrbahn zur Zufahrt des Parkhauses Konstablerwache in Höhe der Straße Im Trierischen Hof regelmäßig überwacht wird. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge sind insbesondere an Samstagen aufgrund der weitreichenden Verkehrsbehinderungen konsequent abzuschleppen. Begründung: Trotz bestehender Parkverbotsbeschilderung wird der betroffene Abschnitt der Töngesgasse regelmäßig als illegaler Stellplatz genutzt. Dadurch wird die Einfahrt zum Parkhaus blockiert, was zu erheblichen Rückstaus führt - teils bis in den Weckmarkt. Diese Staus belasten die Anwohnenden stark, weshalb sich der Ortsbeirat regelmäßig mit Beschwerden hierzu befasst. Das konsequente Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge ist nicht nur eine angemessene Maßnahme gegen dieses rücksichtslose Verhalten, sondern auch ein notwendiges Signal, dass illegales und gebührenfreies Parken im Umfeld eines öffentlichen Parkhauses nicht geduldet wird - unabhängig davon, ob Anwohnende direkt betroffen sind oder nicht. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1169
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindernOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 1564/1 vom 25.02.2025 Betreff: Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Bildes an der Konstablerwache im rückwärtigen Bereich der U- und S-Bahntreppe "Nachtleben" (südöstlicher Bereich) umzusetzen: 1. Bauliche Sanierung In Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt als Eigentümerin des Platzes und der VGF als Eigentümerin des U-Bahn-Abgangs sind alle offenen Flächen und Spalten, insbesondere in der Nähe von Stromkästen und Infrastruktureinrichtungen, zu verschließen, um Wegebeziehungen für Nagetiere beseitigen zu lassen. Offene Erdflächen sind durch geeignete Materialien für Nagetiere nicht mehr unterwühlbar zu machen. 2. Professionelle Schädlingsbekämpfung Fachfirmen sind mit der Bekämpfung der bestehenden Nagetierpopulation zu beauftragen, die nicht auf dauerhafte kostenintensive oberirdische Bekämpfung setzen, sondern die nach nachhaltigen Kriterien vorgehen und auch eine kontinuierliche Überwachung sicherstellen können. 3. Langfristige Verbesserung der Flächengestaltung Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Umgestaltung der betroffenen Bereiche, um die Besiedlung durch Nagetiere dauerhaft zu verhindern. Begründung: Ob eine Fläche von Nagetieren besiedelt wird, hängt maßgeblich vom baulichen Zustand ab. Vielfältige Schächte, Rohre oder Löcher im Erdboden begünstigen, dass sich Tiere dort bewegen können. Die Stadt Frankfurt soll nicht auf kostenintensive kurzwährende Maßnahmen setzen, sondern dauerhafte und nachhaltige Maßnahmen umsetzen. Der zunehmende Rattenbefall stellt nicht nur ein Hygieneproblem dar, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken. Die Tiere werden durch zugänglichen Müll und illegales Taubenfutter angelockt. Die Tag und Nacht auftretenden Ratten zeigen auch fast keine Scheu mehr vor Menschen, was auf eine starke Überpopulation schließen lässt. Besonders problematisch ist, dass Ratten sich in offene Erdflächen, Spalten und Infrastrukturelemente zurückziehen können, was ihre Bekämpfung erschwert. Das Verschließen solcher Bereiche ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um ihre Lebensräume zu reduzieren. Gleichzeitig trägt eine verbesserte Abfallentsorgung und konsequente Kontrolle der illegalen Fütterung nachhaltig zur Eindämmung des Problems bei. Mit einer Kombination aus kurzfristigen Maßnahmen und langfristiger Umgestaltung kann die Konstablerwache wieder zu einem sauberen und einladenden Ort für alle Menschen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1318 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerüberweg Kannengießergasse - FahrgasseOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 1565/1 vom 25.02.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Kannengießergasse - Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Kannengießergasse im Bereich der Einmündung zur Fahrgasse einen Fußgängerüberweg einzurichten und zu diesem Zweck die Radbügel wenige Meter in Richtung des Doms versetzen zu lassen. Begründung: Die Fahrgasse ist eine hochfrequentierte Fußwegeverbindung und zugleich Schulweg sowie der Zugang zu den Spielplätzen am Mainufer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1167
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - U60311Gebäude äußerlich ansprechend gestaltenOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6670 entstanden aus Vorlage: OF 1566/1 vom 23.02.2025 Betreff: U60311-Gebäude äußerlich ansprechend gestalten Vorgang: V 1005/24 OBR 1; ST 2183/24 Der Magistrat wird gebeten , das oberirdische Gebäude des ehemaligen U60311 äußerlich ansprechend gestalten zu lassen. Begründung: In zahlreichen Auskunftsersuchen und Anregungen an den Magistrat seit dem Jahr 2019 (zuletzt vom 03.09.2024, V 1005) hat sich der Ortsbeirat darum bemüht, eine dauerhafte Nutzung der Liegenschaft zu ermöglichen. Es scheint jedoch in dieser Sache keine große Bewegung zu geben. Das oberirdische Gebäude ist jedoch nicht besonders ansehnlich, wenngleich die Schmierereien entfernt wurden. Um zumindest das Gebäude und damit die Frankfurter Innenstadt aufzuwerten, sollte das Gebäude äußerlich ansprechend gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2183 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1013 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenOMOB 318.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6671 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 25.02.2025 Betreff: Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen Vorgang: OM 5213/24 OBR 1; ST 1252/24 In Bezug auf die Erfahrungen aus der Silvesternacht 2024/2025 wird der Magistrat gebeten, nunmehr endlich das Ergebnis der Prüfung einer einheitlichen Feuerwerksverbotszone im Ortsbezirk 1 in Innenstadt und Altstadt gemäß der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1252, dem Ortsbeirat 1 vorzustellen. Begründung: Umfragen in der Bevölkerung zeigen, dass die Mehrheit in Deutschland die "Nutzung von Sprengstoff für Silvesterspaß" und die daraus entstehenden Folgen ablehnt: - Ca. 500 Einsätze allein durch die Feuerwehr in Frankfurt. - Erhebliche Bindung von Ressourcen bei Polizei und Rettungskräften. - Deutschlandweit fünf Tote, tausende Verletzte und Hunderte Festnahmen. - Erhebliche Gefährdung der Rettungskräfte im Einsatz. - Erhebliche Vermüllung und Feinstaub auf Kosten der Allgemeinheit. - Erhebliches Leid und Stress für ruhebedürftige Menschen und Tiere. Die Petition der Gewerkschaft der Polizei hat mittlerweile mehr als 2.000.000 Unterzeichnende und drängt auf ein deutschlandweites Böllerverbot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5213 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1252 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1059 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachhaltige WahlplakatwerbungOMOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6672 entstanden aus Vorlage: OF 1571/1 vom 25.02.2025 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehnlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können; 2. ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann; 3. ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann. Begründung: Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart, und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1320 Aktenzeichen: 66-5
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nutzung des GeorgshofsVOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1140 entstanden aus Vorlage: OF 1175/6 vom 26.02.2025 Betreff: Nutzung des Georgshofs Bei Diskussionen im Ortsbeirat über die Entwicklungsmöglichkeiten des Georgshofs in Nied gab es immer wieder diverse Unstimmigkeiten, was z. B. den Umfang des Naturschutzgebietes anbelangt oder was genau dort nur geduldet ist und was genau erlaubt sein wird. Um alle interessierten BürgerInnen auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Nutzung auf dem Areal des Georgshof ist überhaupt erlaubt? Bitte aufgliedern nach den unterschiedlichen Schutzzonen und möglichst kartografisch darstellen. 2. Gibt es vorhandene Nutzungen, die nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen? 3. Gibt es sogenannte "nur geduldete Nutzungen"? 4. Beim Amt für Bau und Immobilien liegt seit längerem eine Entwicklungsskizze für das Areal. Hat der Magistrat schon eine Einschätzung, welche der dortigen Ideen im Rahmen des Naturschutzes realisiert werden könnten? 5. Kann die Entwicklungsskizze dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)VOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1141 entstanden aus Vorlage: OF 1178/6 vom 26.02.2025 Betreff: Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden) Photovoltaik ist auch weiterhin ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Zur Stadt Frankfurt gehören im Frankfurter Westen viele Schulen, deren Dächer potenziell geeignet scheinen, doch werden noch nicht alle Schulgebäude für Photovoltaik genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Welche Schulen im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet? 2. Für welche Schulen ist eine Installation bereits in der Planung? 3. Was sind die Schwierigkeiten, die verhindern, dass keine Photovoltaik eingesetzt werden kann? 4. Welche anderen städtischen Gebäude im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet bzw. wie ist der Planungsstand? 5. Wo wird in städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen bereits Solarthermie angewendet? Begründung: Zwar gibt es ein Solarkataster und im städtischen Energiemanagement wird die Photovoltaik berücksichtigt, jedoch scheinen die angefragten Informationen nicht zugänglich. Für die Planung der weiteren Entwicklung sind sie allerdings hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 905 Aktenzeichen: 40-1
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wohnungen im Ortsbezirk 6VOB 618.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1142 entstanden aus Vorlage: OF 1179/6 vom 26.02.2025 Betreff: Wohnungen im Ortsbezirk 6 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele städtische Wohnungen, nicht nur der ABG sondern auch städtischer Ämter, gibt es im Ortsbezirk 6 (bitte aufgegliedert nach Stadtteilen)? 2. Wie viele davon stehen leer? 3. Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe? Begründung: Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12.893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch ist immer wieder wahrzunehmen, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 288 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?VOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1182/6 vom 16.03.2025 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus? Vorgang: OM 5067/24 OBR 6; ST 1034/24 Der Magistrat wir gebeten, neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme ST 1034 zur Anregung des Ortsbeirats OM 5067 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse gibt es aus der Überprüfung des Sachverhalts? 2. Hat die erforderliche Verkehrszählung stattgefunden? Wenn ja, wann und wenn nein, warum noch nicht? 3. Wie weit sind mittlerweile die Planungen vorangetrieben worden und wie sehen sie konkret aus? Begründung: Die Anregung des Ortsbeirats stammt vom 06.02.2024, also von vor über einem Jahr. Am 03.06.2024 gab es eine vorläufige Stellungnahme, die darauf verweist, dass im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit verschiedenen betroffenen Gruppen und dem Ortsbeirat 6 der Sachverhalt besprochen wurde. Die Planungen sollten dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Sachverhalts sowie einer notwendigen Verkehrszählung weiter vorangetrieben werden. Über die Ergebnisse der o. g. Überprüfung und einer eventuell stattgefundenen Verkehrszählung sowie über die Planungen ist neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme nichts bekannt. Daher ist es notwendig, nachzufragen, zumal Anregungen, zu denen es vorläufige Stellungnahmen gibt, zunächst nicht mehr unter dem Punkt "Unerledigte Drucksachen" auf der Tagesordnung erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1139
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernVOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1144 entstanden aus Vorlage: OF 1572/1 vom 25.02.2025 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261 bis 263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt (www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009). Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 865
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzenVOB 118.03.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1145 entstanden aus Vorlage: OF 1574/1 vom 02.03.2025 Betreff: Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und mitzuteilen, ob die öffentlichen Tiefgaragen der ABG im Ortsbezirk 1 zur Wärmeerzeugung genutzt werden können und wenn ja, für wann eine entsprechende Nutzung geplant ist. Begründung: Durch heiß gelaufene Autos entsteht eine erhebliche Abwärme in Tiefgaragen. Kurze Standzeiten in öffentlichen Tiefgaragen verstärken diesen Effekt. Insbesondere das Parkhaus Dom/Römer heizt sich überaus stark auf und wäre daher ein idealer Kandidat, um die Abwärme sinnvoll nutzbar zu machen. Aufgeheizte Tiefgaragen geben die Wärme sogar an das Grundwasser ab, was sich negativ auswirkt. Durch eine Nutzung dieser Wärme könnte sich das Grundwasser wieder abkühlen und die Trinkwasserqualität erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1058 Aktenzeichen: 92-40
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen FrankfurtSachsenhausen und OffenbachB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 109 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Offenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4616 - OA 445/24 OBR 5 - Das Ansinnen, den Weg entlang des Mains zwischen Sachsenhausen und Offenbach am Main zu beleuchten, lehnt der Magistrat ab. Der vom Ortsbeirat für eine Beleuchtung vorgeschlagene Bereich befindet sich in Zone II des Landschaftsschutzgebietes (LSG). In diesem Bereich des Grüngürtels stehen der Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft mit ihren ökologisch bedeutsamen Biotopen und ihrer Artenvielfalt im Vordergrund. Die vermeidbare Ausleuchtung bisher unbeleuchteter Bereiche würde die allgegenwärtige Lichtverschmutzung verstärken. Schon jetzt gibt es in Frankfurt am Main nur noch wenige Stellen, die in den Nächten einigermaßen dunkel sind. Und nur in solchen Bereichen ist der Übergang von Tageslicht über Dämmerung zur Dunkelheit noch wahrnehmbar. Diese natürliche Wahrnehmbarkeit ist ein essentieller Bestandteil des örtlichen Landschaftsbildes. Beleuchtungsanlagen stören Tiere und Pflanzen immer, selbst wenn besonders hochwertige Anlagen oder ein adaptives Beleuchtungssystem gewählt werden. Künstliches Licht hat auf Lebewesen vielfältige ökologische Wirkungen, da der Rhythmus der natürlichen Lichtverhältnisse von Tag und Nacht (sogenannter zirkadianer Rhythmus) evolutionsbiologisch in so gut wie allen Organismen und Ökosystemen angelegt ist. Da Insekten die artenreichste Tiergruppe darstellen und der überwiegende Teil von ihnen dämmerungs- oder nachtaktiv ist, sind Insekten von der Lichtverschmutzung am stärksten betroffen. Die Beleuchtung an Gewässern ist zudem ein besonderes Problem, da nicht nur die im und am Wasser lebenden Insekten, sondern auch alle anderen Gewässerbewohner beeinflusst werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.02.2024, OA 445 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 109 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 109 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6162, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach VeranstaltungsendeB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 110 Betreff: Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungsende Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5050 - NR 985/24 CDU - Der Magistrat weist darauf hin, dass die Sperrung zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen in Niederrad führt und die dort verkehrenden Straßenbahn- und Buslinien behindert. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen unter der Woche, welche mit der abendlichen Hauptverkehrszeit kollidieren. Hinzu kommt, dass es von der Triftstraße sowie der Adolf-Miersch-Straße keine Abbiegemöglichkeiten nach Süden gibt. Dies führt immer wieder zu verkehrswidrigem Linksabbiegen, wodurch es zu Behinderungen beziehungsweise Konflikten mit der Straßenbahnlinie 12 kommt. Eine Ausdehnung der Sperrzeiten wäre auch mit einer Ausdehnung der Kontrollaktivität verbunden, welche aufgrund der Dienstzeit nicht durch die Städtische Verkehrspolizei erfolgen kann. Das Sperrmaterial an der Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße wird bei Großveranstaltungen im Waldstadion angeordnet. Eine Besetzung der Sperre mit Polizeikräften hat sich als effektiv erwiesen, da sonst die Sperre einfach umfahren werden kann, da parallel zur Sperre die Straßenbahngleise freigehalten werden müssen, womit keine vollständige bauliche Sperrwirkung erzielt werden kann. Es gilt daher hier der Grundsatz: Keine Sperre ohne Bewachung. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.04.2025, OF 1402/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.07.2024, NR 985 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7007 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage B 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7007 2025 1. Die Vorlage B 110 dient unter Hinweis auf die Vorlage OM 7007 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1402/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 110 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6287, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 61-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Den lokalen Einzelhandel unterstützenB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 111 Betreff: Den lokalen Einzelhandel unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5642 - NR 584/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 187/24 - Zwischenbericht: Ergänzend zum Zwischenbericht B 187/2024 kann der Magistrat berichten, dass bislang lediglich eine Einzelhändlerin die Möglichkeit einer Warenauslage auf einem Parkplatz genutzt hat. Inzwischen hat sie ihr Geschäft umfirmiert in einen Kiosk mit Außengastronomie. Generell werden Antragstellende, die ihre Warenauslagen verlängern wollen, sowie neue Antragstellende darauf hingewiesen, dass sie Waren - soweit dies vor Ort möglich ist - auch auf einem Parkplatz direkt vor ihrem Geschäft präsentieren können. Dieses Angebot wird in der Praxis jedoch nicht angenommen. Gegen die Warenauslage auf einer Parkfläche spricht, dass diese nicht direkt im Blickfeld liegt und ein besonderer Diebstahlschutz sowie gegebenenfalls auch mehr Personal erforderlich ist. Zudem werden Waren direkt vor dem Geschäft häufig durch eine Überdachung oder Markise geschützt, dies ist auf einer Parkfläche nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 584 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 187 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 111 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 111 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6163, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Auslastung in städtischen und privaten Tiefgaragen und Parkhäusern erfassenB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 112 Betreff: Auslastung in städtischen und privaten Tiefgaragen und Parkhäusern erfassen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4226 - OA 412/23 OBR 2 - zu 1 Der Magistrat hat die PBG beauftragt, die Kennzahlen zur Bewertung der Auslastung zu erarbeiten und zu veröffentlichen. zu 2 und 3 Im Rahmen der Projekte PAUL und VLIS werden nicht nur die PBG Parkhäuser, sondern auch die relevanten privaten Parkhäuser an den "Parkdatenmanager" angeschlossen. Die privaten Anbieter haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, die entsprechenden Daten an das System zu liefern. Daher sieht der Magistrat aktuell keine Notwendigkeit für rechtliche Schritte. Sollte sich die Situation ändern, würde der Magistrat ebenfalls ein Vorgehen im Sinne der Anregung unter 3 in Erwägung ziehen. zu 4 Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, die Daten auch zur Erstellung von Statistiken zu verwenden, prüft der Magistrat im weiteren Projektverlauf. Im Sinne von Open Data strebt der Magistrat eine maximale Transparenz und Offenlegung aller Parkdaten auch für Statistische Zwecke an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.11.2023, OA 412 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6164, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 10-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verlängerung der Linie U 4B17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 113 Betreff: Verlängerung der Linie U 4 Vorgang: A 338/25 Gartenpartei Zu den Fragen 1 und 1.1 Das Planungsbüros grün3 hat im Rahmen seiner gutachterlichen Stellungnahme zu Bestand und Wert von Bäumen und Grünanlagen für jede Variante untersucht, welche Auswirkungen die jeweilige Variante auf den Baumbestand und die Grünanlage entlang der entsprechenden Korridore hat. Dabei wurde für jede Variante u.a. auch untersucht, wo und wie viele Bäume für die Realisierung der jeweiligen Streckenvariante gefällt werden müssten. Die Informationen für die Variante 3i können den Blättern 1 bis 8 des Plans "Bestandsplan mit Korridor mit untersuchten Bäumen" entnommen werden. Die entsprechenden PDF-Dateien befinden sich als Download "Gutachterliche Stellungnahme zu Bestand und Wert von Bäumen und Grünanlagen - Anlage Variante 3i" in der Mediathek auf der Projekt-Webseite; sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek. Hier ist auch die dazugehörige gutachterliche Stellungnahme zu finden. In beiden Bereichen Siesmayerstraße und August-Siebert-Straße ist jeweils ein Notausstieg geplant. Gegenwärtig befindet sich das Projekt "Verlängerung U4" in der Phase der Grundlagenermittlung. Eine konkrete Planung für die verträgliche Lage der notwendigen Notausstiege erfolgt erst im Rahmen der noch ausstehenden weiterführenden Planung. Zur Frage 1.2 Im Rahmen eines möglichen späteren Planfeststellungsverfahren wird es eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung geben. Diese beinhaltet unter anderem auch, welche Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Zur Frage 2 In der Phase der Grundlagenermittlung ist die Frage entscheidend, ob die betrachteten Varianten förderfähig sind oder nicht. Dies trifft im vorliegenden Fall auf alle drei Varianten zu. Erst nachdem die Stadtverordnetenversammlung entschieden hat, welche Variante weiter beplant werden soll, wird die Berechnung eines endgültigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKU) für die dann zu planende Variante erstellt. Denn die NKU ist obligatorischer Gegenstand der noch ausstehenden Planungsphasen sowie des im Weiteren zu erstellenden Fördermittelantrags. Andersrum ausgedrückt: Es handelt sich bei der NKU um einen iterativen Prozess, der kontinuierlich fortgeführt wird. Was hier beschrieben ist, ist zudem nicht nur im Projekt Verlängerung U4 so - es ist das übliche und bundesweit einheitliche Vorgehen bei schienengebundenen Infrastrukturprojekten. Zur Frage 3 In dieser frühen Projektphase (= Grundlagenermittlung) gibt ein Vergleich der grob geschätzten Baukosten einen ersten Überblick über die möglichen finanziellen Anforderungen jeder Variante. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung erfolgt - wie bei solchen Projekten deutschlandweit üblich - mit Abschluss der Vorplanung. Dafür muss die Stadtverordnetenversammlung zunächst eine Variante beschließen. Wie die Grobkosten ermittelt wurden, können Interessierte dem Abschnitt "10 Grobkostenschätzung" (S. 80 ff) des Erläuterungsberichts zur Machbarkeitsstudie entnehmen. Der Erläuterungsbericht steht auf der Projekt-Webseite als Download zur Verfügung; sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek. Zur Frage 4 Es gibt keinen Anlass zur Sorge, dass für neue Stationen andere Bedingungen gelten könnten als für bereits bestehende Stationen des Frankfurter U-Bahnnetzes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.02.2025, A 338 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 113 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 113 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 113 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 113 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6165, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 69-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.