Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Offenbach
Bericht
Das Ansinnen, den Weg entlang des Mains zwischen Sachsenhausen und Offenbach am Main zu beleuchten, lehnt der Magistrat ab. Der vom Ortsbeirat für eine Beleuchtung vorgeschlagene Bereich befindet sich in Zone II des Landschaftsschutzgebietes (LSG). In diesem Bereich des Grüngürtels stehen der Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft mit ihren ökologisch bedeutsamen Biotopen und ihrer Artenvielfalt im Vordergrund. Die vermeidbare Ausleuchtung bisher unbeleuchteter Bereiche würde die allgegenwärtige Lichtverschmutzung verstärken. Schon jetzt gibt es in Frankfurt am Main nur noch wenige Stellen, die in den Nächten einigermaßen dunkel sind. Und nur in solchen Bereichen ist der Übergang von Tageslicht über Dämmerung zur Dunkelheit noch wahrnehmbar. Diese natürliche Wahrnehmbarkeit ist ein essentieller Bestandteil des örtlichen Landschaftsbildes. Beleuchtungsanlagen stören Tiere und Pflanzen immer, selbst wenn besonders hochwertige Anlagen oder ein adaptives Beleuchtungssystem gewählt werden. Künstliches Licht hat auf Lebewesen vielfältige ökologische Wirkungen, da der Rhythmus der natürlichen Lichtverhältnisse von Tag und Nacht (sogenannter zirkadianer Rhythmus) evolutionsbiologisch in so gut wie allen Organismen und Ökosystemen angelegt ist. Da Insekten die artenreichste Tiergruppe darstellen und der überwiegende Teil von ihnen dämmerungs- oder nachtaktiv ist, sind Insekten von der Lichtverschmutzung am stärksten betroffen. Die Beleuchtung an Gewässern ist zudem ein besonderes Problem, da nicht nur die im und am Wasser lebenden Insekten, sondern auch alle anderen Gewässerbewohner beeinflusst werden.