Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat gebeten, Informationen über den Einsatz von Photovoltaik auf Schuldächern und anderen städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen bereitzustellen. Die Informationen sind wichtig für die Planung der weiteren Entwicklung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen beantworten:
- Welche Schulen im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet?
- Für welche Schulen ist eine Installation bereits in der Planung?
- Was sind die Schwierigkeiten, die verhindern, dass keine Photovoltaik eingesetzt werden kann?
- Welche anderen städtischen Gebäude im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet bzw. wie ist der Planungsstand?
- Wo wird in städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen bereits Solarthermie angewendet?
Kontext
Photovoltaik ist auch weiterhin ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Zur Stadt Frankfurt gehören im Frankfurter Westen viele Schulen, deren Dächer potenziell geeignet scheinen, doch werden noch nicht alle Schulgebäude für Photovoltaik genutzt.
Begründung
Zwar gibt es ein Solarkataster und im städtischen Energiemanagement wird die Photovoltaik berücksichtigt, jedoch scheinen die angefragten Informationen nicht zugänglich. Für die Planung der weiteren Entwicklung sind sie allerdings hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2025Sie sind hierVV 1141Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)Anfrage
- 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 905Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen