Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Verbesserung der Querungssituation vor Am Burghof 5. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der fehlenden Unfälle in den letzten Jahren kann die Anregung nicht unterstützt werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Angesichts der Rahmenbedingungen des straßenbaulichen Bestands an besagter Örtlichkeit ist keine vertretbare Möglichkeit gegeben, die Querungssituation zu verbessern.
Während vor der Gaststätte "Zum Einhorn" bereits ein Fußgängerüberweg über die ostwärts ablaufende Straße Alt-Bonames angelegt ist (auch weil danach kein Gehweg, sondern nur noch ein Schrammbord vorhanden ist), ist die Situation zur Querung der von Westen zulaufenden Straße "Am Burghof" in der Kurvenlage bei Hausnummer 5, bzw. der Haltestelle, für eine Querung ungeeignet. Sowohl der kaum zur Verfügung stehende Platz in den Seitenräumen, als auch die durch die Kurvenlage beeinträchtigten Sichtbeziehungen lassen die Anlage einer verkehrssicheren Querungshilfe nicht zu. Es würde im Gegenteil eine falsche Sicherheit suggeriert, die der Verkehrssicherheit eher abträglich ist.
Zuletzt wurde im in Rede stehenden Bereich zwischen 2016 und 2023 kein einziger Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen, so dass objektiv keinerlei Gefahrenlage nachweisbar ist.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 912/10Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. November 2024OMOM 6062Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5Direktanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 407Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab