Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung einer Engstellensignalisierung mit signalisierten Fußgängerfurten ist nicht notwendig. Die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten lassen Begegnungsverkehr zu. Grundsätzlich sind Lichtsignalanlagen gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in Tempo-30-Zonen nicht zulässig. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen.