Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse. Der Magistrat sieht aufgrund der geltenden Richtlinien und der aktuellen Verkehrssituation keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Zebrastreifens.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach den durch die Straßenverkehrsbehörde verpflichtend zu beachtenden "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen - in denen der in Rede stehende Bereich liegt - in der Regel entbehrlich. Gegen eine Ausnahme von dieser Regel spricht, dass die nach der R-FGÜ maßgeblichen Stärken zur Spitzenstunde aufeinandertreffender Kraftfahrzeuge und Fußgänger:innen sehr wahrscheinlich dort nicht erreicht werden.
Zuletzt ist die Örtlichkeit auch nicht auffällig hinsichtlich Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung, so dass auch eine objektiv qualifizierte Gefahrenlage nicht erkannt werden kann.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2024OFOF 442/4Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/LöwengasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024OMOM 6020Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/LöwengasseDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 363Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/LöwengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab