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Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse. Der Magistrat sieht aufgrund der geltenden Richtlinien und der aktuellen Verkehrssituation keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Zebrastreifens.

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Stellungnahme des Magistrats

Nach den durch die Straßenverkehrsbehörde verpflichtend zu beachtenden "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen - in denen der in Rede stehende Bereich liegt - in der Regel entbehrlich. Gegen eine Ausnahme von dieser Regel spricht, dass die nach der R-FGÜ maßgeblichen Stärken zur Spitzenstunde aufeinandertreffender Kraftfahrzeuge und Fußgänger:innen sehr wahrscheinlich dort nicht erreicht werden.

Zuletzt ist die Örtlichkeit auch nicht auffällig hinsichtlich Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung, so dass auch eine objektiv qualifizierte Gefahrenlage nicht erkannt werden kann.

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2024OFOF 442/4Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/LöwengasseOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. Oktober 2024OMOM 6020Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/LöwengasseDirektanregung
  3. 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 363Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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