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  • Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg
    STOB 6
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 381 Betreff: Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. In Frankfurt und auch bundesweit ist es gängige Praxis, die Grünzeiten für den Fußverkehr so zu bemessen, dass Fußgänger:innen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel erhält der Fußverkehr jedoch eine längere Grünzeit. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger:innen, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Nach Ende der Freigabezeit startet dementsprechend die "Fußgängerschutzzeit". Fahrzeuge, die aus sogenannten feindlichen Richtungen die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Im Rahmen des Ausbaus des Deutschherrnufers wurde bereits im Jahr 2015 eine Anpassung der Signalschaltung beziehungsweise Verlängerung des Grüns für den Fußverkehr umgesetzt. Eine Anpassung darüber hinaus ist nicht vorgesehen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wiederum sind nur dort einzurichten, wo dies besondere Umstände zwingend verlangen. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmende Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht damit rechnen müssen. Eine Gefahrenlage ist an der in Rede stehenden Örtlichkeit nicht erkennbar, vielmehr ist der Bereich von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innen-Beteiligung. Daher sieht der Magistrat davon ab, die gewünschten Verkehrszeichen zu installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111

  • Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten
    ST
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 382 Betreff: Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6375 Antrag vom 21.03.2025, OF 1112/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6739

  • Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße
    STOB 7
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 383 Betreff: Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße Die Anregung, in der Niederräder Landstraße beidseitig einen Radfahrstreifen oder Radweg mit ausreichender Breite anzulegen, da der Radverkehr hier nicht sicher in Richtung Osten fahren kann, ist sinnvoll. Die Straße und der Wald (Bannwald) liegen allerdings in der Landschafts schutzzone II. Es ist also genehmigungspflichtig, ein Stück Wald und Gebüsch abzutragen. In der Vergangenheit wurde selbst der für einen barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Humperdinckstraße nur punktuelle Eingriff in den Bannwald auf der Südseite der Straße abgelehnt. Für einen Radweg wäre ein Eingriff sogar auf der gesamten Straßenlänge nötig, sodass eine Verbreiterung der Straßenfläche Richtung Süden ausgeschlossen werden kann. Alternativ könnte der Straßenqueschnitt angepasst werden. Ein solcher Umbau könnte allenfalls nur langfristig erfolgen. Ob sich der Anregung entsprechen lässt, wird sich daher erst noch zeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6098

  • Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
    STOB 7
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Zu 1. und 2.: Aktuell ist die Ludwig-Gallmeyer-Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zonenregelung. Für weitergehende Beschränkungen besteht keine Rechtsgrundlage. Über die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kann erst nach Fertigstellung und unter Würdigung des Gesamteindrucks der Straße entschieden werden. Zu 3.: Der noch ausstehende Endausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße ist für 2025 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6118

  • Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
    STOB 9
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 2. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114

  • Städtepartnerschaft sichtbar machen
    STOB 10
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 386 Betreff: Städtepartnerschaft sichtbar machen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6246

  • Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz
    STOB 11
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 387 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschieden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um konkret herauszuarbeiten, durch welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Teilbereichen der Kommune eine zukünftige Wärmeversorgung darstellbar ist. Bei der Wärmeplanung handelt es sich um eine unverbindliche, informelle Planung. In Energiewendevierteln soll die Umsetzung von konkreten Wärmeplanungen/Infrastrukturplanungen erprobt werden. Hier sollen durch Bündelung netzbaulicher Aktivitäten in abgegrenzten Pilotgebieten beschleunigte Verfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur für die Umsetzung der Energiewende in Frankfurt am Main entwickelt und angewendet werden. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollen auch der Verbesserung zukünftiger Planungsprozesse dienen. Damit sollen Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur konzentriert und in zeitlich begrenztem Rahmen durchgeführt werden, auch um negative oder störende Auswirkungen für Anwohnende zu minimieren. Ein wesentlicher Baustein der kommunalen Wärmeplanung ist der begleitende Kommunikationsprozess, um Stakeholdern, Bürgerinnen und Bürgern zukünftig die einzelnen Prozessschritte transparent nachvollziehbar darzulegen und über entsprechende Teilergebnisse zu informieren. Eine vergleichbar hohe Bedeutung wird der Kommunikation zur Umsetzung der Wärmewende, beispielsweise in den Energiewendevierteln, zukommen. Auch hier sollen Politik und Bürgerschaft durchgehend, frühzeitig, transparent und nachvollziehbar informiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 500

  • Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten
    STOB 2
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 388 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2024, OA 495

  • Kommunale Wärmeplanung
    STOB 1
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 389 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschieden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5194 (M 118 vom 30.08.2024) wurde der Magistrat beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexes Vorhaben, das neben einer umfassenden Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung eine intensive Auseinandersetzung mit den lokal verfügbaren Alternativen zur fossil-dominierenden Energieversorgung bedeutet. Hierauf basierend werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um konkret herauszuarbeiten, durch welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Teilbereichen der Kommune eine zukünftige Wärmeversorgung darstellbar ist. Zur Vorbereitung der Wärmeplanung in Frankfurt wurde im Jahr 2023 eine "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" fertiggestellt, die eine gute Basis ist, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden nun die Daten und Annahmen aus der Konzeptstudie aktualisiert, mit dem Fernwärme-Transformationsplan der Mainova AG abgeglichen und es wird eine Analyse aller Frankfurter Stadtteile und damit auch der nördlichen Stadtteile erfolgen. In der "Task Force Wärmeplanung" arbeiten Ämter der Frankfurter Verwaltung dezernatsübergreifend zusammen, um gemeinsam mit den Energieversorgern einen Fahrplan für die kommunale Wärmeplanung zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird ein begleitender Kommunikationsprozess durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürgern die einzelnen Prozessschritte transparent darzulegen und über entsprechende Teilergebnisse zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.11.2024, OA 504

  • Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbinden
    ST
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 390 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Die angesprochene "wilde Lagerstätte" unter der Feuerwehrbrücke an der Rosa-Luxemburg-Straße ist nicht die einzige Örtlichkeit, an der sich obdachlose Menschen einen Platz zum Übernachten suchen. Beispielsweise ist das auch unweit von dieser Stelle bei weiteren Brückenbauwerken um den Erich-Ollenhauer-Ring herum der Fall. Diesem Umstand mit Absperrungen und Zäunen zu begegnen, hält der Magistrat nicht für angemessen. Die betroffenen Menschen würden sich andere Örtlichkeiten suchen. Ohnehin ist das Thema Obdachlosigkeit vielschichtig, sowohl was gesellschaftliche als auch persönliche Faktoren angehen. Der Anregung wird nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5299

  • Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße
    STOB 9
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 391 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat entspricht der Anregung nach einem weiteren Verkehrsspiegel nicht. Am Schildermast vor dem Haus Heilmannstraße Nr. 29 ist bereits ein Verkehrsspiegel montiert. Im Kreuzungsbereich besteht eine ausreichende Sicht, großzügig markierte Sperrflächen erinnern nachdrücklich daran, dass der Bereich vor der Kreuzung freigehalten werden muss. Ein besonderer Unfallschwerpunkt liegt hier nicht vor. Entsprechend ist es den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 und § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vortäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128

  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten
    STOB 11
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 392 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Ein solches zwingendes Erfordernis (über die ohnehin geltenden Maßgaben des § 3, Absätze 1 und 2a, der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinaus) ist hier nicht erkennbar, da das in Rede stehende Wegestück durch das Verkehrszeichen 250 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Fahrzeuge aller Art gesperrt und - mittels Zusatzzeichen - nur für Anlieger:innen und Radfahrer:innen benutzbar ist. Auch eine objektive Gefahrenlage ist nicht gegeben, das gesamte Wegstück ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6127

  • Fernwärme in Kalbach-Riedberg
    STOB 11
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt die Kommunale Wärmeplanung. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten und seit 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies für Frankfurt ab 2026 verpflichtend. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu hat Mainova einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben wird. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wurde im Juli 2024 fertiggestellt. Demnach wird das aktuell über 310 Kilometer lange Fernwärmenetz in Frankfurt um weitere bis zu 450 Kilometer ausgebaut. Damit sollen mehr als 40 % des Wärmebedarfs der Stadt mit Fernwärme gedeckt werden. Mainova setzt bei der Erzeugung von Fernwärme auf drei Säulen der Fernwärmeversorgung. Zum einen wird die Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Dafür werden im Müllheizkraftwerk Nordweststadt und im Biomassekraftwerk Fechenheim bereits heute emissionsarm Strom und Wärme erzeugt. Ergänzend dazu sollen langfristig weitere Quellen wie Geothermie integriert werden. Insbesondere für die bessere Integration erneuerbarer Energiequellen in das Fernwärmesystem, sind Wärmespeicher geplant. Zum anderen wird auch weiterhin konventionelle Kraftwerkstechnik in der Kraft-Wärme-Kopplung benötigt. Dies soll langfristig mit erneuerbaren Brennstoffen erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Heizkraftwerk West zunächst auf Erdgas und perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt. Außerdem soll Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Schon heute nutzt Mainova Abwärme aus Rechenzentren zu Heizzwecken. Diese kann entweder für Bestandsbauten, Neubauquartiere oder für die Einspeisung in das Fernwärmenetz verwendet werden. Um die Abwärme aus Rechenzentren mit einem Temperaturniveau von ca. 35 Grad Celsius nutzbar zu machen, sind Großwärmepumpen notwendig, welche die Temperatur auf das für die Fernwärmeleitung erforderliche Temperaturniveau von 120 Grad Celsius und höher anheben. Für die Abwärmenutzung aus Rechenzentren sind dabei verschiedene technische Parameter zu beachten. Dazu zählen neben der Entfernung der Abwärmequelle zum Fernwärmenetz auch die Leitungskapazität der Netzinfrastruktur vor Ort, eine angemessene Flächenvorhaltung für die Wärmepumpe sowie die Berücksichtigung der statischen Anforderungen an diese Fläche und die Berücksichtigung der benötigten Stromkapazität für den Betrieb der Wärmepumpe vor Ort. Hinsichtlich des Ausbaus der Fernwärme untersucht Mainova jedes potenzielle Gebiet für Fernwärme genau und ermittelt bei Eignung, in welchem Zeitraum und mit welcher Priorität der Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Die Ergebnisse des Fernwärme-Transformationsplans sind daher in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. In Riedberg befindet sich bereits ein Fernwärmenetz, dessen genaues Ausbaupotential im Rahmen des Fernwärme-Transformationsplans noch geprüft wird. Für das in Frage 1 benannte Gebiet "Heddernheim Nord" mit u.a. den Straßen im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen ist keine Erschließung absehbar, da die Anschlusskosten für die Kunden unwirtschaftlich wären. In Kalbach ist auch langfristig kein Ausbau des Fernwärmenetzes geplant. Eine wie in Frage 2 und 3 aufgeworfene Fortführung des Wärmenetzes durch die Felder von Riedberg nach Kalbach ist aufgrund technischer und kapazitiver Grenzen nicht darstellbar. Das in Frage 4 und 5 benannte Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" eignet sich aufgrund der mit 1,5 Kilometer großen Entfernung vom Fernwärmenetz und der für eine Einspeisung zu kleinen Rohrleitungen am Feldrand des Riedbergs, nicht für die Einspeisung in das bestehende Fernwärmenetz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527

  • Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024
    STOB 11
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 394 Betreff: Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024 Die Vorsorge vor Starkregen und Hochwasser ist grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz und zur Anpassung umfasst. In der Starkregenvorsorge übernimmt die Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage der ermittelten Starkregengefahrenkarten bzw. bereits bekannter Gefährdungsbereiche die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Daseinsvorsorge. Ziel ist es, die vom öffentlichen Raum ausgehenden und übergeordneten Gefährdungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu reduzieren. Aufgrund der hohen Anzahl an Gefährdungsbereichen ist jedoch eine Priorisierung der Bearbeitung erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt interdisziplinär durch verschiedene städtische Ämter. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz und die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Bei Regenereignissen bis zum sogenannten "Bemessungsregen", der in der Regel einmal in 3 bis 5 Jahre auftritt) übernimmt die Kanalisation in Verbindung mit Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und Rückstausicherungen der Grundstücksentwässerung die Entwässerung, indem das Niederschlagswasser gesammelt und über die Kanäle abgeführt wird. Bei seltenen Starkregenereignissen ist mit einer Überlastung der Kanalisation zu rechnen. Neben der voll ausgelasteten Kanalisation übernehmen auch Verkehrs- und Freiflächen nun einen wichtigen Beitrag zur "schadlosen" Ableitung oder Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser für den Überflutungsschutz. In diesem Zusammenhang können sogenannte multifunktionale Flächen (z.B. Grün- und Sportflächen) und Notwasserwege (z.B. untergeordnete Straßen und Wege) eine wichtige Rolle übernehmen. Je nach lokalen Gegebenheiten sind auch Maßnahmen zum Objektschutz erforderlich. Niederschlagsereignisse, die im Durchschnitt seltener als einmal in 30 Jahren auftreten, werden als außergewöhnliche Ereignisse bezeichnet. Ereignisse, die seltener als einmal in 100 Jahren auftreten, werden als extreme Starkregenereignisse bezeichnet. Zur Schadensbegrenzung bei außergewöhnlichen und extremen Ereignissen kommt in Ergänzung zur temporären Wasseransammlung auf geeigneten Frei- und Verkehrsflächen sowie zur schadenfreien Ableitung im Straßenraum dem gezielten Objektschutz im öffentlichen und privaten Bereich vorrangige Bedeutung zu. Bürger:innen sind aufgefordert, einen wertvollen Beitrag zu leisten, beispielsweise durch eine angepasste Bauweise und private Vorsorge, um die eigene Immobilien besser zu schützen. Es ist wichtig, sich über mögliche Gefahren zu informieren und entsprechend zu handeln. Beispiele für private Objektschutzmaßnahmen sind Aufkantungen, Barrieren für tiefliegende Gebäudeöffnungen oder druckwasserdichte Türen und Fenster. In aller Regel lassen sich Überflutungsschäden damit besonders wirkungsvoll und effizient reduzieren. Die Stadtentwässerung Frankfurt ist gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung aktuell dabei, die Planungen für das Pilotprojekt des Starkregenvorsorgekonzepts für den Stadtteil Frankfurter Berg zu finalisieren. Hierzu fand am 23.09.2024 eine Informationsveranstaltung im Titusforum des Nordwestzentrums statt, in der Eigentümer:innen die Zwischenergebnisse präsentiert wurden. Anmerkungen und Hinweise der Bürger:innen aus der Veranstaltung wurden aufgenommen und sollen im weiteren Verlauf der Planungen berücksichtigt werden. Das Projekt beinhaltet neben einer sehr aufwendigen Bestandsermittlung (Begehung, Aufnahme bzw. Vermessung von Oberflächen, kleinräumigen Strukturen, Kanälen etc.), die Aufstellung und Validierung eines numerischen Rechenmodells zur Simulation des IST-Zustands sowie zur Überprüfung verschiedener, geplanter Maßnahmen. Zur Verbesserung der Starkregenvorsorge ist eine Vielzahl von Maßnahmen auf öffentlichen und privaten Grundstücken notwendig. Unabhängig davon, wann und welche kommunalen Überflutungsvorsorgemaßnahmen umgesetzt werden, können diese nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es weiterhin dringend erforderlich, dass die Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um ihre Gebäude wirksam vor Starkregeneinflüssen zu schützen. Aufgrund der Komplexität des Projektes und um Erfahrungen hieraus in zukünftige Maßnahmen miteinfließen zu lassen, sollen die Ergebnisse zunächst abgewartet werden, bevor das Vorgehen auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Bereits im Januar 2022 hatte im Ortsbeirat 10 eine erste Informationsveranstaltung zur allgemeinen Überflutungsvorsorge stattgefunden. Dort wurde durch die Untere Wasser und Bodenschutzbehörde (UWBB) unter Bezugnahme auf die damals recht neuen Starkregengefahrenkarten grundsätzlich informiert bzw. sensibilisiert sowie Fragen zu konkreten Themen zu Starkregen und Hochwasser durch die Stadtentwässerung und die UWBB beantwortet. Der Magistrat befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, um dem Wunsch der Bürger:innen nach einem weiterem Austausch mit Vertreter:innen der Stadtverwaltung nachzukommen. Eine Veranstaltung ist für die zweite Jahreshälfte 2025 geplant, um nach Möglichkeit erste Ergebnisse aus dem Pilotprojekt Frankfurter Berg sowie Maßnahmen des privaten Objektschutzes vorzustellen. Der Termin sowie die Agenda werden gemeinsam mit dem Ortsbeirat festgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558

  • Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!
    STOB 8
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 395 Betreff: Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren! Im Zuge einer Ortsbegehung durch städtische Mitarbeiter im Februar 2024 wurde der aktuelle Zustand auf dem Bunkervorplatz sowie die verschiedenen Flächennutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft des Bunkergebäudes in Augenschein genommen. Die Vereinsvertreter sowie die Garagenbesitzer wurden bei diesem Termin ebenfalls angehört. Die ansässigen Vereine nutzen diese Freifläche alljährlich für Weihnachtsfeste und gelegentlich auch für Sommerfeste. Der augenscheinliche Zustand der Freifläche vor dem Bunker Schäfflestraße 18 stellt sich wie folgt dar: - Die sichtbaren Stolperstellen sind ausschließlich auf Asphaltschäden zurückzuführen, die aufgrund von Wurzelhebung entstanden sind. - Die tieferliegende Freifläche vor dem Bunkergebäude ist nur über eine asphaltierte Rampe entlang der Westfassade der Walter-Richter-Halle zu erreichen. - Der derzeitige Zustand der Freifläche vor dem Bunker, deren prägendstes Merkmal eine in der Mitte dieser Freifläche befindliche Platane darstellt, gilt als Ergebnis vielfacher Nutzungen. Die Platane stellt eine erhebliche Herausforderung für jegliche Sanierungsabsicht des Bunkervorplatzes dar. - Ein solches Vorhaben würde dazu führen, dass dem erhaltenswerten Baumbestand mehr Raum für das Wurzelwerk gegeben werden müsste, was zur Folge hätte, dass jetzt asphaltierte Fläche weitläufig um die Platane zurückgebaut werden müsste. - Der geringe Abstand der westlich gelegenen Garagenanlage als Blechgaragen zu der Platane stellt ein erhebliches Hindernis bei der Sanierung des Bunkervorplatzes dar. Eine umfangreiche Sanierung des Bunkervorplatzes wäre nur mit erheblichen Kostenaufwand für Planungsleistungen und anschließende Ausführung der Maßnahme möglich. Die Mittel für ein solches Projekt stehen aktuell nicht zur Verfügung. Derzeit konzentriert sich der Magistrat auf die Instandhaltung und Instandsetzung des Bunkervorplatzes. Erst vor Kurzem wurde die Asphaltdecke ausgebessert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5065

  • Erhaltung Darmstädter Hof
    STOB 8
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 396 Betreff: Erhaltung Darmstädter Hof Nein, dies ist nicht zutreffend. Der Magistrat beabsichtigt, auch nach Ablauf des derzeit gültigen, bis ins Jahr 2030 laufenden Vertrags, den Darmstädter Hof als wichtige bürgerhäusliche Einrichtung zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1067

  • Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindern
    STOB 8
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 397 Betreff: Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindern Es kann davon ausgegangen werden, dass die beobachteten Verstöße vorsätzlich geschehen, da die Regelung des § 12 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1 Straßenverkehrs-Ordnung - "das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten" - allgemein bekannt ist. Hier kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erzielt werden, zumal Verkehrszeichen (hierzu gehören auch Markierungen), die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, grundsätzlich nicht angeordnet werden dürfen. Für Planung und Umsetzung provisorischer baulicher Maßnahmen stehen kurz- bis mittelfristig keine Kapazitäten zur Verfügung. Die Verwarngeldhöhe ist mit 10 € zu niedrig angesetzt, um Anreize für ein regelkonformes Verhalten zu schaffen. Die Städtische Verkehrspolizei kann Verstöße zwar eindämmen, aber letztlich nicht unterbinden. Die Anregung wurde zum Anlass kurzzeitiger Sonderkontrollen genommen. Dabei wurden bisher neun Verwarnungen ausgestellt und vier Abschleppmaßnahmen vorgenommen (Stand einschließlich Kalenderwoche 50). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6138

  • Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Ginnheimer Landstraße/Abfahrt RosaLuxemburgStraße/Ginnheimer Waldgasse
    STOB 1
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 398 Betreff: Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Ginnheimer Landstraße/Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Waldgasse Der Magistrat kann den Wunsch nach einem Kreisverkehrsplatz im genannten Bereich nachvollziehen. Eine Umsetzung der Kreuzung kann der Magistrat in absehbarer Zeit jedoch nicht in Aussicht stellen. Auch kann ein Zeitrahmen vor dem Hintergrund gegenwärtiger und für die nähere Zukunft priorisierter konkurrierender Maßnahmen nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6145

  • Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße
    STOB 1
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 399 Betreff: Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße Die Einrichtung einer Engstellensignalisierung mit signalisierten Fußgängerfurten ist nicht notwendig. Die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten lassen Begegnungsverkehr zu. Grundsätzlich sind Lichtsignalanlagen gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in Tempo- 30-Zonen nicht zulässig. Der Anregung wird aus den genannten Grünen nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6143

  • Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V.
    STOB 6
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 400 Betreff: Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V. Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Die Hinweisschilder des Kleingartenvereins wurden nicht von Seiten des Magistrats angebracht und finden sich auch nicht in städtischer Unterhaltung. Sofern der Kleingartenverein die Beschilderung verändern möchte, liegt die Ausführung in seiner eigenen Verantwortung. Sofern die Beschilderung an öffentlichen Einrichtungen (Pfosten und Masten der Verkehrsbeschilderung oder Straßenbeleuchtung) angebracht werden soll, muss dazu eine Gestattung eingeholt werden. Generell geht der Magistrat davon aus, dass sich Ver- und Entsorger seit einigen Jahren vornehmlich nach der Wegführung eines Routenplaners richten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6147

  • Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar
    STOB 6
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 401 Betreff: Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar Der Rückbau des Gebäudes ist abgeschlossen und die Gebäudegrundfläche mit Schotter befestigt. Die Versorgungsleitungen (Strom und Trinkwasser) wurden durch die Netzdienste- Rhein-Main GmbH (NRM) zurückgebaut und getrennt. Bis zur Klärung möglicher Maßnahmen auf der Fläche bleibt der bestehende Schacht unverändert im Bestand. Der Magistrat hat noch keine Entscheidung über zukünftige Nutzungen und Maßnahmen auf dem Grundstück getroffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146

  • Installation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße
    STOB 3
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 402 Betreff: Installation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße Die Lichtsignalanlage der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße / Mierendorffstraße verfügt über keinerlei Detektoren. Dies bedeutet, dass sämtliche Verkehrsströme (Fußgänger:innen sowie Autofahrer:innen) zyklisch Grünsignale erhalten. Druckknöpfe sind daher nicht erforderlich. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6134

  • Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Schulweg im Bereich der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule
    STOB 1
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 403 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Schulweg im Bereich der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen, in dem die Markierung der Fußgängerüberwege zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche zeitnah erneuert wird. Zu 2.: Die Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich vor der Wöhlerschule bis zur Einmündung der Max-Bock-Straße ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Aufgrund des Schulbetriebes kommen als Ausführungszeitraum ausschließlich die Ferienzeiten in Frage. Bis zur geplanten Sanierung werden Schäden wie Schlaglöcher weiterhin mit einfachen Mitteln beseitigt. Zu 3.: Die Fahrbahnschwellen aus Asphalt werden im Zuge der geplanten Sanierung der Fahrbahndecke erneuert. Zu 4.: Im Bereich vor Schulen wird das Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Achtung Kinder" statt in Form eines Verkehrsschildes regelhaft als Piktogramm auf der Fahrbahn markiert. Dies wird im genannten Bereich in dieser Form umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6136

  • Einrichtung einer Radverkehrsanlage im Bereich der Platenstraße 80 bis 86 möglich?
    STOB 1
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 404 Betreff: Einrichtung einer Radverkehrsanlage im Bereich der Platenstraße 80 bis 86 möglich? Der Magistrat wird sich dem Thema "Platenstraße 80-86" annehmen, sobald die Baumaßnahmen der "neuen Platensiedlung" (Aufstockung) - inklusive der geplanten Gehwegerneuerungen - gänzlich abgeschlossen sind. Bei der Umplanung werden auch die Ergebnisse des "Radverkehrskonzept Nord" einfließen. Sobald Entwürfe vorliegen, werden diese mit dem Ortsbeirat besprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1056

  • Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108
    STOB 9
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 405 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anfrage des Ortsbeirats an die Deutsche Bahn weitergeleitet und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087 Antrag vom 19.10.2025, OF 1121/9 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7693

  • S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
    ST
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Betreff: S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten Ergänzend zur Stellungnahme ST 1209/2024 hat die DB InfraGO AG mitgeteilt: Zu 2. Die Aufzugsanlage ist seit dem 15. Dezember 2024 betriebsbereit. Zu 3. Die Beschaffung der Treppenelemente und der Aufzuganlage wird über den Auftragnehmer Bau getätigt. Engpässe waren der DB InfraGO AG nicht bekannt. Zu 5. Zur Genehmigung der Engstellen wurde der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten und eine entsprechende Beschilderung aufgestellt. Zu 7. Besohlte Schwellen wurden im Bahnsteigbereich nicht verbaut, da diese nicht planfestgestellt wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Antrag vom 11.06.2025, OF 1052/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182

  • Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
    STOB 3
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Angesichts der Rahmenbedingungen des straßenbaulichen Bestands an besagter Örtlichkeit ist keine vertretbare Möglichkeit gegeben, die Querungssituation zu verbessern. Während vor der Gaststätte "Zum Einhorn" bereits ein Fußgängerüberweg über die ostwärts ablaufende Straße Alt-Bonames angelegt ist (auch weil danach kein Gehweg, sondern nur noch ein Schrammbord vorhanden ist), ist die Situation zur Querung der von Westen zulaufenden Straße "Am Burghof" in der Kurvenlage bei Hausnummer 5, bzw. der Haltestelle, für eine Querung ungeeignet. Sowohl der kaum zur Verfügung stehende Platz in den Seitenräumen, als auch die durch die Kurvenlage beeinträchtigten Sichtbeziehungen lassen die Anlage einer verkehrssicheren Querungshilfe nicht zu. Es würde im Gegenteil eine falsche Sicherheit suggeriert, die der Verkehrssicherheit eher abträglich ist. Zuletzt wurde im in Rede stehenden Bereich zwischen 2016 und 2023 kein einziger Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen, so dass objektiv keinerlei Gefahrenlage nachweisbar ist. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062

  • Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße
    STOB 3
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Eine Planung für die Anpassung der Ampelphasen wurde erstellt. Die Maßnahme kann im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten umgesetzt werden. Hierbei wird der zeitliche Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064

  • Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim
    STOB 3
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 409 Betreff: Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim Der vom Ortsbeirat 10 bemängelte Bereich betrifft das städtische Bestandstraßennetz. Der Magistrat wird die Fahrbahn der Straße Im Wiesengarten instandsetzen und die Querrinne vor der Bahnunterführung herstellen. Geplant sind diese Arbeiten für das erste Quartal 2025. Der direkte Kreuzungsbereich (zwischen den Flügelwänden) wird gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG, § 12) von der DB InfraGO AG in einem ordnungsgemäßen Ausbaustandard hergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6058

  • Alt-Preungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten!
    STOB 3
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 410 Betreff: Alt-Preungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten! Angesichts des Lebensalters der Gasleuchten und des aus dem Betrieb resultierenden Verschleißes kann es vorkommen, dass Leuchten zu Störungen neigen. Daher ist das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), dafür zuständig, die Anlagen in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Störungen können online auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung oder telefonisch unter 069 213-88110 gemeldet werden. Unabhängig davon wird der Magistrat die SRM gerne bitten, die vom Ortsbeirat genannten Standorte zu überprüfen und gegebenenfalls instand zu setzen. Indessen wird - wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert - der Rückbau der Gasbeleuchtung unter Berücksichtigung der Standsicherheit der alten Masten entsprechend des Beschlusses M 69/2014 vorangetrieben. Der Rückbau für die Straße Alt-Preungesheim ist nach jetzigem Stand für das Jahr 2027 geplant. Die Kreuzstraße wird voraussichtlich 2028 berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6054

  • Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
    STOB 2
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 411 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Die Unfallkommission hat sich 2020, als es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelte, mit diesem Bereich befasst. Als Maßnahme wurde die Beschilderung angepasst. Eine Aufpflasterung im Bereich der Ausfahrt Hofhausstraße wurde allerdings von Hessen Mobil als Baulastträger abgelehnt. Seitdem sind die Unfallzahlen stark rückläufig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Friedberger Landstraße / Hofhausstraße (Fahrtrichtung Stadtmitte) in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6052

  • Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal
    STOB 2
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 412 Betreff: Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal Wenn dem Magistrat bekannt wird, dass eine Baustelle ruht, wird der Bauherr aufgefordert, einen Bauzeitenplan vorzulegen beziehungsweise die Gründe für das Ruhen zu benennen. Anlassbezogen werden bauliche Sondernutzungen auch durch das Amt für Straßenbau und Erschließung kontrolliert. Sobald Teilabschnitte einer Baustelle erledigt sind, teilt dies der Bauherr in der Regel mit, da bei einer Verkleinerung der Baustelle auch geringere Sondernutzungsgebühren anfallen. Die Sondernutzungssatzung und deren gestaffeltes Gebührenverzeichnis wirken daher eher verkürzend auf eine Baustelleneinrichtung. Die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert Bau- und Arbeitsstellen in Abhängigkeit von ihrer Eingriffsschwere (strategisches Grundstraßennetz, verkehrsstarke Kreuzungen, gefahrgeneigte Begleitumstände) durch die örtlich zuständigen Verkehrssachbearbeiter:innen. Eine vollständige oder gar wiederholte Kontrolle aller jährlich rund 11.000 Bau- und Arbeitsstellen, einfache Haltverbote etwa für Umzüge nicht einberechnet, ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht möglich. Ergeben sich bei Kontrollen Hinweise darauf, dass keine Bautätigkeit mehr stattfindet, werden die Vorhabenträger:innen zur Stellungnahme aufgefordert. Wenn es erforderlich ist, wird die straßenverkehrsrechtliche Anordnung widerrufen und es wird zum Rückbau aufgefordert. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht jede "Geisterbaustelle", die öffentlich so wahrgenommen werden könnte, tatsächlich eine ist: Mitunter ist aufgrund der gewählten Bauverfahren (zum Beispiel bergmännische Verfahren), technischer Notwendigkeiten (zum Beispiel die Aushärtung von Werkstoffen), Verzögerungen bei Gewerken und Zulieferungen oder witterungsabhängiger Arbeiten zeitweise keine Bautätigkeit zu beobachten. Dem Magistrat ist nicht klar, um welche Baustelle es sich in der Anregung konkret handelt. Sofern der Ortsbeirat davon ausgeht, dass keine Bautätigkeit erfolgt, bittet der Magistrat um einen Hinweis mit genauer Ortsangabe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6048

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg)
    STOB 1
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 413 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg) Mit Blick auf die laufenden Planungen und Werkstattgespräche für den nächsten Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße wird der Anregung nicht entsprochen. Auch ist keine objektive Gefahrenlage vorhanden. Der Kreuzungsbereich ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5960

  • Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln
    STOB 5
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 414 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Im Juli 2024 gab es einen Ortstermin mit Hessen Mobil zum Umfang der Sanierungsmaßnahmen der L 3001/Carl-Benz-Straße im Zuge der Herstellung eines "ordnungsgemäßen Zustandes". Dabei wurde besprochen, dass seitens der Stadt Frankfurt am Main kein Interesse daran besteht, den vorhandenen Fahrbahnoberbau aus Pflastersteinen zu erhalten. Sollte Hessen Mobil zum Ergebnis kommen, dass eine grundhafte Sanierung der Fahrbahn in den betroffenen Streckenabschnitten über den Begriff des "ordnungsgemäßen Zustandes" hinausgeht, wird sich die Stadt eventuell im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme an den Kosten beteiligen. Hessen Mobil wird ein Gutachten zu der vorhandenen Fahrbahn sowie dem Gehweg- und Radwegoberbau anfertigen. Zum Maßnahmenumfang wird Hessen Mobil ein Aufmaß erstellen und dieses anschließend dem Magistrat zukommen lassen. Hervorgehen wird daraus, in welchen Streckenabschnitten der Fahrbahn, des Gehwegs und des Radwegs jeweils Sanierungen vorgesehen sind. Der Magistrat strebt an, im Zuge der Fahrbahnsanierung der Carl-Benz-Straße den Trichter in die Ferdinand-Porsche-Straße im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit Hessen Mobil ebenfalls zu sanieren. Hierzu müsste zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Hessen Mobil eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die angesprochenen Gutachten und Aufmaße von Hessen Mobil liegen derzeit noch nicht vor. Der Magistrat nimmt das Ansinnen des Ortsbeirates zur Kenntnis und wird es bei den weiteren Abstimmungen berücksichtigen. Es gilt jedoch, auch auf die erhöhten verkehrlichen Belange zur Erschließung eines Gewerbegebietes zu achten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5956

  • Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen
    STOB 5
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 415 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen Hier besteht kein Handlungsbedarf bzw. keine Anordnungsgrundlage. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, so beispielsweise bei einer nachweisbaren Gefahrenlage. Eine solche liegt hier nicht vor: Von 2016 bis 2023 wurde im Verlauf der Nußgartenstraße ein einziger Verkehrsunfall (Fahrunfall, Rad gegen Rad, Nußgartenstraße/ Seckbacher Kreuzweg) mit leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5343

  • Fahrradverkehr zum Gymnasium Riedberg fördern
    STOB 3
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 416 Betreff: Fahrradverkehr zum Gymnasium Riedberg fördern Zu OM 7221: Die zusätzlichen Fahrradbügel werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 angebracht. Zu OM 5507: Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit am Riedberg - Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen
    STOB 2
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 417 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Riedberg - Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen Am Riedberg sind im Zusammenhang mit der Stadtbahn in den letzten 5 Jahren acht Verkehrsunfälle erfasst worden. Aufgrund dieser Daten wurde die Unfallhäufungsstelle Altenhöferallee/ Riedbergallee betrachtet. Um die Verkehrsunfälle mit der U-Bahn zukünftig zu vermeiden, wurden folgende Maßnahmen im Bereich des Kreisverkehrs beschlossen: 1. Die Signale an der Lichtsignalanlage werden mit großen Rot-Signalgebern ausgerüstet. 2. Die Markierung der Haltelinien wird erneuert. 3. Die Fahrer:innen der VGF werden erneut explizit für diesen Gefahrenpunkt sensibilisiert. 4. Die VGF startete am 09.12.2024 eine Kampagne zur Unfallprävention. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6087

  • Kennzeichnung des Radweges nach Harheim
    STOB 2
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 418 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Die beschriebene Örtlichkeit befindet sich innerhalb einer Tempo 30 Zone, wodurch eine separate, benutzungspflichtige Radinfrastruktur nicht zulässig ist. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Zuführung zum Radweg Richtung Harheim um einen Gehweg mit Freigabe für Radverkehr in beide Richtungen (Verkehrszeichen (VZ) 239 mit Zusatz VZ 1022-10 und VZ 1000-31 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Eine klassische Furtmarkierung kann aus oben genannten Gründen nicht erfolgen, dennoch können ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Folgende Vorschläge können gerne im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins erläutert und abgestimmt werden: 1.) Anbringung des VZ 101 StVO "Gefahrenstelle" mit Zusatz VZ 1000-32 StVO "Kreuzender Radverkehr von links und rechts" an der Ausfahrt aus Am Ohlenstück. 2.) Markierung von Piktogrammen und Zweirichtungspfeilen 3.) Roteinfärbung der Situation ohne weitere Markierungen nach RMS (keine Furt) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6037

  • Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten
    STOB 2
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Im Bereich Im Niederfeld/Haintalstraße wird der Magistrat keine bauliche Absicherung anbringen. Dort sind die Sichtachsen ausreichend vorhanden. Anders sieht dies im Bereich Im Niederfeld/Am Auweg aus. Weil dort eine Hecke die Sichtbeziehungen einschränkt, wird dort ein sogenannter Flexipoller installiert. Zu rechnen ist damit im ersten Quartal 2025. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass im angesprochenen Gebiet maßgeblich Anwohnende unterwegs sind. Verkehrsteilnehmende haben sich mit gegenseitiger Rücksichtnahme und den Umständen entsprechend zu verhalten. Einem bewussten Fehlverhalten allerdings ist mit baulichen Maßnahmen in der Regel nicht beizukommen. Auch aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf: Beide Örtlichkeiten sind von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967

  • Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg
    STOB 12
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 420 Betreff: Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg Es gibt nach wie vor keinen neuen Sachstand. Die Stellungnahme des Magistrats ST 1444 vom 29.07.2024 hat weiterhin Gültigkeit. In diesem Kontext wird auch auf die Stellungnahme des Magistrats ST 341 vom 09.02.2024, insbesondere auf den letzten Absatz verwiesen. Dort heißt es: ... "Das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" südlich der Bahngleise ruht derzeit zugunsten der Entwicklungen im Norden. Aktuell ist nicht absehbar, wann und in welcher Form die Planung weitergeführt werden kann." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1684

  • Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate
    STOB 12
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 421 Betreff: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate Der Magistrat sieht aufgrund der Personalsituation im zuständigen Sachgebiet des Straßenverkehrsamtes und des Vorrangs dort angesiedelter gesetzlicher Pflichtaufgaben aktuell und auch mittelfristig keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367

  • Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend
    STOB 12
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend Generell haben sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Die Sichtbedingungen an der Örtlichkeit "Barbarossastraße kommend vom FES-Kleinmüllplatz in die Straße Leuchte" unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Die Höchstgeschwindigkeit ist dort auf 50 km/h beschränkt. Zudem befindet sich unmittelbar auf der linken Seite des Kreuzungsbereiches ein Fußgängerüberweg. Ein Hineintasten in den Querverkehr ist problemlos möglich. Es ist Verkehrsteilnehmenden also zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 10 der Straßenverkehrsordnung) in den Verkehr einzureihen. Immer gilt natürlich der Grundsatz, dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Im Zuge des Endausbaus der neuen Siedlung "Leuchte" ist auch die Neugestaltung der Kreuzung Barbarossastraße bzw. Leuchte geplant. Hier wird ein Umbau der Fußgängerquerung vom FES- Kleinmüllplatz kommend erfolgen, was zur Verbesserung der Sichtbarkeit für Fahrzeuge führen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5869

  • Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder
    STOB 12
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 423 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Grundsätzlich obliegt es der Schule, auf ihrem Gelände für ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Roller zu sorgen. Dennoch wird der Vorschlag des Ortsbeirats, zusätzlich geeignete Standorte im Rahmen eines Ortstermins zu suchen, ausdrücklich begrüßt. Hierzu wäre es dienlich, dass ein Mitglied des Ortsbeirats anwesend ist. Zur Terminabstimmung wird gebeten, sich per E-Mail an radfahrbuero@stadt-frankfurt.de zu wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024

  • Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen
    ST
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Zwar ist sich der Magistrat im Klaren darüber, dass viele Menschen in Bergen-Enkheim das Fehlen der Brücke sehr bedauern. Ein Neubau ist allerdings nicht realisierbar. Die Örtlichkeit macht eine neue Fußgängerbrücke nicht zwingend notwendig und der geplante Fußgängerüberweg ermöglicht ein gefahrloses Überqueren der Straße. Die einschlägigen verkehrsplanerischen Richtlinien geben übereinstimmend vor, innerhalb bebauter Gebiete auf eine Neuanlage von Überführungen für Fußgänger:innen über Straßen zu verzichten. Eine neue Fußgängerbrücke wäre zudem sehr schwierig an besagter Stelle zu erstellen, da alle Neubauten zwingend barrierefrei auszuführen sind. Dies würde zu sehr langen Rampen führen, um das Brückenbauwerk barrierefrei erschließen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16

  • Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
    STOB 10
    17.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 425 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können und geht aktuell davon aus, dass voraussichtlich noch im 1. Quartal eine abschli eßende Stellungnahme erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6026

  • Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
    OFOB 2
    16.03.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus? Vorgang: OM 5067/24 OBR 6; ST 1034/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme (ST 1034/2024) zur Anregung des Ortsbeirats (OM 5067/2024) folgende Fragen zu beantworten: - Welche Ergebnisse gibt es aus der Überprüfung des Sachverhalts? - Hat die erforderliche Verkehrszählung stattgefunden? Wenn ja, wann und wenn nein, warum noch nicht? - Wie weit sind mittlerweile die Planungen vorangetrieben worden und wie sehen sie konkret aus? Begründung: Die Anregung des Ortsbeirats stammt vom 06.02.2024, also schon vor über einem Jahr. Am 03.06.2024 gab es eine vorläufige Stellungnahme, die darauf verweist, dass im Rahmen eines Ortstermins Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit verschiedenen betroffenen Gruppen und dem Ortsbeirat 6 der Sachverhalt bespro-chen wurde. Die Planungen sollten dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Sachverhalts sowie einer notwendigen Verkehrszählung weiter vorangetrieben werden. Über die Ergebnisse der o.g. Überprüfung und einer eventuell stattgefundenen Verkehrszählung sowie über die Planungen ist neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme nichts bekannt. Daher ist es notwendig, nachzufragen, zumal Anträge, zu denen es vorläufige Stellungnahmen gibt, nicht mehr unter dem Punkt "Zu den folgenden Vorlagen stehen Antworten des Magistrats noch aus" auf der Tagesordnung erscheinen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1143 2025 Die Vorlage OF 1182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Bouleplatz im Brentanopark
    OFOB 12
    15.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2025, OF 496/7 Betreff: Bouleplatz im Brentanopark Vorgang: OM 5987/24 OBR 7; ST 313/25 Der Magistrat wird gebeten, die geforderten Maßnahmen an der Boulebahn im Brentanopark (Witterungsbefestigung des Bodens, Sitzgruppe auf der benachbarten Rasenfläche) zu realisieren. Begründung: Die Begründung in der ST 313 wird zurückgewiesen. Darin wird die Existenz einer Boulebahn verneint, die Nutzung der Fläche zum Boulespielen sei nur geduldet. Dies entspricht nicht der Beschlusslage und dem Kenntnisstand des Ortsbeirats. Wir geben hier den Wortlaut der ST 1253 vom 28.8.2009 wieder: "Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Fläche für das Boule-Spiel im Brentanopark wird gerne aufgenommen. Wie in der OM 3427 mitgeteilt wird, wurde bisher im Bereich der Rollschuhbahn auf den befestigten Flächen Boule gespielt. Da sich dieser Standort bei den Boule-Spielern etabliert hat wird im Rahmen der Grundsanierung eine entsprechende Fläche zwischen Eingangsbereich Rollschuhbahn und Nidda vorgesehen. Ein beigefügter Planausschnitt zeigt die Überarbeitung des ursprünglichen Sanierungsplanes. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte vor dem Vereinsheim oder auf der Niddainsel wurden nach eingehender Prüfung verworfen, da bei beiden Varianten eine bestehende Wiesenfläche in eine befestigte Kiesfläche umgewandelt werden müsste. Im Bereich der Rollschuhbahn, werden im Rahmen der Grundsanierung Wegeflächen hergestellt, die um eine Boulespielfläche erweitert werden können. Zusätzlich werden, wie vom Ortsbeirat gewünscht, an dieser Stelle 2 Bänke aufgestellt. Eine Entwurfsskizze ist dieser Stellungnahme beigefügt." Die zweite Bank ist bislang nicht realisiert worden. Das sollte endlich mit einer Sitzgruppe nachgeholt werden. Nach 15 Jahren hat der Boden durchaus eine Sanierung verdient. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5987 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 313 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6652 2025 Die Vorlage OF 496/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

  • Blühwiesenstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten
    OFOB 3
    15.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2025, OF 592/12 Betreff: Blühwiesenstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit Hilfe seiner zuständigen Ämter in den Bereichen des Grünzuges "Römischen Straße" und/oder dem Topographischen Weges "Am Taubenzehnten" die Anlage von Blühstreifen zu errichten. Begründung: Der große Nutzen von angelegten Blühstreifen liegt in einer hohen Biodiversität, die nicht nur Bienen, sondern Schmetterlingen und artverwandten Insekten bieten. Eine einheimische standortgerechte Blühstreifenauswahl bietet den einheimischen Acker- und Wiesenpflanzen einen Standort, der ihre Existenz sichert. Der Topographische Weg weist im Bereich des Fitnessspielplatzes (parallel zum "Stiftung-Weisenhaus-Weg") insektenfreundliche Wiesen aus, die evtl. hierbei einzubeziehen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6771 2025 Die Vorlage OF 592/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019
    OFOB 3
    15.03.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2025, OF 593/12 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich zeitnah mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, um eine Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil für die gefällten Bäume, unzähligen Sträucher und Hecken im Bereich der Straße "Am Martinszehnten"/L 3019 durch den Bau eines Radweges zu veranlassen. Begründung: Im Bereich des o.g. Straßenabschnittes wurden im Zuge des Baus der Umgehungsstraße div. Bäume und Sträucher, die seit Jahrzehnten gepflanzt waren, durch Hessen Mobil gefällt. Foto: privat Im Zuge der Errichtung eines Radweges wurden nun massive Betonbauarbeiten mit vorheriger Abholzung div. Grünbestände auf einer Länge von ca. 60 m und einer Breite von ca. 10 m durchgeführt. Diese Grünfläche (evtl. neben dem neuen Radweg) oder eine Ersatzpflanzung ist durch Hessen Mobil wiederherzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6772 2025 Die Vorlage OF 593/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg
    OFOB 3
    15.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2025, OF 594/12 Betreff: Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Stadtteil Kalbach-Riedberg flächendeckend bis zu Gesamtkosten von 5.000,00 € größere Mülleimer (Müllgaragen) insbesondere im Bereich der stark frequentierten Spielplätze, z. b. im topographischen Weg, westlicher Bereich Kätcheslachpark, aufzustellen und gegebenenfalls die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: In letzter Zeit ist vermehrt am Beispiel "Gelber Spielplatz" "Riedbergallle/Kätcheslachweg" zu beobachten, dass die Mülleimer zu klein sind, um den anfallenden Müll aufzunehmen. Dies führt dazu, dass viel Müll um die Abfallbehälter herum liegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 97 2025 Die Vorlage OF 594/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kätcheslachpark" die Worte "und auf dem Riedbergplatz" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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