Luftreinhalteplanung
Zusammenfassung
Die Luftreinhalteplanung soll weiter verbessert werden, um die Schadstoffbelastung der Luft im Ortsbezirk 1 zu reduzieren. Aufgrund der vorangegangenen Überschreitungen geltender Grenzwerte sind weitere Maßnahmen wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h erforderlich. Dies soll eine nachhaltige Luftqualität gewährleisten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
- Wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Stickstoffdioxidbelastung in den letzten drei Jahren entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden?
- Wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Feinstaubbelastung in den letzten drei Jahren entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden?
- Ob die Aufrechterhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h zur Einhaltung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte weiterhin für erforderlich gehalten wird?
Begründung
In der Vergangenheit wurden die gültigen Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft, insbesondere durch Stickstoffdioxid, im Ortsbezirk 1 und darüber hinaus überschritten. Hiergegen wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h, aber auch etwa Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung sowie der Einsatz abgasarmer Busse. Diese Maßnahmen hatten auch den Zweck, die bei Überschreitung der Grenzwerte unter Umständen als notwendig angesehene Verhängung von Fahrverboten für bestimmte ältere Kraftfahrzeuge zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2025OFOF 1574/1Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2025Sie sind hierVV 1145Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzenAnfrage
- 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1058Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen