Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Anregung zur Montage von Fahrradbügeln in der Seehofstraße. Aufgrund der unzureichenden Fläche an der Parkbucht vor der Hausnummer 23 wird jedoch eine alternative Lösung vorgeschlagen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Die Maßnahme soll im zweiten Quartal 2025 umgesetzt werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung, in der Seehofstraße Fahrradbügel zu montieren. Die angeregte Fläche an der Parkbucht vor der Hausnummer 23 ist allerdings zu gering. Zudem befindet sich die Parkbucht mit Kopfsteinpflaster auf Fahrbahnniveau, so dass der Bordstein eine Stolperfalle darstellt.
Daher werden zwei Fahrradbügel auf dem Gehweg in unmittelbarer Nähe südlich des Baumes montiert. Diese Abstellmöglichkeiten sind sicher erreichbar, der Fußverkehr wird nicht behindert. Die Maßnahme wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 1227/5Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines FahrradständersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2024OMOM 6110Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines FahrradständersDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 380Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines FahrradständersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab