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Toiletten am „Eschenheimer Tor“ revitalisieren

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Toiletten am Eschenheimer Tor revitalisieren

Details im PARLIS OF_1544-1_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Toiletten am „Eschenheimer Tor“ revitalisieren

Details im PARLIS OM_6653_2025
18.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Toiletten am „Eschenheimer Tor“ revitalisieren

Details im PARLIS ST_1385_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6653 entstanden aus Vorlage: OF 1544/1 vom 25.02.2025

Betreff: Toiletten am "Eschenheimer Tor" revitalisieren Der Magistrat wird gebeten, auf das Amt für Bau und Immobilien (ABI) einzuwirken, um die stillgelegte, ehemalige öffentliche Toilette in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" zu revitalisieren und den Menschen in der Notunterkunft außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung (21:30 Uhr bis 10:00 Uhr) sowie allen Fahrgästen wieder zugänglich zu machen.

Begründung:

In Räumen der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" ermöglicht die Stadt Frankfurt in Trägerschaft mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten obdachlosen Menschen Übernachtungen in einem geschützten Raum. Es gibt dort Toiletten und Waschgelegenheiten, die allerdings nicht außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können, weshalb einige Menschen ihre Notdurft innerhalb der Station oder auf der Straße verrichten. Der Weg zur WC-Anlage in der U-Bahn-Station "Hauptwache" ist meist zu weit. Die ertüchtigten Toiletten in der B-Ebene würden den wohnungs-/obdachlosen Menschen die Möglichkeit geben, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung ihre Notdurft unter menschenwürdigen Umständen zu verrichten und zugleich allen Fahrgästen zugutekommen. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1385
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme