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Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark wurde vorgeschlagen, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen. Der Magistrat hat jedoch festgestellt, dass keine objektive Gefahrenlage vorliegt und daher die Anbringung nicht erforderlich ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann nicht entsprochen werden.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort installiert werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen - wie das Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Kinder" - nur an Stellen beschildert werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksame:r Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Eine objektive Gefahrenlage, die Grundlage einer Anordnung sein könnte, ist nicht zu erkennen. Auch ist der in Rede stehende Bereich von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden des Unfalltyps "Überschreiten der Fahrbahn".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2024OFOF 1231/5Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den SeehofparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. November 2024OMOM 6112Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den SeehofparkDirektanregung
  3. 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 375Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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