Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße. Es wird festgestellt, dass kein Handlungsbedarf besteht, da keine nachweisbare Gefahrenlage vorliegt. Der Magistrat lehnt die Anregung ab.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Hier besteht kein Handlungsbedarf bzw. keine Anordnungsgrundlage. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, so beispielsweise bei einer nachweisbaren Gefahrenlage.
Eine solche liegt hier nicht vor: Von 2016 bis 2023 wurde im Verlauf der Nußgartenstraße ein einziger Verkehrsunfall (Fahrunfall, Rad gegen Rad, Nußgartenstraße/ Seckbacher Kreuzweg) mit leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2014STST 1069Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach)Stellungnahme
- 16. November 2015OMOM 4722Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/SeckbachDirektanregung
- 27. November 2023OMOM 4748Parkplätze in der Nussgartenstraße ausweisenDirektanregung
- 6. März 2024OFOF 572/11Verkehrssicherheit in der Nussgartenstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. April 2024OMOM 5343Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhenDirektanregung
- 12. August 2024STST 1475Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhenStellungnahme
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 552 WochenSTST 415Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab