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- Pfandsystem für InnenstadtgastronomieB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 114 Betreff: Pfandsystem für Innenstadtgastronomie Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 Anlage 13 - E 252/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - In Frankfurt am Main haben sich bereits verschiedene Mehrwegsysteme in der Gastronomie etabliert. Die bekanntesten sind z.B. recup/rebowl, Vytal, ÖkoCup, FairCup, PackVerde, PFABO (für PFAndBOx), ReCIRCLE oder Relevo. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bewirbt in Zusammenarbeit mit dem digitalen Mehrwegsystem Vytal eine Lösung unter den Begriffen MainMehrweg und Mainbecher (weitere Informationen hierzu unter: www.mainmehrweg.de). Alle diese Systeme ermöglichen Gastronomiebetrieben, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anzubieten. Seit 01. Januar 2023 ist die Mehrwegangebotspflicht bzw. Mehrwegpflicht durch § 33 Ver-packungsgesetz (VerpackG) in Deutschland eingeführt. Gastronomische Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen ihren Kund:innen als Alternative zu Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegpflicht gilt nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 80 m² und mit mehr als 5 Beschäftigten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer als die Einwegverpackung sein. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde für das Stadtgebiet Frankfurt am Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Damit ist bereits ein bundesweit einheitlicher, rechtlicher Rahmen geschaffen. Für eine ergänzende oder gar eine das Bundesrecht ersetzende kommunale Regelung besteht kein Spielraum. Es ist bekannt, dass die meisten Verbraucher:innen aus Gründen der Bequemlichkeit lieber zu Einwegverpackungen greifen, da diese nicht zu einer bestimmten Rückgabestelle zurückgebracht werden müssen. Eine gewisse Erleichterung versuchen hier Initiativen wie z.B. die Stiftung Refrastructure (https://refrastructure.org/) zu schaffen, die Rückgabemöglichkeiten unabhängig vom jeweils genutzten Mehrwegsystem anbieten wollen. Da hierbei jedoch zusätzliche Logistikkosten anfallen, hat sich daraus noch kein Geschäftsmodell entwickelt, das ohne öffentliche Zuschüsse konkurrenzfähig ist. Zum letzten Absatz des Antrags wird darauf hingewiesen, dass Einsparungen durch geringeren Reinigungsaufwand im öffentlichen Straßenraum der Straßenreinigungsgebühr zugutekommen. Ein Einsatz der eingesparten Mittel für Pflege und Reinigung von Grünanlagen ist aus gebührenrechtlichen Gründen nicht zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 114 wird bei Stimmengleichheit zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD und Linke (= Kenntnis) 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6288, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichtenB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 115 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5598 - OA 474/24 OBR 14, B 413/24 - Zwischenbericht: Zum aktuellen Zeitpunkt finden zwei Stellenbesetzungsverfahren für die Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts mit dem Schwerpunkt "Streuobstwiesen" statt. Sobald die Stellen besetzt sind, wird sich eingehend mit den "Standards für Obstbaumpflege" beschäftigt und geprüft, inwieweit die vorgeschlagenen Empfehlungen auf kommunale Projekte und Förderbescheide übertragbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 474 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 413 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 115 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 115 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6166, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1)B17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 116 Betreff: Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1) Vorgang: A 331/24 BFF-BIG zu 1. Die in Rede stehende Abgrenzung ("imaginäre" Grenze) entspricht der über Jahre bestandenen Flurstücksgrenze der eigenständig genutzten Baugrundstücke des Rechenzentrumsbetreibers im Norden und des ehemaligen Werkzeugherstellers im Süden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 946 wird ein erster Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 942 mit Aufstellungsbeschluss am 22.09.2022 bearbeitet. Die Ziele und Zwecke der Planung, Gewerbeflächen zu sichern, zu strukturieren und zu erhalten, bleiben dabei unverändert. Die oben genannte Flurstücksgrenze war laut Stadtgrundkarte des Aufstellungsbeschlusses (B 942) noch existent. Bauvorhaben werden gemäß den städtischen Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) und den Zielen und Zwecken des Aufstellungsbeschlusses beraten. Mit der Bauleitplanung wird dem beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEP) Rechnung getragen, das die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Umsetzung der mit dem GEP verfolgten Ziele vorsieht. Gemäß GEP dürften bis zum Jahr 2030 im Mittel knapp 75 Hektar Fläche in Industrie- und Gewerbegebieten für eine weitere Entwicklung von Rechenzentren benötigt werden. Rechenzentren sind stark bodenpreiswirksam. Sie lösen eine direkte Flächenkonkurrenz, insbesondere für verarbeitendes Gewerbe, Handwerk und Industrie aus und begünstigen somit Verdrängungseffekte. Das Wachstum von Rechenzentren soll daher auf geeignete räumliche Schwerpunkte in Frankfurter Gewerbegebieten, den sogenannten Dataparks, gelenkt werden, um die Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen zu begrenzen und Synergien zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit leistungsfähiger Energie- und digitaler Infrastrukturen, ebenso wie hinreichender Rechenzentrumskapazitäten, sind eine wichtige Grundlage für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit vieler Industrie- und Gewerbebetriebe. Es ist deshalb wichtig, die Herstellung der oben genannten Infrastrukturen auf entsprechend geeigneten Flächen vorausschauend zu ermöglichen und beratend zu begleiten. Gleichzeitig ist es jedoch erforderlich, langfristig ein in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichendes sowie bezahlbares Flächenangebot für gewerblich-produzierende Betriebe bereitzuhalten, die auf Industrie- oder Gewerbegebietsstandorte angewiesen sind. Ziel ist es, langfristig zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern und zugleich zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beizutragen, um die Gefahren einer konjunkturellen und strukturellen Krisenanfälligkeit zu reduzieren. Das Vorhaben des Rechenzentrumsbetreibers auf dem Grundstück an der Eschborner Landstraße liegt außerhalb eines für Rechenzentren vorgesehenen Schwerpunkts eines Dataparks. Die Planungs- und Verwertungsabsichten des Grundstückseigentümers stehen im Widerspruch zu den städtischen Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms und den Zielen und Zwecken des Aufstellungsbeschlusses. zu 2. Der Magistrat hat keine Kenntnisse darüber, inwiefern eine nicht genehmigte und umsetzbare Erweiterung zu einer Aufgabe des gesamten Standorts führen kann. Die bestehenden Rechenzentren im Norden sind genehmigt und werden in ihrer Zulässigkeit durch die Bauleitplanung nicht eingeschränkt. zu 3. Die Sicherung von Gewerbeflächen und die Steuerung von Rechenzentren ist prioritäres Ziel. Damit werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichende sowie bezahlbare Flächenangebote für gewerblich-produzierende Betriebe, die auf Industrie- oder Gewerbegebiete angewiesen sind, gesichert. zu 4. Die Errichtung und Erweiterung von Rechenzentren ist im Stadtgebiet von Frankfurt am Main grundsätzlich möglich und erwünscht. Einen Rahmen hierfür bilden die von der Stadt Frankfurt im GEP formulierten und bei der 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 beschlossenen Ziele (§ 1838). zu 5. Eine ähnliche Problematik stellt beispielsweise die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten dar. Die Stadt Frankfurt hat auch hier ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Einzelhandels- und Zentrenkonzept) zur stadtweiten Steuerung des Einzelhandels beschlossen. Daraus resultierend wurden Bebauungspläne neu aufgestellt oder geändert, die Einzelhandelsbetriebe in der geplanten Neuansiedlung oder Betriebserweiterung betroffen haben. zu 6. Es wurden Gespräche geführt, die aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen nicht zu einem Konsens führen konnten. Der Magistrat sieht sich mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 in der konsequenten Umsetzung der bisher verfolgten Ziele bestätigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.12.2024, A 331 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und FRAKTION (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6167, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichernB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 117 Betreff: Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5517 - NR 1006/24 CDU - Die in Frankfurt am Main bestehenden Kleingartenanlagen sind bereits jetzt auf vielfältiger Weise geschützt. Rund zwei Drittel des Kleingartenbestandes sind durch Bebauungspläne gesichert. Darüber hinaus sind nahezu alle Anlagen durch eine Darstellung der vorbereitenden Bauleitplanung im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung "wohnungsferne Gärten" stadtweit im Bestand gesichert. Zudem ist die Stadt Frankfurt am Main. Eigentümerin der meisten Kleingartenflächen. Somit genießen diese Kleingartenanlagen den vollständigen Schutz des Bundeskleingartengesetzes. Sollte im Einzelfall ein Erfordernis für eine planungsrechtliche Sicherung bestehen, wird der Magistrat insbesondere bei Maßnahmen im Umfeld entsprechend tätig werden. Des Weiteren konzentrieren sich die Aktivitäten des Magistrats auf die Ausweisung neuer Kleingartenflächen bei der Quartierentwicklung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.09.2024, NR 1006 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 117 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, 2 SPD und Linke (= Kenntnis); 1 SPD (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6168, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 67-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna LandsbergB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 118 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Vorgang: OI 84/24 OBR 8 Der Magistrat hat die Aufhebung der Straßenbenennung "Am Heddernheimer Gaswerk" vom 29.11.2018 und die Umbenennung der Straße in "Landsbergstraße" umgesetzt. Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Umbenennung erfolgte bereits am 17.12.2024 im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt am Main. Aufgrund des schon vor dem 05.12.2024 begonnenen Bezugs der Wohnungen durch die neuen Bewohnerinnen und Bewohner sowie der damit verbundenen melderechtlichen Regularien war in diesem Fall eine besondere Dringlichkeit geboten. Sowohl die Straßennamenschilder als auch die Zusatzschilder mit biographischen Kurzinformationen über den Namenspaten Heinrich Landsberg und die Namenspatin Anna Landsberg wurden beim Amt für Straßenbau und Erschließung beauftragt und werden sobald möglich montiert. Gegen eine Benennung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 An der Sandelmühle vorgesehenen Kindertagesstätte in "Kinderzentrum Anna Landsberg" bestehen seitens des Magistrats grundsätzlich keine Einwände. Die Trägerschaft dieser Kinderbetreuungseinrichtung mit insgesamt 87 Betreuungsplätzen, davon 24 Plätze für unter 3-Jährige sowie 63 Plätze für Kindergartenkinder, übernimmt jedoch die ASB Lehrerkooperative. Da die Entscheidung über die Benennung der Kindertagesstätte dem freien Träger obliegt, ist die Benennung mit der ASB Lehrerkooperative abzustimmen. Auf Nachfrage äußerte der Träger gegenüber dem zuständigen Stadtschulamt seine Bereitschaft, die Einrichtung entsprechend der Namenspatin der Landsbergstraße, nach Anna Landsberg, zu benennen. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Bauarbeiten im Frühjahr 2025 beginnen, sodass die Fertigstellung und Eröffnung der Kita voraussichtlich im Frühjahr 2026 möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.12.2024, OI 84 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5996, 37. Sitzung des OBR 8 vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 40-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - CO2-Kompensation für DienstreisenB17.03.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 119 Betreff: CO2-Kompensation für Dienstreisen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3736 - E 2/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 314/23 - Mit Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 314, wurde über die Umsetzung des Etatantrags E 2 vom 04.05.2022 und die Erweiterung der Regelungen für Dienst- und Fortbildungsreisen dahingehend berichtet, dass bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges zukünftig entstehende CO2-Emmisionen kompensiert werden. Zu Ziffer IV des Berichts wird hiermit erstmalig über die CO2-Kompensation berichtet: Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Reisekostenabrechnung 1.516 Dienstreisen zur CO2-Kompensation erfasst. Der hierdurch ermittelte Betrag beläuft sich auf 10.191,51 €. Es ist vorgesehen, diesen Betrag dem stadtinternen Klimafonds "Erneuerbare-Energien-Fonds" zufließen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 2 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 314 Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6048, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ankauf der Grundstücke Gemarkung Sindlingen, Flur 3, Flurstücke 515/90, 99/1, 110/1, 262/114, 130, 127/1, 125, 124, 122 und 121 - Landwirtschaftsflächen „In der Schindkaut“, „Auf dem Berg“M17.03.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.03.2025, M 47 Betreff: Ankauf der Grundstücke Gemarkung Sindlingen, Flur 3, Flurstücke 515/90, 99/1, 110/1, 262/114, 130, 127/1, 125, 124, 122 und 121 - Landwirtschaftsflächen "In der Schindkaut", "Auf dem Berg" I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Infraserv GmbH & Höchst Co. KG Industriepark Höchst 65926 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: Gemarkung Sindlingen, Flur 3, Flurstück 515/90, Landwirtschaftsfläche, hält 2138 m² Flurstück 99/1, Landwirtschaftsfläche, hält 919 m² Flurstück 110/1, Landwirtschaftsfläche, hält 1638 m² Flurstück 262/114, Landwirtschaftsfläche, hält 1543 m² Flurstück 130, Landwirtschaftsfläche, hält 1647 m² Flurstück 127/1, Landwirtschaftsfläche, hält 2910 m² Flurstück 125, Landwirtschaftsfläche, hält 1037 m² Flurstück 124, Landwirtschaftsfläche, hält 710 m² Flurstück 122, Landwirtschaftsfläche, hält 2083 m² Flurstück 121, Landwirtschaftsfläche, hält 1628 m² Kaufpreis: 21,00 €/m² x 16.253 m² = 341.313,00 € Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrags und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Die Grundstücke sind frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten zu liefern. Es bestehen landwirtschaftliche Pachtverhältnisse, die durch die Stadt Frankfurt übernommen werden. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der vereinbarte Quadratmeterpreis von 21,00 €/m² unter dem aktuellen Bodenrichtwert vom Stichtag 01.01.2024 in Höhe von 23,00 €/m² liegt. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Ankauf der Flächen soll zum einen der Gewässerrandstreifen ausgebessert werden, welcher Stoffeinträge, die dem Gewässer schaden könnten, zurückhält. Zum anderen sollen durch den Ankauf der Flächen Rückhalteräume geschaffen werden, in denen das Wasser bei starken Abflüssen zurückgehalten werden kann. Retentionsräume sind seitlich gelegene Flächen an Bächen und Gräben, auf denen sich bei Hochwasser das Wasser ausbreiten und ansammeln kann. Der Hochwasserabfluss wird verzögert, die Wasserstände grabenabwärts steigen langsamer an. Gerade in Zeiten des Klimawandels und den damit verbundenen Starkregenereignissen gewinnt die Schaffung von Retentionsraum zunehmend an Bedeutung. Zur Realisierung und Umsetzung des Projekts wurde das Amt für Bau und Immobilien von der Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit dem Erwerb der o.g. Teilfläche beauftragt. Die Grundstücke werden für das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main erworben. Die zu den Flächen derzeit bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverhältnisse werden zunächst übernommen. Hierdurch können Erträge generiert werden, die zurzeit noch nicht genau beziffert werden können. B. Alternativen Kein Ankauf der Flächen, welche für die o.g. Maßnahmen zum Schutz des Gewässers benötigt werden. C. Lösung Ankauf der Flächen durch die Stadt Frankfurt am Main. D. Kosten Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 341.313,00 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch). Anlage 1_Lageplan (ca. 291 KB) Anlage 2_Uebersichtsplan (ca. 321 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz Beschlussausfertigung(en): § 6127, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 10-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Tausch einer städtischen Teilfläche in der Gemarkung Dortelweil gegen ein Grundstück der Stadt Bad Vilbel in der Gemarkung Bergen-EnkheimM17.03.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.03.2025, M 48 Betreff: Tausch einer städtischen Teilfläche in der Gemarkung Dortelweil gegen ein Grundstück der Stadt Bad Vilbel in der Gemarkung Bergen-Enkheim I. Dem Abschluss eines Tauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Tauschpartnerin: Stadt Bad Vilbel Am Sonnenplatz 1 61118 Bad Vilbel Tauschgrundstücke: Die Stadt Bad Vilbel liefert: Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 2, Flurstück 53 hält 4.461 m², Flurstück 54 hält 4.051 m², Flurstück 55 hält 2.213 m², Flurstück 56 hält 2.406 m², Flurstück 57 hält 2.205 m² und Flurstück 58 hält 3.354 m², somit insgesamt 18.690 m². Die Grundstücke sind in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellt. Die Stadt Frankfurt am Main liefert: Gemarkung Dortelweil, Flur 8, Flurstück 691/1 hält 126.628 m², daraus eine Teilfläche von ca. 21.805 m². Die Teilfläche ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan rot umrandet und mit den Buchstaben A bis H bezeichnet dargestellt. Wertausgleich: Der Wert des Tauschgrundstücks der Stadt Frankfurt am Main in der Gemarkung Dortelweil beträgt 6,00 €/m², für ca. 21.805 m² somit voraussichtlich 130.830,00 €. Der Wert des Tauschgrundstücks der Stadt Bad Vilbel in der Gemarkung Bergen-Enkheim beträgt 7,00 €/m², für insgesamt 18.690 m² somit ebenfalls 130.830,00 €. Der Tausch soll wertgleich erfolgen, ein Heraus-zahlungsbetrag ist nicht vorgesehen. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Tauschvertrages sowie die Vermessungskosten trägt die Humanistische Stiftung, Lichtensteinstraße 7, 60322 Frankfurt am Main. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Die Tauschgrundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Übernahme eines Gasleitungsrechts zugunsten der Mainova AG und Übernahme eines Stromkabelrechts zugunsten der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG durch die Stadt Bad Vilbel. Übernahme eines Wasserleitungsrechts zugunsten des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe durch die Stadt Frankfurt am Main. Darüber hinaus in den Tauschgrundstücken eventuell verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwerte 2022 und 2024 für das Grundstück der Stadt Bad Vilbel in der Gemarkung Bergen-Enkheim jeweils 7,- €/m² für Ackerland betragen. Der Bodenrichtwert 2022 des Grundstücks der Stadt Frankfurt am Main in der Gemarkung Dortelweil betrug zu Beginn der Gespräche mit der Stadt Bad Vilbel 6,00 €/m² für Ackerland. Dieser Wert wird als Grundlage für den Tausch angesetzt. Der Bodenrichtwert 2024 beträgt 6,50 €/m². III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die entfallenden Einnahmen aus der bisherigen Verpachtung des Grundstücks in Dortelweil durch die künftige Verpachtung des Grundstücks in Bergen-Enkheim ausgeglichen werden. IV. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung In Bad Vilbel existiert mit der Europäischen Schule RheinMain seit über zehn Jahren die weltweit erste private Europäische Schule, die bei der Europäischen Union akkreditiert ist. Schulträger ist eine gemeinnützige Schul-GmbH, die von der gemeinnützigen Humanistischen Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main getragen wird. Das Schulgrundstück gehört der Stadt Bad Vilbel. Die Schule unterrichtet Schülerinnen und Schüler aus 60 Nationen und arbeitet dabei nicht gewinnorientiert. 544 der Schülerinnen und Schüler kommen aus Frankfurt am Main, was zu einer Entlastung unseres Schulsystems beiträgt. Hinzu kommen 31 Kindergartenkinder aus Frankfurt am Main, die ebenfalls dort betreut werden. Die Schule verfügt über eine Sporthalle und kleinere Sportfelder, jedoch nicht über einen größeren Sportplatz. Nun soll der Sportunterricht ausgeweitet werden, die Realisierung weiterer Sportflächen ist auf dem komplett ausgenutzten Schulgrundstück jedoch nicht möglich. Daher sind die Schule und die Stadt Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt am Main mit dem Wunsch herangetreten, eine Teilfläche des benachbarten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücks aus dem Eigentum der Stadt Frankfurt am Main dauerhaft zu Sportzwecken nutzen zu können. Auf dieser Fläche könnten neben einem Sportplatz eine weitere Halle, zwei kleine Multifunktionsfelder sowie eine kleine Laufbahn realisiert werden. Da eine Veräußerung städtischer Grundstücke nicht möglich ist, hat die Stadt Bad Vilbel ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück in der Gemarkung Bergen-Enkheim als Tauschfläche angeboten. B. Alternativen Ohne den Tausch könnte die Humanistische Stiftung keine Sportflächen zur schulischen Nutzung realisieren. Zudem würde die Stadt Frankfurt am Main nicht das Grundstück in der Gemarkung Bergen-Enkheim, und damit auf dem Gebiet der eigenen Kommune, erhalten. C. Lösung Tausch der Grundstücke. D. Kosten Die Humanistische Stiftung übernimmt die Vertrags- und Vertragsnebenkosten. Anlage 1_Lageplan_Bergen-Enkheim (ca. 409 KB) Anlage 2_Lageplan_Dortelweil (ca. 661 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 48 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 14-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode hier: NachfolgeregelungM17.03.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.03.2025, M 49 Betreff: Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode hier: Nachfolgeregelung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3830 (M 123) 1. Die Berufung von Jennifer Fuß als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird aufgehoben. 2. Auf Vorschlag des Frankfurter Jugendrings wird Johanna Fassnacht als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für die verbleibende Zeit der XIX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses gewählt. Begründung: Der Frankfurter Jugendring hat nach dem Ausscheiden von Jennifer Fuß vorgeschlagen, Johanna Fassnacht, als Nachfolge zu wählen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2023, M 123 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Berufung von Jennifer Fuß als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird aufgehoben. 2. Auf Vorschlag des Frankfurter Jugendrings wird Johanna Fassnacht als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für die verbleibende Zeit der XIX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses gewählt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Berufung von Jennifer Fuß als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird aufgehoben. 2. Auf Vorschlag des Frankfurter Jugendrings wird Johanna Fassnacht als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für die verbleibende Zeit der XIX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses gewählt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6129, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 53-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37OAOB 1117.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Antrag vom 26.07.2026, OF 57/11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 91-5
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)OAOB 1117.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 21-1
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindernOFOB 217.03.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 1180/6 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den 3 Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon-Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, so dass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, hier hindurchzufahren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2025, OF 1174/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6625 2025 1. Die Vorlage OF 1174/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1180/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellenOFOB 317.03.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die ST 71 vom 13.01.2025 schlägt der Ortsbeirat vor, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Ladebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme 71 vom 13.01.2025 hat der Magistrat den Ortsbeirat in Bezug auf den Antrag OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 596/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6883 2025 1. Die Vorlage OF 596/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt und BFF gegen GRÜNE, 2 SPD und Linke (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichtenOFOB 317.03.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Der Magistrat wird erneut aufgefordert sich zu bemühen, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich günstige AC-Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei in die Pflicht zu nehmen. B.: Die Strompreise dafür sind in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstrom-tarifen der Mainova zu berechnen. (Bsp.Tübingen Ladestrom 0,43€) C.: Die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden zu Ende geführt, mit einem Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschrieben Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und NHW bis Ende 2035. Ein Angebot der ABG, Mietern von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen zu prüfen, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe B37/25 Punkt 1b). Folgende Orte stehen in den Stadtteilen zur sofortigen Umsetzung zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Gartenbad zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim und in der Starkenburger Straße zwei Ladeplätze auf dem Parkplatz neben der Saalbau-Fechenheim, Pfortenstraße zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option Schnelllader zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. zwei E-Ladeplätze in der Lahmeyerstraße Seckbach: zwei Ladeplätze im Bereich Atzelbergplatz und in den Wohngebieten Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte schreiben Anträge und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Stadtverordnetenbeschluss keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 langt nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der Autobahn A661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen für Ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnringes. Die Stadtteile Seckbach, Riederwald und Fechenheim haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Wir sehen heute, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z.B. eine sehr umstrittene schlecht funktionierende Verwaltung wie zum Beispiel Berlin heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC und DC Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025OIBOB 1117.03.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.03.2025, OIB 388 entstanden aus Vorlage: OF 702/11 vom 13.02.2025 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach); - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim-Nord); - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim- Süd); - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Nachweis über die erbachten Leistungen bis Dezember 2025 zu erbringen. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 20.08.2026 mit 1.600 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 528 Aktenzeichen: 00-34-260
OIBOB 11Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“OMOB 1217.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhenOMOB 1217.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 704/11 vom 23.02.2025 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und sich ggf. mit den zuständigen Behörden (bspw. Hessen Mobil) in Verbindung zu setzen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von Pkws, Lkws und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: Im Zuge der Sanierung der Omegabrücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit, die zurzeit nicht mögliche Überfahrt der Omegabrücke von Fechenheim/Innenstadt Frankfurt nach Norden in Richtung Frankfurt-Enkheim/Fechenheim-Nord zu ermöglichen. 2. Der Autoverkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist, die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omegabrücke zu fahren. Der dabei zu überquerende Fuß- und Radweg wird meist mit einer an die Sicherheitslage nicht angepassten Geschwindigkeit passiert: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich, stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung von 30 km/h zu ersetzen. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn oder Aufstellen entsprechender Schrankenzäune) werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. Im Tenor beschriebener Kreuzungsbereich (Geoportal Frankfurt und Google Streetview 2023) (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11OMOB 1017.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehaltenOMOB 1017.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6614 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.02.2025 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamte s im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 712 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auerweg-Befestigung und Ausbau des EntwässerungsgrabensOMOB 1017.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 707/11 vom 19.02.2025 Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens Vorgang: OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze beim Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens beeinträchtigt haben. In der Stellungnahme ST 62 wird ausgeführt, dass der Graben wiederhergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten, sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien TrägerOMOB 1117.03.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 10.03.2025 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24; B 67/25 Der Magistrat wird gebeten, das Ziel, allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der im Bericht B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen, zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten, ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B 67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 316 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Regenbogen für das Bermuda DreieckSTOB 117.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 352 Betreff: Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Regenbogen für das Bermuda Dreieck In den Straßen um den Regenbogenkreisel und im sogenannten Bermudadreieck spiegeln sich queere Lebensformen wider - gerade auch in der Infrastruktur, den vielen Bars und Läden. Die LSBTIQ*-Community ist ein fester und sichtbarer Bestandteil der Frankfurter Innenstadt, gerade um die Konstablerwache. Dies hat seit langer Zeit Tradition und wir können hier von festen Strukturen sprechen. Das Viertel steht für sich, vergleichbar mit dem "Pride-Village" in Wien. Sichtbarkeit bedeutet aber nicht immer Schutz und Akzeptanz. In den letzten zwei Jahren sind gerade im "regebogenviertel" gewalttätige Übergriffe und diskriminierende Anfeindungen gegen Angehörige der queeren Community stark angestiegen. Dies verunsicherte die LSBTIQ*- Community und führte zu einem ansteigenden Gefühl der Bedrohung und Angst auf Grund von Diskriminierung und Intoleranz. Der im Herbst 2022 von Bürgermeisterin und Polizeipräsidenten gegründete LSBTIQ* Koordinierungskreis hat bereits viele Maßnahmen in den Bereichen "Schutz & Sicherheit" und "Sensibilisierung & Empowerment" erarbeitet und umgesetzt, die zur Verbesserung der Lage für die queere Community führte. Dazu gehört die "Safer Spaces for Queer People"-Kampagne der Stabsstelle Antidiskriminierung und die Etablierung des Frankfurter "Pride Month", der inzwischen über das Regenbogenviertel hinaus gelebt wird. "Frankfurt auf dem Weg zu einer queeren City" - mit dieser Strategie arbeitet der LSBTIQ*- Koordinierungskreis weiter und entwickelt unterschiedlichen Maßnahmen, um die queere Vielfalt in den Straßen des sogenannten Bermuda-Dreiecks zwischen Alter Gasse, Elefantengasse, Vilbeler Straße, Stephanstraße, Klaus-Mann-Platz, Schäfergasse und Große Friedberger Straße dauerhaft sichtbar zu machen. Dabei werden unter anderem auch die Vorschläge des Ortsbeirates 1 mit geprüft werden, wie Schilder und Regebogenflaggen sowie weitere Veranstaltungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6244
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung OffenbachSTOB 617.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 353 Betreff: Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach Der Magistrat macht darauf aufmerksam, dass das mobile Gleichrichterwerk in der Offenbacher Landstraße im Besitz der VGF liegt und somit auch die Verantwortung und Möglichkeit eines Abtransports. Nach Rücksprache mit der VGF kann der Magistrat mitteilen, dass das Gleichrichterwerk erfolgreich von der Offenbacher Landstraße entfernt wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6189
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-RingSTOB 517.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 354 Betreff: Nied: Aufstellen einer Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring Der Anregung wird entsprochen. Eine Schaukel für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren wird, sobald es die Witterung zulässt, im Frühjahr 2025 aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5981
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung der VereinsarbeitSTOB 517.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 355 Betreff: Förderung der Vereinsarbeit Migrantische Vereine leisten einen wertvollen Beitrag und verdienen Unterstützung. Es ist daher die Absicht des Magistrats, das Förderbudget des Amts für multikulturelle Angelegenheiten zu erhöhen; auch die kostenfreie Raumvergabe im stadtRAUMfrankfurt ist hier zu nennen. Migrantischen Vereinen stehen ferner Fördermöglichkeiten anderer Ämter offen; auch in den Räumen der Saalbauten bestehen eigene Konditionen für ehrenamtliches Engagement. Für weitere öffentliche Fördermittel, des Bundes und der Länder besteht eine bundesweite Förderdatenbank (www.foerderdatenbank.de). Diese umfasst auch Fördermöglichkeiten der Europäischen Union; letztere sind jedoch erfahrungsgemäß für kleinere Organisationen operativ kompliziert und verlangen oft auch eine Vorfinanzierung. Im Rahmen des hessischen Landesprogrammes "WIR - Vielfalt und Teilhabe", dessen Frankfurter Stelle das Amt für multikulturelle Angelegenheiten ist, werden migrantische Vereine gezielt gefördert, finanziell im Rahmen einer Mikroprojektförderung durch hessische Landesmittel sowie durch Wissensvermittlung, Beratung und Bereitstellung von Netzwerken. Die Projektkoordination des WIR-Programmes des AmkA organisiert regelmäßig Treffen, in denen Vereine Informationen erhalten, ihre Anliegen mitteilen und sich austauschen können. Ebenso organisiert sie weitere Informationsveranstaltungen in Kooperation mit anderen Akteuren, die Angebote für Vereine anbieten, wie z. B. dem House of Resources und dem Kompetenzzentrum Vielfalt. Darüber hinaus benötigen insbesondere kleinere Vereine Unterstützung hinsichtlich Bürokratie und der Professionalisierung der Vereinsstrukturen. Zu beiden Punkten erhalten sie im AmkA durch die Arbeit des Amtes wie auch das WIR-Landesprogramm Unterstützung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 28.10.2024, K 147
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Dem Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. auf dem Georgshof durch Abschluss eines längeren Pachtvertrags eine Planungs- und Entwicklungsperspektive gebenSTOB 417.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 356 Betreff: Nied: Dem Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. auf dem Georgshof durch Abschluss eines längeren Pachtvertrags eine Planungs- und Entwicklungsperspektive geben Der Magistrat steht mit den derzeitigen Pächtern des Georgshofes in Verhandlungen. Ob und inwieweit sich die Forderungen des Ortsbeirates im Rahmen einer Zwischennutzung erfüllen lassen, wird sich im Verlauf der Verhandlungen zeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6300
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget für die Schulhoföffnung MerianschuleSTOB 217.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 357 Betreff: Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget für die Schulhoföffnung Merianschule Der Magistrat stellt der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 3.700,00 Euro zur Verfügung. Dies sind die tatsächlich für die Öffnung des Schulhofes der Merianschule außerhalb der Schulzeiten entstandenen Kosten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2024, OIB 318
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel vor dem Supermarkt in der Europa Allee 94STOB 117.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 358 Betreff: Radbügel vor dem Supermarkt in der Europa Allee 94 Der Ortsbeirat strebt mit der OM 5840/2024 neue Fahrradbügel und mit der OM 5841/2024 eine Entsiegelung an. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher im Rahmen eines Ortstermins die Details mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5841 Antrag vom 04.08.2025, OF 1713/1 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7316
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich der dringend benötigte Aufzug für den SBahnhof Galluswarte?STOB 517.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 359 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich der dringend benötigte Aufzug für den S-Bahnhof Galluswarte? Der Magistrat hat die Anregung zur Stellungnahme an die DB weitergeleitet. Diese teilt mit: "Die Verkehrsstation Frankfurt (Main) Galluswarte ist eine sehr stark frequentierte S-Bahn-Station mit derzeit ca. 30.000 Reisenden pro Tag und einer Prognose von 53.000 Reisenden im Jahr 2040. Trotz dieser sehr hohen Frequenz gibt es an der Station leider keinen stufenfreien Zugang. Auch aus diesem Grund und den platztechnisch schwierigen Bedingungen für eine barrierefreie Erschließung, wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit in das Projektportfolio der Rahmenvereinbarung III Hessen mitaufgenommen, welche gemeinsam mit dem Land Hessen, den zuständigen Aufgabenträgerorganisationen und der DB mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2030 vereinbart wurde. Im Rahmen der geplanten Machbarkeitsstudie (MBS) sollen mehrere unterschiedliche Varianten zur Herstellung der Barrierefreiheit untersucht werden. Ziel soll sein, dass die neu zu erstellende MBS die seit Erstellung der alten MBS (aus dem Jahr 2003) veränderten verkehrlichen Randbedingungen (u. a. durch den Bau des Europaviertels und der dortigen U-Bahn-Verlängerung) berücksichtigen. Dadurch ergäben sich verkehrliche Vorteile für einen barrierefreien Zugang von der Mainzer Landstraße (gegenüber einem solchen von der Frankenallee), jedoch könnten durch zusätzliche Einbauten auf dem Bahnsteig am Zugang Mainzer Landstraße, wie sie bei der bisher hierfür bekannten Variante (sog. Y-Lösung) vorgesehen sind, Sicherheitsrisiken durch eine verstärkte Ballung von Reisenden an diesem Zugang entstehen. Weitere konkrete Daten oder Darstellungen erwarten wir durch die Machbarkeitsstudie. Je Variante gilt es u.a. folgende Punkte zu untersuchen: - Darstellung der technischen Voraussetzungen/Bedingungen (Bestand, bautechnische Umsetzung, Bewertung technischer Machbarkeit, zeitlicher Aufwand etc.) - Grobkostenschätzung für die jeweilige Realisierung - Darstellung möglicher Reisendenströme und möglicher Engpass-/Gefahrenstellen sowie Eignung zur Gewährleistung eines sicheren Bahnbetriebs - Darstellung bauzeitlicher Einschränkungen Aktuell befinden wir uns noch in der Vorbereitung zur Ausschreibung für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie, so dass wir Ihnen heute noch keinen konkreten Termin für die Fertigstellung bzw. Vorlage der MBS mitteilen können. Sobald ein entsprechender Auftragnehmer gebunden werden konnte, informieren wir Sie gerne über die weiteren geplanten Schritte und auch hinsichtlich der weiteren Zeitschiene." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5396
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des SV 1920 Bonames e. V.STOB 217.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 360 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des SV 1920 Bonames e. V. Der Magistrat stellt dem SV 1920 Bonames e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehens des Vereins zur Verfügung. Aufgrund der zum Zeitpunkt des Jubiläums herrschenden Corona-Pandemie konnten die Feierlichkeiten nicht stattfinden. Diese wurden inzwischen nachgeholt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2020, OIB 383
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorbereitung kritischer Punkte für StarkregenereignisseSTOB 1617.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 361 Betreff: Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist bereits mit der Sinkkastenreinigung beauftragt. Der Magistrat wird die FES nun bitten, den Zyklus der Reinigungsintervalle zu erhöhen. Turnusgemäß sind überdies Begeherinnen und Begeher in der Ostendstraße unterwegs. Wenn dabei verstopfte Sinkkästen auffallen, werden diese der FES gemeldet. Generell hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass bei einem Starkregenereignis die Aufnahmemenge des vorhandenen Kanals erschöpft sein kann und dann trotz geleerter Sinkkästen keine Entwässerung möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5815
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigung der U-Bahn-Station „Habsburgerallee“STOB 217.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 362 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Station "Habsburgerallee" Die mit Mosaiken versehenden Wandflächen der U-Bahn-Station Habsburgerallee sind mit einem Graffitischutz versehen. Bei der Entfernung vorhandener Graffitis können durch die Abtragung der sogenannten Opferschicht Farbunterschiede an den Wandflächen entstehen. Ein einheitliches Erscheinungsbild kann demnach nur erreicht werden, wenn die gesamte Wandfläche einer intensiven Reinigung unterzogen wird, was die Erneuerung des gesamten Graffitischutzes notwendig machen kann. Das mögliche weitere Vorgehen bezüglich des Graffitis und der Reinigung der Deckenpaneele wird derzeit im Austausch mit entsprechenden Fachfirmen geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6017
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/LöwengasseSTOB 817.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 363 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse Nach den durch die Straßenverkehrsbehörde verpflichtend zu beachtenden "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen - in denen der in Rede stehende Bereich liegt - in der Regel entbehrlich. Gegen eine Ausnahme von dieser Regel spricht, dass die nach der R-FGÜ maßgeblichen Stärken zur Spitzenstunde aufeinandertreffender Kraftfahrzeuge und Fußgänger:innen sehr wahrscheinlich dort nicht erreicht werden. Zuletzt ist die Örtlichkeit auch nicht auffällig hinsichtlich Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung, so dass auch eine objektiv qualifizierte Gefahrenlage nicht erkannt werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6020
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Throner Straße - Gehwegbreite und BegrünungST17.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Die Einschätzung, dass Straßengestaltung und -aufteilung in der Throner Straße verbesserungsbedürftig sind, wird geteilt. Dies nachhaltig zu verändern, setzt jedoch eine grundhafte Erneuerung bzw. Veränderung der bestehenden Bordsteinführung voraus, in deren Verlauf auch Entsiegelung und Begrünung stattfinden könnten. Aufgrund der Personalsituation und des Vorrangs zeitkritischer gesetzlicher Pflichtaufgaben (Bearbeitung von Anträgen auf Bau- und Arbeitsstellen) stehen absehbar keine Ressourcen zur Verfügung. Mikrobeete werden auf Initiative von Bürger:innen, die eine Patenschaft zur Pflege übernehmen, umgesetzt. Die Patenschaft wird über einen Gestattungsvertrag geregelt. Generell befindet sich das Projekt Mikrobeete noch in der Erprobungsphase. Bisher wurden zwei Anträge als Pilotprojekte genehmigt und umgesetzt. Dabei hat sich herausgestellt, dass für die bauliche Umsetzung ein anderes Verfahren erarbeitet werden muss. Es kam hier zu Konflikten mit Leitungen im Untergrund des Gehweges und auch zu straßenrechtlichen Problemen. Der Magistrat ist jedoch zuversichtlich, weitere Genehmigungen für beantragte Mikrobeete Anfang 2025 erteilen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 Antrag vom 04.05.2025, OF 516/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wie lange verzögert sich die Revitalisierung der Schwedlerbrücke noch?STOB 817.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 365 Betreff: Wie lange verzögert sich die Revitalisierung der Schwedlerbrücke noch? Zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke ist - aufgrund der hohen Auftragssumme - eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Daher nimmt das Verfahren gegenüber Projekten unterhalb des EU-Schwellenwerts mehr Zeit in Anspruch. Die ersten beiden Ausschreibungen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke mussten aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden. Aktuell läuft das dritte Ausschreibungsverfahren. Sofern über das Verfahren eine geeignete Baufirma ermittelt werden kann, werden die Bauarbeiten für die erste Bauphase im Sommer 2025 beginnen. Die Bauzeit beträgt circa zweieinhalb Jahre. Der Magistrat hofft, dass das Ausschreibungsverfahren zur ersten Bauphase der Schwedlerbrücke nun erfolgreich verlaufen wird. Die Ausschreibung der zweiten Bauphase erfolgt dann nach der zwischenzeitlichen notwendigen baulichen Sicherung der Brückenbögen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1045
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wegweiser oder Hinweisschild am S-Bahnhof "Niederrad" zum Interimsstandort des Justizzentrums anbringenSTOB 1017.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 366 Betreff: Wegweiser oder Hinweisschild am S-Bahnhof "Niederrad" zum Interimsstandort des Justizzentrums anbringen Der Magistrat hat bereits entsprechende Pfeilwegweiser für den Fußverkehr bestellt. Wenn die Schilder geliefert werden, wird der Magistrat diese zeitnah anbringen (vom S-Bahnhof "Niederrad" rechtsweisend in die Hahnstraße). Zu rechnen ist damit im ersten Quartal 2025. Den Wunsch nach einer Namensänderung der Haltestelle Hahnstraße kann der Magistrat ebenfalls nachvollziehen. Die traffiQ ist bestrebt, diese Änderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Eine Umbenennung von Haltestellen erfordert allerdings eine zeitaufwändige Anpassung in den Hintergrundsystemen der elektronischen Informations- und Vertriebsmedien. Zudem muss die Beschilderung vor Ort ausgetauscht werden, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert. Für den Fahrplanwechsel im Dezember 2024 waren die Fahrplandaten bereits an die Verkehrsunternehmen übermittelt. Eine Anpassung der Benennung zum jüngsten Fahrplanwechsel war also rein organisatorisch nicht mehr machbar. Die Umsetzung ist damit frühestens ab Mitte 2025 möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6115
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)STOB 1117.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Grundsätzlich wird die vorgeschlagene Lichtsignalanlage begrüßt. Eine lichtsignalgeregelte Querungsmöglichkeit wäre hier jedoch mit einem erheblichen planerischen und baulichen Aufwand verbunden. Schließlich ist die Darmstädter Landstraße in diesem Bereich vierspurig und mit einem begrünten Mittelstreifen ausgebaut. Die Mindestbreiten für eine Mittelinsel von 2,00 Metern nur für den Fußverkehr beziehungsweise von größer 2,50 Meter, sofern auch der Radverkehr und mobilitätseingeschränkte Personen queren sollen, sind derzeit nicht gegeben. Mittel für ein solches Vorhaben sind nicht im Haushalt eingestellt. Eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs kann daher aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Die Ausarbeitung eines ersten Entwurfsplanes wurde dennoch in die Wege geleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tempo 30 im Bischofsweg anordnenSTOB 917.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann die Straßenverkehrsbehörde Verkehrsregelungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen treffen. Ob zum Schutz vor Lärm eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet werden kann, liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Kein Ermessensspielraum besteht jedoch, wenn die durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Grenzen von tagsüber 70 db(A) oder in der Nacht 60 db(A) überschritten werden. Es werden "Beurteilungspegel" verwendet, dies sind quasi Durchschnittswerte. Einzelne Geräuschspitzen dürfen höher sein. Auf Anfrage hat das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main eine vereinfachte orientierende Lärmprognose mit dem System ODEN des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Es teilte mit, dass die oben genannten Werte von 60/70 db(A) voraussichtlich nicht überschritten werden. Möglich ist, dass die Werte bei sehr wenigen Gebäuden erreicht werden. Eine belastbare Berechnung kann auf Grund des großen Aufwandes nur durchgeführt werden, wenn eine Überschreitung absehbar ist und Maßnahmen geboten sind. Nach Einschätzung des Umweltamts ist der Bischofsweg im städtischen Vergleich kein besonders belasteter Ort, da hier weder Durchgangsverkehr noch eine hohe Verkehrsmenge gegeben ist. Der Bereich zwischen Bischofsweg 46 und der Darmstädter Landstraße, für den bisher keine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgelegt wurde, ist in Teilbereichen nicht bebaut, die vorhandenen Wohngebäude haben teilweise einen Abstand zur Straße. Eine sensible Nutzung der Grundstücke liegt ebenso nicht vor. Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h lässt sich aus den genannten Gründen nicht mit den Vorgaben der StVO rechtfertigen. Der Anregung, vor der Liegenschaft Bischofsweg 46 ein Haltverbot einzurichten, wird dagegen zugestimmt. Zwar ist nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 StVO das Halten im Bereich scharfer Kurven unzulässig, der Begriff der scharfen Kurve ist allerdings nicht näher definiert. Die Kurve im gegenständlichen Bereich wird von Verkehrsteilnehmenden häufig nicht als scharfe Kurve erkannt, woraufhin sie Fahrzeuge im Kurvenbereich parken und eine schlechte Sichtbeziehung für den Begegnungsverkehr herbeiführen. Eine entsprechende Anordnung wird zeitnah erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der BalduinstraßeSTOB 917.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 369 Betreff: Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße Das angesprochene Piktogramm wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 erneuert. Die Doppelbeschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung "Beginn einer Tempo-30-Zone" rechts und links der Einfahrt von der Offenbacher Landstraße ist eindeutig und gut wahrnehmbar. Ferner ist die Balduinstraße ab Einmündung Georg-Treser-Straße für den KFZ-Verkehr eine Sackgasse, so dass spätestens ab hier ausschließlich Ziel- und Quellverkehr vorherrscht. Einem vorsätzlichen Fehlverhalten von somit zumeist ortskundigen Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abhelfen. Eine objektive Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Von 2016 bis 2023 war der Verlauf der Balduinstraße vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die Städtische Verkehrspolizei führte im Dezember 2024 drei Testmessungen in der Balduinstraße durch. Von insgesamt 921 erfassten Fahrzeugen überschritten 111 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (Ü-Quote: 12 %). Die Straße wird in das dauerhafte Messprogramm aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6120
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erkältungszeit - Belüftung der U-Bahnwagen verbessernSTOB 117.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 370 Betreff: Erkältungszeit - Belüftung der U-Bahnwagen verbessern Die Türen von U-Bahnwagen werden aus betrieblichen Gründen nicht zwangsweise geöffnet. Das Zwangsöffnen der Türen verursacht einen erhöhten Verschleiß und Störungen an den Türen werden wahrscheinlicher. Dies führt zu häufigeren Ausfällen und erhöhten Wartungskosten. Durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der VGF wurde der Luftaustausch in den U-Bahnwagen auch ohne Zwangslüftung als gut nachgewiesen. Zudem würde das Zwangsöffnen der Türen zu einem Auskühlen der Wagen führen, was insbesondere im Winter zu Komfortverlusten für die Fahrgäste führt und Störungen der Heizungen wahrscheinlicher macht. Gleichzeitig würde der erhöhte Energieverbrauch den Bemühungen für Energieeinsparungen bei der Raumluftklimatisierung entgegenwirken. Der Magistrat ist sich der Bedeutung einer guten Belüftung und Hygiene in den öffentlichen Verkehrsmitteln bewusst und wird das Thema weiterhin im Blick halten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6121
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einbahnstraßenregelung in der Tiroler StraßeSTOB 1417.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 371 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße Aufgrund der angespannten Personalsituation und des Vorrangs gesetzlicher Pflichtaufgaben gibt es aktuell und auch mittelfristig keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung tätig zu werden und eine solche Verkehrsführungsänderung zu planen, durchzuführen, zu begleiten und auszuwerten. Der Magistrat bedauert, der Anregung daher nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6094
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anfrage zur Stellungnahme der Deutschen Bahn bezüglich der Wartungsintervalle an der SBahnStation „Mühlberg"STOB 117.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 372 Betreff: Anfrage zur Stellungnahme der Deutschen Bahn bezüglich der Wartungsintervalle an der S-Bahn-Station "Mühlberg" Der Magistrat verweist auf die STE 2046/2024 und die folgende, in dieser Stellungnahme zitierte Rückmeldung der Deutschen Bahn (DB): "Der Aufzug Mühlberg HA 27 wurde nach Austausch im Juli 2023 in Betrieb genommen. Nach Inbetriebnahme lagen noch einige Mängel und diverse Störungen vor, die über die Gewährleistung des Herstellers abgearbeitet worden sind. Aktuell finden noch Mängelbehebungen durch den Schachtgerüstbauer statt. Trotz allem ist die Anlage immer wieder nicht betriebsbereit und in der Verfügbarkeit sehr auffällig. Dies wurde bereits mehrfach beim Hersteller angezeigt und die Einhaltung der Vertragsinhalte (Verfügbarkeit 97%) wurde mit Frist immer wieder schriftlich eingefordert. Da wir (die Deutsche Bahn) uns mit dem Hersteller in der Gewährleistung befinden, ist es uns nicht möglich eine Vorgabe zur Erhöhung der Wartungsintervalle vorzugeben. Der von Ihnen geforderte regelmäßig Wartungsplan ist bereits ab Inbetriebnahme aktiv. Die Anlagen werden entsprechend den Vorgaben des Herstellers regelmäßig gewartet. Diese Vereinbarung gilt auch für die Fahrtreppen. Der Regionalbereich RB Mitte befindet sich in ständigem Austausch mit dem Hersteller und versucht gemeinsam die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen an der Station Mühlberg zu gewährleisten. Als Maßnahme am Aufzug ist hierfür die Montage einer erweiterten Fernüberwachung geplant. Sollte eine stabile Verfügbarkeit in den nächsten Wochen nicht eintreten, werden wir den Vorgang wiederholt mit dem Hersteller besprechen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6107
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher StraßeSTOB 917.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 373 Betreff: Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße Der Magistrat bedauert, dass die Maßnahme noch nicht ausgeführt wurde. Dies war auch konkurrierenden Projekten und dem Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben geschuldet. Die Markierung und die Stahlabweiser werden witterungsbedingt bis zum Frühjahr 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5945
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Diesterwegplatz optimierenSTOB 117.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 374 Betreff: Diesterwegplatz optimieren In Anbetracht der intensiven Belegung des Diesterwegplatzes durch die vorhandenen Haltestellen und deren Warteflächen sowie durch die regelmäßigen Marktnutzungen kommt nach Auffassung des Magistrats lediglich eine Aufwertung der bereits bestehenden Grünflächen infrage. Aufgrund konkurrierender Aufgaben mit einem akuteren Handlungsbedarf sind die für eine solche Aufwertung notwendigen Bearbeitungskapazitäten allerdings derzeit nicht vorhanden. Ein solches Vorhaben sollte daher zu gegebener Zeit in den Kontext einer Planung zur Platzgestaltung - unter anderem anlässlich des barrierefreien Ausbaus der ÖPNV-Haltestellen - gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5469
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den SeehofparkSTOB 917.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort installiert werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen - wie das Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Kinder" - nur an Stellen beschildert werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksame:r Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Eine objektive Gefahrenlage, die Grundlage einer Anordnung sein könnte, ist nicht zu erkennen. Auch ist der in Rede stehende Bereich von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden des Unfalltyps "Überschreiten der Fahrbahn". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der PanoramaschuleSTOB 817.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 376 Betreff: Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der Panoramaschule Der gesamte Verlauf der Werner-Bockelmann-Straße ist von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung. Eine objektive Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko überschreitet und Grundlage für straßenverkehrsbehördliches Handeln sein könnte, liegt nicht vor. Sollte die Sicherheit des Schulweges angezweifelt werden, ist ein Schulwegtermin erforderlich. Vor Ort könnten dann mögliche Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges erörtert werden. Um einen solchen Termin zu erhalten ist es üblich, dass die Schulleitung/Kinderhausleitung oder der Schulelternbeirat/ Ortsbeirat Kontakt zum Stadtschulamt 40.14 aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Schulwegtermin bittet. Das Stadtschulamt koordiniert die Termine. Für eine zeitnahe Umsetzung wäre dort folgende Termin möglich: 14.03.2025 oder alternativ nach vorheriger Absprache. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5979
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verwendung der StellplatzablösemittelSTOB 917.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 377 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demnach können ausschließlich die dort aufgeführten Maßnahmen finanziert werden: 1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes. 2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen. 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Die HBO (§ 52 Abs. 3) lässt auch die Finanzierung von Park-and-Ride-Anlagen aus Stellplatzablösemitteln zu, was in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde. Darüber hinaus hängt der Einsatz von Stellplatzablösemitteln davon ab, welche Maßnahmen in einem bestimmten Jahr umgesetzt und refinanziert werden. Die Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung von Pkw-Stellplätzen und Maßnahmen im Radverkehr in der Regel mit deutlich geringeren Investitionskosten verbunden sind als Maßnahmen des ÖPNV. Dementsprechend fallen die hierfür eingesetzten Stellplatzablösemittel geringer aus. Eine Regelung, wie sie im Antrag vorgeschlagen wird, dass mindestens 20 Prozent der Stellplatzablösemittel jeweils für die Herstellung von Pkw-Stellplätzen, Radverkehrsanlagen sowie den ÖPNV verwendet werden sollen, hält der Magistrat für nicht zielführend. Eine starre Mindestquote würde die Flexibilität einschränken, die Mittel dort einzusetzen, wo sie im jeweiligen Jahr am dringendsten benötigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6099
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle „Balduinstraße“ in Frankfurt Oberrad umsetzenSTOB 417.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 378 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle "Balduinstraße" in Frankfurt Oberrad umsetzen Für den Fußverkehr besteht am westlichen Haltestellenende eine signaltechnisch gesicherte Möglichkeit die Fahrbahn zu queren. Durch die angeregte Signalschaltung könnten bereits in der Haltestelle befindliche Straßenbahnen an der Ausfahrt gehindert werden. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6119
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof“ sichernSTOB 517.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 379 Betreff: Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof" sichern Die Baustelle in der Darmstädter Landstraße zwischen Dreieichstraße und Lokalbahnhof ist seit Anfang November in der aktuell gültigen Phase nach den einschlägigen technischen Regelwerken eingerichtet. Durch den Baustellenbereich führen mindestens 2,00 m (bei Hauseingängen punktuell weniger) breite Fußgängernotwege, die Straßenquerungen von Darmstädter Landstraße, Textorstraße und Dreieichstraße sind durch Fußgängerampeln gesichert. Die Geschwindigkeit im Baustellenbereich wurde auf 30 km/h begrenzt. Der Anregung wird vor dem genannten Hintergrund nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6109
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines FahrradständersSTOB 517.03.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 380 Betreff: Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers Der Magistrat begrüßt die Anregung, in der Seehofstraße Fahrradbügel zu montieren. Die angeregte Fläche an der Parkbucht vor der Hausnummer 23 ist allerdings zu gering. Zudem befindet sich die Parkbucht mit Kopfsteinpflaster auf Fahrbahnniveau, so dass der Bordstein eine Stolperfalle darstellt. Daher werden zwei Fahrradbügel auf dem Gehweg in unmittelbarer Nähe südlich des Baumes montiert. Diese Abstellmöglichkeiten sind sicher erreichbar, der Fußverkehr wird nicht behindert. Die Maßnahme wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6110
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.