Verlängerung der Linie U 4
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats zur Verlängerung der Linie U4 beschreibt die Auswirkungen auf den Baumbestand und die Grünanlagen entlang der Korridore. Es wird eine umfassende Planung und Kostenschätzung für die verschiedenen Varianten angestrebt, um die Förderfähigkeit zu prüfen und die notwendigen Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln.
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Siesmayerstraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schottergärten an der Bockenheimer Landstraße entsiegeln06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Siesmayerstraße per E-MailBericht
Das Planungsbüros grün3 hat im Rahmen seiner gutachterlichen Stellungnahme zu Bestand und Wert von Bäumen und Grünanlagen für jede Variante untersucht, welche Auswirkungen die jeweilige Variante auf den Baumbestand und die Grünanlage entlang der entsprechenden Korridore hat. Dabei wurde für jede Variante u.a. auch untersucht, wo und wie viele Bäume für die Realisierung der jeweiligen Streckenvariante gefällt werden müssten. Die Informationen für die Variante 3i können den Blättern 1 bis 8 des Plans "Bestandsplan mit Korridor mit untersuchten Bäumen" entnommen werden. Die entsprechenden PDF-Dateien befinden sich als Download "Gutachterliche Stellungnahme zu Bestand und Wert von Bäumen und Grünanlagen - Anlage Variante 3i" in der Mediathek auf der Projekt-Webseite; sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek. Hier ist auch die dazugehörige gutachterliche Stellungnahme zu finden. In beiden Bereichen Siesmayerstraße und August-Siebert-Straße ist jeweils ein Notausstieg geplant. Gegenwärtig befindet sich das Projekt "Verlängerung U4" in der Phase der Grundlagenermittlung. Eine konkrete Planung für die verträgliche Lage der notwendigen Notausstiege erfolgt erst im Rahmen der noch ausstehenden weiterführenden Planung. Im Rahmen eines möglichen späteren Planfeststellungsverfahren wird es eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung geben. Diese beinhaltet unter anderem auch, welche Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden müssen. In der Phase der Grundlagenermittlung ist die Frage entscheidend, ob die betrachteten Varianten förderfähig sind oder nicht. Dies trifft im vorliegenden Fall auf alle drei Varianten zu. Erst nachdem die Stadtverordnetenversammlung entschieden hat, welche Variante weiter beplant werden soll, wird die Berechnung eines endgültigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKU) für die dann zu planende Variante erstellt. Denn die NKU ist obligatorischer Gegenstand der noch ausstehenden Planungsphasen sowie des im Weiteren zu erstellenden Fördermittelantrags. Andersrum ausgedrückt: Es handelt sich bei der NKU um einen iterativen Prozess, der kontinuierlich fortgeführt wird. Was hier beschrieben ist, ist zudem nicht nur im Projekt Verlängerung U4 so - es ist das übliche und bundesweit einheitliche Vorgehen bei schienengebundenen Infrastrukturprojekten. In dieser frühen Projektphase (= Grundlagenermittlung) gibt ein Vergleich der grob geschätzten Baukosten einen ersten Überblick über die möglichen finanziellen Anforderungen jeder Variante. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung erfolgt - wie bei solchen Projekten deutschlandweit üblich - mit Abschluss der Vorplanung. Dafür muss die Stadtverordnetenversammlung zunächst eine Variante beschließen. Wie die Grobkosten ermittelt wurden, können Interessierte dem Abschnitt "10 Grobkostenschätzung" (S. 80 ff) des Erläuterungsberichts zur Machbarkeitsstudie entnehmen. Der Erläuterungsbericht steht auf der Projekt-Webseite als Download zur Verfügung; sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek. Es gibt keinen Anlass zur Sorge, dass für neue Stationen andere Bedingungen gelten könnten als für bereits bestehende Stationen des Frankfurter U-Bahnnetzes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2025MM 16Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von PlanungsmittelnMagistratsvortrag
- 17. Februar 2025AA 338Verlängerung der Linie U 4STVV-Anfrage · Gartenpartei
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenBB 113Verlängerung der Linie U 4Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)