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Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle „Preungesheim“

Details im PARLIS OM_4893_2019
06.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toiletten im Bereich der Endhaltestelle „Preungesheim“

Details im PARLIS ST_424_2020
22.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Toilette im Bereich der U 5-Endhaltestelle „Preungesheim“

Details im PARLIS OM_1892_2022
30.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toilette im Bereich der U 5 - Endhaltestelle "Preungesheim"

Details im PARLIS ST_2310_2022
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toilette im Bereich der U 5 - Endhaltestelle "Preungesheim"

Details im PARLIS ST_2249_2023
25.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“

Details im PARLIS OF_999-10_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“

Details im PARLIS OM_6639_2025
26.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“

Details im PARLIS ST_1683_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6639 entstanden aus Vorlage: OF 999/10 vom 25.02.2025

Betreff: Öffentliche Toilette im Bereich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" Vorgang: OM 4893/19 OBR 10; ST 424/20; OM 1892/22 OBR 10; ST 2310/22; ST 2249/23 Der Magistrat wird erneut um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann eine öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle "Preungesheim" aufgestellt und eröffnet werden kann. Es sollte geprüft werden, ob eine Komposttoilette realisiert werden kann.

Begründung:

Vermehrt melden sich Bürger mit der Beschwerde, es werde die Notdurft im Feld verrichtet und man könne kaum noch mit seinem Hund durchlaufen, ohne in Hinterlassenschaften zu treten. Die Notwendigkeit ist sehr groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4893
Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 424 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1683
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme